Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 185646 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #930 am: 22. Februar 2017, 17:49:51 »
Das Gericht muß die Anklage aufklären.

Wenn Anleger ihr Geld wiederhaben wollen, müssen sie einen Titel erwirken und vollstrecken lassen. Spannend wird da, inwiefern der Rest der KRD-Staatsschauspieler haftet. Aber davon werden wir vermutlich nicht viel mitbekommen.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #931 am: 22. Februar 2017, 18:05:41 »
.....
Wenn Anleger ihr Geld wiederhaben wollen, müssen sie einen Titel erwirken und vollstrecken lassen....

Da hätte ich gerne den Rechtsgrund gewußt; das wird schwierig mit dem, was die Vollpfosten als Zeugen ausgesagt haben. Zudem wissen die ja, dass nichts mehr da ist. Da wird keiner von den Eseln klagen. Allenfalls noch der Gantz, aber auch der hat schon gesagt, dass er nicht vor Gericht geht.
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Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #932 am: 22. Februar 2017, 18:59:37 »
Erfüllung des Darlehensvertrags? (Also, natürlich nach Anforderung der Rückzahlung)
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #933 am: 22. Februar 2017, 19:08:42 »
Erfüllung des Darlehensvertrags? (Also, natürlich nach Anforderung der Rückzahlung)

Schonschon, wenn er aber eine Nachrangabrede unterschreibt und dann auch noch vor Gericht aussagt, dass es ihm nicht drauf ankommt?
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #934 am: 22. Februar 2017, 19:31:47 »
Das Gericht muss nach meinem Verständnis des Straftatbestandes nicht klären, wo das Geld letztlich abgeblieben ist. Es reicht ja wohl aus nachzuweisen, dass es für die Anleger verloren ist. Und dieser Nachweis scheint mir eigentlich gegeben. Ob Fatzke es nun in die eigene Tasche gesteckt, verpulvert, an seine Adeppen verfüttert oder anderweitig durchgebracht hat, ist unerheblich. Bereicherung ist ja nicht angeklagt, auch Betrug nicht.
Selbst wenn das Geld noch irgendwo sein sollte, wo man es grundsätzlich herholen könnte, so fehlen die Nachweise und Belege, die es den Geldgebern ermöglichen würden, ihren Anspruch durchzusetzen. Wie das Chaos schon sagte, kann man einen geldwerten Anspruch eben nur eintreiben, wenn man auch einen entsprechenden Rechtsgrund hat bzw. etwas, was diesen dokumentiert.
Die Faktenlage könnte man aber so umschreiben: "Geld letztmals in Fatzkes Hand gesichtet, seither verschollen."
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #935 am: 22. Februar 2017, 21:10:33 »
Gibts da nicht so ein Verbot, Geld zu verbrennen? Nein, nicht wie ein untalentierter Investmentbanker, der sich um 2 Nullen (also zwei seiner "Kollegen"....Muhahahahahahahahahahaaa! ;D) vertut, ich meine: Geldschein, Feuerzeug, Puff!
Das wäre ja fast eine Erklärung: El Fitzo Chorrizotm, die Wurst aus Wittenberg, hat Euroscheine in revolutionärer Absicht als Grillanzünder für den alternativen Supertoaster benutzt und jetzt hat er Angst vor noch einem Verahren..... :scratch:
Aber nein, wahrscheinlich vertue ich mich da, @Pantotheus , übernehmen Sie! :cyclops:
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #936 am: 22. Februar 2017, 21:38:21 »
Es würde mich aber wundern wenn sich das Gericht ernsthaft auf solche Spielereien einlässt. Es geht um die Untreue von Herrn Fitzek, der persönlich das verschwundene Geld abgehoben hat.

Es wurde vom Gericht schon von Anfang an klargestellt, daß die Kooperationskasse nichts und niemand anders als Peter Fitzek war. Daß er da jetzt erst mit der Finte rausrückt, es habe mehrere unterschiedliche Kooperationskassen gegeben, ist schon erstaunlich.

Im Rahmen welcher Hirngespinste des Angeklagten das zuzuordnen sei, ist eine höchstens drittrangige Frage.

Bitte den Punkt nicht so sehr aufwerten. Der ist nicht mal "höchstens drittrangig", sondern schlichtweg irrelevant, denn Fitzek wird wie ein Einzelunternehmer angesehen.

Zitat von: Leela Sunkiller
Hmm... Vielleicht dämmert ihmchen ja so langsam dass er aus der Nummer nicht ohne paar Jährchen Haft davon kommt und zieht jetzt seine Show für die Dummchen ab?

Wieso eigentlich erst jetzt? Mag vielleicht sein, daß er das zwischendrin mal vergessen hat. Aber seitdem die Haftprüfungstermine in die Hose gingen, macht er nichts anderes.

Zitat von: Das Chaos
Da hätte ich gerne den Rechtsgrund gewußt; das wird schwierig mit dem, was die Vollpfosten als Zeugen ausgesagt haben.

Das glaube ich zwar nicht, aber ...

Zitat von: Das Chaos
Zudem wissen die ja, dass nichts mehr da ist. Da wird keiner von den Eseln klagen. Allenfalls noch der Gantz, aber auch der hat schon gesagt, dass er nicht vor Gericht geht.

Selbst wenn er wollte: Gantz hat nun nichts mehr, wovon er den Gerichtskostenvorschuß und den Anwalt bezahlen könnte. Ob er dafür PKH bekäme, ist die Frage. Und auch die anderen kennen den Spruch vom Schinken und der Wurst. Schließlich würden die Verfahren fast alle vorm Landgericht verhandelt.

Zitat von: Das Chaos
Schonschon, wenn er aber eine Nachrangabrede unterschreibt und dann auch noch vor Gericht aussagt, dass es ihm nicht drauf ankommt?

Die Nachrangabrede ist wohl der entscheidende Punkt. Das zweite Argument kann man dagegen zumindest bei Gantz knicken. In seiner Lage kann er gar nicht auf Ansprüche verzichten, ohne sich massiven Streß mit der Arge einzufangen. Freilich zahlt die ihm den Prozeß nicht ...
« Letzte Änderung: 22. Februar 2017, 21:58:41 von dtx »
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #937 am: 22. Februar 2017, 23:23:01 »
Wenn sich Fitzek auf die Nachrangabrede berufen will, müßte er ja damit rausrücken, in welchen wertstabilen Anlagen das Geld denn gerade steckt, so daß es nicht verfügbar ist.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #938 am: 23. Februar 2017, 00:24:55 »
Mich wundert es dass keiner der Richter mal aus Spaß versucht einfach ganz menschlich zu sagen: Herr Fitzek, was soll das Dummgelaber, wo ist die Kohle.

Auf so eine simple Frage kann er nicht mit BaFin-Geschwurbel kommen. Wenn das Geld irgendwo investiert wäre könnte er sagen "400.000€ im Grundstück, 300.000 € für die Halle, 200.000€ für Renovierungen, 100.000€ als Taschengeld für die Kids auf dem Gelände". Aber dann würde der Richter ausrechnen können wieviel € er nicht erwähnt hat, den Teil den er gebunkert hat, deswegen hält er die Klappe und labert Müll um abzulenken. Eine echte SIEGER-Strategie. lel.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen dass der Typ > 1,3 Millionen € verjubelt hat. Es muss Cash gebunkert sein. Und wenn es nur 20% sind - immerhin 250.000 €.
Nur weil ich meinen Führerschein zurückgegeben habe, heißt das nicht dass ich meinen Führerschein zurückgegeben habe.
 

Offline Luzifer

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #939 am: 23. Februar 2017, 00:53:30 »
Hmm... Vielleicht dämmert ihmchen ja so langsam dass er aus der Nummer nicht ohne paar Jährchen Haft davon kommt und zieht jetzt seine Show für die Dummchen ab?

Genau das denke ich auch!

Auch das Gejammer der Pudel zeigt, dass der Glaube an die Unbesiegbarkeit ihres Königs schwindet.

Wie sonst soll man es deuten, dass Bachelor den Kommentar von Loki durchgewunken hat?

 

Offline Wittenberger

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #940 am: 23. Februar 2017, 06:03:30 »
Muss das Gericht sich überhaupt bemühen die Kohle zu finden?

Ich bin mal der besorgte Bürger.  Nein, nicht diese besorgten Bürger, ich bin noch ein anderer.

Das Verfahren läuft unter dem Titel "Veruntreuung". Also da ist was weg. Man weiß nur noch nicht, wo das ist.

Die Idee, dass Herr Fitzek nach (angerechnete U-Haft, angerechnete vorzeitige Entlassung) vielleicht 18 Monaten frei kommt oder gar sofort mit Bewährung nach Hause geht und dann im Garten die Barabhebungen von mal eben 1.4 Millionen Euro wieder ausgräbt, also diese Idee widerstrebt meinem Rechtsempfinden nun völlig. Das ist nicht sein Geld, das war auch nie sein Geld.

Selbst wenn mein "gesunder Volksverstand" rein juristisch völlig falsch liegen sollte, finde ich, dass mein Staat (ja, ich habe einen) sich um Aufklärung über den Verbleib der Gelder kümmern muss. Es kann doch nicht im Ernst sein, dass Kleinkriminelle wie Fitzek zwei Jahre im Knast sitzen und dann praktisch legal eine Million Euro zur Verfügung haben ... wenn sie sich anschließend nicht zu doof beim Geld ausgeben anstellen.
 

Offline echt?

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #941 am: 23. Februar 2017, 07:08:25 »
Zivilrecht und Strafrecht sind aber zwei Paar Schuhe. Und es nicht die Aufgabe des Staates die Kohlen der Vollpfosten zurück zu holen.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #942 am: 23. Februar 2017, 08:02:56 »
Zivilrecht und Strafrecht sind aber zwei Paar Schuhe. Und es nicht die Aufgabe des Staates die Kohlen der Vollpfosten zurück zu holen.

Yepp. Auf den ersten Blick ist das zwar nicht gerecht, wenn er tatsächlich mit Bewährung da rausspaziert (was ich nicht glaube/hoffe/annehme).
Aber es ist sicherlich nicht der erste Fall, in welchem zumindest ein Teil der Geschädigten sagt "Ich trag meinen Verlust mit Fassung, habe aber weder Lust/Zeit/Geld, mir das verlorene Geld wiederzuholen." (oder  aber auch: "Der XXX ist doch so ein lieber und netter Kerl, ich bin mir ganz sicher, dass er mir das Geld irgendwann wieder zurückzahlt).

Was ich nicht weiß (evtl. ist ja eine/r der Anwesenden mit juristischer Ausbildung bemüßigt, dazu eine kurze Antwort zu geben): Ist in einem Zivilprozess in solch einem Fall dann noch mal eine Beweisaufnahme erforderlich oder genügt es, wenn ein Geschädigter hingeht und sagt "Ich habe am xx.xx.xxxx die Summe yyyy an Herrn zzzz übergeben und nie zurückerhalten. Wie im Urteil vom Strafprozess mit dem Aktenzeichen blabla festgestellt wurde, hat Herr zzzz die Gelder veruntreut."?

Definitiv nehme ich aber nicht an, dass Herr P. F. aus W. sich gemütlich nach der Haft zurücklehnen kann. Nachdem er auch Gläubiger hat, die sicher nicht willens sind, ihm das Geld zu schenken, müsste er schon sehr geschickt irgendwohin abseilen. Aber er wäre auch nicht der erste, den man aus einem vermeintlich kuscheligen Exil zurückgeholt hat. Ist immer eine Frage des Verhältnisses zwischen Aufwand und Nutzen.
Und dann wäre noch die bereits umfangreich erörterte Frage: Ist überhaupt noch ein nennenswerter Betrag übrig? Man könnte sein beharrliches Schweigen zu dem Thema so deuten, ich gehöre allerdings der Fraktion an, die annimmt, dass er einfach nicht einsieht, dass er sich (mutmaßlich) strafrechtlich verantwortlich gemacht hat.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #943 am: 23. Februar 2017, 10:08:52 »
Wenn sich Fitzek auf die Nachrangabrede berufen will, müßte er ja damit rausrücken, in welchen wertstabilen Anlagen das Geld denn gerade steckt, so daß es nicht verfügbar ist.

Nein. Um mit einer Nachrangabrede ausgebremst zu werden, reicht die offenbare Unfähigkeit des Ladens, alle Gläubiger vollständig zu befriedigen. Wer die unterschrieben hat, stellt sich ganz hinten an.
Man müßte eigentlich unterscheiden, ob jemand sicher und mit satten Zinsen anlegen oder "neue Strukturen" unterstützen wollte. Die verzinslichen Geldanlagen hätte Fitzek zwingend gewinnbringend verwenden müssen. Bei den "neuen Strukturen" wäre es dagegen die Frage, was damit gemeint bzw. darunter verstanden wurde. Sollten die einfach ein neues Staatswesen darstellen, welches Gelder verbraucht und den Gebern immaterielle Vorteile verschafft oder sollten da irgendwann am Ende doch noch auschüttbare Gewinne rausspringen?
Da aber weder das eine noch das andere stattgefunden hat, sondern die Kohle, soweit ersichtlich, einfach für den Lebensunterhalt von Fitzek und den Pudeln draufging, ist diese Frage für die Veruntreuung sekundär.

Zivilrecht und Strafrecht sind aber zwei Paar Schuhe. Und es nicht die Aufgabe des Staates die Kohlen der Vollpfosten zurück zu holen.

Jein. Zum einen sind die Gläubiger nicht nur die anlegenden Vollpfosten, sondern auch die öffentliche Hand und zum anderen sollte man die Vollpfosten nicht so einfach auf Privatermittlungen verweisen, soweit die ihnen ob des staatlichen Gewaltmonopols nicht oder nur schwer möglich sind.

Auch das Gejammer der Pudel zeigt, dass der Glaube an die Unbesiegbarkeit ihres Königs schwindet.

Wie sonst soll man es deuten, dass Bachelor den Kommentar von Loki durchgewunken hat?

Er wird wohl nur den ersten Satz gelesen haben:

Zitat
Ich gewinne den Eindruck, dass sich das Interesse auf das Verfahren wegen Untreue beschränkt. Wenn Peter da herauskommt, ist alles bestens.

Dem ist mitnichten so. Was ist mit den erstinstanzlichen Urteilen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Es können noch satte zwei Jahre herausspringen.
« Letzte Änderung: 23. Februar 2017, 10:13:27 von dtx »
 

Offline Stief

Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #944 am: 23. Februar 2017, 12:05:34 »
Nein. Um mit einer Nachrangabrede ausgebremst zu werden, reicht die offenbare Unfähigkeit des Ladens, alle Gläubiger vollständig zu befriedigen. Wer die unterschrieben hat, stellt sich ganz hinten an.

Wurde die Nachrangabrede, zumindest in manchen Verträgen, nicht als überraschend und daher unwirksam erklärt? Darauf basiert ja der Vorwurf des unerlaubten Bankgeschäfts und das Einschreiten der BaFin, mit qualifizierter Nachrangabrede darf man ja Geld einsammeln.