Autor Thema: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)  (Gelesen 196102 mal)

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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #555 am: 16. Mai 2019, 19:03:42 »
Ist aber aktuell ziemlich still bei Dingo. Nicht mal bei FB schaut er rein.
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Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 
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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #556 am: 18. Mai 2019, 21:28:09 »
Vor 1 Stunde war er online. Er ist nicht weg. Scheint aber einen deftigen Bremshinweis bekommen zu haben.  ;D
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #557 am: 8. Juni 2019, 23:01:48 »
Dennis ist gerade zum ersten mal wieder seit Februar  live:
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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #558 am: 8. Juni 2019, 23:21:36 »
Klingt als ob er die ganze Zeit gesoffen hätte. Und Zahnschmerzen hat er. Wozu er sich dann diesen sinnfreien Prekariats-Spätschoppen gibt in dem fünf Merkbefreite über das fabulieren, was sie für die großen Fragen der Zeit halten, weiß ich allerdings nicht.
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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #559 am: 8. Juni 2019, 23:30:56 »
Ich habe gerade reingeschaut. Jemand sagte, man könne ja den Koran verbrennen, das sei zwar Unterhaltung, aber ansonsten nur Symptombekämpfung, bringt nichts... und -ZACK- weg isses

"Dieses Video wurde gelöscht, weil es gegen die YouTube Nutzungsbedingungen verstößt"  ;D
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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #560 am: 8. Juni 2019, 23:37:41 »
Lustig wars, als er seine Speichellecker beschimpft hat, weil sie dazwischen gequatscht haben. Mein Gott ist der Dingo gereizt! Anscheinend haben die regelmäßig offline-hangouts veranstaltet. Haru Wunderlich hat nämlich ganz entsetzt festgestellt, dass sie heute live sind.

Fazit: Dennis klingt ganz komisch und ist noch bekloppter als früher.
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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #561 am: 11. Juni 2019, 12:10:40 »
Lustig wars, als er seine Speichellecker beschimpft hat, weil sie dazwischen gequatscht haben. Mein Gott ist der Dingo gereizt! Anscheinend haben die regelmäßig offline-hangouts veranstaltet. Haru Wunderlich hat nämlich ganz entsetzt festgestellt, dass sie heute live sind.

Vor allem ist sie deshalb panisch, weil sie offenbar Konsequenzen für ihn befürchtet, er meint dagegen nur, er habe nichts zu verlieren. Hat er also einen zwischen die Hörner bekommen und unter anderem als Auflage, das er nicht öffentlich auftreten darf?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #562 am: 11. Juni 2019, 12:26:35 »
Hat er also einen zwischen die Hörner bekommen und unter anderem als Auflage, das er nicht öffentlich auftreten darf?
Selbst wenn, die Erfahrung hat ja leidvoll gezeigt, daß bloß weil's im Internet ist, es nicht automatisch als öffentlich angenommen wird, wenn die entsprechenden Stellen keine Lust oder Zeit haben.

Da würde mich ja brennend interessieren, ab wann die Öffentlichkeit beginnt? Bei einem Kaliber wie Rezo (schreibt der sich so?).

Wobei es ja im §130 StGB heißt: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, […]" und nicht: "Wer einer entsprechend großen Öffentlichkeit gegenüber, […]"

Aber sei's drum, das ist dann wieder die Spielwiese derer, die die Paragraphenreiterei gelernt haben.
« Letzte Änderung: 11. Juni 2019, 12:30:52 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #563 am: 11. Juni 2019, 12:47:44 »
Video leider schon wieder gelöscht.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #564 am: 11. Juni 2019, 13:11:46 »
Hat er also einen zwischen die Hörner bekommen und unter anderem als Auflage, das er nicht öffentlich auftreten darf?
Selbst wenn, die Erfahrung hat ja leidvoll gezeigt, daß bloß weil's im Internet ist, es nicht automatisch als öffentlich angenommen wird, wenn die entsprechenden Stellen keine Lust oder Zeit haben.

Da würde mich ja brennend interessieren, ab wann die Öffentlichkeit beginnt? Bei einem Kaliber wie Rezo (schreibt der sich so?).
Internet ist öffentlich, wenn man darauf stoßen kann, ohne Voodoo zu betreiben. Faustformel: Wenn die Suchfunktion einer der üblichen Suchmaschinen es findet, ist es öffentlich.

Wobei es ja im §130 StGB heißt: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, […]" und nicht: "Wer einer entsprechend großen Öffentlichkeit gegenüber, […]"

Aber sei's drum, das ist dann wieder die Spielwiese derer, die die Paragraphenreiterei gelernt haben.
Genau das ist auch eigentlich immer der Punkt. Die Ausrede ist regelmäßig nicht, dass es nicht öffentlich war, sondern dass es nicht öffentlich genug war, um den öffentlichen Frieden zu gefährden.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #565 am: 11. Juni 2019, 13:38:49 »
Wobei in diesem HO die übelsten Beschimpfungen gegen die anderen Teilnehmer gehen, die es wagen, dem besoffenen Nazi ins Wort zu fallen.
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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #566 am: 11. Juni 2019, 15:28:55 »
Hier hat jemand mal die schönsten drei  Ausraster von Dingo aus dem Hangout zusammengeschnitten  ;D
Der geht echt auf dem Zahnfleisch.

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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #567 am: 11. Juni 2019, 17:08:38 »
Hier hat jemand mal die schönsten drei  Ausraster von Dingo aus dem Hangout zusammengeschnitten  ;D
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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #568 am: 11. Juni 2019, 19:28:13 »
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Hat er also einen zwischen die Hörner bekommen und unter anderem als Auflage, das er nicht öffentlich auftreten darf?
Selbst wenn, die Erfahrung hat ja leidvoll gezeigt, daß bloß weil's im Internet ist, es nicht automatisch als öffentlich angenommen wird, wenn die entsprechenden Stellen keine Lust oder Zeit haben.

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Internet ist öffentlich, wenn man darauf stoßen kann, ohne Voodoo zu betreiben. Faustformel: Wenn die Suchfunktion einer der üblichen Suchmaschinen es findet, ist es öffentlich.

Wobei es ja im §130 StGB heißt: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, […]" und nicht: "Wer einer entsprechend großen Öffentlichkeit gegenüber, […]"

Aber sei's drum, das ist dann wieder die Spielwiese derer, die die Paragraphenreiterei gelernt haben.
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Genau das ist auch eigentlich immer der Punkt. Die Ausrede ist regelmäßig nicht, dass es nicht öffentlich war, sondern dass es nicht öffentlich genug war, um den öffentlichen Frieden zu gefährden.
@Rechtsfinder
Kleine Lernfrage für den Laie: Wann ist denn das Öffentliche genug?
So als naiver Laie ist ein öffentlich sichtbarer und als Zuseher verfolgbarer Live-HO via Youtube doch schon technisch geeignet jede Person mit Internetanschluss und damit für die Öffentlichkeit erreichbar und somit geeignet den öffentlichen Frieden zu stören. Vorausgesetzt es werden entsprechende Wörter oder Medien geäußert bzw. gezeigt.
Gerade, wenn der Dingo sein Maul in einem solchen aufmacht ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch.
Tertius gaudens!
 
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Re: Dipl.-Ingo (alles zum Diplom von Dennis Ingo Schulz / TTA)
« Antwort #569 am: 12. Juni 2019, 01:10:23 »
Kleine Lernfrage für den Laie: Wann ist denn das Öffentliche genug?
Das kann ich leider nicht in einem Satz beantworten. Ein guter Kommentar verliert dazu auch mal mehr als eine Seite, gespickt mit Fußnoten zu den verschiedensten Gerichtsentscheidungen.

Ich versuchs mal kurz und plakativ:
Es gibt Ansichten, die sich Deiner Meinung anschließen und sagen: "Es reicht, wenn es dauerhaft im Internet verfügbar ist, damit kann es potenziell jeder sehen. Deshalb kann sich jeder darüber aufregen und das Video ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, weil alle sich darüber streiten könnten."
Es gibt Ansichten, die die Gegenposition vertreten und sagen: "Es steht nur im Internet, selbst wenn sich das Millionen angucken, dann tun sie das zu Hause, bilden sich ihre Meinung dazu und das war es. Offline wird nicht über sowas, sondern über Katzenvideos geredet, der öffentliche Frieden ist nicht in Gefahr."

Die Wahrheit wird wohl irgendwo dazwischen liegen und auch vom Einzelfall abhängen. Da kann nicht nur die Anzahl der Aufrufe eine Rolle spielen, sondern auch die Plattform (10k Aufrufe auf ♥♥♥ute sind was anderes als 10k Aufrufe auf YouTube etc.), die persönlichen Umstände des Täters und seine Bekanntheit, die "Aktualität" des Videos (ob es z.B. gerade in eine aktuelle Debatte eingreift) und z.T. sogar, ob das Video rezipiert wurde (weil das gelegentlich dann der Beweis der erfolgten Friedensstörung ist).

Rechtsanwendung ist eben (zum Glück!) keine formelhafte Anwendung von Sätzen, sondern – gerade im Strafrecht – das Finden eines sehr, sehr individuellen Maßstabs für das Handeln Einzelner.
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