Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 185663 mal)

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Offline BlueOcean

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #885 am: 17. Februar 2017, 15:25:47 »
Immerhin  wird das auf längere Zeit die letzte große Rede vor der Upgrade des peterschen Probeabos im Roten Ochsen zur Premiummitgliedschaft sein.

Wobei neben dem Upgrade in Halle für längere Aufenthalte auch der Umzug in die seinem Stand angemessene JVA Burg möglich wäre.

Zitat
Ich hoffe doch sehr, das Peterleang sich gut darauf vorbereitet und ihm alle Sachmittel zur Verfügung gestellt werden auch eine gebührende Abschieds-Show hinzulegen.

Die Show dürfte aber nur aus dem langatmig ausgewalzen Herumreiten auf schon millionenfach wiederholter Unsinnigkeiten, Falschdarstellungen und Fehlschlüssen bestehen. Der geistig-sittliche Nährwert von dem Monolog dürfte etwa der Strafe entsprechen sich alle Folgen von "Gedanke wird Realität" anhören zu müssen.

Zitat
Wenn der jetzt  einen  auf Strafmaßverteidigung macht, fühlte ich mich doch arg um die Pointe betrogen.

Oh nein! Da wird Fitzek wieder mit seiner Nichtarbeiter- und Bauernschläue überraschen, die kein Argument auslässt:

1: Es gibt gar kein Geld, weil das nur Kunstgegenstände sind.
2: Er hat niemals Geld angenommen.
3: Das von ihm angenommene Geld hat er nicht veruntreut.
4: Das Gericht ist unzuständig und sowieso ungültig.
5: Deswegen muss er sich nicht verteidigen und tut das auch nicht.
6: Also sind die Argumente seiner Verteidigung unwiderlegbar.
7: Folglich ist er zwingend vollumfänglich freizusprechen.
8: Die Menschheit sollte sich gut überlegen wieder einen Sohn von Horst Gott zu verurteilen.
9: Aber für den unwahrscheinlichen Fall, dass das Gericht all das anders sieht und falsch einschätzt, bittet er schon mal vorsorglich und nachdringlich um Straferlass und milde Beurteilung seiner Gemeinwohltaten gemeinen Wohltaten.
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Offline BlueOcean

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #886 am: 17. Februar 2017, 16:50:58 »
Und juchu... das Pauquemon und der verhinderte Großweise Dr. Thomas Herb-Hoffmann haben in umfassender Recherche nachgewiesen, dass Fitzek keinesfalls der Untreue schuldig sein kann:

http://krd-blog.de/ist-der-strafrechtliche-vorwurf-der-untreue-gegen-peter-i-haltbar/

Sicher wieder ein Fest juristisch ausgeklügelter Argumentation von den KRD-Schriftstellern...
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Offline Neuschwabenland

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #887 am: 17. Februar 2017, 17:14:37 »
...und gleich zu Beginn eine volle Breitseite mit Reichsdeppenargumenten, von den Herren, die sich ja so gerne von den Rechsbürgern lossagen.
Erzählt man jemals meine Geschichte soll man sagen, ich ging meinen Weg mit Giganten. Menschen vergehen wie des Winters Weizen, doch das Sonnenstaatland vergeht nie!
 

Offline Tuska

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #888 am: 17. Februar 2017, 17:24:31 »
Zitat von: Königreich Deutschland
Weiterhin stellt sich nach eingehender Betrachtung heraus, dass der § 266 StGB in seiner heutigen Form von Adolf Hitler in das StGB eingeführt wurde. Dieser Paragraph darf in dieser Form also überhaupt nicht angewandt werden, da er zum einen verfassungswidrig zustande gekommen ist und zum anderen aufgrund von Besatzungsrecht und Grundgesetz ungültig ist. Wie lässt es sich denn mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbaren, ungültige Nazi-Gesetze anzuwenden?

Mimimimi, warum sagen alle immer, wir wären Reichsbürger, mimimimimi  :sad2: :sad2: :sad2: :sad2: :sad2:
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Online Finanzbeamter

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #889 am: 17. Februar 2017, 17:28:34 »
http://krd-blog.de/ist-der-strafrechtliche-vorwurf-der-untreue-gegen-peter-i-haltbar/

Wer hat schon wieder das Grundgerüst des 5 Stunden Abschlusspledoyes von Peter dem Haftempfindlichen geleakt. Muss da wieder jemandem die Ohren langgezogen werden?  ;D
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #890 am: 17. Februar 2017, 17:39:40 »
Oha, da sind ja wieder einige Perlen drin, geht gleich schon am Anfang los.
Zitat
Außerdem haben die Treugeber ihr Einverständnis erteilt. Damit ist § 266 StGB „Untreue“ in diesem Fall gar nicht anwendbar.
Einverständnis zu was? Untreue?
Zitat
Weiterhin stellt sich nach eingehender Betrachtung heraus, dass der § 266 StGB in seiner heutigen Form von Adolf Hitler in das StGB eingeführt wurde. Dieser Paragraph darf in dieser Form also überhaupt nicht angewandt werden, [...]l
Reichsbürger Schwachfug. Einer plappert es vor, alle machen es nach. Richtiger wird es aber nicht. Es steht nirgendwo, dass allgemein alle Gesetze die mal in der Zeit formuliert wurden, nicht angewendet werden dürfen.
Zitat
Es ist also zu fragen, ob tatsächlich ein Vermögensnachteil der Unterstützer eingetreten ist. Vom Gericht wurde bisher ein Vermögensnachteil, der durch Peters Handeln entstanden wäre, nicht nachgewiesen. Der einzige Nachteil für die Unterstützer entstand durch die Razzien der BaFin, nicht durch Peters Aufbautätigkeiten.
Da Peters "Aufbautätigkeiten", die anscheinend nicht mit den Gesetzen der BRD vereinbar sind, die Razzien hervorgerufen haben, ist Peter sehr wohl schuld. Aber das KRD wäre auch ohne die Razzien pleite, da bin ich mir sicher.

Zitat
da die BaFin (fast) die gesamte Buchführung entwendet hat.
Es gab nie eine, wie mehrere Zeugen bestätigt haben. Kartons mit Quittungen sind keine Buchführung.

Zitat
Verlust an Vermögen gab es bisher nur durch Diebstahl durch die BaFin.
Und was ist mit dem aufgegessenen Toastbrot? Das wurde doch auch durch die Anleger bezahlt.

Zitat
Die „Tathandlungen“ Peters haben aber bislang gar keinen Schaden verursacht.
Achja? Komisch, wo ist denn dann das Geld? Der Oppermann und die BaFin haben es noch nicht gefunden.

Es folgt langes Gerede über die Entstehung des Paragraphen im Dritten Reich. ::)

Zitat
Wenn Peter weiter in Untersuchungshaft gehalten wird, dann müssen dem Gericht andere Ziele als die der Rechtsfindung unterstellt werden.
Natürlich, ganz klar, Peter ist viel zu gefährlich fürs System, als dass man ihn frei rumlaufen lassen könnte.

Lustig auch am Ende die Quellenverweise aufs eigene Buch!  ;D
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #891 am: 17. Februar 2017, 17:44:13 »
Läßt man die Reichsdeppenargumente außen vor, ist der Kern deren Argumentation, daß das Geld ja zum Aufbau staatlicher Strukturen etc. bestimmt war und gar kein Recht auf Rückzahlung bestanden hätte.

Das ist angesichts eines Sparbuchs und eines Rückzahlungsanspruchs, der zwar nicht jederzeit durchsetzbar ist, aber irgendwann dann ja doch realisierbar sein muß, eher komödiantisch. Das läuft dann in Kurzform darauf hinaus:

"Hier kannst Du Dein Geld inflationssicher anlegen, aber anlegen kannst Du Dein Geld hier nicht."

Letztlich tun sie jetzt so, als ob das alles Spenden gewesen wären. Hätte man so gestalten können, haben sie aber halt nicht gemacht.

Was außerdem immer so gerne übersehen wird: Die Pfändung durch die BaFin war kein Diebstahl, sondern die Durchsetzung bestandskräftiger Bescheide. Aufgabe einer vernünftigen Vermögensverwaltung wäre es mindestens gewesen, solche Bescheide nicht ohne gerichtliche Nachprüfung bestandskräftig werden zu lassen, wenn man sie für illegal hält. Und wer hat's vesäumt, hmm?

P.S.: Im Grunde verläuft das aber kongruent mit der Aufgabe der Fahrerlaubnis ohne Aufgabe der Fahrerlaubnis, der Krankenkasse ohne Rückzahlungsanspruch mit Rückzahlungsanspruch, der allgemeinen Oberverantwortung von Fitzek ohne Verantwortung, des Königs, der kein König ist, usw.

P.P.S.: Und der Schwund eines Teils der Gelder ist belegt: Durch Unterlassen der Forderung von Mieteinnahmen, das Auszahlen einer ominösen Unterstützung an Leute ohne nachvollziehbare Gegenleistung, Gewährung von freier Speise, Kauf von unsinnigem Spielzeug wie einem "Wasserauto". Das alles dient nicht dem Aufbau von staatlichen Strukturen, sondern war bloß dazu da, sich einen abhängigen Kreis von Leuten zur Erhöhung Fitzeks Ego zu verschaffen.
« Letzte Änderung: 17. Februar 2017, 17:53:56 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #892 am: 17. Februar 2017, 17:53:56 »
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Hängt von seiner Strafe ab. Bis zwei Jahre und sechs Monate ist Halle zuständig, darüber Burg.
 

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #893 am: 17. Februar 2017, 17:54:58 »
Zitat
P.S.: Im Grunde verläuft das aber kongruent mit der Aufgabe der Fahrerlaubnis ohne Aufgabe der Fahrerlaubnis, der Krankenkasse ohne Rückzahlungsanspruch mit Rückzahlungsanspruch, der allgemeinen Oberverantwortung von Fitzek ohne Verantwortung, des Königs, der kein König ist, usw.

Sowas nennt sich Quantenpolitik: Man hat zur gleichen Zeit die Verantwortung (Welle) und natürlich nicht die Verantwortung (Teilchen)....... Das ist Physik! #mussmanwissen  :cyclops:
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #894 am: 17. Februar 2017, 18:07:52 »
http://krd-blog.de/ist-der-strafrechtliche-vorwurf-der-untreue-gegen-peter-i-haltbar/

Ich bin von dieser Stellungnahme positiv überrascht. Immerhin haben die Pudel korrekt erkannt, dass Deutschland zur Nazizeit ein Unrechtsstaat war. Der Rest ist zwar Müll, aber wenn ich an Fitzeks Aussagen zu Mahler denke, ist das ein Schritt nach vorne.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #895 am: 17. Februar 2017, 18:16:32 »
Nur solange es nützt. Wenn die Fertigen herausfinden dass das TierschutzG ebenfalls aus der Zeit stammt ändern sie sicher ihre Meinung und preisen den Führer.
 

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #896 am: 17. Februar 2017, 18:21:54 »
Nur solange es nützt. Wenn die Fertigen herausfinden dass das TierschutzG ebenfalls aus der Zeit stammt ändern sie sicher ihre Meinung und preisen den Führer.

Auch das Heilpraktikergesetz ist m.E. aus dieser Zeit. Und das würde zumindest etliche der Eso-Leute, die sich damit ihr Geld verdienen, schwer treffen...
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #897 am: 17. Februar 2017, 20:10:17 »
Nur solange es nützt. Wenn die Fertigen herausfinden dass das TierschutzG ebenfalls aus der Zeit stammt ändern sie sicher ihre Meinung und preisen den Führer.

Auch das Heilpraktikergesetz ist m.E. aus dieser Zeit. Und das würde zumindest etliche der Eso-Leute, die sich damit ihr Geld verdienen, schwer treffen...
Da kann man nur hoffen, dass sie nicht rausfinden, das der Mordparagraf auch aus der Zeit stammt und sie meinen, dass sie sich daran auch nicht halten müssen.
 

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #898 am: 20. Februar 2017, 15:37:08 »
Letztlich tun sie jetzt so, als ob das alles Spenden gewesen wären. Hätte man so gestalten können, haben sie aber halt nicht gemacht.

Natürlich nicht. Denn daß dem Fitzek keiner etwas schenken würde, war für ihn und die Pudel vollkommen klar.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #899 am: 20. Februar 2017, 20:25:29 »
Es ist ein bisschen wie bei den Nigeria Spam-Mails wo um Geld gebettelt wird für 10.000 € Notarskosten, die benötigt werden um ein angebliches Millionenerbe auszulösen, wovon der Betrogene dann 10% abbekommt.

Dort werden in den ersten Sätzen absichtlich krasse Rechtschreib- oder Grammatikfehler eingebaut, damit man als Spammer garantiert nur Reaktionen von Voll♥♥♥en bekommt die diese nicht bemerkt haben.

Vielleicht erzählt Peter genau deshalb soviel Müll.

Damit nur die dümmsten der dümmsten Naivchen überbleiben, die er dann in Ruhe abzocken kann. Und die sogar als Zeugen vor Gericht, nachdem der Schwindel aufgeflogen ist, immer noch sagen "ich will das Geld eigentlich gar nicht wieder haben, ich vertraue Peter".

Peter hat gut selektiert, vielleicht ist er schlauer als wir denken! (lel, als ob)
Nur weil ich meinen Führerschein zurückgegeben habe, heißt das nicht dass ich meinen Führerschein zurückgegeben habe.
 
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