Ich bin in britischem Staatsrecht alles Andere als bewandert, aber das, was die mir zugänglichen Quellen zu einem Misstrauensvotum sagen, deutet darauf hin, dass ein solches zunächst einmal gar nichts bewirkt. Die Regierung hat zwar kein Vertrauen mehr, bleibt aber im Amt. Erst wenn das Misstrauensvotum nicht binnen vierzehn Tagen widerrufen wurde, geschieht etwas, nämlich die Neuwahl des Unterhauses muss eingeleitet werden. Den Wahltermin bestimmt, wenn ich das richtig verstehe, die amtierende Premierministerin, formal legt die Königin die Anordnung fest. Erst nach dem Zusammentritt des Unterhauses beginnt dann die Regierungsbildung.
Es gibt im Grunde wohl auch bis heute keine Amtszeit für die Regierung: Minister bleiben im Amt, bis sie von sich aus zurücktreten oder die Königin sie ersetzt. Formal ernennt und entlässt die Königin die Minister, auch wenn sie dabei nur Vorschlägen folgt.
Falls das eben Ausgeführte halbwegs stimmen sollte und morgen der Regierung das Misstrauen ausgesprochen werden würde, bliebe die Regierung weiterhin im Amt, falls sich nicht ein mehrheitsfähiges Regierungsteam finden sollte. Wie handlungsfähig das Kabinett nach dem gescheiterten Austrittsabkommen und einem Misstrauensvotum noch wäre, namentlich in der Austrittsfrage, bleibe einmal dahingestellt.
Heute Abend wirkt die Lage jedenfalls auch mich recht aussichtslos. Wir können nur hoffen, dass sich der berühmte englische Pragmatismus irgendwann doch noch zeigt.