Königliche
FahrenBuchführung nach "freien Ermessen".
Es gab also bereits (in den Jahren 2009/2010) eine ordentliche Buchhaltung in allen Bereichen.
Die KK war, nach den Angaben die Fitze für 2009 und 2010 macht, eine Black Box, die noch nicht einmal über eine (ordentliche) Barkasse verfügte, geschweige denn über eine aktuelle Buchhaltung. Erst durch nachträgliches Erfassen der Bewegungen für die Abschlüsse entstand das Gesamtbild.
Derjenige, der im laufenden Jahr Geld vom Konto abhob, konnte zum jeweiligen Zeitpunkt nicht wissen ob dieses Geld überhaupt verfügbar war.
Diese (Buchführung) sollte vereinfacht werden, insbesondere damit ein Steuerberater damit einfacher einen Jahresabschluss erstellen kann.
Bei einer ordentlich und (tages-)aktuell geführten Buchhaltung gibt es nichts zu vereinfachen, was die Erstellung eines Jahresabschlusses vereinfachen könnte.
Hierfür war Rechtsanwalt Schumann zuständig. Es war gerade Aufgabe und Ziel, die Buchhaltung vollständig elektronisch in einem professionellen Buchhaltungsprogramm zu erfassen, um die Jahresabschlüsse für 2011 und 2012 zu erstellen.
Vermutlich wurde das Prinzip „Black Box“ also auch im Jahr 2011 und bis April 2012 gefahren:
Darüber hinaus sollte die Buchhaltung für das Jahr 2013 ebenfalls bereits elektronisch erfasst werden. Herr Schumann war von April 2012 bis etwa Juni 2013 regelmäßig in Wittenberg.
Eine Buchhaltung kann bequem und aktuell auch aus der Entfernung geführt werden. Ist dies geschehen, oder räumte „the schoe“ nur gelegentlich die jeweils überquellenden Schukartons vor Ort auf?
Er (Herr Schuhmann) hatte als Aufgabengebiete den Bereich Recht, Verträge und eben die Buchhaltung. Hierfür war er zuständig. Dies ist in diversen Belegen ersichtlich, die sich in den Akten befinden. Er ist dort als Handkassenbeauftragter bezeichnet und hat Auszahlungen genehmigt. Insbesondere tätigte er die Fahrtkostenabrechnungen, zahlte „Mildtätige Gaben“ aus und hat auch die Kassenbücher selbst geführt. Für diese Tätigkeit wurde er auch bezahlt. In dieser zeit war er die zentrale Erfassungsstelle sämtlicher Buchungen
Ein Buchhalter arbeitet mit den Zahlen und Belegen, die ihm zur Erfassung (nachträglich aber möglichst zeitnah) zur Verfügung gestellt werden.
Das S. mit der Führung der Handkasse, gemeint ist wohl die Barkasse, beauftragt war, belegt hinsichtlich der Fitze vorgeworfenen Abhebungen vom KK- Konto erst einmal gar nichts.
Der Buchhalter hat lediglich die Barabhebung zu dokumentieren indem er die Beträge der Barkasse zubucht. Gibt es in Folge Belege, die als "bar bezahlt" ihren Weg in die Barkasse finden, hat er diese dort als solche zu verbuchen.
Aus der Verantwortung, über Fahrtkostenerstattungen und "mildtätige Gaben“ entscheiden zu dürfen und dem Führen von Kassenbüchern ergibt sich keinesfalls zwangsläufig eine Verantwortung für sämtliche, in diesem Fall offensichtlich von Fitze verursachten, Finanzbewegungen und -entscheidungen eines Unternehmens.
Selbst wenn die bar vom Firmenkonto abgehobenen 1,3 Mio aktuell und offiziell durch die Barkasse gelaufen sein sollten (was ich nach obigen Angaben Fitzes stark bezweifle), sollte Fitze Belege dafür haben, dass eine Auszahlung und Verwendung der Mittel an und durch ihn und egal zu welchem Zweck, einer Genehmigung durch Schumann bedurft hätten.
Kann er dies nicht, können wir uns auf die Präsentation des nächsten Sündenbocks freuen, Martin Schulz wird ja schon ins Spiel gebracht.
PS:
Die werden "diese nachgereichte "Buchführung" mit den ihnen zur Verfügung stehenden Akten vergleichen können.
Dann fliegt die Luftnummer wohl auf.
Besser noch. Die angeblichen Listen sollten auf der Ausgabenseite Datum, Empfänger und Betrag enthalten. Da die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren in diesem Fall nicht überschritten ist, sollten sich, zumindest bei den gewerblichen Empfängern, die entsprechenden Belege unter "Einnahmen" auffinden lassen. Egal ob für einen Tüte Brötchen vom Bäcker, Pyrolyseanlage oder Immobilien.