Habe ich das eigentlich richtig mitbekommen, dass ein Gutachter der Hauptverhandlung beiwohnt und Fatzke beobachtet?
Im Zusammenhang mit der Haftprüfung kurz nach der Verhaftung im Juni war mal davon die Rede, dass die Kammer eine Begutachtung des Geisteszustandes des Herrn Fatzke angeregt hatte, was auf vehemente Ablehnung von dessen Seite stieß. Erst vor ein paar Tagen unterhielt ich mich mit meiner alten Mutter über das Thema Gerichtsgutachten und erwähnte dabei, dass in einem Fall wie dem Fatzkes als einzige Möglichkeit bleibe, eben eine solche Beobachtung des Angeklagten während der Hauptverhandlung zusammen mit einem Studium der Akten und verfügbaren Quellen zu dessen Vorleben (wichtig auch gerade bei Cluster-B-Störungen) anzuordnen. Deren Ergebnis ist natürlich weniger aussagekräftig und zuverlässig als ein Gutachten, das auf psychiatrischer Exploration des Probanden beruht, aber immerhin besser als gar nichts.
Wenn ich das recht verstehe, hat die Kammer also eine solche Beobachtung angeordnet?