Staatsleugner in Österreich sollten sich aber dennoch vergegenwärtigen, dass sie sich hier auf einem schmalen Grat bewegen: Wer tatsächlich meint, er müsse seiner eigenen selbst geschriebenen Verfassung folgen und dann auf Grund dessen beispielsweise die Polizei oder andere Behörden eindeutig mit Gewalt bedroht, sollten sie nicht nach dieser "neuen Verfassung" handeln, der erfüllt den Tatbestand des § 242 StGB.
Das führt dann für 10 Jahre in den Knast, oder (im wohl besseren Fall für den Betroffenen) wegen Unzurechnungsfähigkeit in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie.
So weit würde ich auch in Österreich nicht gehen.
Da das österreichische Recht dem seutschen sehr ähnlich ist, gehe ich davon aus, dass die Gewalttat ebenfalls geeignet sein muss, den Bestand der Republik zu gefährden. Dies ist bei einer Schlägerei mit einem Beamten oder auch der 08/15-Drohung gegen eine Behörde nicht gegeben.
Laut dem Portal
nachrichten.at sind bereits 22 Verfahren wegen Widerstands gegen Staatsgewalt gegen Staatsleugner in Oberösterreich anhängig.
Ich unterstelle aber mal, dass in diesen Fällen nicht zu erwarten ist, dass der Richter Gnade walten lässt, weil durch die Berufung ja so viel Zeit verstrichen ist...
Der Verfassungsschutz ist in Österreich meines Wissens nach wenig mit unserem zu vergleichen. Aber dass der V-Schutz wegen hochverrats ermittelte, lässt sich vielleicht so interpretieren:
Liegt hier eine organisiert gewalttätige Gruppe vor
Ja [_] Nein [X]Man kann also davon ausgehen, dass die österreichischen Behörden weiter gegen die Staatsleugner vorgehen werden, wie gegen gewöhnliche Kriminelle.