Wäre einer der eventuell anwesenden Juristen so nett, mir als Laien die besondere Bedeutung dieses Flyers zu erklären?
Insbesondere den Unterschied zu der Internetpräsenz ( http://krb.koenigreichdeutschland.org/de/ oder auch http://reichsbank.net ) der KRB, die ja nie vom Netzt genommen wurde. Inhaltlich ist der Flyer ja nur eine Teilmenge der Website.
Danke im Voraus..
Bin zwar kein Jurist, aber die besondere Bedeutung des Flyers liegt darin, dass mit diesem
neue Werbung für die (verbotene) Reichsbank gemacht wird. Neue Werbung bedeutet eine neue Tathandlung. Zudem wird auch noch das Medium gewechselt.
Wir hatte in einem anderen Diskussionsfaden bereits vor kurzem die Diskussion über ein "Dauerdelikt". Das Erstellen einer Website mit bestimmten Inhalten und deren Aufschalten erfüllt, wenn damit eben z. B. verbotene Werbung gemacht wird, den Tatbestand des betreffenden Delikts. Es ist
eine abgeschlossene Tathandlung.
Da einmal ins Internet verfrachtete Inhalte nicht von selbst verschwinden, kann das Fortbestehen einer solchen Werbung nicht (oder jedenfalls nicht zwingend) als "dauernde" Tathandlung gelten.
Nimmt man nun aber Inhalte einer seit langem aufgeschalteten Website, gestaltet damit einen Flyer und verbreitet diesen mittels Druck, als Handzettel, durch öffentlichen Aushang usw., dann stellt dies zweifellos eine neue Tathandlung dar.
Kurz gesagt: Durch Verbreitung dieses Flyers wird offensichtlich mit Wissen und Absicht gegen das bestehende Verbot der Geschäfte der Reichsbank verstossen, und dieses Verbot umfasst auch jegliche Werbung für die verbotenen Geschäfte.
War das für Laien verständlich?