Zwar kenne ich den Fall nicht, aus der verworrenen Darstellung schließe ich aber, dass die Dame zunächst in Münster Erfahrung mit dem Jugendamt hatte, die haben ihr vermutlich ihr Kind "geklaut".
Üblicherweise gibt es dann für einige die Möglichkeit, weitere Kinder in die Welt zu setzen und zur Sicherheit das Bundesland zu wechseln, dann ist das bisherige Jugendamt nicht mehr zuständig.
Dazu dann der übliche Stuß: man selbst ist nur ein Mensch (aufgrund Erklärung, Eingebung oder was auch immer) und nimmt alle Rechte wahr der Person gleichen Namens. Alle Pflichten soll gefälligst die Verwaltung übernehmen, die der Person den Namen gegeben hat.
Bei dem Gebaren sind vermutlich diverse Verfahren gegen die Dame seitens der Behörden angestrengt worden (Kindschaftssachen und sicher auch Betreuungsverfahren betreffend die Kindesmutter), dass sie umgekehrt Verfahren eingeleitet hätte kann ich mir bei den erkennbaren "Rechtsansichten" nicht vorstellen.
Wird also vermutlich eine nicht-öffentliche Verhandlung mit ihr auf Antragsgegnerseite sein.