Wir haben zwar genug Coronazi-Deppen in Österreich, aber die 47-jährigen Deutschen mit abgebrannter Wohnung in Wien, die Freundschaften zu Küssel und Co. unterhalten, mehrfach vorbestraft sind und Journalisten bei Demos die Masken herunterreißen sind doch eher selten.
https://www.derstandard.at/story/3000000254990/prozess-um-sozialbetrug-gegen-traumatisierten-verschwoerungstheoretikerProzess um Sozialbetrug gegen "traumatisierten" Verschwörungstheoretiker
Ein mehrfach vorbestrafter 47-Jähriger soll jahrelang Notstandshilfe kassiert haben, obwohl ihm Unterstützer 200.000 Euro geschenkt haben
Wien – "Ich war traumatisiert, ich bin erst jetzt wieder stabilisiert", entschuldigt sich der 47-jährige Herr M. vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Andreas Böhm. Er soll von 2019 bis 2024 ungerechtfertigt Notstandshilfe von über 50.000 Euro bezogen haben, wirft Staatsanwalt Florian Pöschl dem vorbestraften Arbeitslosen vor. Pikant an der Angelegenheit: M. war in dieser Zeit doch fit genug, um als Kritiker der Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie öffentlich zu agitieren und sich mit prominenten Rechtsextremen wie Gottfried Küssel und Martin Sellner zu treffen und als "freier Journalist" wüste Verschwörungstheorien zu verbreiten.
Spoiler
Möglicherweise hat M. einen Grund, auf "das System" böse zu sein. Hat der Deutsche doch zwischen 2010 und 2022 fünf Vorstrafen gesammelt – wegen Körperverletzung, Betrugs, Diebstahls, schwerer Nötigung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Seit 2018 hat er Notstandshilfe bezogen, zumindest seit 2019 ohne Rechtsgrundlage. Denn seit damals soll er großzügige Spenden von Unterstützern erhalten haben, die durch Crowdfunding-Aktionen in sozialen Medien generiert wurden. Mit durchaus beachtlichem Erfolg: Gut 200.000 Euro sollen so steuerfrei an ihn geflossen sein.
Grundsätzlich bekennt der Angeklagte sich schuldig, macht aber eine Einschränkung: Eine Zahlung von 35.000 Euro sei "ein Darlehen" gewesen, um sich selbstständig zu machen. "Und? Haben Sie sich selbstständig gemacht?", fragt ihn der Vorsitzende. "Nein", gibt der Mann zu. Aus seiner Sicht sei aber ein Unglück entscheidend gewesen: Sein Wohnsitz sei in dieser Zeit bei einem Feuer zerstört worden. "Es hat mich vollkommen ausgehebelt, es kam dann noch Corona dazu."
Jährlicher Antrag auf Auszahlung
"Aber Sie wussten, dass Sie keine Gelder kassieren dürfen, wenn Sie anderwärtige Einkünfte haben?", versucht Böhm die subjektive Tatseite zu ergründen. "Jetzt weiß ich es, Herr Rat", weicht M. einer klaren Antwort aus. "Es war das gewohnte Prozedere", daher habe er jedes Jahr einen Antrag für die Auszahlung der Notstandshilfe eingereicht, sagt der Angeklagte, der nach eigenen Angaben 30.000 bis 40.000 Euro Schulden hat.
Beim Zeuginnenauftritt einer informierten Vertreterin des AMS lernt Staatsanwalt Pöschl noch etwas dazu. Er hat die Anklage nicht selbst verfasst, sondern vertritt nur die Anklagebehörde in diesem Verfahren. In der Anklage ist davon die Rede, dass M. "Notstands- und Überbrückungshilfe" ungerechtfertigt bezogen habe. "Nur zur Klarstellung: Was ist die Überbrückungshilfe?", fragt Pöschl also. Zu seiner Überraschung erfährt er, dass es Letztere nur für Beamte gibt, geldmäßig aber kein Unterschied zur Notstandshilfe besteht. Da der Angeklagte nicht im Staatsdienst tätig ist, modifiziert Pöschl also die Anklage und streicht den Überbrückungshilfe-Passus.
Verteidigerin Iris Augendoppler verweist auf das Geständnis ihres Mandanten und bittet um eine milde Strafe, die der Senat nach kurzer Beratung auch verhängt. M. wird rechtskräftig zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt, seine offene Vorstrafe wird nicht widerrufen. Die rechtswidrig erhaltenen 52.520,10 Euro werden für verfallen erklärt – falls das AMS sie nicht retour fordert, muss M. die Summe dem Gericht zahlen. (Anton Eames, Tim Kuthan, Michael Möseneder, 29.1.2025)
Böse Zungen behaupten es würde sich um diesen unangenehmen Zeitgenossen handeln
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