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und das Problem bei der Erstellung einer Buchführung sind immer wieder unerklärbare Belege, bei denen sogar der Einlieferer nicht mehr weiß, für was der Beleg gemeint war.
Wenn die Belege ordentlich erstellt worden sind, sollte jeder klar denkende Mensch einen Bezug zu seinem Unternehmen herstellen können. Freilich halten manche Leute den Betriebsprüfer für blöd und wollen ihm den Schulmalkasten für den zehnjährigen Sohn als Bürobedarf verkaufen. Um das Dilemma zu vermeiden, haben manche Lieferanten so vielversprechende Artikelbezeichnungen wie "Diverse Ware Nr. 5" eingeführt. Dann sieht es freilich schlecht aus. Auch für die, die ihr Abendbrot gewöhnlich in der Gaststätte einnehmen und nicht genug Geschäftspartner haben, um das irgendwie glaubhaft erklären zu können. Das kostet dann zwar richtig Geld, aber deswegen geht man noch lange nicht in den Knast.
Bei Fitzek geht es aber mitnichten darum, irgendwelche Betriebsausgaben zu retten. Ohne ein Pflichtenheft, in dem der Auftraggeber klar zu Papier bringt, was für ein Werk erstellt werden soll, wird kein Unternehmer, der klar denken kann, einen Auftrag annehmen. Fitzek hat sich zur Erstellung des Werks selbst angeboten. Und keiner könnte sagen, ob die Gelder zweckentsprechend verwendet worden wären, wenn Fitzek die Ausgaben belegen könnte, weil er selber nicht weiß, was er den Leuten eigentlich anbieten wollte. Stabile Werte, sichere Geldanlage - davon ist nichts zu sehen. Man weiß nur, daß Peterle und die Pudel jahrelang gelebt haben, ohne daß sie nennenswerte Einnahmen zu verzeichnen hätten.
Und solche - wenn überhaupt Belege - wird es bei Peterchen unendliche gegeben haben.
Eher nicht. Der Mann hatte die Zettel aus der Hand gegeben. Wäre da etwas dabei gewesen, was ihn belastet hätte, dann wäre ihm der Laden schon vor Jahren um die Ohren geflogen. Daß sich die Bafin bei Gericht damit vorführen läßt, daß sie ganze Häuser ausräumt und am Ende nicht mal weiß, was sie beschlagnahmt hat, ist eine ganz andere Geschichte.