Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 105248 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Feiertag

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #735 am: 24. Oktober 2024, 21:17:02 »
Die "liebe" Tanja ist kurz auf- und gleich wieder untergetaucht. Pleite, arbeits- und obdachlos, wer hätte das gedacht?
Aus Schaden wird man klug, Personen wie Tanja sind empört.

https://x.com/FlugschuleE/status/1849472184760058067

Offline Feiertag

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #736 am: 30. Januar 2025, 13:06:32 »
Wir haben zwar genug Coronazi-Deppen in Österreich, aber die 47-jährigen Deutschen mit abgebrannter Wohnung in Wien, die Freundschaften zu Küssel und Co. unterhalten, mehrfach vorbestraft sind und Journalisten bei Demos die Masken herunterreißen sind doch eher selten.

https://www.derstandard.at/story/3000000254990/prozess-um-sozialbetrug-gegen-traumatisierten-verschwoerungstheoretiker
Zitat
Prozess um Sozialbetrug gegen "traumatisierten" Verschwörungstheoretiker

Ein mehrfach vorbestrafter 47-Jähriger soll jahrelang Notstandshilfe kassiert haben, obwohl ihm Unterstützer 200.000 Euro geschenkt haben

Wien – "Ich war traumatisiert, ich bin erst jetzt wieder stabilisiert", entschuldigt sich der 47-jährige Herr M. vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Andreas Böhm. Er soll von 2019 bis 2024 ungerechtfertigt Notstandshilfe von über 50.000 Euro bezogen haben, wirft Staatsanwalt Florian Pöschl dem vorbestraften Arbeitslosen vor. Pikant an der Angelegenheit: M. war in dieser Zeit doch fit genug, um als Kritiker der Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie öffentlich zu agitieren und sich mit prominenten Rechtsextremen wie Gottfried Küssel und Martin Sellner zu treffen und als "freier Journalist" wüste Verschwörungstheorien zu verbreiten.
Spoiler
Zitat
Möglicherweise hat M. einen Grund, auf "das System" böse zu sein. Hat der Deutsche doch zwischen 2010 und 2022 fünf Vorstrafen gesammelt – wegen Körperverletzung, Betrugs, Diebstahls, schwerer Nötigung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Seit 2018 hat er Notstandshilfe bezogen, zumindest seit 2019 ohne Rechtsgrundlage. Denn seit damals soll er großzügige Spenden von Unterstützern erhalten haben, die durch Crowdfunding-Aktionen in sozialen Medien generiert wurden. Mit durchaus beachtlichem Erfolg: Gut 200.000 Euro sollen so steuerfrei an ihn geflossen sein.

Grundsätzlich bekennt der Angeklagte sich schuldig, macht aber eine Einschränkung: Eine Zahlung von 35.000 Euro sei "ein Darlehen" gewesen, um sich selbstständig zu machen. "Und? Haben Sie sich selbstständig gemacht?", fragt ihn der Vorsitzende. "Nein", gibt der Mann zu. Aus seiner Sicht sei aber ein Unglück entscheidend gewesen: Sein Wohnsitz sei in dieser Zeit bei einem Feuer zerstört worden. "Es hat mich vollkommen ausgehebelt, es kam dann noch Corona dazu."
Jährlicher Antrag auf Auszahlung

"Aber Sie wussten, dass Sie keine Gelder kassieren dürfen, wenn Sie anderwärtige Einkünfte haben?", versucht Böhm die subjektive Tatseite zu ergründen. "Jetzt weiß ich es, Herr Rat", weicht M. einer klaren Antwort aus. "Es war das gewohnte Prozedere", daher habe er jedes Jahr einen Antrag für die Auszahlung der Notstandshilfe eingereicht, sagt der Angeklagte, der nach eigenen Angaben 30.000 bis 40.000 Euro Schulden hat.

Beim Zeuginnenauftritt einer informierten Vertreterin des AMS lernt Staatsanwalt Pöschl noch etwas dazu. Er hat die Anklage nicht selbst verfasst, sondern vertritt nur die Anklagebehörde in diesem Verfahren. In der Anklage ist davon die Rede, dass M. "Notstands- und Überbrückungshilfe" ungerechtfertigt bezogen habe. "Nur zur Klarstellung: Was ist die Überbrückungshilfe?", fragt Pöschl also. Zu seiner Überraschung erfährt er, dass es Letztere nur für Beamte gibt, geldmäßig aber kein Unterschied zur Notstandshilfe besteht. Da der Angeklagte nicht im Staatsdienst tätig ist, modifiziert Pöschl also die Anklage und streicht den Überbrückungshilfe-Passus.

Verteidigerin Iris Augendoppler verweist auf das Geständnis ihres Mandanten und bittet um eine milde Strafe, die der Senat nach kurzer Beratung auch verhängt. M. wird rechtskräftig zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt, seine offene Vorstrafe wird nicht widerrufen. Die rechtswidrig erhaltenen 52.520,10 Euro werden für verfallen erklärt – falls das AMS sie nicht retour fordert, muss M. die Summe dem Gericht zahlen. (Anton Eames, Tim Kuthan, Michael Möseneder, 29.1.2025)
[close]

Böse Zungen behaupten es würde sich um diesen unangenehmen Zeitgenossen handeln  :innocent:
https://www.psiram.com/de/index.php/Manuel_Cornelius_Mittas

Offline Peta1

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #737 am: 4. März 2025, 07:25:25 »
Stoppt die Rechten hat dem Manuel auch einen Bericht gewidmet:
https://www.stopptdierechten.at/2025/02/04/manuel-der-rechtsschwurbelnde-betrueger/
don't buy american
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Feiertag

Offline Feiertag

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #738 am: 18. März 2025, 20:54:08 »
Verschwörungstheoretiker Rutter verklagt das "Profil" weil er nicht Verschwörungstheoretiker genannt werden will.
Das Gericht wiederum meint, rechtsextrem ist er auch.  :evil6:
Zitat
Urteil
Klage gegen profil wird zum Bumerang für Impfgegner Rutter
Ein rechtskräftiges Urteil bestätigt die profil-Berichterstattung: Es ist zulässig, den Corona-Leugner Martin Rutter als Verschwörungstheoretiker zu bezeichnen – er hatte sich gegen diese Zuschreibung gewehrt.

Impfgegner Martin Rutter ist mit einer Medienklage gegen profil gescheitert. Das Landesgericht für Strafsachen Wien wies seine Forderung nach einer Entschädigung ab. Das Urteil ist rechtskräftig, da Rutters Anwalt die Berufungsanmeldung zurückgezogen hat. profil wurde von Michael Borsky von der Kanzlei Ruggenthaler, Rest & Borsky vertreten.

Rutter hatte einen Artikel aus dem April 2024 beanstandet, in dem profil aufdeckte, dass mehrere von ihm gegründete Vereine „für Impfopfer“ eine Förderzusage vom Land Niederösterreich erhalten hatten – und zwar aus dem umstrittenen Corona-Fonds, der auf Betreiben der Landes-FPÖ eingerichtet worden war.

profil beschrieb Rutter damals so: „Neben medizinischem Nonsens teilt Rutter auch allerlei Verschwörungsmythen – er warnt etwa vor einer angeblichen Weltregierung mit der Weltgesundheitsorganisation WHO an der Spitze und prangert die üblichen Feindbilder – von EU bis George Soros – an.“

Wahrheitsbeweis gelungen

Rutter argumentierte vor Gericht, dass der Artikel ihm zu Unrecht die Verbreitung von Verschwörungsmythen unterstelle und ihm fälschlicherweise ein Fehlverhalten bei der Beantragung von Fördergeldern vorgeworfen werde. Das sah der Richter anders: Im Text von profil werde Rutter im Zusammenhang mit den Förderanträgen seiner Vereine „gar kein Fehlverhalten unterstellt“. Vielmehr werde es „als erstaunlich dargestellt, dass der Verein des Antragstellers trotz seiner extremen Positionen und Veröffentlichungen im Internet mit Steuergeldern gefördert werden soll“.

Was die Verbreitung von Verschwörungsmythen durch Rutter angeht, ist profil der Wahrheitsbeweis laut Urteil „gelungen“.

In anderen Worten: Rutters Klage ging nach hinten los. Man kann ihn nun ganz offiziell und gerichtlich bestätigt als Verschwörungstheoretiker bezeichnen.

Rechtsextrem


Aber nicht nur das: Rutter behauptete in seiner Klage auch, profil hätte ihn als „rechtsextrem“ bezeichnet. Tatsächlich kam dieser Begriff im Artikel aus dem April 2024 gar nicht vor. Dennoch wurde im Verfahren erörtert, ob man Rutter als „rechtsextrem“ bezeichnen könne. Die Antwort lautet: Man kann.

Das Land Niederösterreich sah Rutters Aktivitäten offenbar weniger kritisch als das Wiener Straflandesgericht. An fünf seiner Vereine wurden inzwischen 25.000 Euro an Förderungen ausbezahlt, das wurde vor zwei Wochen bekannt.

Mit der Förderung veranstaltete Rutter Informationsveranstaltungen in ganz Niederösterreich, um Betroffene von mutmaßlichen Impfschäden aufzuklären. Wobei das Wort „Desinformationsveranstaltungen“ treffender wäre. Denn in Wahrheit wurden dort knallharte Fake News verbreitet: Bei einem Event behauptete ein Mediziner auf offener Bühne unter dem Logo des Landes Niederösterreich, dass die Impfstoffe des Herstellers Moderna „Neuroroboter“ enthalten würden, „die von außen aktiviert werden können, zum Beispiel über 5G“. Jeder Geimpfte habe so „eine IP-Adresse erhalten“, die Menschheit werde „in Batterien für eine digitale künstliche Intelligenz umgewandelt“.
https://www.profil.at/oesterreich/klage-gegen-profil-wird-zum-bumerang-fuer-impfgegner-rutter/403023428