Das Thema ist nicht so trivial, ich möchte mich da
@Gutemine anschließen.
Nicht so extrem, aber IMHO teilweise vergleichbar mit Kinderpornographie. Da ist es auch eher ungeschickt, wenn man sich diesen Müll "zu Beweiszwecken" herunterlädt.
Wenn wir eindeutig rechtswidrige Inhalte feststellen, sollten wir sie zeitnah melden, aber nicht noch abspeichern. "Unverfängliche" Inhalte, bei denen klar ist, dass man sich die Inhalte nicht zu eigen macht, könnten dagegen durchaus archiviert oder zum Zwecke der Abschreckung/Aufklärung weiterverbreitet werden. Ich denke da z.B. an den allergrößten Teil der Ergüsse von Mahjo.
Kurz gesagt:
Sich selbst die Frage stellen: "Kann ich es vertreten, dass dieser Artikel/dieses Video im Internet verfügbar ist, wenn vielleicht auch nur zu Aufklärungszwecken?"
Wenn die Antwort "nein" lautet: froh sein, wenn es endlich im Orkus landet. Und, falls die Möglichkeit besteht, dazu beitragen, dass das dann auch geschieht. Und idealerweise natürlich, dass der Urheber dafür zur Verantwortung gezogen wird.