Wie ich schon einmal schrieb, dürfte es sich ein erheblicher Teil der Geldgeber selbst nicht leisten können, auf so großem Fuß wie Fitzek zu leben und ihr Geld so sinnlos zu verprassen. Zu seinem Lebenswandel gehörte es eben auch, wiederholt zumindest leichtfertig, wenn nicht gar vorsätzlich umfangreiche Geldstrafen zu provozieren. Das dürfte keinem der Kapitalüberlasser auch nur im Traum in den Sinn gekommen sein.
Die Leute haben Fitzek Geld für etwas gegeben, was er zu realisieren nie ernsthaft vorgehabt hat. Sie sind also nicht dadurch betrogen worden, daß die Kohle jetzt weg ist, sondern dadurch, daß sie bei der Überlassung über Fitzeks Absichten getäuscht wurden. Daraus resultieren die merkwürdigen Zeugenaussagen: Keiner gibt gerne zu, einem Scharlatan auff den Leim gegangen zu sein. Wenn er sich ernsthaft um "neue Strukturen" oder die Überlistung der Naturgesetze bemüht hätte, wäre das Ergebnis natürlich das gleiche - nur würde ihm für solcherart Fitzen keiner einen Vorwurf, geschweige denn den Prozeß gemacht haben.
Im Unterschied zum Diebstahl, bei dem der Eigentümer gegen seinen Willen die Verfügungsmacht über das Diebesgut verliert, hat es ein Kapitalüberlasser oder ein Vermieter von beweglichen Wirtschaftsgütern zunächst einmal freiwillig herausgegeben. Wenn aber die Baumaschine, der Autoanhänger oder - wie hier - die Millionen weit im Osten landen und zum Vertragsende nicht mehr ausgehändigt werden, dann ist das per se ein Fall des § 266 StGB. Der springende Punkt ist hier nur die Frage, was tatsächlich vertraglich vereinbart wurde.