Zivilrecht und Strafrecht sind aber zwei Paar Schuhe. Und es nicht die Aufgabe des Staates die Kohlen der Vollpfosten zurück zu holen.
Yepp. Auf den ersten Blick ist das zwar nicht gerecht, wenn er tatsächlich mit Bewährung da rausspaziert (was ich nicht glaube/hoffe/annehme).
Aber es ist sicherlich nicht der erste Fall, in welchem zumindest ein Teil der Geschädigten sagt "Ich trag meinen Verlust mit Fassung, habe aber weder Lust/Zeit/Geld, mir das verlorene Geld wiederzuholen." (oder aber auch: "Der XXX ist doch so ein lieber und netter Kerl, ich bin mir ganz sicher, dass er mir das Geld irgendwann wieder zurückzahlt).
Was ich nicht weiß (evtl. ist ja eine/r der Anwesenden mit juristischer Ausbildung bemüßigt, dazu eine kurze Antwort zu geben): Ist in einem Zivilprozess in solch einem Fall dann noch mal eine Beweisaufnahme erforderlich oder genügt es, wenn ein Geschädigter hingeht und sagt "Ich habe am xx.xx.xxxx die Summe yyyy an Herrn zzzz übergeben und nie zurückerhalten. Wie im Urteil vom Strafprozess mit dem Aktenzeichen blabla festgestellt wurde, hat Herr zzzz die Gelder veruntreut."?
Definitiv nehme ich aber nicht an, dass Herr P. F. aus W. sich gemütlich nach der Haft zurücklehnen kann. Nachdem er auch Gläubiger hat, die sicher nicht willens sind, ihm das Geld zu schenken, müsste er schon sehr geschickt irgendwohin abseilen. Aber er wäre auch nicht der erste, den man aus einem vermeintlich kuscheligen Exil zurückgeholt hat. Ist immer eine Frage des Verhältnisses zwischen Aufwand und Nutzen.
Und dann wäre noch die bereits umfangreich erörterte Frage: Ist überhaupt noch ein nennenswerter Betrag übrig? Man könnte sein beharrliches Schweigen zu dem Thema so deuten, ich gehöre allerdings der Fraktion an, die annimmt, dass er einfach nicht einsieht, dass er sich (mutmaßlich) strafrechtlich verantwortlich gemacht hat.