Dass Rechnen nicht eben die Stärke des KRD ist, wissen wir eigentlich schon länger. Weiter ist auch bekannt, dass bei der Bestimmung von Wert und Preis eine, hm, sagen wir mal: überschießende Kreativität im KRD herrscht.
Zur "Notwendigkeit" des Bankgebäudes wurde ja bereits alles Nötige gesagt.
Mir scheint aber ein anderer Gesichtspunkt bedeutsam, den ich weiter oben nur zart andeutete: Beim nochmaligen Querlesen der Anklageschrift, so weit sie nicht geschwärzt wurde, konnte ich nirgendwo einen Bezug zu dem sehen, was Fatzke vor Gericht in Sachen "Reichsbank"-Gebäude zu widerlegen versuchte. Angeklagt ist ja die Veruntreuung von angenommenen Geldern, die Fatzke eigentlich laut BaFin-Bescheid gar nie hätte annehmen dürfen. Die Staatsanwaltschaft wirft Fatzke vor, dass er doch eine erhebliche Summe angenommen, diese dann bar abgehoben und ohne Nachweise "verschwinden" ließ, sodass dieses Geld für die Geldgeber nicht mehr rückholbar ist.
Ob im Lauf des Verfahrens die Marmor-Ausschmückung der "Reichsbank" erwähnt wurde, weiß ich nicht, für den Kern des Tatvorwurfs ist dies völlig nebensächlich. Selbst wenn wir einmal annehmen, dass die Anschaffung von Marmor und dessen Verlegung in der "Reichsbank" keine "Verschwendung von Kundengeldern" gewesen sei, so wird dadurch der Vorwurf, dass Fatzke Geld angenommen hat, das er nicht annehmen durfte, über dieses unzulässig verfügt hat und damit bewirkte, dass es für die Anleger verloren ist, nicht entkräftet, noch nicht einmal gemildert. Mangels Buchführung ist ja nicht einmal festzustellen, woher das Geld für die "Reichsbank" und für den Marmor stammte.
Mir scheint - übrigens nicht zum ersten Mal -, dass Fatzke und mit ihm St. Florian sich an einer Nebensächlichkeit festbeißen. Diese Argumentationstaktik ist altbekannt: Picke eine Einzelheit heraus, die tatsächlich falsch ist oder gegen die du leicht einen Einwand finden kannst, bausche sie auf, widerlege sie wortreich und lenke damit von der Hauptsache ab.
Nur wird dies vor Gericht in aller Regel nicht erfolgreich sein.