Zum besseren Verständnis der Situation verweise ich auf mein Gleichnis mit dem Brot und dem Mehl.
Hach, wie stell ich mir Peterles Situation lustig vor, wenn der tatsächlich versucht, das Gericht mit einer just zusammengelogenen Buchhaltung zu verarschen.
Hat er ja gar nicht gemacht.
Mir zumindest ist nicht bekannt, dass man Buchhaltung nach Jahren aus dem Gedächtnis und mit viel "so könnte es gewesen sein" zusammenschustern kann.
Es wird aber sehr viel häufiger versucht, als Du Dir vorstellen kannst. Zunächst einmal gibt es da die Regel "Keine Buchung ohne Beleg". Und dann muß sich anhand dieser Belege auch Jahre später noch ein Außenstehender ein zutreffendes Bild von den Vorgängen machen können (§ 238 Abs. 1 HGB). Also wäre das kein Problem, wenn nicht in einem ordentlichen Sauhaufen die Schuhkartons und blauen Säcke ein Eigenleben entwickeln und weglaufen würden. Schließlich wären auch Aufzeichnungen in Form einer geordneten Ablage zulässig (§ 239 Abs. 4 HGB), wenn sie damit den Anforderungen des Unternehmens gerecht werden - aber natürlich nicht bei einer Bank.
Was ist, wenn diese jedoch nachvollziehbar ist? Egal, ob erst jetzt zusammengschustert oder nicht? Muss das Gericht das beweisen? Ich hab davon keine Ahnung.
Siehe oben - es ist Mehl anstelle eines Brotes in Aussicht gestellt.
Hast Recht, Tuska. Hab direkt ausgeblendet, dass alles was Fitzek anpackt, Luftnummern werden. Also kann muss diese nachgereichte "Buchführung" auch nur gegen den Baum laufen.
Eben. Vor allem dann, wenn keine Buchführung, sondern nur eine "Gesamtliste" nachgereicht werden soll.
...
Eine "Liste" ist auch keine Buchführung. (Man könnte eine Buchführung vielleicht als Tabelle bezeichnen.) Natürlich kann man eine Buchführung heute auch elektronisch erledigen, was an sich keine Hexerei ist, denn es gibt jede Menge vorgefertigter Lösungen samt Kontenplänen usw. Man kann in bescheidenen Verhältnissen auch z. B. entsprechende EXCEL-Vorlagen verwenden. Nur braucht es dazu immer Sicherungskopien und ggf. Papierausdrucke. EDV-Regel Nr. 1: Lege stets Sicherungskopien an!
Statt davon zu schwadronieren, dass es eine Buchführung gebe oder gegeben habe oder dass man sich darum bemüht habe, eine solche anzufertigen oder aber sie noch anfertigen könne, sollte man einfach die Buchführung vorlegen ....
Ganz nebenbei gibt Peterleang ja auch wiederum die Untreue zu, wenn er "mildtätige Gaben" u. dgl. erwähnt.
Die werden "diese nachgereichte "Buchführung" mit den ihnen zur Verfügung stehenden Akten vergleichen können.
Nö.
Königliche FahrenBuchführung nach "freien Ermessen".
Auf den Punkt gebracht:
Die KK war, nach den Angaben die Fitze für 2009 und 2010 macht, eine Black Box, die noch nicht einmal über eine (ordentliche) Barkasse verfügte, geschweige denn über eine aktuelle Buchhaltung. Erst durch nachträgliches Erfassen der Bewegungen für die Abschlüsse entstand das Gesamtbild.
Derjenige, der im laufenden Jahr Geld vom Konto abhob, konnte zum jeweiligen Zeitpunkt nicht wissen, ob dieses Geld überhaupt legal verfügbar war.
Es lag da, also war es verfügbar. Wenn Fitzek nur sich selbst beklauen konnte, gab es in seiner Vorstellung außer ihm niemanden, dem etwas gehört haben könnte.
Diese (Buchführung) sollte vereinfacht werden, insbesondere damit ein Steuerberater damit einfacher einen Jahresabschluss erstellen kann.
Bei einer ordentlich und (tages-)aktuell geführten Buchhaltung gibt es nichts zu vereinfachen, was die Erstellung eines Jahresabschlusses vereinfachen könnte.
Unter dem KRD-Terminus "vereinfachen" würden wir sicher "in Ordnung bringen" verstehen. Also das, was ein durchschnittlicher StB ganz selbstverständlich jedem seiner Mandanten abverlangen muß.
Hierfür war Rechtsanwalt Schumann zuständig. Es war gerade Aufgabe und Ziel, die Buchhaltung vollständig elektronisch in einem professionellen Buchhaltungsprogramm zu erfassen, um die Jahresabschlüsse für 2011 und 2012 zu erstellen.
Fitzek ist wohl der einzige, der einen Anwalt damit beauftragen kann, ihm die Kassenbelege zu sortieren. Klar, daß Schumann darüber verzweifelte und letztlich gescheitert ist. Ein "professionelles Buchführungsprogramm" ersetzt weder Ordnungsliebe noch Sachverstand, es setzt beides voraus. Nach den Berichten zu urteilen ist Frau Mertens nicht naiv genug um zu überhören, wie sich Klein-Peterle wieder um Kopf und Kragen redet.
Darüber hinaus sollte die Buchhaltung für das Jahr 2013 ebenfalls bereits elektronisch erfasst werden. Herr Schumann war von April 2012 bis etwa Juni 2013 regelmäßig in Wittenberg.
Eine Buchhaltung kann bequem und aktuell auch aus der Entfernung geführt werden. Ist dies geschehen, oder räumte „the schoe“ nur gelegentlich die jeweils überquellenden Schukartons vor Ort auf?
Letzteres, schließlich werden handelsübliche Faxgeräte nicht mit einem Einfülltrichter ausgeliefert.
Ein Buchhalter arbeitet mit den Zahlen und Belegen, die ihm zur Erfassung (nachträglich aber möglichst zeitnah) zur Verfügung gestellt werden.
Das S. mit der Führung der Handkasse, gemeint ist wohl die Barkasse, beauftragt war, belegt hinsichtlich der Fitze vorgeworfenen Abhebungen vom KK- Konto erst einmal gar nichts.
Der Buchhalter hat lediglich die Barabhebung zu dokumentieren indem er die Beträge der Barkasse zubucht. Gibt es in Folge Belege, die als "bar bezahlt" ihren Weg in die Barkasse finden, hat er diese dort als solche zu verbuchen.
Korrekt. Der Saldo sollte zu jeder Zeit mit dem übereinstimmen, was einem überraschend auftauchendem Finanzbeamten vorgezählt werden kann. Wenn nicht, dann nennt man die Differenz schlicht und ergreifend "Kassenfehlbetrag". Die verantwortet der Kassenführer und nicht derjenige, der sie feststellt.
Besser noch. Die angeblichen Listen sollten auf der Ausgabenseite Datum, Empfänger und Betrag enthalten. Da die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren in diesem Fall nicht überschritten ist, sollten sich, zumindest bei den gewerblichen Empfängern, die entsprechenden Belege unter "Einnahmen" auffinden lassen. Egal ob für einen Tüte Brötchen vom Bäcker, Pyrolyseanlage oder Immobilien.
Beim betragsmäßig überwiegenden Teil der Ausgaben dürfte der Empfänger Fitzek geheißen haben. Und das Buchungskonto, was der arme Wicht von "Buchhalter" ansprechen konnte, "ungeklärte Posten".
Bei diesem ganzen Kuddelmuddel von Zuständigkeiten und Aufgaben, Buchführungen analog und elektronisch wird einem wirklich schwindelig.
Genau dazu wurde es ja angerichtet.
Dabei scheint selbst die grobe Chronologie der Kompetenzverteilung nicht stimmig zu sein: Schumann führte die Kassenbücher "von April 2012 bis etwa Juni 2013", ab "Februar 2013" hat ihm das Kamerakind Schulz beigestanden. Vor Schumann waren Stöckel und seine Partnerin nach Aussage Peterchens für diesen Aufgabenbereich zuständig.
Herr Schulz musste im Bereich der Buchhaltung tätig werden, da der bisherige Verantwortungsträger Herr Rene Stöckel und Frau Silke Weidenhaun ihre Aufgabenbereiche ohne Übergabe und Absprache und ohne vorherige Ankündigung verließen. Zu diesen beiden Personen besteht bis heute kein Kontakt mehr.
Allerdings haben die beiden Jünger dem KRD erst Ende 2013 den Rücken gekehrt, ...
Dazu möchte ich (möglicherweise zur Ehrenrettung von Renes Ehefrau) der uneingeweihten Mitleserschaft noch verraten, daß es in jedem Finanzamt eine ganze Reihe Leute gibt, die von Buchhaltung und Betriebssteuern nicht zwangsläufig einen blassen Schimmer haben müssen. Die arbeiten in der Pforte, in der Poststelle, im Archiv, in der Finanzkasse, in der Vollstreckung, in der Kfz.-Steuer-Stelle, im Vorzimmer des Vorstehers, ...