Das zu erwartende Urteil im WeRe-Bank-Prozess in Ravensburg
21 Sep 2016
Wirtschaft · Politik · September-2016
Absolut vorhersehbar: Die Urteile im Landgericht Ravensburg
Bin ich eine Prophetin oder eine Hellseherin? Nein, ganz und gar nicht. Dass ich das Urteil im WeRe-Bank-Prozess gegen den Mann andreas vorhergesehen habe, liegt einfach und alleine daran, dass ich unseren Haus- und Hofrichter Axel Müller inzwischen sehr gut einschätzen kann.
Es würde ja seinem schlechten Ruf schaden, würde er auf einmal Partei für eine System kontroverse Sache ergreifen. Vielleicht hat ihm aber auch nur die Aussage, dass dieser Fall in die Geschichte eingehen könnte, Angst gemacht.
Da fegt er den Fall lieber vom Tisch, bevor er eine Entscheidung mit einer so großen Tragweite fällt. Naja, so kennen wir ihn: Keine Verantwortung übernehmend und von Anfang an zielstrebig auf sein schon gefälltes Urteil hinarbeitend. Warum hätte das in diesem Fall anders sein sollen?
Nicht nur ein Bäcker oder Maurer entwickelt ein bestimmtes Arbeitsmuster (die sogenannte Routine), nein, auch ein Richter hat im Laufe der Jahre seine eingefahrene Verhandlungsstrategie entwickelt und ausgereift. Axel Müller zumindest bleibt seiner Abneigung gegenüber Systemkritikern bzw. -erneuerern absolut treu, daraus macht er auch gar keinen Hehl. Das gibt er immer wieder offen zu. Schließlich wurde er von Gott auserkoren, "solche Fälle" zu verhandeln. Er ist nicht umsonst unser Haus- und Hofrichter.
Weniger Publikum als erwartet
Wo wir bei der zweiten Verhandlung noch ca. 100 Menschen waren und nicht alle in den Sitzungssaal passten, waren es dieses Mal schätzungsweise 40 Menschen, die alle bequem in dem, diesmal eigens dafür bereitgestellten, größeren Saal Platz fanden.
Ca. 10 Plätze waren für die Presse reserviert. Und man sah dem Saal an, dass er eigentlich für die ganz "harten" Fälle geschaffen wurde (Mörder etc.). Nichtsdestotrotz war es gut so. Ein bisschen Abwechslung tat uns auch mal gut. Immer der gleiche Saal ist auf Dauer echt langweilig.
Vertreter der WeRe-Bank waren diesmal nicht anwesend. Axel Müller bedauerte sehr, dass Peter of England nicht noch einmal kam, er hätte ihn so gerne "seinem" Staatsanwalt vorgestellt (das fanden die beiden superwitzig). So viel zur Neutralität und Unbefangenheit dieses aktiven CDU-Politikers.
Ihr könnt Euch ja mal, nur so nebenbei, die Seite des CDU-Politikers Axel Müller anschauen und durchlesen:
http://cduaxelmueller.de/. Wenn man das alles so liest, könnte man fast den Eindruck gewinnen, er sei ein tiefgläubiger (Blutreiter) Menschenfreund. Doch wer ihn als Richter kennengelernt hat, weiß, dass hier zwei völlig verschiedene Persönlichkeiten zugange sind. Wenn nur die Hälfte von dem stimmt, was dort geschrieben steht, stimmen die beiden "Personen", nicht überein.
Ein Pressevertreter von Regio-TV war auch anwesend. Ich bat ihn gleich zu Beginn, doch bitte das Wort "Reichsbürger" aus seiner Berichterstattung rauszulassen. Schließlich sitze hier nicht ein einziger Reichsbürger. Geht ja auch gar nicht, denn alle im Saal mussten sich mal wieder einer Einlasskontrolle unterziehen und durften nur mit gültigem Personalausweis (Reichsbürger haben Reichsausweise) rein. Erst zuckte er mit den Schultern und meinte, er warte erst mal ab, was in der Verhandlung gesagt werde. Das hat mir nicht gereicht. Ich bestand darauf, dass das Wort Reichsbürger nicht einmal fällt, da es nicht der Wahrheit entspricht - auch wenn der Herr Vorsitzende das ein wenig anders sieht, der leidet schließlich unter einer Reichsbürger-Phobie (das hab ich natürlich nicht gesagt).
Das Ergebnis ist ok. Für das Urteil kann er ja nichts, doch wenigstens hat er uns weder in die Rechte noch in die Reichsbürger-Ecke gestellt. Das möchte ich ihm hier hoch anrechnen - Danke dafür!
Hier der Fernseh-Bericht:
http://www.regio-tv.de/video/434390.htmlDicke Freunde
Ja, ja... man kennt sich, man schätzt sich, vielleicht verbringt man auch hin und wieder die Mittagspause zusammen, zumindest stehen sich der Staatsanwalt und der Richter immer näher, als der Rechtsanwalt und der Richter. Das ist alleine schon dadurch bedingt, dass die Staatsanwaltschaft eine feste örtliche Einrichtung ist und viele Richter vorher selbst Staatsanwalt waren, wie auch unser Axel Müller. Ja, sogar das Anforderungsprofil ist das Gleiche.
Einmal meinte er: das kenne er noch gut, aus seiner Zeit als Staatsanwalt. So, so... hi, hi, hi... ho, ho, ho... das ist ja alles so amüsant. Da wurde ganz offen geklüngelt.
Als Kölner Klüngel, Kölscher Klüngel oder einfach Klüngel wird in Köln, und mittlerweile auch im allgemeinen Sprachgebrauch, ein System auf Gegenseitigkeit beruhender Hilfeleistungen und Gefälligkeiten bezeichnet. Das verdeckte Zusammenwirken in kaum kontrollierbaren nicht-öffentlichen Beziehungsgeflechten kann zur Vermischung von gesellschaftlichen, politischen und unternehmerischen Interessen führen und somit die Grenze zur Korruption leicht überschreiten. Im Alltagsgebrauch ist Klüngel im Kölner Raum allerdings auch positiv besetzt, im Sinne von „eine Hand wäscht die andere“ (lat. „manus manum lavat“), „Man kennt sich, man hilft sich“, „über Beziehungen verfügen“ oder netzwerken bzw. „vernetzt sein“. [Wikipedia]
Jetzt weiß man auch, warum der Staatsanwalt so gut wie nichts gesagt hat. Axel Müller hatte dies netterweise für ihn übernommen, in dem er die Belastungszeugen so ausführlich befragt hatte, dass für den Staatsanwalt keine Fragen mehr übrig blieben. Es hätte eine so schöne Einmann-Show werden können, wäre da nicht der unbekannte Rechtsanwalt aus München gewesen. Der hat echt genervt mit seinen Fragen. Ja, genau, genervt. Das konnte man supergut in Axel Müllers Gesicht erkennen, der die Fähigkeit besitzt, seine Emotionen zweifelsfrei auszudrücken. Wenn er wütend ist, ist er wütend, da gibt es keinen Zweifel, wenn er genervt ist, ist er genervt, da gibt es keinen Zweifel und wenn er amüsiert ist, ist er amüsiert, auch daran gibt es keinerlei Zweifel. Am liebsten lacht er über seine eigenen Sprüche. Auch mag er es sehr, wenn man auf seine Verhöhnungen (eine seiner Lieblingsäußerungen) eingeht. Das haben die Ravensburger Staatsanwälte ganz offensichtlich kapiert, egal, welchem Prozess wir beiwohnen, es ist immer das Gleiche. Er kann uns halt nicht leiden.
Bei dem seeeehr langen Schlussplädoyer des für ihn so nervigen Anwalts aus München schlief er beinahe ein. Ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber gesehen zu haben, dass die Augen teilweise geschlossen waren. Zumindest lehnte er seinen Kopf, in weiser Voraussicht, auf seine Hand, damit der nicht unkontrolliert wegknicken konnte. Der Staatsanwalt hingegen hatte dann wieder die volle Aufmerksamkeit. Offensichtlich hat ihn die Schlafpause erfrischt.
Die Schlussplädoyers
Die beiden abschließenden Plädoyers hätten nicht unterschiedlicher sein können. Sie standen sich völlig konträr gegenüber.
Cliff, der Anwalt von andreas, korrigierte zum einen die Annahme, dass es sich bei der WeRe-Bank um eine klassische Bank handele, die irgendwelche Bankgeschäfte tätige, zum anderen zeigte er auf, dass am Anfang so gut wie alles Neue erst einmal befremdlich wirke und häufig sogar auf Ablehnung stoße. Dabei nannte er andere Modelle, die vor ein paar Jahrzehnten noch undenkbar gewesen wären. Z. B. die Genossenschaftsbanken.
Wenn wir alleine den Scheck einmal betrachten [Anmerk. von mir], den gibt es auch erst seit 1908. Er gilt bis heute als Urkunde. Hier mal ein kleiner Auszug aus Wikipedia:
Ein Scheck stellt kein gesetzliches, jedoch ein anerkanntes Zahlungsmittel dar. Geldschulden sind grundsätzlich durch Bargeld zu erfüllen. Ein Scheck muss demnach nicht zur Begleichung einer monetären Schuld akzeptiert werden. Wird er akzeptiert, so geschieht dies in der Regel nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt: Der Scheck soll die Barzahlung nicht ersetzen, sondern es dem Schecknehmer ermöglichen, eine Zahlung zu erhalten.
Wo liegt hier nun der Unterschied? Also, zunächst einmal haben sich den Scheck ein paar vom System Beauftragte (Banken) ausgedacht. Die Staaten haben dem zugestimmt und den Scheck so zu einem "anerkannten" Zahlungsmittel gemacht. Mehr nicht.
Jetzt kommt da ein Typ aus England und bietet etwas ähnliches an (deshalb wurde die Promissory Note auch fälschlicher Weise immer als Scheck definiert) und schon stellt sich alles und jeder dagegen. Und das, obwohl keiner einen Schaden dadurch erlitten hat. Das ist schon sehr merkwürdig, aber normal.
Hätte dieses "Produkt" nun ein hochrangiger Bänker erfunden, dann hätte man die Frage nach der Funktionalität erst gar nicht gestellt. Man hätte lediglich ein Gesetz dafür verabschiedet und die Welt wäre um ein Zahlungsinstrument reicher.
So gesehen: Misch Dich niemals in die Finanzwelt ein!
Und so plädierte cliff auf einer Ebene, die weder Richter noch Staatsanwalt verstanden haben bzw. verstehen wollten.
Der Staatsanwalt hingegen sieht die Promissory Note nur als ein buntes Stück Papier an. De facto ist aber jeder Geldschein und jeder Scheck nichts anderes als ein buntes Stück Papier. Lediglich die Anerkenntnis macht, dass ein Geldschein akzeptiert wird und nicht die Form. Legt man einen Geldschein und eine Promissory Note nebeneinander tun beide nichts. Sie liegen einfach nur da und sind bunt. Und selbst der Geldschein wurde irgendwann einmal erfunden.
Das Urteil "im Namen des Volkes"!
Das erste Gebot der Banken
Wir sind die Herren des Geldes. Du sollst keine anderen Zahlungsmittel neben unseren haben.
Das Urteil war nicht anders zu erwarten. Schließlich arbeitete Axel Müller während des ganzen Prozesses genau darauf hin. Im Einzelnen darauf einzugehen ist mir zu müßig. Ich möchte deshalb nur die eine oder andere Aussage wiedergeben.
Im großen Ganzen hat er sich daran festgebissen, dass die Promissory Note kein legales und anerkanntes Zahlungsmittel sei, weil man z. B. beim Bäcker dafür keine Brötchen bekommen würde.
Diesen Vergleich fand er so gut, dass er ihn mehrfach in den Prozess einfließen ließ. Ja, ganz genau, gehen sie doch mal zum Bäcker und bezahlen sie damit... ha, ha, ha... Mit Gold, meinte er, würde das übrigens auch nicht funktionieren. Mit Schecks aber auch nicht, mein Lieber. Da würde Dich jeder Bäcker verwundert anschauen.
Andreas habe bewusst versucht, die Behördenbediensteten zu täuschen, weil er schlicht und einfach Pleite sei. Sozusagen eine Verzweiflungstat, was ihm auch mildernde Umstände einbrachte. Wie gnädig. Dass die Beiden aber, von mindestens 10 anderen Einreichungen, die einzigen waren, die andreas Handlung als eine Straftat ansahen, vergisst er dabei. Die anderen lehnten die Promissory Note schlicht und einfach ab. Das zeigt nur einmal mehr, wie spitz sie darauf sind, uns zu kriminalisieren.
Naja, lange Rede kurzer Sinn: Die Strafen für den Versuch von zweifachem Scheckbetrug wurde zusammengelegt und auf eine Gesamtstrafe von 50 Tagessätzen festgesetzt. Die Berufung am OLG in Stuttgart ist so sicher, wie das heute noch gesprochene Amen (Anbetung des Mammons) in der Kirche.