Wenn ich die heute morgen von mir hier eingestellte Meldung richtig verstehe, verlangt das britische Unterhaus einen "Plan B" binnen drei Tagen nach einer etwaigen Ablehnung des Austrittsabkommens durchs Unterhaus von der Regierung.
Es kann ja sein, dass die Regierung einen Plan binnen drei Tagen hinbekommt oder schon etwas in der Schublade hat, aber was soll in einem "Plan B" drin stehen? Welche Alternativen gibt es realistisch betrachtet?
GB könnte die EU um einen Aufschub bzw. eine Fristerstreckung bitten. Dafür wird die Zeit aber u. U. knapp, immerhin müssten die anderen 27 Mitgliedsländer dem zustimmen. Man hätte dann zwar mehr Zeit, doch die EU hat ziemlich deutlich gemacht, dass sie keine Nachverhandlungen oder gar Neuverhandlungen aufnehmen wird. Ein "besseres" Austrittsabkommen wird also kaum zu bekommen sein.
Das Unterhaus könnte natürlich die Volksbefragung übergehen und den Rückzug der Austrittsankündigung beschließen. Dies dürfte allerdings schwere innenpolitische Verwerfungen zur Folge haben.
Der Gedanke, den Austritt zu widerrufen und später erneut zu erklären, wird in der Meldung auch genannt. Da stellt sich allerdings wieder die Frage nach den politischen Folgen in GB, aber auch in der EU. Ob die EU sich so auf der Nase herumtanzen lassen würde, wage ich zu bezweifeln. Zudem stellt sich auch bei einer solchen Vorgehensweise die Frage, was man durch eine Verschiebung erreichen möchte. GB hatte ja zwei Jahre Zeit, sich auf den Austritt vorzubereiten. Der Termin des Austritts wurde durch Abgabe der entsprechenden Erklärung durch die britische Regierung selbst bestimmt. Eine Terminverschiebung wäre somit auch schlechter Stil. Vor allem aber wäre durch einen Aufschub keins der Probleme gelöst. Auch hier wieder gilt, dass die EU einem Aufschub des Austritts vielleicht nicht abgeneigt wäre, aber kein anderes Austrittsabkommen anbieten wird als das, das dem Parlament vorliegt.
Was sich bei diesen Gedankenspielen fragt, ist, wie das Oberhaus auf etwaige Entscheidungen des Unterhauses reagieren würde. Bereits früher hat es sich in einigen Punkten quer gestellt, was normalerweise kein Problem darstellt. Das Oberhaus kann eine Vorlage zwar verzögern, aber nicht endgültig ablehnen. In diesem Fall sieht es aber wegen des Austrittstermins anders aus: Das Oberhaus könnte letztlich einen Aufschub oder Widerruf des Austritts schlicht dadurch verunmöglichen, dass es die Entscheidung vertagt. Das Unterhaus kann eine Vorlage zwar durchdrücken, aber erst nach einem Jahr. Dieser Zeitraum steht aber nicht zur Verfügung, und der Austritt wird, nachdem er einmal erklärt wurde, mangels Rückzuges oder eines anderslautenden Abkommens automatisch wirksam.
Ja, im Augenblick sieht es ganz nach einer Sackgasse aus, in die sich die Briten allerdings selbst manövriert haben.