Autor Thema: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"  (Gelesen 192477 mal)

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dtx

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1020 am: 12. August 2017, 18:14:55 »
Ob die denken und wenn ja, dann gerade das, ist höchst zweifelhaft. Ich vermute mal, daß das irgendwo entstand wie Christian Morgensterns Galgenlieder und seitdem mit Copy und Paste die Runde macht.
 

Offline physik durch wollen

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1021 am: 12. August 2017, 19:04:16 »
Auf der 5. Seite des Machwerkes findet sich etwas was ich bisher nicht kannte:
Zitat
(...) 8. Weisen Sie die Ungültigkeit des Motu Proprio des Papstes vom 11. juli 2013 nach, (...)
Das Dekret gibt es wohl wirklich, und das hat wohl seinerzeit in den entsprechenden "Fachkreisen" auch Wellen geschlagen
vgl.:
https://lupocattivoblog.com/2013/08/09/papst-erlass-wird-immer-noch-von-den-medien-ignoriert/
http://galaxiengesundheitsrat.de/forum/topics/immunitatsaufhebung-das-jungste-gericht-tobt-bereits-papst-erlass?xg_source=activity
usw.
Worum geht es:
Laut den den entsprechenden "Fachkreisen" wird zum 1.9.2013 die Immunität aller Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Regierungsbeamten aufgehoben. Einzig ihre Integrität, Liebe zur Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit, bewahrt diese Personengruppen vor Anklage und Verfolgung! Die Betonung liegt auf alle, da es sich bei der Mehrheit aller Staaten dieser Welt (auch die USA) um von der römischen Kurie gegründeten Entitäten handelt.
Der Erlass des Papstes Franziskus wird vehement von den Medien ignoriert!

Worum geht es wirklich:
Es geht wohl darum, dass Papst Franziskus das Strafrecht des Vatikans bei Kindesmissbrauch stärkt, des weiteren wird das zivile Strafgesetzbuch an internationale Standards gegen Geldwäsche und Korruption angepasst.

Steht was davon in Schumachers Buch?  Im Wiki gibts auch nichts dazu oder?
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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dtx

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1022 am: 12. August 2017, 19:10:07 »
Auf der 5. Seite des Machwerkes findet sich etwas was ich bisher nicht kannte:
Zitat
(...) 8. Weisen Sie die Ungültigkeit des Motu Proprio des Papstes vom 11. Juli 2013 nach, (...)

Die brauchen die Argumente vielleicht demnächst für ihre eigene Strafverteidigung?
 

Offline Helvetia

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1023 am: 12. August 2017, 19:12:39 »
Steht was davon in Schumachers Buch?  Im Wiki gibts auch nichts dazu oder?

Falls man was dazu ins Wiki schreiben will, empfehle ich, den Wiki-Artikel gleich zum Thema "Vatikan" (wie ihn Reichsdeppen sehen) aufzuziehen, dann kann man solche "motu proprios" da bequem reinnehmen (es gibt m.W. auch andere solche, denen die Deppen eine Fantasiebedeutung beimessen) und ausserdem noch erklären, dass die Deppen den Vatikan für den weltbeherrschenden Haupttempel einer okkulten jesuitisch-jüdischen Kinderfresser-Satanssekte mit drei Päpsten halten. Oder so.
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Offline Gutemine

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« Letzte Änderung: 12. August 2017, 19:22:59 von Gutemine »
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Offline kairo

Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1025 am: 12. August 2017, 19:59:33 »
Laut den den entsprechenden "Fachkreisen" wird zum 1.9.2013 die Immunität aller Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Regierungsbeamten aufgehoben.

Als wären die alle je immun gewesen.

Steht was davon in Schumachers Buch? 

Nicht in der im Moment verfügbaren Auflage.
 

dtx

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1026 am: 12. August 2017, 21:35:14 »
http://w2.vatican.va/content/francesco/de/motu_proprio/documents/papa-francesco-motu-proprio_20130711_organi-giudiziari.html

Zitat
APOSTOLISCHES SCHREIBEN
IN FORM EINES «MOTU PROPRIO»

SEINER HEILIGKEIT
PAPST FRANZISKUS

ÜBER DIE GERICHTSBARKEIT DER RECHTSORGANE DES STAATES DER VATIKANSTADT
IM BEREICH DES STRAFRECHTS



In der heutigen Zeit ist das Gemeinwohl zunehmend bedroht durch das staatenübergreifende und organisierte Verbrechen, den unangemessenen Umgang mit dem Markt und der Wirtschaft sowie durch den Terrorismus.

Es ist daher notwendig, dass die internationale Gemeinschaft geeignete Rechtsmittel anwendet, die es ermöglichen, der Kriminalität vorzubeugen und ihr entgegenzuwirken, indem sie die internationale Zusammenarbeit der Justiz im Bereich des Strafrechts fördern.

Durch die Unterzeichnung zahlreicher internationaler Abkommen auf besagtem Gebiet hat der Heilige Stuhl, der auch im Namen und Auftrag des Staates der Vatikanstadt handelt, stets betont, dass diese Vereinbarungen Mittel sind zur effektiven Bekämpfung der kriminellen Aktivitäten, die die Menschenwürde, das Gemeinwohl und den Frieden bedrohen.

In dem Wunsch, die Bemühungen des Apostolischen Stuhls um eine diesbezügliche Zusammenarbeit zu stärken, ordne ich durch das vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines »Motu Proprio« an:

1. Die zuständigen Rechtsorgane des Staates der Vatikanstadt üben die Strafgerichtsbarkeit auch aus in Bezug auf:

    a) Straftaten, die gegen die Sicherheit, die grundlegenden Interessen oder die Güter des Heiligen Stuhls gerichtet sind;

    b) die Straftaten, die erwähnt werden im:

    – Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. VIII vom 11. Juli 2013, das »Ergänzende Normen im Bereich des Strafrechts« enthält;

    – Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. IX vom 11. Juli 2013, das »Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung« enthält; die von den unter dem folgenden Punkt 3 aufgeführten Personen im Rahmen ihrer Amtsausübung begangen wurden;

    c) jede andere Straftat, deren Bekämpfung von einem internationalen Abkommen verlangt wird, das vom Heiligen Stuhl unterzeichnet wurde, wenn der Täter sich im Staat der Vatikanstadt befindet und nicht ins Ausland ausgeliefert wurde.

2. Die unter Punkt 1 erwähnten Straftaten werden nach der Gesetzgebung abgeurteilt, die zu der Zeit, in der sie verübt wurden, im Staat der Vatikanstadt gültig war, vorbehaltlich der allgemeinen Prinzipien der Rechtsordnung in Bezug auf die zeitliche Anwendung der Strafgesetze.

3. Im Rahmen des Vatikanischen Strafgesetzes werden den »öffentlichen Amtsträgern« gleichgestellt:

    a) die Mitglieder, Beamten und Mitarbeiter der verschiedenen Einrichtungen der Römischen Kurie sowie der mit ihr verbundenen Institutionen;

    b) die Päpstlichen Gesandten und die diplomatischen Mitarbeiter des Heiligen Stuhls;

    c) Personen, die vertretende, verwaltende oder leitende Funktionen bekleiden, sowie jene, die – auch »de facto« – unmittelbar vom Heiligen Stuhl abhängige Körperschaften verwalten und kontrollieren und die im Verzeichnis der kirchlichen Rechtspersonen eingetragen sind, das im Governatorat des Staates der Vatikanstadt geführt wird;

    d) jede weitere Person, die einen administrativen oder juristischen Auftrag am Heiligen Stuhl besitzt, sei es ständig oder vorübergehend, entlohnt oder unentgeltlich, auf jedweder Ebene der Hierarchie.

4. Die unter Punkt 1 erwähnte Gerichtsbarkeit schließt auch die administrative Verantwortung der Rechtspersonen ein, die sich aus einer Straftat herleitet, wie es von den Gesetzen des Staates der Vatikanstadt geregelt wird.

5. Falls in anderen Staaten in derselben Sache vorgegangen wird, kommen die im Staat der Vatikanstadt gültigen Normen über die konkurrierende Gerichtsbarkeit zur Anwendung.

6. Art. 23 des Gesetzes Nr. CXIX vom 21. November 1987, durch das die Gerichtsordnung des Staates der Vatikanstadt verabschiedet wurde, bleibt weiterhin gültig.

Dies beschließe und bestimme ich ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung. Ich bestimme, dass das vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines »Motu Proprio« durch die Veröffentlichung im Osservatore Romano promulgiert werde und am 1. September 2013 in Kraft trete.

Gegeben zu Rom, aus dem Apostolischen Palast, am 11. Juli 2013, im ersten Jahr meines Pontifikats.

 

FRANCISCUS

« Letzte Änderung: 12. August 2017, 22:21:12 von dtx »
 
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Offline Helvetia

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1027 am: 12. August 2017, 21:50:35 »
Welche Substanzen muss man zu sich nehmen, um von diesem Text auf die von den Deppen vertretene "Interpretation" zu kommen?  :o
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

dtx

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1028 am: 12. August 2017, 22:41:18 »
Da die Deppen alle von ihrem Staat im Auftrage behördlicher oder privater Gläubiger bedrängt werden und demzufolge diesen Staat wegdiskutieren müssen, folgt im Umkehrschluß aus "Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht", daß es gar keinen Staat geben könne. Was freiilich nicht erklärt, weshalb alle den Staat Vatikanstadt davon ausnehmen (um für sich diesen Widerspruch  aus der Welt zu schaffen, hatte Moni den Vatikanstaat explizit für aufgelöst erklären müssen).

Gibt es keinen Staat außer der Vatikanstadt, dann unterstehen alle Beamten (außer dem hochstapelnden Deppenvolk) der Rechtsordnung des Staates Vatikanstadt. Die Forderung, die Ungültigkeit dieser Motu Proprio nachzuweisen, kann folglich nicht ernst gemeint sein. Denn wenn dem Bediensteten der Beweis gelänge, wäre er niemandem gegenüber verantwortlich und gewönne somit unbegrenzte Macht über den Reichsdeppen.
« Letzte Änderung: 12. August 2017, 22:44:01 von dtx »
 

Igor Strawinski

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1029 am: 22. August 2017, 16:13:16 »
Die arme verblendete Tochter:

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1030 am: 22. August 2017, 16:35:30 »
Wurde die arme Angelina im Heimunterricht von der "ewigen Präsidentin" unterrichtet?
Ich bin weit davon entfernt ein Gramma-Nasi zu sein, aber das?
Das ist rational für mich nicht nachvollziehbar.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1031 am: 22. August 2017, 16:43:27 »
Vielleicht ist sie ja eine gute Mutter aber sonst halt total bescheuert. Und das hat wohl doch auf die Tochter abgefärbt.

Vielleicht legt sich das wenn die Angelina in die Trotzphase kommt.  :D
 

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1032 am: 22. August 2017, 16:44:42 »
Wurde die arme Angelina im Heimunterricht von der "ewigen Präsidentin" unterrichtet?
Ich bin weit davon entfernt ein Gramma-Nasi zu sein, aber das?
Das ist rational für mich nicht nachvollziehbar.

Ja es ging tatsächlich mal rum, dass sie daheim unterrichtet wird. Auch das ein erfolgsprojekt der Präsidentin, wie man sieht.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1033 am: 22. August 2017, 17:07:45 »
Nun gut an dieser Stelle muss man einfach sagen, dass Kindern nun mal stark unter dem Einfluss ihrer Eltern stehen. Vor allem Personen wie Monika aber auch jeder anderer der solch einen Organisation angehört hat natürlich ein Interesse daran, dass sein Kind möglichst wenig aus der Realität mitbekommt. Einfach damit die Indoktrination nicht durch äußere Einflüsse gestört wird.

Mir tun solche Kinder schlicht und ergreifend leid und es bleibt zu hoffen, dass sie in ein normales Umfeld kommen und dort die Möglichkeit haben wieder normal zu werden statt der Abwärtsspirale ihrer Eltern zu folgen.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 

Igor Strawinski

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1034 am: 22. August 2017, 20:38:51 »
Wurde die arme Angelina im Heimunterricht von der "ewigen Präsidentin" unterrichtet?
Ich bin weit davon entfernt ein Gramma-Nasi zu sein, aber das?
Das ist rational für mich nicht nachvollziehbar.

Ja es ging tatsächlich mal rum, dass sie daheim unterrichtet wird. Auch das ein erfolgsprojekt der Präsidentin, wie man sieht.


Stimmt aber seit der Verhaftung geht sie wieder zur Schule (NMS Fürstenfeld)