Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
22 (22.2%)
Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 128392 mal)

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Offline Flo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #975 am: 2. August 2016, 16:55:32 »
Fitzek gibt ein Renditeversprechen ggb. seinen Anlegern ab:

"... wir arbeiten zwischen 2 und 9% an Renditen, die wir an Sie weitergeben, wenn Sie uns Ihre Möglichkeiten zur Verfügung stellen ..."

>> 03:20 <<

https://www.youtube.com/watch?v=oqWX4d4bAuM

Am Anfang spricht er übrigens auch von "seinen Mitarbeitern".

 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #976 am: 2. August 2016, 18:55:46 »
Off-Topic:
Jup, ist halt wie in jedem Pressebericht. Da wird einfach mit der Obergrenze des Strafrahmens der verwirklichten Strafparagraphen um sich geworfen, ohne dass auch annähernd die Chance besteht, dass so eine Strafe verhängt wird. Erinnert mich immer bisschen an die putzige "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne der kinofilmschaffenden Industrie. Abgesehen davon, dass die Aussage schon nicht stimmt, da es sich per definitionem um Vergehen und nicht um Verbrechen mit 1-jähriger Mindeststrafe handelt, ist mir außerhalb von Kino.to kein Fall bekannt, wo jemand fürs abfilmen und veröffentlichen je ins Gefitznis musste.

Ist auch sehr selten, das die eigentlichen Bildquellen aus Deutschland stammen. Meist kommen das ganze aus dem ostasiatischen Raum oder Russland. Hier wird für gewöhnlich nur Ton aufgenommen und das Ganze dann "gedubbed".

Auch ist Kino.to nicht der einzige Fall. Z.B. wurden 2006 Mitglieder, sowie der damalige Anführer der "release group" "RELOADED " in Deutschland verhaftet. Geht man über Deutschland hinaus, gibt es alle paar Jahre mal "Sprengung".
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #977 am: 3. August 2016, 09:24:08 »
Fitzek gibt ein Renditeversprechen ggb. seinen Anlegern ab:

"... wir arbeiten zwischen 2 und 9% an Renditen, die wir an Sie weitergeben, wenn Sie uns Ihre Möglichkeiten zur Verfügung stellen ..."

>> 03:20 <<

https://www.youtube.com/watch?v=oqWX4d4bAuM

Am Anfang spricht er übrigens auch von "seinen Mitarbeitern".

Das ist ein Beitrag aus 2013 zur Reichsbank. Die Anklage in Halle verhält sich bisher nur zu Vorfällen bis 2012 mit der Kooperationskasse,
wenn ich es richtig verstanden habe.
Also wäre dies in einem weiteren Verfahren noch durch die Staatsanwaltschaft zu prüfen bzw. noch in den kommenden Prozess einzuführen.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline Flo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #978 am: 3. August 2016, 10:15:38 »
Fitzek gibt ein Renditeversprechen ggb. seinen Anlegern ab:

"... wir arbeiten zwischen 2 und 9% an Renditen, die wir an Sie weitergeben, wenn Sie uns Ihre Möglichkeiten zur Verfügung stellen ..."

>> 03:20 <<

https://www.youtube.com/watch?v=oqWX4d4bAuM

Am Anfang spricht er übrigens auch von "seinen Mitarbeitern".

Das ist ein Beitrag aus 2013 zur Reichsbank. Die Anklage in Halle verhält sich bisher nur zu Vorfällen bis 2012 mit der Kooperationskasse,
wenn ich es richtig verstanden habe.
Also wäre dies in einem weiteren Verfahren noch durch die Staatsanwaltschaft zu prüfen bzw. noch in den kommenden Prozess einzuführen.

Im gleichen Video vergleicht er diese "Königliche Reichsbank" auch mit anderen Geschäftsbanken was bei dem potentiellen "Anleger" den Eindruck wecken muss, es mit einer "echten" Bank zu tun zu haben; Dies gilt natürlich auch für die von ihm verwendeten Fachtermini welche üblicherweise im klassischen Bankgeschäft zu Hause sind. Noch schlimmer, in diesem Video taucht ein Hinweisschild auf, wo damit geworben wird, eine Art von pfändungssicherem Konto zu haben. Was natürlich irgendwo stimmt, wenn EURO gegen ENGEL "umgerubelt" werden.

Vielleicht kann jemand dieses Video irgendwo abspeichern.
 

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #979 am: 3. August 2016, 10:19:24 »
Fitzek gibt ein Renditeversprechen ggb. seinen Anlegern ab:

Dieses und andere Versprechen gab es auch in schriftlicher Form:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=76.msg10353#msg10353

Wie aber simplicius simplicissimus schon bemerkte, die gegenwärtigen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft beziehen sich auf die Zeit vor Gründung der RB.
In Zeiten der Kooperationskasse gab es solche Renditversprechen meines Wissens nicht, der Tenor der Werbung für die KK war in etwa dieser:
http://web.archive.org/web/20110820085453/http://www.kooperationskasse.de/index.php/sicherung-ihrer-ersparnisse.html


BTW
Wie streng der Vorwurf der Untreue ausgelegt werden kann war mir bisher nicht bekannt.
http://www.spiegel.de/schulspiegel/lehrer-leiht-sich-fast-100-000-euro-aus-schulkassen-a-1099998.html
Meine (laienhaften) Bedenken, Fitze könnte sich evtl. mit dem Verweis auf das Schweigen bzw. dem Einverständnis seiner OpferlämmerAnleger herauswinden, zerstreuen sich mit zunehmender Beschäftigung mit dem Thema.
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #980 am: 3. August 2016, 11:04:30 »
Wie streng der Vorwurf der Untreue ausgelegt werden kann war mir bisher nicht bekannt.
http://www.spiegel.de/schulspiegel/lehrer-leiht-sich-fast-100-000-euro-aus-schulkassen-a-1099998.html
Meine (laienhaften) Bedenken, Fitze könnte sich evtl. mit dem Verweis auf das Schweigen bzw. dem Einverständnis seiner OpferlämmerAnleger herauswinden, zerstreuen sich mit zunehmender Beschäftigung mit dem Thema.
Darauf hatte ich hier bereits mehrmals hingewiesen: Untreue setzt nämlich nicht voraus, dass man sich an fremdem Geld bereichert hat, dass man es für sich selbst ausgegeben hat oder dass ein nachweislicher Schaden eingetreten ist. Es genügt z. B. eine zweckfremde Verwendung des Geldes oder der Umstand, dass es nicht verfügbar ist, was im Fall des erwähnten Lehrers zutraf: Indem er Geld auf eigene Konten übertrug, entzog er es der Verfügungsgewalt der Schule.
Auf die Schnelle finde ich jetzt das "Müllsack-Urteil" des Schweizer Bundesgerichts nicht, aber es gab da mal (unter grundsätzlich ähnlichen rechtlichen Voraussetzungen) ein spektakuläres Urteil, mit dem das oberste Gericht der Schweiz jemanden wegen Diebstahls verurteilte, der aus einem für die Müllabfuhr bereit gestellten Müllsack ein altes Kleidungsstück entfernt und mitgenommen hatte.
Wenn wir schon bei Ländern mit Namen auf "Sch" bleiben wollen: Wer erinnert sich noch der https://de.wikipedia.org/wiki/Toblerone-Aff%C3%A4re?
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Offline Flo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #981 am: 3. August 2016, 11:43:46 »

Darauf hatte ich hier bereits mehrmals hingewiesen: Untreue setzt nämlich nicht voraus, dass man sich an fremdem Geld bereichert hat, dass man es für sich selbst ausgegeben hat oder dass ein nachweislicher Schaden eingetreten ist. Es genügt z. B. eine zweckfremde Verwendung des Geldes oder der Umstand, dass es nicht verfügbar ist, was im Fall des erwähnten Lehrers zutraf: Indem er Geld auf eigene Konten übertrug, entzog er es der Verfügungsgewalt der Schule.


Was natürlich voraussetzt, dass vorher ein bestimmter Verwendungszweck ausdrücklich und unmissverständlich bestimmt wurde; Stringent angewendet, könnte man aus jedem Anlagegeschäft auch einen Untreuevorwurf konstruieren. Dies war übrigens mit ein Grund dafür - im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens -, die Provisionsregelungen der Versicherer für den Verbraucher etwas klarer zu gestalten; Heute wird der Verbraucher darüber aufgeklärt, dass ein Großteil seiner Versicherungsbeiträge - zumindest in der ersten Jahren - dazu verwendet werden, Provisionszahlungen zu finanzieren.

 

pyrolye-freund

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #982 am: 3. August 2016, 13:07:08 »
Ich spiel hier jetzt mal kurz ein wenig advocatus diaboli in der Hoffnung das meine Ausführungen möglichst schnell widerlegt werden ;)

Muss man nicht bei jeder einzelnen Zahlung die ein "Anleger" an eine "Fitzeck-Institution" getätigt hat genau schauen, zu welchen Konditionen/Versprechungen diese Zahlung erfolgt ist? Sprich: Wurde dem einzelnen "Anleger" in diesem konkreten Fall eine (mehr oder weniger) sichere Geldanlage (nebst Verzinsung) versprochen oder hat sich der "Anleger" dazu bereit erklärt Geld für "den Aufbau/Förderung eines Königreiches" bereitzustellen (und eventuell Ansprüche aus zukünftige Gewinne). Ersteres wurde sicherlich von Fitzeck nicht eingehalten, bei zweiterem könnte man durchaus sagen, dass der "Anleger" dann eben genau das für sein Geld auch bekommen hat. Der Zweck "Aufbau eines Königreiches" ist halt sehr abstrakt + bescheuert und schließt unter Umständen auch genau das ein wofür das KRD das Geld ausgegeben hat. Wer sein Geld wissentlich aus dem Fenster wirft kann sich ja hinterher schwer hinstellen und sagen er wurde betrogen, oder?
 

dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #983 am: 3. August 2016, 17:22:00 »
Wenn Du ein Landgericht in der Nähe hast, solltest Du mal schauen, ob Du dort einer Verhandlung beiwohnen kannst, in der ein Anleger mit dem Argument der Prospekthaftung versucht, seine Bank zu Schadenersatz verurteilen zu lassen. Fitzek dürfte nie auch nur ansatzweise eine ordentliche Anlageberatung geleistet und er dürfte auch nie gegenüber einem Anleger auch nur die Möglichkeit des Totalverlusts der Anlage angedeutet haben.

Wenn die Kooperationskasse mit anderen Geschäftsbanken verglichen wurde, stellt sich erstmal die Frage, ob den Kunden damit ein seriöses, der Einladensicherung unterliegendes Institut vorgegaugelt wurde und ob sie wirklich ALLE nach ihrem Empfängerhorizont diesen Bluff durchschauen mußten. Bis zum "wissentlichen Geldverbrennen" ist es da ein weiter Weg.
Vergleichen wir mal Fitzeks Fall mit dem des mainfränkischen Lehrers, dann fällt deutlich genug auf, daß Fitzek das Dreizehnfache veruntreut und das nicht nur zum Vorgaukeln eigener Kreditwürdigkeit abgezweigt und hinterher vollständig zurückgezahlt, sondern vollständig verbraucht hat.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #984 am: 3. August 2016, 17:39:53 »
Zudem geht es hier um eine ganze Reihe von Anlegern, in Rede standen um die 500 Personen. Fatzke hat ja auch öffentlich (in Vorträgen, Seminaren, mit Internet-Auftritten, Flyern usw.) für seine Kasse geworben.
Somit wird in erster Linie auf das abzustellen sein, was allgemein versprochen oder zumindest angedeutet wurde. Es liegt hier offenbar eine Art standardisiertes Produkt vor, bei dem es nur eine Rolle spielt, was der Einzelne dachte oder was ihm individuell gesagt wurde, wenn dies vom Allgemeinen erheblich abweicht. Es handelt sich ja eben nicht um ein Einzelmandat, etwa einen Vermögensverwaltungsauftrag, bei dem individuelle Absprachen über das Anlageziel, die einzugehenden Risiken u. dgl. getroffen wurden.

In Fatzkes Fall kommt m. E. schon der bereits öfter erwähnte Eingehungsbetrug in Frage, zumal die Kooperationskasse, so weit ich sehe, ja auch gar nie als juristische Person zustande gekommen ist, also eigentlich gar nie existierte und somit eine Täuschung darstellte.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #985 am: 3. August 2016, 17:40:27 »
 Aber der Schmarotzer ist trotzdem fein raus, denn es gilt:

Zitat
Daß es eben nicht um Veruntreuung, Bank- oder Versicherungsgeschäfte geht, beweisen jetzt gerade hier vor Ort mehr als 50 Menschen.

(aus http://koenigreichdeutschland.org/de/vision-wird-tat-woche-august-2016.html )

Da muß die StA noch ordentlich nachlegen.  :D
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Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #986 am: 3. August 2016, 17:49:03 »
Was die Beteiligung von Freiwilligen an der Vision-wird-Pfusch-Woche in Sachen Untreue beweisen soll, ist mir zwar schleierhaft, aber daneben ist mir auch nicht klar, wo die 50 Personen herkommen sollen: Auf den Bildern sind höchstens 25 Leute zu sehen, also gerade mal die Hälfte der genannten Zahl.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #987 am: 3. August 2016, 17:56:57 »
Auf den Bildern sind höchstens 25 Leute zu sehen, also gerade mal die Hälfte der genannten Zahl.

Auf etwa die gleiche Zahl bin ich auch gekommen.
Des Rätsels Lösung: Man hat einmal von vorn und einmal von hinten fotografiert. Damit sahen die 25 auf jedem Bild jeweils ganz anders aus, macht also in Summe 50.
Oder so ähnlich.
Oder erhebliche Schwäche im Bereich "Zählen" (vor der Einschulung nicht aufgepasst).
Oder (am naheliegendsten): Simple Hochstapelei.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline klingsor3

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #988 am: 3. August 2016, 18:02:24 »

[/quote]

Auf etwa die gleiche Zahl bin ich auch gekommen.
Des Rätsels Lösung: Man hat einmal von vorn und einmal von hinten fotografiert. Damit sahen die 25 auf jedem Bild jeweils ganz anders aus, macht also in Summe 50.
Oder so ähnlich.
Oder erhebliche Schwäche im Bereich "Zählen" (vor der Einschulung nicht aufgepasst).
Oder (am naheliegendsten): Simple Hochstapelei.
[/quote]

Tja wen wunderts. Die Ratten und das sinkende Schiff...
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #989 am: 3. August 2016, 18:19:14 »
Aber der Schmarotzer ist trotzdem fein raus, denn es gilt:

Zitat
Daß es eben nicht um Veruntreuung, Bank- oder Versicherungsgeschäfte geht, beweisen jetzt gerade hier vor Ort mehr als 50 Menschen.

(aus http://koenigreichdeutschland.org/de/vision-wird-tat-woche-august-2016.html )

Da muß die StA noch ordentlich nachlegen.  :D

Haben die Tapetenbordüre mit Sonnenstaatland®-Wappen? Auf Bild 4 sieht das fast so aus.