Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 97073 mal)

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Offline John

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #15 am: 24. November 2016, 15:01:29 »
Staatsleugner in Österreich sollten sich aber dennoch vergegenwärtigen, dass sie sich hier auf einem schmalen Grat bewegen: Wer tatsächlich meint, er müsse seiner eigenen selbst geschriebenen Verfassung folgen und dann auf Grund dessen beispielsweise die Polizei oder andere Behörden eindeutig mit Gewalt bedroht, sollten sie nicht nach dieser "neuen Verfassung" handeln, der erfüllt den Tatbestand des § 242 StGB.

Das führt dann für 10 Jahre in den Knast, oder (im wohl besseren Fall für den Betroffenen) wegen Unzurechnungsfähigkeit in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie.

So weit würde ich auch in Österreich nicht gehen.
Da das österreichische Recht dem seutschen sehr ähnlich ist, gehe ich davon aus, dass die Gewalttat ebenfalls geeignet sein muss, den Bestand der Republik zu gefährden. Dies ist bei einer Schlägerei mit einem Beamten oder auch der 08/15-Drohung gegen eine Behörde nicht gegeben.
Laut dem Portal nachrichten.at sind bereits 22 Verfahren wegen Widerstands gegen Staatsgewalt gegen Staatsleugner in Oberösterreich anhängig.
Ich unterstelle aber mal, dass in diesen Fällen nicht zu erwarten ist, dass der Richter Gnade walten lässt, weil durch die Berufung ja so viel Zeit verstrichen ist...

Der Verfassungsschutz ist in Österreich meines Wissens nach wenig mit unserem zu vergleichen. Aber dass der V-Schutz wegen hochverrats ermittelte, lässt sich vielleicht so interpretieren:
Liegt hier eine organisiert gewalttätige Gruppe vor
Ja [_] Nein [X]


Man kann also davon ausgehen, dass die österreichischen Behörden weiter gegen die Staatsleugner vorgehen werden, wie gegen gewöhnliche Kriminelle.
I'm gonna build my own nation, with blackjack and hookers.
 

Offline Happy Hater

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #16 am: 30. November 2016, 12:59:49 »
Der österreichische Justizminister hat ein Gesetz gegen "Staatsleugner/Reichsbürger" vorbereitet:

http://derstandard.at/2000048458125/Brandstetter-hat-Gesetz-gegen-Reichsbuerger-fertig

Zitat
So soll künftig jemand strafbar sein, der eine staatsfeindliche Bewegung gründet oder sich daran beteiligt, die den Zweck hat, die Vollziehung von Gesetzen zu verhindern. Um einer Bewegung anzugehören, ist es ausreichend, dass eine gewisse Anzahl von Personen (zumindest zehn) der gleichen Gesinnung oder dem gleichen Ziel folgen.

Eine gemeinsame Organisationsstruktur oder gemeinsame Kundgebungen sind nicht notwendig, um einer Bewegung anzugehören. Somit ist sichergestellt, dass der Staat auch auf einzelne Personen strafrechtlich reagieren kann, die sich nicht formal zu einer Gruppe zusammenschließen. Der Gesetzestext wird gerade mit dem Innenministerium abgestimmt.

Ich halte das Ganze für gesetzgeberischen Aktionismus und auch wenn der endgültige Gesetzestext noch nicht bekannt ist, so sieht dieser Paragraph für mich sehr, sehr problematisch aus, wenn man sich ansieht, was davon schon bekannt ist.

Im schlimmsten Fall wird das ein sehr schwammiger Paragraph, der bestimmte Meinungen unter Strafe stellt.

Ich hoffe sehr, dass dieses Gesetzesvorhaben nicht durchkommt.
 
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Offline hair mess

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #17 am: 30. November 2016, 13:18:57 »
Im schlimmsten Fall wird das ein sehr schwammiger Paragraph, der bestimmte Meinungen unter Strafe stellt.
Die Meinung sich nicht an Gesetze halten zu müssen, steht schon jetzt unter Kuratel, sobald man dieser irrigen Meinung Untaten folgen lässt.
Wenn man die Untaten durch Andere machen lässt, ist es zumindest Anstiftung.
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Offline Happy Hater

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #18 am: 30. November 2016, 13:28:58 »
Im schlimmsten Fall wird das ein sehr schwammiger Paragraph, der bestimmte Meinungen unter Strafe stellt.
Die Meinung sich nicht an Gesetze halten zu müssen, steht schon jetzt unter Kuratel, sobald man dieser irrigen Meinung Untaten folgen lässt.
Wenn man die Untaten durch Andere machen lässt, ist es zumindest Anstiftung.

Das hast du ganz genau richtig festgestellt. Genau darum ist es auch extrem wahrscheinlich, dass das vorgeschlagene Gesetz ein sinnloser und/oder gefährlicher Blödsinn sein wird.
 

Offline kairo

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #19 am: 30. November 2016, 13:49:12 »
Die Meinung sich nicht an Gesetze halten zu müssen, steht schon jetzt unter Kuratel, sobald man dieser irrigen Meinung Untaten folgen lässt.

Unsere Rechtsordnung bestraft nur Taten, keine Meinungen. Du darfst ruhig Staatsfeind sein, du darfst auch der Meinung sein, die Gesetze würden für dich nicht gelten, aber Polizei und Staatsanwalt kommen dir erst auf die Mütze, wenn du tatsächlich gegen ein Gesetz verstößt.

Es ist doch wie beim Parteienverbot: die bloße Ablehnung der FDGO ist kein Grund für ein Verbot, aber die aktive Bekämpfung derselben durchaus. Mal sehen, was sich Karlsruhe im Fall der NPD ausgeknobelt hat.
 

Offline tobias-vom-rias

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #20 am: 30. November 2016, 23:25:40 »
Das führt dann für 10 Jahre in den Knast, oder (im wohl besseren Fall für den Betroffenen) wegen Unzurechnungsfähigkeit in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie.

Wobei das Gefängnis einen Vorteil hat, wonach man nach den 10 Jahren meist rauskommt, 10 Jahre Unterbringung in der Psychiatrie können sich auch schnell in 11, 12 oder mehr Jahre wandeln.
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

"Seit ich meine Tabletten wieder nehme, reden die Möbel kein Wort mehr mit mir. Eingeschnapptes, zickiges Pack!"
 

Offline echt?

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #21 am: 1. Dezember 2016, 09:06:58 »
Zitat
Unsere Rechtsordnung bestraft nur Taten, keine Meinungen. Du darfst ruhig Staatsfeind sein, du darfst auch der Meinung sein, die Gesetze würden für dich nicht gelten, aber Polizei und Staatsanwalt kommen dir erst auf die Mütze, wenn du tatsächlich gegen ein Gesetz verstößt.

Für Beamte gilt das aber nicht.
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Offline mako

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #22 am: 1. Dezember 2016, 22:47:47 »
Übrigens hat auch die "Zeit im Bild 2" berichtet: hier der Link zur ORF-TVThek.
 

Offline Enzo

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #23 am: 2. Dezember 2016, 00:16:10 »
@Mod: "Herrscher"? Ich dachte unser Autraggeber ist die Firmenleitung, vertreten von Frau M., Herrn d.M. und Herrn M.??? Jetzt bin ich völlig verwirrt wem ich hier eigentlich diene, gibt es etwa ein geheimes König- oder Kaiserreich?

Da muß ich wohl mal wieder das Aufklärungsvideo rausholen. Und Dr. M natürlich!

 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #24 am: 12. Januar 2017, 22:07:59 »

Persönlich glaube ich ja, dass die Dame einfach (illegal) versuchen wird, wieder über die Grenze nach Österreich in ihre Wohnung zu gelangen. Ich weiß gar nicht, was die genauen Konsequenzen sind, wenn sie wieder in Österreich erwischt wird, aber irgendwann jedenfalls eine Haftstrafe, das ist klar.


Du Hellseher! Die wurde am 3.12. nochmal verhaftet.



https://www.facebook.com/powerdoggy/posts/10207705289246386
 
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Aldebaraner

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #25 am: 13. Januar 2017, 08:32:18 »
Die Meinung sich nicht an Gesetze halten zu müssen, steht schon jetzt unter Kuratel, sobald man dieser irrigen Meinung Untaten folgen lässt.

Unsere Rechtsordnung bestraft nur Taten, keine Meinungen. Du darfst ruhig Staatsfeind sein, du darfst auch der Meinung sein, die Gesetze würden für dich nicht gelten, aber Polizei und Staatsanwalt kommen dir erst auf die Mütze, wenn du tatsächlich gegen ein Gesetz verstößt.

Es ist doch wie beim Parteienverbot: die bloße Ablehnung der FDGO ist kein Grund für ein Verbot, aber die aktive Bekämpfung derselben durchaus. Mal sehen, was sich Karlsruhe im Fall der NPD ausgeknobelt hat.

Sie bestraft nicht die nicht geäußerte Meinung.

Die Äußerung von Meinungen kann aber durchaus Sanktionen nach sich ziehen.
 

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #26 am: 13. Januar 2017, 09:31:37 »
Die Äußerung von Meinungen hat Folgen.
Aber sind folgen auch immer Sanktionen?
Muss man das so sehen oder meinst du was Anderes?
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #27 am: 13. Januar 2017, 12:17:54 »
die Meinungsäußerung ist nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze erlaubt.

Beleidigungen werden geahndet, ebenso Verleumdungen und üble Nachrede. Im Falle des Holocaust ist das Abstreiten historischer Tatsachen unter Strafe gestellt.
 

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #28 am: 13. Januar 2017, 12:29:32 »
Zitat
Aktion scharf gegen Staatsverweigerer

Zitat
Die jüngsten Fälle wurden erst am Donnerstag bekannt: Ein 68-Jähriger aus dem Bezirk Melk wurde verhaftet, seit 2014 soll er Mitarbeiter von Bezirkshauptmannschaften, Gerichten und Polizei bedroht haben. Er ist in U-Haft. Das mutmaßliche Mitglied einer staatsfeindlichen Organisation wollte Verwaltungsstrafen wegen Verkehrsdelikten nicht zahlen. Die Vollstreckung versuchte er laut Polizei durch gefährliche Drohungen „in einer Vielzahl schriftlicher Eingaben an Bezirkshauptmannschaften, Landesverwaltungsgericht, Landespolizeidirektion und Bezirksgericht“ zu verhindern. Konkret drohte er, Pfandrechte ins US-Handelsregister Uniform Commercial Code (UCC) einzutragen – eine übliche Masche, wie sie von Verbindungen wie „One People's Public Trust“ (OPPT), „Freeman“ oder „Terrania“ bekannt ist.

Und auch neue Infos zum geplanten "Anti-Staatsverweigerer" Strafrechtsparagraphen gibt es:

Zitat
Ein neuer Paragraf im Strafgesetzbuch in Anlehnung an § 246 (Staatsfeindliche Verbindungen) soll regeln, dass es strafbar ist, eine Bewegung zu gründen, die Hoheitsrechte der Republik und Hoheitsakte ihrer Behörden nicht anerkennt oder sich solche Rechte selbst anmaßt. Darauf könnte laut einem Entwurf eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren stehen. Auch jeder, der eine solche Bewegung unterstützt oder sich ihr anschließt, könnte mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder 720 Tagsätzen bestraft werden.

Hier scheint der geplante Paragraph inzwischen schon vernünftiger formuliert zu sein, als das nach ersten Medienberichten ursprünglich der Fall war. Mal sehen, ob ich dann der endgültigen Fassung des Entwurfes zustimmen kann, oder nicht. Ich bin immer noch skeptisch und werde darauf achten, dass es nicht um einen "Gesinnungsjustiz" Paragraphen handeln wird, sondern um eine Regelung, die nur im notwendigen Maße Rechtsgüter schützt.

Mehr Informationen gibt es im Artikel, unten verlinkt.

Quelle: http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5153106/Aktion-scharf-gegen-Staatsverweigerer
 

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #29 am: 25. Januar 2017, 18:00:53 »
Zitat
„Staatsverweigerer“ stellen Millionenrechnung

Nachdem über zwei Anhänger von „souveränen“ Bewegungen in Niederösterreich die U-Haft verhängt worden ist, sind bei Behörden Schreiben mit „Forderungen“ über 1,286 Mio. Euro eingelangt. Der Verfassungsschutz ermittelt.

http://noe.orf.at/news/stories/2822004/