Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
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Martin, das Kamerakind
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Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 128391 mal)

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Offline Flo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #990 am: 3. August 2016, 18:31:36 »
Aber der Schmarotzer ist trotzdem fein raus, denn es gilt:

Zitat
Daß es eben nicht um Veruntreuung, Bank- oder Versicherungsgeschäfte geht, beweisen jetzt gerade hier vor Ort mehr als 50 Menschen.

(aus http://koenigreichdeutschland.org/de/vision-wird-tat-woche-august-2016.html )

Da muß die StA noch ordentlich nachlegen.  :D

Da die Staatsanwaltschaft nun vom LG Halle gebeten wurde, den Sachverhalt ordentlich aufzuarbeiten, wird die StA auch auf diese Merkwürdigkeiten stoßen.

Wenn Fitzek in diesem einen Video von "seinen Mitarbeitern" spricht, wird man sich zwangsläufig auch mit der Frage von fällig gewordenen Sozialversicherungsbeiträgen beschäftigen müssen.

Aber dies alles ist Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft. 

Lustig wird die Geschichte allerdings dann, wenn sich der Verteidiger sich eine Verteidigungsstrategie von Fitzek vorschreiben lässt. 
 

Offline Noldor

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #991 am: 3. August 2016, 18:45:27 »
...aber daneben ist mir auch nicht klar, wo die 50 Personen herkommen sollen: Auf den Bildern sind höchstens 25 Leute zu sehen, also gerade mal die Hälfte der genannten Zahl.

Vergesst die Kinder nicht, die von den Eltern an den "Vision wird Pfusch" Tag mitgeschleppt werden.  ;D
 

Online Gerntroll

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #992 am: 3. August 2016, 18:51:32 »
Die Staatsanwaltschaft wird Peter nichts nachweisen können. Weil; das Geld ist gar nicht weg. Es ist nur woanders. Beim Toastbrothändler, Reiseveranstalter, Marmorlieferanten... Also alles im grünen Bereich. Der Imperator wird noch eine fürstliche Haftentschädigung nebst Kniefall der Staatsanwaltschaft und des Richters erhalten.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #993 am: 3. August 2016, 18:52:41 »
Aber der Schmarotzer ist trotzdem fein raus, denn es gilt:

Zitat
Daß es eben nicht um Veruntreuung, Bank- oder Versicherungsgeschäfte geht, beweisen jetzt gerade hier vor Ort mehr als 50 Menschen.

Was die Beteiligung von Freiwilligen an der Vision-wird-Pfusch-Woche in Sachen Untreue beweisen soll, ist mir zwar schleierhaft,...

Wissen wir den wirklich was die da gerade machen und wie sie was beweisen wollen? :think:
Verdächtig ist, dass es keine Fotos oder Aussagen zur Kartoffelernte gibt. Vielleicht basteln sie gerade eifrig an Entlastungsbeweisen für Peter, dies in Form einer lückenlosen Buchhaltung für 2011 und 2012. Ob Benjamins Idee, die liebevoll selbstgemachten Quittungen durch Kartoffeldruck-Stempel authentischer wirken zu lassen, vor Gericht punkten kann, wird sich zeigen. :D
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #994 am: 3. August 2016, 23:21:49 »
Wurde dem einzelnen "Anleger" in diesem konkreten Fall eine (mehr oder weniger) sichere Geldanlage versprochen

aus dem Zitat gelöscht: "(nebst Verzinsung)" => Pfui, du alte jüdische Hakennase  ;D (was ich damit meine entdeckst du, wenn du noch ein paar Fitzek-Videos guckst)

Den Anlegern wurde eine Geldanlage versprochen, die "sicherer als bei den normalen Banken" sei.
Und, war sie das?

PS: Ich bin von Wittenbergers "Postkasten"-Post verwirrt: WIR sitzen doch eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, oder?
« Letzte Änderung: 3. August 2016, 23:25:32 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #995 am: 3. August 2016, 23:35:44 »
Es handelt sich ja eben nicht um ein Einzelmandat, etwa einen Vermögensverwaltungsauftrag, bei dem individuelle Absprachen über das Anlageziel, die einzugehenden Risiken u. dgl. getroffen wurden.

Und selbst wenn dem so gewesen wäre, dürfte es an sämtlichen Voraussetzungen dafür fehlen, sich der Haftung zu entziehen. Schließlich sind die Verluste auch nicht unvorhersehbaren Marktentwicklungen, sondern vorsätzlichen Handlungen des Treuhänders geschuldet. Dagegen hilft dann auch kein vorschriftsmäßiger Anlageprospekt.

In Fatzkes Fall kommt m. E. schon der bereits öfter erwähnte Eingehungsbetrug in Frage ...

Dazu müßte die StA aber nachweisen, daß Fatzke von Anfang an den Vorsatz gehabt hat, das Geld zu verprassen. Ob dazu die unerfüllbaren Rückzahlungsversprechen ausreichen, ist die Frage - zu dem Zeitpunkt standen ja noch zweckentsprechende Verwendungen im Raum. Hätte Fitzek mit der Kohle das Krankenhaus bezahlt, wäre eine Rückzahlung zwar auch nicht sofort möglich gewesen. Aber dann hätte man ihm m. E. lediglich unternehmerische Fehlentscheidungen vorwerfen können, wenn die Investition in "stabile Sachwerte" angekündigt und auch akzeptiert war. 

... zumal die Kooperationskasse, so weit ich sehe, ja auch gar nie als juristische Person zustande gekommen ist, also eigentlich gar nie existierte und somit eine Täuschung darstellte.

In der Phase vor der Registereintragung einer Kapitalgesellschaft hat man es faktisch mit einer OHG bzw. einer Einzelunternehmung zu tun (Vorgründungsgesellschaft, Vollhafter). Wie das Gericht feststellte, war die Kooperationskasse nichts anderes als der Einzelunternehmer Peter Fitzek. Es ist aber sinnlos, sich daran hochzuziehen, daß der womöglich als "Peter Fitzek, Privatbankier" hätte firmieren müssen.
« Letzte Änderung: 3. August 2016, 23:41:42 von dtx »
 

dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #996 am: 4. August 2016, 07:03:42 »
Fitzek hätte sein Königreich vielleicht in Salzburg gründen sollen. Wie man in den "Nachrichten" lesen kann, wäre er dort mit seinen Eskapaden erheblich billiger weggekommen:

http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Strafen-nicht-bezahlt-Haft;art58,2308045
« Letzte Änderung: 4. August 2016, 07:05:30 von dtx »
 

Offline BlueOcean

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #997 am: 4. August 2016, 09:53:47 »
PS: Ich bin von Wittenbergers "Postkasten"-Post verwirrt: WIR sitzen doch eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, oder?

Manche Wittenberger wissen eben mehr als andere. :) Fitzek soll wohl (wie bisher immer) den Strafbefehl bezahlt haben und durfte somit aus der Ersatzfreiheitsstrafe wieder in die Untersuchungshaft.
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #998 am: 4. August 2016, 12:18:05 »
Zeitpunkt standen ja noch zweckentsprechende Verwendungen im Raum. Hätte Fitzek mit der Kohle das Krankenhaus bezahlt ...

Welche "zweckentsprechenden Verwendungen" siehst du?

Wer mit solchen Summen hantiert wie Fitzek (1,7 Millionen Euro fremdes Kapital) muss meines Erachtens anders bewertet werden als jemand, der 100 € verzockt. Nehmen wir zum Vergleich mal das Brauerei-Gebäude: Fitzek will darin nach eigener Aussage 100.000 € investiert haben. Wenn ich mich recht erinnere, hat er den Wert mal mit 300.000 € angegeben.

Das Gebäude wurde später (Vision trifft Realität  ;) ) für 38.000 € verkauft, das entspricht etwa dem Grundstückswert. Der Wert des Gebäudes wurde mit 0 angesetzt.

Da kann er sich IMHO nicht damit rausreden, von "Angebot" und "Nachfrage" noch nie etwas gehört zu haben, das ist Allgemeinwissen. Die ganze Herangehensweise von Fitzek, sich einfach Zahlen auszudenken, spricht nicht für seriöses Handeln, deshalb kann ich das auch nicht als "zweckentsprechende Verwendung" interpretieren. Das sollte man abgrenzen gegenüber einem Unternehmer, der sein Vorhaben ernsthaft und halbwegs realistisch angegangen, aber später gescheitert ist, was ja auch vorkommt.
« Letzte Änderung: 4. August 2016, 14:08:12 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline Tano Cariddi

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #999 am: 4. August 2016, 19:18:56 »
Das Landgericht Halle verweist in seinem auf die Haftbeschwerde Fitzeks ergangenen Beschluss vom 23. Juni 2016 auf die Entscheidung BGH NStZ 1996, 543. Dort heißt es:

Dagegen hat die Strafkammer eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht zu Recht darin gesehen, daß die Angeklagten durch unordentliche Buchführung das Vermögen der geschädigten Anleger in einer der Schädigung gleichkommenden Weise gefährdet haben, weil hierdurch die bestehenden Ansprüche der Anleger auf Auskehrung der erwirtschafteten Erträge und Rückzahlung des Anlagekapitals in erheblicher Weise erschwert, wenn nicht verhindert worden sind (vgl. BGHSt 20, 304f.; BGH GA 1956, 121, 122). Nach den getroffenen Feststellungen haben die Angeklagten - abgesehen von einigen Quittungen über Bargeldtransfers - keinerlei Aufzeichnungen darüber geführt, in welcher Form, zu welchen Bedingungen und bei wem das Kapital der Geschädigten letztlich angelegt worden ist ...

Zur Buchführung bei Fitzek meint das Landgericht, Fitzek habe bisher nicht dargelegt,

dass überhaupt eine ordnungsgemäße Buchhaltung vorhanden war. Sein "Chefbuchhalter" [Jaschke] hat eine solche jedenfalls nicht geführt, da er von dem Angeschuldigten [Fitzek] über die genaue Verwendung der Gelder nicht informiert worden war.

Soweit der Verteidiger des Angeschuldigten ... dargelegt hat, dass die Finanzverwaltung ja Unterlagen mit Quittungen beschlagnahmt habe, wird die Staatsanwaltschaft ersucht, diese schnellstmöglich auszuwerten. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung stellen indes Kartons mit Barquittungen ohnehin nicht dar. (Hervorhebung TC)

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sehe ich deshalb nicht, wie Fitzek um eine Verteilung herumkommen sollte. Wenn sich noch Unterlagen finden, dürften diese wohl kaum den Anforderungen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Was darunter zu verstehen ist, sagen uns §§ 238 und 239 Handelsgesetzbuch, die sich für Fitzeks Unternehmungen angesichts ihres gewerblichen Ausmaßes heranziehen lassen:

§ 238 HGB Buchführungspflicht
  (1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
  (2) Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten.

§ 239 HGB Führung der Handelsbücher
  (1) Bei der Führung der Handelsbücher und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen hat sich der Kaufmann einer lebenden Sprache zu bedienen. Werden Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbole verwendet, muß im Einzelfall deren Bedeutung eindeutig festliegen.
  (2) Die Eintragungen in Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.
  (3) Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, daß der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiß läßt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.
  (4) Die Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden, soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. 2Bei der Führung der Handelsbücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern muß insbesondere sichergestellt sein, daß die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können. Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß.

TC
 

Offline Flo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1000 am: 4. August 2016, 19:52:52 »
Dies gilt aber nur für deutsche Unternehmungen und/oder Kaufleute und nicht für ein "Königreich"; Wo kämen wir auch hin, wenn man von einem "König" Rechenschaft darüber einfordert, wie er die Kohle seiner Bürger ausgibt.  ::) :hand:

Darauf kann es nur eine Antwort geben.

https://www.youtube.com/watch?v=Grdn89_wrdc
 

Offline echt?

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1001 am: 4. August 2016, 20:36:08 »
Es gilt das Seerecht - die Belege sind schließlich unter gegangen.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1002 am: 4. August 2016, 20:53:21 »
Zeitpunkt standen ja noch zweckentsprechende Verwendungen im Raum. Hätte Fitzek mit der Kohle das Krankenhaus bezahlt ...

Welche "zweckentsprechenden Verwendungen" siehst du?

Aus heutiger Sicht keine. Aber in dem Zeitraum, der jetzt m. E. im Verfahren zur Deatte steht, waren die Ratenzahlungstermine aus dem Kaufvertrag des Krankenhausgeländes wohl noch nicht (alle) verstrichen. Die Rückabwicklung kam später.

Daneben die Buchführungspflicht. Aufzeichnungen können unabhängig davon ordnungsgemäß sein, was aufzuzeichnen war. Wären die einzigen Geschäftsvorfälle die Einzahlungen der Anleger und deren vollständige Entnahmen seitens Fitzeks, dann weist die Bilanz der Kooperationskasse eben zum Jahresende auf der Passivseite 1,3 Mio Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern und auf der Aktivseite 1,3 Mio Forderungen gegenüber Fitzek aus.
Nicht tagesgenau, chronologisch, vollständig und wahrheitsgemeiß aufgezeichnet zu haben, war nur der Faulheit, Feigheit und Dummheit der Pudel geschuldet. Welche Schlußfolgerungen man dann aus diesen Aufzeichnungen zu ziehen gehabt hätte, steht auf einem ganz anderen Blatt.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1003 am: 4. August 2016, 21:28:09 »
Wenn die Buchhaltung die Forderungen gegen Fitzek ausweisen würde, wäre die Sache ja geklärt: Fitzek hätte dann Privatentnahmen getätigt, was wiederum Untreue wäre.

Aber die Buchhaltungen weisen schlicht gar nichts aus. Und dafür sind nicht nur die Pudel verantwortlich, sondern schon auch der Hauptgeschäftsführer. Dessen Aufgabe ist es, geeignete Kräfte einzustellen und zumindest an Stichproben zu prüfen, ob man sich auf sie verlassen kann. Da kann sich Fitzek auch nicht mit Hinweis auf den unfähigen "Chefbuchhalter" rausreden, er trägt eine organisatorische Verantwortung.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline BlueOcean

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1004 am: 4. August 2016, 21:44:22 »
Tscha... da fordert nun die Faulheit und die Inkompetenz ihren Tribut. Anscheinend hat es noch nicht einmal eine Einnahmen- und eine Ausgabenübersicht gegeben; von einer konten-orientierten oder gar doppelten Buchhaltung, die bei den Umsätzen sicher angebracht gewesen wäre, mal ganz zu schweigen.

Und noch überraschender: Der muntere Barabheber und Scheineschleuderer Fitzek, der sich wohl nie verpflichtet sah seinen Umgang mit fremden Geld zu dokumentieren, scheint trotz der selbst attestierten Hyperintelligenz großteils schlicht vergessen zu haben wofür er die Unsummen ausgegeben hat. Oder will er sich lieber nicht mehr erinnern können? Sonst wäre die Liste seines Rechtsanwalts sicher deutlich länger und vor allem glaubwürdiger ausgefallen.

Wenn Fitzek nicht mehr einfällt würde das für den Prozess bedeuten, dass er just so dasteht wie jemand, der das Geld im Kasino verspielt hat oder einfach nicht sagen will, wo er die Beute versteckt hat. Und bei der Sachlage wird all sein Gesäusel vom Aufbau gemeinwohlorientierter Strukturen etc. das Gericht nicht sonderlich beeindrucken oder interessieren.
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