Was die Frage des Rechts angeht, so ist Mahler und seinen Gesinnungsgenossen die Rechtsgleichheit ein Gräuel, denn diese ist selbst eine Folge der Annahme einer grundsätzlichen Gleichheit aller Menschen.
Unter den Voraussetzungen der Annahme einer grundsätzlichen Gleichheit aller Menschen und daraus folgend der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz ist jegliches Vorrecht oder Privileg nur dann und insoweit gerechtfertigt, wenn es dafür sachlich zwingende Gründe gibt. Im Übrigen stellt jedes Vorrecht oder Privileg (und natürlich umgekehrt jede rechtliche Benachteiligung) einen Verstoß gegen die Rechtsgleichheit dar. Im Einzelfall kann man sich natürlich darüber streiten, welche Gründe ein Vorrecht oder überhaupt eine rechtliche Ungleichbehandlung rechtfertigen. So mag es in der Praxis Vorrechte und Benachteiligungen geben, die nicht sachlich gerechtfertigt sind oder es jedenfalls nicht im gegenwärtigen Ausmaß sind. Doch dies ändert nichts daran, dass eine Rechtsordnung, in der der Grundsatz der Rechtsgleichheit gilt, Vorrechten und Privilegien ebenso wie Benachteiligungen gegenüber feindlich ist.
Mahler und seine Gesinnungsgenossen setzen allerdings voraus, dass die Menschen grundsätzlich ungleich sind. Weiter setzen sie voraus, dass die Ungleichheit der Menschen dazu führt, dass Menschen ungleich viel wert sind. Daher kann aus ihrer Sicht der Grundsatz der Rechtsgleichheit gar nicht gelten bzw. ist da, wo er gilt, eine geistige Verirrung sondergleichen. Schließlich gehen sie davon aus, dass ihre "Rasse", sie selbst und ihre Gesinnungsgenossen, mehr wert sind als alle anderen Völker, Ethnien, "Rassen" oder wie immer die entsprechenden Abgrenzungen benannt sind. Somit ist aus ihrer Sicht auch klar, dass ihnen mehr und besseres Recht zuzustehen hat als Anderen.
Wenn also von "Recht" die Rede ist, muss man beachten, dass für Mahler und seine Gesinnungsgenossen "Recht" etwas Anderes ist als für uns, dass nur scheinbar von demselben gesprochen wird: Aus Mahlers und seiner Gesinnungsgenossen ist "Recht" primär ihr eigenes Vorrecht, "Menschenwürde" ist nur ihre eigene Würde usw.
Dass zwei unterschiedliche Diskurse geführt werden, ist daran klar ersichtlich, dass zahlreiche Akteure der Mahler-Seite ja durchaus so weit gehen, anderen Menschen das Menschsein einfach abzusprechen, sodass dann auch der Schutz der Menschenwürde, die Menschenrechte, die Gleichheit vor dem Gesetz und im Grunde überhaupt jegliches Recht für diese nicht mehr gelten. Besonders klar wird dies, wenn Begriffe wie "Demokratten", "Zecken" u. dgl. verwendet werden.