Autor Thema: Horst Mahler 2017  (Gelesen 32093 mal)

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Offline Schattendiplomat

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #105 am: 26. November 2018, 09:42:36 »
Genau! die Presse hat berichtet weil ein paar Nazis und Schwurbler die gerne hätten, dass der Holocaust kein bewiesener Fakt ist ein wenig geteilt und in Kleinstgruppen "demonstriert" haben. Ist klar! :facepalm:
Aber oh nein, dann lügen die doch noch dreist und stellen den armen Horsti als Behandlungsverweigerer hin! :o Das ist ja mal echt ein extremes Skandal! Aber der Vollversager Nikolai Nerling der ja für seine gute und neutrale journalistische Arbeit bekannt ist wird das nun klären.
#dasWarÜbrigensIroneIhrNazis

Ist halt wie schon mal gesagt ein klassischer Fall von "wir lassen uns nicht 2x für dumm verkaufen", zugegeben in Deutschland funktioniert diese Methode ortsweise ganz gut aber diesmal hat sich die Justiz glücklicherweise mal nicht von den Tricks der Nazis ins Bockshorn jagen lassen.
Eventuell auch weil der Fall von den Medien kritisch beobachtet und verfolgt wird, dafür seid ihr Nazis nicht verantwortlich sondern Mahler mit seiner Flucht nachdem er das letzte Mal Hafturlaub bekam, das kam gar nicht gut bei den Medien an und daher haben die das Thema im Blick.
Nicht zuletzt dürfte man im Fall Mahler etwas kritischer sein als üblich wenn es um Haftverschonung geht und ihn lieber im Gefängnis behandeln. Wie gesagt dumm gelaufen!

Seine Besuchszeiten hätte Mahler auch mal lieber seiner Verwandschaft, Freunden oder so zu zugesprochen, den Vollversager Niklai Nerling nimmt außerhalb der Filterblase von Nazis und Reichsbürgern doch keiner ernst.
« Letzte Änderung: 26. November 2018, 09:44:53 von Schattendiplomat »
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Müll Mann

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #106 am: 26. November 2018, 09:46:18 »
Wie gesagt dumm gelaufen!
Nein, in dem Fall nicht. der Mahler Horst läuft nirgendwo mehr hin. Das ist höchstens dumm gerollt.
(ok, der war böse)
 
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Offline Pantotheus

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #107 am: 26. November 2018, 09:58:42 »
Letztlich handelt es sich um den Versuch einer Nötigung: Indem Mahler die notwendige Behandlung verweigert, versucht er, die Verantwortlichen auf Seite des Staates dazu zu zwingen, ihn freizulassen. Das haben auch schon Andere versucht, ich erinnere an den "4fachen Familienvater" und "trockenen Hungerstreikenden", der das ziemlich explizite auch schrieb: Essen würde er in Freiheit, aber nicht in Haft.
Solchen Nötigungsversuchen sollte die Staatsgewalt nicht nachgeben, sonst lädt sie nur zur Nachahmung ein und wird irgendwann alles sein, nur keine Staatsgewalt mehr.
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Müll Mann

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #108 am: 26. November 2018, 10:00:15 »
Letztlich handelt es sich um den Versuch einer Nötigung
Wo ist denn da das empfindliche Übel? Das Versterben des Mahler Horst ist höchstens für ihn übel, für den Rest der Menschheit aber nicht.
 

Offline hair mess

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #109 am: 26. November 2018, 11:54:26 »
Ich würde in unmittelbarer Nähe Speck braten oder - für den Vegetarier - Zwiebeln und Fenchel karamelisieren lassen und mit Bratkartoffeln und Blumenkohl anrichten.
Oh, da bekomm ich ja schon bei dem Gedanken Unterzucker. Ansonsten schadet Verzicht weniger als man denkt. Nur kein falsches Mitleid. Damit ist keinem gedient. Oder Rouladen anbraten... .
« Letzte Änderung: 26. November 2018, 11:56:26 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Flo

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #110 am: 26. November 2018, 12:23:43 »
... Oder anders gesagt: Mahler zeigt keinerlei Tateinsicht. Somit kann und darf er im Sinne des geltenden Rechts auch nicht mit irgendwelchen Straferleichterungen rechnen.

Die Frage ist doch eher, ob ihm jemand eine solche Tateinsicht (wenn er diese kommunizieren würde) überhaupt abnehmen würde. Galileo Galilei musste ja auch "abschwören" um dann irgendwann in Ruhe gelassen zu werden. Statt sich einen Märtyrer zu schaffen, welcher möglicherweise im Knast zu Tode kommt, wäre es vielleicht klüger auf einen grundsätzlich vorhandenen Strafanspruch zu verzichten. Ein nach meiner Einschätzung unauflösbares Dilemma wo jede Entscheidung richtig oder falsch sein kann/muss.

 
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #111 am: 26. November 2018, 12:34:00 »
Die Frage ist doch eher, ob ihm jemand eine solche Tateinsicht (wenn er diese kommunizieren würde) überhaupt abnehmen würde. Galileo Galilei musste ja auch "abschwören" um dann irgendwann in Ruhe gelassen zu werden. Statt sich einen Märtyrer zu schaffen, welcher möglicherweise im Knast zu Tode kommt, wäre es vielleicht klüger auf einen grundsätzlich vorhandenen Strafanspruch zu verzichten. Ein nach meiner Einschätzung unauflösbares Dilemma wo jede Entscheidung richtig oder falsch sein kann/muss.

Als Märtyrer wird sich El Horst so oder so aufspielen, entweder wurde seine Gesundheit im Gefängnis ruiniert, als er wegen "Gesinnungsverbrechen" eingesessen hat oder man hat "ihn zum Tode verurteilt" (siehe Screenshot unten), weil er als armer Mensch nicht freigekommen ist. Da wird dann unterschlagen, das er beim letzten Mal, als er entsprechend aus gesundheitlichen Gründen freigekommen ist, erstaunlicherweise trotzdem gesund genug war, um mit Hilfe Dritter nach Ungarn zu fliehen. Von daher ist es eben verständlich, das sie die Justiz nicht gerne von einem notorischen Wiederholungstäter (die letzten antisemitischen Ausfälle hat er ja aus der Haft losgelassen) auf der Nase rumtanzen lassen will, der auch noch die Behandlung verweigert.
Mangeldurchblutung der unteren Extremitäten und eine daraus resultierende Amputation sind übrigens durchaus nicht unübliche Folgen von Diabetes und haben nichts mit irgendwelchen Haftbedingungen zu tun.

Spoiler
[close]
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #112 am: 26. November 2018, 14:24:39 »
@Müll Mann Das siehst Du völlig richtig, nur ist die Perspektive von Mahlers Gesinnungsgenossen eine andere: Das "empfindliche Übel" wäre aus ihrer Sicht, dass sich der Staat dadurch, dass er Mahler nicht frei lässt, als Unrechtsregime, unmenschlich, grausam, illegal, illegitim und ... [Hier bitte einsetzen, was es an einschlägigen Begriffen noch so in der braunen Tunke gibt.] ... entlarve (wobei auch dies m. E. nicht wirklich ein "empfindliches Übel" wäre). Hilfsweise drohen sie dann eben noch mit dem "Volksverrat" und der Todesstrafe durch ein "Volksgericht" nach "Reichsstrafgesetzbuch" (was dann wirklich ein "empfindliches Übel" wäre, wenn es halbwegs realistisch wäre).
Die Sicht jener Leute auf die Wirklichkeit ist schon in einer ganz besonderen Weise gefärbt.
Der Rest der Welt wird erkennen, dass sich Mahler nur selbst schadet.
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #113 am: 26. November 2018, 14:50:20 »
Dem Mahler ist wohl inzwischen alles egal. Bei seinem Alter und der noch abzusitzenden Zeit dürfte ihm klar sein, daß er für den Rest seines Lebens nichts positives mehr zu erwarten hat.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Horst Mahler
« Antwort #114 am: 26. November 2018, 14:54:55 »
Bei Herrn Voigt ist das ziemlich leere Leerer-Video ein "Dokument der Zeitgeschichte"  ;)

Allerdings kann ich nicht erkennen, wo jemand jenseits der üblichen Verdächtigen die Entscheidung kritisiert. Das sich ereifernde Geblöke von ein paar Widerlingen ist keinerlei "Volkszorn", auch wenn sie die mangelnde Unterstützung durch besonders große Lautstärke und schräge bis jenseitige Übertreibungen vergessen machen wollen.
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #115 am: 26. November 2018, 15:28:39 »
@BlueOcean , so ähnlich sehe ich das auch, der überwiegende Teil der deutschen Gesellschaft wird wohl überhaupt kein Problem damit haben, dass der Naziopa im Gefängnis das zeitliche segnen wird, ganz im Gegenteil. Und das ein paar verirrte Spinner sich daraus einen Märtyrer bauen, who cares? Das sind auch nicht mehr als früher, sie trauen sich nur, es offener zu kommunizieren. Da ist es wirklich wichtiger, keinen Präzedenzfall zu kreieren, was käme dann als nächstes? Die Nazi Oma hat Herzbeschwerden, der Bezopfte holt sich am eigenen Thron ne Blutvergiftung? Nee, die Entscheidung ist absolut richtig und gut, egal was ein verirrter Volksverböder unter dem Fenster rum brüllt!
 
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #116 am: 26. November 2018, 15:43:56 »
das ziemlich leere Leerer-Video ein "Dokument der Zeitgeschichte"
Wer weiss, vielleicht müssen unsere Enkel das im Schulunterricht gucken: "Seht mal, so ging es los". So wie wir seinerzeit die Wochenschauen mit den ärmchenhebenden BDMlerinnen gucken mussten.

der überwiegende Teil der deutschen Gesellschaft wird wohl überhaupt kein Problem damit haben, dass der Naziopa im Gefängnis das zeitliche segnen wird
Leider sehen es BVerfG und EGMR als menschenunwürdig an, wenn Häftlinge keine Aussicht haben, vor ihrem Tod aus dem Gefängnis freizukommen.
 
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #117 am: 26. November 2018, 15:53:14 »
Wer sollte Mitleid mit Horst Werner Dieter haben?
Die Kinder von Gudrun, Andreas und Ulrike?
Sein Duzfreund Gerhard Schröder?
... eher nicht!

Henry Hafenmeyer, Gerhard Ittner und Nazilaus Nervling?
... schon eher...
Letzterer konnte  in Bretzenheim keine Grussbotschaft vom Propheten überbringen.
Darunter wird er leiden!


 

Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #118 am: 26. November 2018, 16:50:01 »
Leider sehen es BVerfG und EGMR als menschenunwürdig an, wenn Häftlinge keine Aussicht haben, vor ihrem Tod aus dem Gefängnis freizukommen.
Wenn ich nicht falsch informiert bin, gilt dies in Bezug auf lebenslange Strafen bzw. Sicherungsverwahrungen, Mahler sitzt aber eine Freiheitsstrafe ab, die befristet ist.
In der Tat schreien ja gerade Mahler und seine Gesinnungsgenossen gerne "Menschenwürde", sofern es um sie selbst und Ihresgleichen geht. Die Frage stellt sich nun, ob ein Mensch, der als Druckmittel, um aus der rechtskräftigen Haft entlassen zu werden, alles tut, um sich selbst zu schaden, menschenunwürdig behandelt wird, wenn der Staat ihm nicht nachgibt.
Um eine Ausdrucksweise des BGH zu verwenden: Ein Gefangener, der geistig in der Lage ist, die Folgen seines Tuns abzuschätzen, und der willentlich so handelt, dass er sich selbst schädigt, bleibt Subjekt und wird (jedenfalls nicht durch den Staat) zum bloßen Objekt herabgewürdigt. Ein Zeichen der Menschenwürde ist es gerade, Herr über sein eigenes Verhalten zu bleiben. Zum bloßen Objekt gemacht würde hingegen etwa ein Hungerstreikender, der zwangsernährt würde. In dieser Herabwürdigung zum Objekt sieht der BGH in anderen Zusammenhängen einen Verstoß gegen die Menschenwürde.
Natürlich hat der Staat gegenüber einem Gefangenen eine besondere Fürsorgepflicht. Doch darf diese nicht so weit gehen, dass der Gefangene kein Subjekt mehr ist, sondern nur noch Objekt. Ob die Fürsorgepflicht des Staates für Gefangene, die ja qua Gefangenschaft nur noch eingeschränkt für sich selbst sorgen können, so weit geht, dass er bewusste und willentliche Selbstschädigungen verhindern müsse, darf bezweifelt werden, denn dadurch würde gerade die verbleibende Willens- und Handlungsfreiheit des Gefangenen beseitigt und somit ein Kernelement der Menschenwürde.
Dies sind nur ein paar kurze Gedanken zum Thema, gewiss gibt es noch viel mehr abzuwägen, doch a priori sehe ich keinen Grund, weshalb der Staat einen Gefangenen, der sich wissentlich und willentlich selbst schädigt, entweder nicht gewähren lassen dürfte oder ihn freilassen müsste.
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #119 am: 26. November 2018, 17:01:05 »
Imho wünschen sich die Nazis doch insgeheim, dass er den Heß macht! Dann gibt es endlich wieder einen Mehrtürer der "Bewegung" wie in der "guten alten Zeit" als dieser Pöbel noch überall die Straßen unsicher machte und nicht nur ein ärmseliges Häufchen geistig zurückgebliebener erbärmlicher Haßprediger war,
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Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 
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