Autor Thema: Facebook-Fundstücke  (Gelesen 406993 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #3765 am: 22. Januar 2026, 11:29:22 »
Sodom und Gomera, wo man nur hinschaut!  :o

Selbst in den schönsten und saubersten USA, die es je gab! :eek:



https://www.derstandard.at/story/3000000305061/kinderbuch-ueber-sex-im-tierreich-regt-in-den-usa-auf
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #3766 am: 23. Januar 2026, 12:32:58 »
Da hat auch jemand zu viel Weihrauch geschnüffelt und hinterher mit Meßwein nachgespült ...? ???



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Offline desperado

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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #3767 am: 23. Januar 2026, 14:39:07 »
Bei "Konventionell kann die NATO die mechanisierte vordringende russische Übermacht nicht stoppen, sie hat praktisch keine Bodentruppen mehr in Europa." habe ich aufgehört. Google sagt zu "Potential der NATO Truppen" in der Zusammenfassung (Achtung KI generiert!):

Zitat
Wichtige Eckdaten zum NATO-Truppenpotenzial (Stand 2025/2026):

Gesamtstärke: Die NATO umfasst insgesamt rund 3,4 Millionen aktive Soldat:innen, wobei die USA über 40 % stellen.

Verteidigungsausgaben: Die NATO-Staaten investieren geschätzt über 1,4 Billionen Euro jährlich, was die russischen Ausgaben bei weitem übersteigt.

Ostflanke: Die Präsenz im Osten wird durch die NATO-Response-Force (NRF) und neue, auf Brigade-Niveau
wachsende Verbände, auf bis zu 300.000 Soldaten ausgebaut.

Konventionelle Überlegenheit: Bei Kampfpanzern (>9.000) und Artilleriesystemen (>22.000) besitzt die Allianz eine signifikante Überlegenheit gegenüber Russland.

Neue Mitglieder: Finnland und Schweden haben das Potenzial im Norden und der Ostsee erweitert.

Herausforderungen: Neben der Einhaltung des 2%-BIP-Ziels ist die langfristige Einigkeit, besonders angesichts möglicher politischer Veränderungen in den USA, ein Schlüsselfaktor.

Quelle Googlesuche

Setzt man mal optimistisch Einigkeit und Bündnistreue innerhalb der NATO voraus ist es immer wieder süß zu lesen, was für ein Synapsengulasch sich einige in ihrem Resthirn zusammenkochen.
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
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Offline kairo

Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #3768 am: 23. Januar 2026, 16:35:50 »
Bei "Konventionell kann die NATO die mechanisierte vordringende russische Übermacht nicht stoppen, sie hat praktisch keine Bodentruppen mehr in Europa." habe ich aufgehört.
Mit Recht. Was die Ukraine kann, kann die NATO schon lange. Das mit der russischen Eisenwalze, gegen die es keine Abwehr gibt, ist offenbar ein Mythos.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #3769 am: 27. Januar 2026, 10:35:17 »
Weniger Fundstücke, mehr FB bzw Meta:


Zitat
Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Foto: Unsplash

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.

26. Januar 2026 von Volker Nünning

Die Verstöße bei Facebook stellte bereits Anfang Oktober 2024 die zuständige Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) fest. Auf der Plattform gebe es die verlangten Transparenzangaben nicht. Die in Norderstedt ansässige Medienanstalt forderte Facebook in einem Bescheid auf, diese Informationen binnen vier Wochen verfügbar zu machen. Dem kam die Meta-Tochter Facebook jedoch nicht nach.
Spoiler
Verstoß gegen Medienstaatsvertrag
Über die Meta Platforms Ireland Ltd., angesiedelt in Dublin, wo der US-Konzern seinen Europasitz hat, zog er stattdessen vor das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG). Die entsprechenden Regelungen im Medienstaatsvertrag verstießen gegen EU-Recht. Deshalb seien sie nicht anwendbar. Neben einer Klage reichte Meta auch einen Eilantrag ein. Das Ziel: die aufschiebende Wirkung der Klage zu erreichen, um die Umsetzung der Vorgaben der MA HSH bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung auszusetzen.

Den Eilantrag wies Ende Juni 2025 das VG nach einer Interessenabwägung zurück. Die Meinungsvielfalt und die demokratische Meinungsbildung wiege schwerer als die Belastung für Facebook, die Transparenzpflichten zunächst umzusetzen (Az.: 10 B 185/24). Die Erfolgsaussichten der Klage in der Hauptsache stufte das Gericht als offen ein. Gegen den Beschluss legte Meta beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde ein.

Transparenzpflichten verletzt
Auch das OVG bestätigte die Rechtsauffassung der ersten Instanz. Kurz vor Weihnachten 2025 entschied das Gericht ebenfalls zugunsten der Medienaufsicht (Az.: 6 MB 24/25). Der Beschluss ist unanfechtbar, das Eilverfahren somit beendet. Das OVG sah für einen Verstoß von Facebook gegen die Transparenzpflichten im Medienstaatsvertrag „gewichtige Indizien“, wie es mitteilte. So seien die zum Zeitpunkt der Beanstandung die auf Facebook abrufbaren Transparenzinformationen, etwa über das „Transparency Center“, weder leicht wahrnehmbar noch unmittelbar erreichbar gewesen.

Auch das OVG gewichtete das öffentliche Interesse an den geforderten Transparenzangaben höher als die wirtschaftlichen Interessen von Meta: Plattformen wie Facebook würden im Internet immer mehr zu zentralen Gatekeepern. Vor allem der „Newsfeed“ von Facebook sei für die öffentliche Meinungsbildung wichtig. Weil bei der Auswahl der Inhalte Algorithmen eingesetzt würden, seien die Transparenzziele „besonders wichtig“. Es gehe dabei darum, „der Gefahr verengender und verzerrender Inhaltsauswahl zu begegnen, etwa infolge sogenannter ‘Filterblasen’ und ‘Echokammern’“, erklärte das OVG.

Das OVG äußerte sich „zum Spannungsverhältnis zwischen europäischer Binnenmarktoptimierung und nationaler Medienvielfaltssicherung“. Dass aus Sicht von Meta die Regelungen im Medienstaatsvertrag gegen EU-Recht, etwa gegen den Digital Services Act (DSA) und die E‑Commerce-Richtlinie (Herkunftslandprinzip), verstoßen, nennt das Gericht eine „höchst umstrittene und hier entscheidungserhebliche Rechtsfrage“. Dies müsse im gerichtlichen Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Nur von dort könne es eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geben, um Klarheit zu erhalten, so das OVG. In einem ähnlich gelagerten Fall hat das Verwaltungsgericht Berlin im Juli 2025 den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Bei dem Verwaltungsgericht ist die Klage von Spotify gegen die Medienanstalt Berlin‑Brandenburg (MABB) anhängig. Sie hatte die Transparenzangaben des Streamingdienstes als nicht ausreichend beanstandet und Ergänzungen gefordert.

Meilenstein mit Signalwirkung
Vom Beschluss des OVG zu Facebook zeigte sich Meta enttäuscht, wie eine Sprecherin auf Nachfrage erklärte. Nun wolle man die eigene Position weiter im Hauptsacheverfahren vertreten, dass die Beanstandung der MA HSH gegen EU-Recht verstoße. Eine solche Maßnahme gefährde den digitalen Binnenmarkt und das harmonisierte Regulierungssystem, das ihn stützen sollte.

Die Medienanstalt sieht in der OVG-Entscheidung einen „wichtigen Meilenstein mit Signalwirkung“, erklärte MA-HSH-Direktorin Eva-Maria Sommer: Meta müsse seine Transparenzangaben vorläufig anpassen. So werde, bis es die Entscheidung in der Hauptsache gebe, „dem öffentlichen Interesse an klaren Einblicken in die algorithmische Kuratierung der Inhalte Rechnung getragen“. Auf Nachfrage erklärte die Medienanstalt, dass Facebook die Transparenzvorgaben bislang nicht umgesetzt habe. Mit Meta stehe man dazu in Kontakt.

Der Eindruck der MA HSH sei, Meta versuche, „eine Entscheidung zu verzögern, um das zugehörige Hauptsacheverfahren abzuwarten“. Man setze sich für eine zeitnahe Umsetzung ein. Sollte Meta dies weiterhin verweigern oder verzögern, werde „die MA HSH entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Maßnahmen ergreifen, um die Transparenzvorgaben durchzusetzen“. Nicht näher dazu äußern wollte sich die Medienanstalt, welche Maßnahmen dies dann konkret wären. Auf Fragen, ob und wann Meta die Transparenzangaben bei Facebook nachbessern will, antwortete die Meta-Sprecherin nicht.
[close]
https://mmm.verdi.de/aktuelle-meldungen/meta-setzt-transparezvorgaben-nicht-um-106115
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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #3770 am: 27. Januar 2026, 11:08:24 »
Verzögern, verhindern, verzögern ...

Es ist so ermüdend. Und dann? Dann kommt eine Strafe, die der arrogante Ignorant Suckerberg aus der Portokasse zahlt.
Gähn ...
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #3771 am: 28. Januar 2026, 18:38:41 »




Jetzt überlege ich, ob die das ernst meint.
Noch mehr spannende Tips unter: https://www.facebook.com/ShiShART.Rainbow


;)
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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #3772 am: 28. Januar 2026, 18:57:14 »
instinktive Fähigkeiten und Reflexe, die man nicht bewusst gelernt hat :scratch: und ich habe immer gedacht, das wäre immer so.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: Facebook-Fundstücke
« Antwort #3773 am: 30. Januar 2026, 08:34:12 »
Kundinnen oder nicht?

Das Thema „Kaminkehrer“ hatten wir ja schon länger nicht mehr.

Scheint außer Mode zu sein.







Zitat
30.01.2026 06:00  2.355

Beim Schornsteinfeger sehen sie rot: Zwillinge (66) lösen filmreifen Polizeieinsatz aus
Von Alexander Bischoff

Leipzig - Für die meisten Menschen ist der Schornsteinfeger ein Glückssymbol. Für Annerose und Birgit ist der schwarze Mann hingegen ein rotes Tuch. Weil die 66 Jahre alten Zwillingsschwestern aus der Bornaer Provinz den Kaminkehrer nicht in ihr Haus lassen wollten, kam es zu einem filmreifen Polizeieinsatz, der jetzt ein juristisches Nachspiel erlebte.

Annerose und Birgit teilen von Geburt an alles. Ihr Leben als ledige Damen, ihren beruflichen Werdegang als Wirtschaftskauffrauen im DDR-Außenhandel, ihre Frisur, ihr Temperament. Wenn die eine vor Gericht spricht, formt die andere zu jedem Wort der Schwester ihre Lippen.
Spoiler
Für viele in dem kleinen Dorf bei Borna gelten die Zwillinge als skurrile Eigenbrötler.

Auch weil sie ihr Elternhaus, einen alten Dreiseitenhof, regelrecht verbarrikadiert und mit selbstgeschriebenen Warnzetteln versehen haben. Offenbar mögen sie keinen Besuch - und schon gar nicht von einem Schornsteinfeger. Das führte im Frühsommer 2024 zu einer Eskalation.

Weil die Schwestern immer wieder eine seit 2023 fällige Feuerstättenschau verweigert hatten, rückte der Schornsteinfeger am 26. Juni mit Polizei-Eskorte und zwei Damen vom Landratsamt an.

Eine Dreiviertelstunde habe man auf die Zwillinge eingeredet und ihnen die Notwendigkeit des Schornsteinfeger-Besuchs zu erklären versucht, berichtete Polizeihauptmeister Ronny I. (51) im Zeugenstand. Doch Annerose und Birgit schimpften nur wie die Rohrspatzen und hielten das Tor zu.

Polizist geschlagen und ins Knie gebissen
Als eine Schwester einen daumendicken Strick über das Tor warf und mit Selbstmord drohte, war es den vier Polizisten zu bunt.

Das Tor flog aus den Angeln, die Zwillinge wurden getrennt und fixiert. Was den Zeugenaussagen zufolge nicht nur ohrenbetäubendes Dauergeschrei zur Folge hatte. Laut gerichtlicher Feststellung schlug Annerose einem Polizisten ins Gesicht und biss ihm dann auch noch ins Knie.

Im Prozess hatten dies die Zwillinge bestritten. "Ich habe den Polizisten nicht gebissen, nur nach Luft geschnappt", erklärte Annerose. Das Landgericht hielt die Zeugenaussagen der beteiligten Beamten jedoch für glaubwürdiger.

Auch Schornsteinfeger Holger G. (59) erinnerte sich gestern mit Grauen an den Einsatz: "Als ich mit meiner Arbeit fertig war, hatte die eine Frau weißen Schaum vor dem Mund und sagte zu mir: Ich hasse dich".

Am Ende wurden die Schwestern, die ohne Anwalt vor dem Berufungsgericht um einen Freispruch kämpften, wie schon zuvor am Amtsgericht Borna wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt - die beißende Annerose zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 8 Euro (560 Euro) und die schäumende Birgit zu 240 Euro (30 Tagessätze). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
[close]
https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-leipzig/beim-schornsteinfeger-sehen-sie-rot-zwillinge-66-loesen-filmreifen-polizeieinsatz-aus-3464601


Mit 8 € der Tagessatz sind die beiden ja echte Stützen der Gesellschaft!  ;D

Hoffentlich wurden die höchsten und allerhöchsten Gericht schon in Gang gesetzt ...
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Da hat einer den Durchblick:





Siehe auch:
https://www.amazon.com/stores/author/B0BDCF48XT/allbooks?ingress=0&visitId=b12d0641-fb4e-4db3-a84d-27fb05714560


(Wie ist das bei Frauen? Werden die auch „gay“? Oder trifft’s wieder mal nur die armen benachteiligten Männer?)



  :facepalm:
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Offline Mr. Devious

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Offline Anmaron

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