Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
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Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 128400 mal)

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Offline echt?

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #960 am: 2. August 2016, 11:27:30 »
Ist halt "bis zu".
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Offline Mr. Devious

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #961 am: 2. August 2016, 11:54:38 »
Die 15 Jahre dürften wie folgt zustande kommen:
  • Höchststrafe für Betrug in besonders schweren Fällen: zehn Jahre (§ 263 Abs. 3 StGB)
  • Höchststrafe für Veruntreuen von Arbeitsentgelt: fünf Jahre (§ 266a Abs. 1 StGB - ein besonders schwerer Fall i. S. von Abs. 4 dürfte bei einem Betrag von 11.000 Euro nicht vorliegen).
  • Höchststrafe für Verletzung von Buchführungspflichten: zwei Jahre (§ 283b Abs. 1 StGB)
Die zu bildende Gesamtstrafe darf 15 Jahre nicht übersteigen (§ 53 StGB).

Bei Fitzek geht es um:
  • Schwere Untreue: Höchststrafe zehn Jahre (§§ 266 Abs. 2, 263 Abs. 3 StGB)
  • Unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften: Höchststrafe fünf Jahre (§ 54 KWG)

Wie von @echt? schon angedeutet, ist davon auszugehen, dass der Strafrahmen nicht ausgeschöpft wird - es muss ja noch Luft nach oben bleiben für noch schwerere Fälle. 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #962 am: 2. August 2016, 11:56:17 »
Jup, ist halt wie in jedem Pressebericht. Da wird einfach mit der Obergrenze des Strafrahmens der verwirklichten Strafparagraphen um sich geworfen, ohne dass auch annähernd die Chance besteht, dass so eine Strafe verhängt wird. Erinnert mich immer bisschen an die putzige "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne der kinofilmschaffenden Industrie. Abgesehen davon, dass die Aussage schon nicht stimmt, da es sich per definitionem um Vergehen und nicht um Verbrechen mit 1-jähriger Mindeststrafe handelt, ist mir außerhalb von Kino.to kein Fall bekannt, wo jemand fürs abfilmen und veröffentlichen je ins Gefitznis musste.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #963 am: 2. August 2016, 12:20:11 »

Bei Fitzek geht es um:
  • Schwere Untreue: Höchststrafe zehn Jahre (§§ 266 Abs. 2, 263 Abs. 3 StGB)
  • Unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften: Höchststrafe fünf Jahre (§ 54 KWG)

Wie von @echt? schon angedeutet, ist davon auszugehen, dass der Strafrahmen nicht ausgeschöpft wird - es muss ja noch Luft nach oben bleiben für noch schwerere Fälle. 

Kommt bei Peter nicht auch
Zitat
]Höchststrafe für Verletzung von Buchführungspflichten: zwei Jahre (§ 283b Abs. 1 StGB)
in Betracht?


Ist halt "bis zu".


Wie von @echt? schon angedeutet, ist davon auszugehen, dass der Strafrahmen nicht ausgeschöpft wird - es muss ja noch Luft nach oben bleiben für noch schwerere Fälle. 

Jup, ist halt wie in jedem Pressebericht. Da wird einfach mit der Obergrenze des Strafrahmens der verwirklichten Strafparagraphen um sich geworfen, ohne dass auch annähernd die Chance besteht, dass so eine Strafe verhängt wird.

Ich ging schon davon aus, dass es die Höchstgrenze ist, da aber bei den anderen Prozessen derselben Pressemitteilung, differenziertere bzw. allgemeinere Angaben standen, hielt ich eine entsprechende Wertung/Tendenz als nicht unwahrscheinlich.

Zitat
droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 25 Monaten und 15 Jahren.
Zitat
eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 7 Monaten und 15 Jahren.
Zitat
droht eine mehrjährige Haftstrafe.
Zitat
drohen Freiheitsstrafen nicht unter zwei Jahren.
Zitat
Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe.
Zitat
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Zitat
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren.

Wahrscheinlich habe ich zuviel in den Text hinein interpretiert.
Nochmals Danke für Eure Antworten.
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Offline Flo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #964 am: 2. August 2016, 12:42:13 »

Wie von @echt? schon angedeutet, ist davon auszugehen, dass der Strafrahmen nicht ausgeschöpft wird - es muss ja noch Luft nach oben bleiben für noch schwerere Fälle.


Den Strafrahmen nicht auszuschöpfen, setzt voraus, dass der Beklagte sich a) rückhaltlos offenbart und b) den angerichteten Schaden wieder ausgleicht. Es würde mich sehr wundern, wenn Fitzek im anstehenden Verfahren (sofern es dazu dann auch kommt) sich darauf einlässt.

Die Höchststrafe für Mord ist eine lebenslange Freiheitsstrafe und für 10 Morde gibt es auch nicht mehr; Wie sollte dies auch funktionieren? OK, man könnte eine anschließende SV anordnen, aber auch diese muss man mit einem Fragezeichen versehen.
« Letzte Änderung: 2. August 2016, 12:50:01 von Flo »
 

Offline Mr. Devious

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #965 am: 2. August 2016, 13:21:57 »
@Flo: Darf ich dich an deine eigene Prognose erinnern? ;)

Zusammenfassung des Gerichtsbeschlusses:

10. Bei in Rede stehenden 1.3 Mio und vrmtl 5 Jahren Haft willst du uns mit 10000 Sicherheitsleistung abspeisen?



Mit 5 Jahren wird er aus dieser Nummer wohl eher nicht rauskommen; Meine Prognose (ohne den Gesamtkomplex zu kennen) tendiert in Richtung 7 Jahre, zumal die zuständige Staatsanwaltschaft ja noch mitten in der Ermittlungsarbeit steckt.

@Schrohm Napoleon: Verletzung der Buchführungspflichten kommt m.E. auch in Betracht. Bin aber gerade zu faul, nachzuschauen, ob das wirklich mit angeklagt ist.  Falls du gemeint hast, das Urteil in der Sache 13 KLs 8/16 könnte eine Marke für Fitzeks Verfahren setzen: Das sehe ich genauso.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #966 am: 2. August 2016, 13:49:11 »
Die Höchststrafe für Mord ist eine lebenslange Freiheitsstrafe und für 10 Morde gibt es auch nicht mehr; Wie sollte dies auch funktionieren?

Off-Topic:
Die Amis kriegen das hin. Laut Guinness Book of Records wurde John Wayne Gacy zu 21x lebenslänglicher Haft und 12x zum Tode verurteilt. Hingerichtet wurde er dann aber doch bloß einmal. Wie lange er danach noch im Gefängnis saß ist nicht überliefert.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #967 am: 2. August 2016, 13:51:20 »

Den Strafrahmen nicht auszuschöpfen, setzt voraus, dass der Beklagte sich a) rückhaltlos offenbart und b) den angerichteten Schaden wieder ausgleicht. Es würde mich sehr wundern, wenn Fitzek im anstehenden Verfahren (sofern es dazu dann auch kommt) sich darauf einlässt.

Die Höchststrafe für Mord ist eine lebenslange Freiheitsstrafe und für 10 Morde gibt es auch nicht mehr; Wie sollte dies auch funktionieren? OK, man könnte eine anschließende SV anordnen, aber auch diese muss man mit einem Fragezeichen versehen.

Mord ist m.E.n. ein schlechtes Beispiel, weil der keinen Strafrahmen sondern grundsätzlich nur eine feste Strafe kennt. Und selbst dort gibt es noch die besondere Schwere der Schuld als Abstufung.

Beim Totschlag ist es schon anders, dort gibt es den Spielraum. Vielleicht verstehe ich dich auch gerade falsch, aber grundsätzlich fängt die Strafzumessung nicht an der Obergrenze sondern im (unteren) Mittelfeld des Strafrahmens an und von dort werden dann die erschwerenden und mildernden Umstände in Ansatz gebracht. Wenn er nicht bei der Aufklärung mitwirkt und keine Wiedergutmachung betreibt, dann sind das fehlende mildernde Umstände. Das führt dann natürlich dazu, dass es keinen Rabatt gibt, darf aber auch nicht zur Strafverschärfung herangezogen werden.

Also der Strafrahmen kommt grundsätzlich zur Orientierung zur Anwendung, die obere Grenze wäre aber ohne erhebliche Strafverschärfungsgründe nicht zu begründen.

Ist halt was anderes als eine Rechtsanwaltsvergütung, wo nach Rechtsprechung des BGH schon ein durchschnittlicher Fall zur Berechnung des Höchstsatzes von Rahmengebühren berechtigt und alle zusätzlichen Schwierigkeiten dann außergewöhnliche Zuschläge begründen
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #968 am: 2. August 2016, 13:52:47 »
Die Höchststrafe für Mord ist eine lebenslange Freiheitsstrafe und für 10 Morde gibt es auch nicht mehr; Wie sollte dies auch funktionieren?

Off-Topic:
Die Amis kriegen das hin. Laut Guinness Book of Records wurde John Wayne Gacy zu 21x lebenslänglicher Haft und 12x zum Tode verurteilt. Hingerichtet wurde er dann aber doch bloß einmal. Wie lange er danach noch im Gefängnis saß ist nicht überliefert.

M.W. war das in den 70er Jahren hier noch möglich, siehe die RAF-Prozesse.
 

Offline Jester

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #969 am: 2. August 2016, 13:55:43 »
Es ist aber doch hoffentlich so, dass die insgesamt 27 Monate für die Verkehrsdelikte durch AG Wittenberg, AG Hof und AG Dessau-Roßlau in jedem Fall noch draufgerechnet werden?
 

Offline Schlaf-SHAEF

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #970 am: 2. August 2016, 14:06:31 »
Hängt davon ab, wann die Taten und die jeweiligen (rechtskräftigen) Urteile waren. Im Schlimmsten Fall werden die Verkehrssachen noch in der Berufungsinstanz eingestellt, weil die Betrugssachen eine höhere Strafe erwarten lassen. Ansonsten erfolgt vermutlich die Einbeziehung in die Gesamtstrafe mit Mengenrabatt. Wobei ich da nicht anspruchsvoll bin. Ob Pietro jetzt 5 Jahre oder 6 Jahre 2 Monate kriegt, ist mir wayne. Soweit ich weiß haben diverse Studien den Schluss nahegelegt, dass ein längerer Strafvollzug nach einer bestimmten Grenze psychologisch keinen Effekt auf den Inhaftierten mehr hat und er es nicht mehr schlimmer wahrnimmt.
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #971 am: 2. August 2016, 14:07:54 »
Es ist aber doch hoffentlich so, dass die insgesamt 27 Monate für die Verkehrsdelikte durch AG Wittenberg, AG Hof und AG Dessau-Roßlau in jedem Fall noch draufgerechnet werden?

Ist, wenn ich mich recht entsinne, möglich, dass die unter den Tisch fallen, weil dann die schwereren Straftaten überwiegen.
Wenn ich wegen (wiederholtem) Ladendiebstahl zu 3 Monaten auf Bewährung verurteilt werde und dann in der Bewährungszeit wieder so was anstelle, dann wird addiert.
Wenn ich aber in der Zeit drei Leute plattmache, dann spielt es keine Rolle, ob ich dann 10 Jahre bekomme oder 10 Jahre und drei Monate.

Mir würde es aber auch besser gefallen, wenn man die 27 Monate noch oben aufschlägt. Ein klein wenig gehässig bin ich ja auch. Aber wirklich nur ein ganz klein wenig!  ;D
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Schrohm Napoleon

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #972 am: 2. August 2016, 14:13:42 »

@Schrohm Napoleon: Verletzung der Buchführungspflichten kommt m.E. auch in Betracht. Bin aber gerade zu faul, nachzuschauen, ob das wirklich mit angeklagt ist.  Falls du gemeint hast, das Urteil in der Sache 13 KLs 8/16 könnte eine Marke für Fitzeks Verfahren setzen: Das sehe ich genauso.

Ausgehend von einer mittelhohen Strafe des Strafrahmens und unter Berücksichtigung, dass mir keine mildernden, dafür aber einige strafverschärfenden Umstände, wie Dauer und Anzahl seiner Straftaten und seiner eher negativen Sozialprognose, einfallen, hatte ich die Pressemitteilung dahin gehend interpretiert, dass das Gericht eher zum oberen Drittel der möglichen Strafe tendiert. (Laienansicht, ich weiß.  ;) )
« Letzte Änderung: 2. August 2016, 14:15:31 von Schrohm Napoleon »
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #973 am: 2. August 2016, 14:23:38 »

Mord ist m.E.n. ein schlechtes Beispiel, weil der keinen Strafrahmen sondern grundsätzlich nur eine feste Strafe kennt. Und selbst dort gibt es noch die besondere Schwere der Schuld als Abstufung.

Beim Totschlag ist es schon anders, dort gibt es den Spielraum. Vielleicht verstehe ich dich auch gerade falsch, aber grundsätzlich fängt die Strafzumessung nicht an der Obergrenze sondern im (unteren) Mittelfeld des Strafrahmens an und von dort werden dann die erschwerenden und mildernden Umstände in Ansatz gebracht. Wenn er nicht bei der Aufklärung mitwirkt und keine Wiedergutmachung betreibt, dann sind das fehlende mildernde Umstände. Das führt dann natürlich dazu, dass es keinen Rabatt gibt, darf aber auch nicht zur Strafverschärfung herangezogen werden.

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Bei Fitzek ist die Anklage ja noch nicht auf dem Tisch und da muss man jetzt mal abwarten, wie die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt insgesamt bewertet. Möglicherweise wird man in der Klageschrift schon darauf hinweisen, dass auch eine Verurteilung nach § 263 Abs. 1 und 2 (bsp) in Frage kommen kann, aber dies steht alles noch in den Sternen. Auch für einen Fitzek (obwohl mir persönlich dieser Typ zutiefst zuwider ist) gilt noch immer die Unschuldsvermutung und dies so lange, bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.
 

Offline BlueOcean

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #974 am: 2. August 2016, 15:57:47 »
Die Höchststrafe für Mord ist eine lebenslange Freiheitsstrafe und für 10 Morde gibt es auch nicht mehr; Wie sollte dies auch funktionieren?

M.W. war das in den 70er Jahren hier noch möglich, siehe die RAF-Prozesse.

Korrekt. Das Standardurteil war in den Fällen meist "3 Mal lebenslänglich plus 15 Jahre". Das war aber (nach meiner vagen Erinnerung) damals wohl der Tatsache geschuldet, dass nur so die vorzeitige Haftentlassung für einen längeren Zeitraum ausgeschlossen werden konnte. Mehr als 22 Jahre hat aber (nach meiner auch hier vagen Erinnerung) dennoch keiner von denen gesessen.

Heutzutage wird da eher mit der nachfolgenden Sicherungsverwahrung operiert.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)