Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

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Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 128458 mal)

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Offline hair mess

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #810 am: 12. Juli 2016, 23:12:17 »
Der Betrug, der in der falschen Angabe liegt, eine Bank zu betreiben, um Gelder zu eigenem Vorteil erlangen zu können wiegt schwerer, als das unerlaubte Bankgeschäft.
Ich finde Alles gut. 
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #811 am: 12. Juli 2016, 23:24:48 »
Klar die schwere Untreue bringt im Idealfall 10 Jahre Vollpension.

Jetzt hat die Sta aber immerhin drei Jahre ermittelt und sollte der Verstoss gegen das KWG vom LG durch den Kamin geblasen werden, ist das ein Sieg fürs KRD. Dann hätten sie es ja schwarz auf weiss, dass Peters Geschäfte "legal" waren, zumindest nach deren Verständnis.

Ich hoffe die Sta hat noch ein Ass im Ärmel. Und "kein dringender Tatverdacht" heisst ja nun nicht, dass er dahingehend als unschuldig angesehen wird. Mal schauen, ob die Kammer die Anklage unverändert zulässt.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #812 am: 13. Juli 2016, 00:05:56 »
Wir wollen ja nicht langweilig werden, gibt doch sicher auch ein tolles Hotel am Flughafen München? ;D
Es ist glaubwürdiger, wenn wir eine total verschuldete Kommune in Neufünfland nehmen, die einen ausgerasteten Bürgermeister hat (oder gar keinen). Dann sich ausgeben als Gemeinderatsvorsitzender, der es satt hat, dass die Landesregierung nichts tut. Und dass die ganzen Polen kommen alles klauen. Und dass die J*den sowieso alles beherrschen. Wenn sie die Sache in Frankfurt gefressen haben, fressen sie das erst recht!

Das wäre kein Problem für uns, die wir Leute in ihren Reihen haben, die tief in dem Thema stecken. @dieda kann Bollerwagenladungen an Bewerbungsmappen beisteuern.


Wie wärs mit dem Bürgermeister eines englischen Provinzkaffs, das mit dem Brexit nicht einverstanden ist?
Man würde von Monarchie in Monarchie wechseln, und man wäre in der erneuerten EU :D

Nein, das würde ich massiv sabotieren - schließlich will ich nach Schottland auswandern. Um das zu verhindern, würde ich sogar ins @dieda-Land reisen, um bei der Kandidatenauswahl mitzuhelfen.


Vorallem, weil ich weiss, dass die Bürger des SSL soetwas können ^^
Sorry, ich nicht, ich würde mir bei so einer Aktion vor Lachen in die Hose machen...  :lol:

Mit Konzentration und mentalem Zusammenreißen geht das. Eine, wenn auch vergleichsweise unkomplizierte Aktion hat ein knappes halbes Dutzend SSL-Trolle vor einer Weile bravourös gemeistert. Daß sich der erhoffte Erfolg nicht einstellte, lag nicht in unserem Ermessen.
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #813 am: 13. Juli 2016, 00:08:50 »
Das Gericht verneint einen dringenden Tatverdacht die unerlaubten Bankgeschäft betreffend. Schade.

Das ist sehr schade, hoffentlich bessert die Staatsanwaltschaft da deutlich nach. Erstens hat Sitzek das Bank genannt, Reichsbank. Zweitens hat er Anlage in stabilen Werten beworben und zeitweise mit 8% Zinsen geworben. Und drittens ist genau das der Vorwurf des BAFin, unerlaubtes Bankgeschäft. Es wäre tragisch, wenn das Gericht dem BAFIn das wegschießen würde.

Wenn ich das richtig sehe, geht es im Moment nur um die Kooperationskasse. Die Reichsbank kommt später noch und dort hat er ja zeitweise mit Zinsen geworben.
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #814 am: 13. Juli 2016, 00:21:08 »
Bei den ganzen Aktionen in der Vergangenheit verliert man schnell mal den Überblick. Ich wusste auch garnicht http, dass Kooperationskasse ≠ Reichsbank gilt.  :-[
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Offline NinjaAndy

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #815 am: 13. Juli 2016, 00:32:10 »
Aber ihr habt doch vergessen: Fitzek wollte sich dem Prozess stellen!

Er ist doch "unschuldig", zumindest was die Bankgeschäfte betrifft - vorerst. (Ich würde zwei Packungen Toastbrot drauf wetten, dass die Pudel in einem neuen Video darauf herumreiten werden, aber natürlich den Betrug "vergessen").
Vermutlich werden sie damit weiter machen sich als "Pseudobank" aufzuspielen, also Fitzeks privates Sparschwein, um den Rest der gutgläubigen Menschen auch noch den letzten Cent aus den Taschen zu ziehen!
Wichtig ist aber der letzte Satz, dass im Vorverfahren die Banken-Frage noch nicht abschließend bewertet werden kann und daher derzeit "in dubio pro reo" entschieden wurde! bedeutet, dass eine Anklage wegen der Bankgeschäfte immer noch möglich ist!

Erfreulich finde ich jedoch, dass es - wie ich sagte - Gutachter gab, die sich anscheinend den tatsächlichen Wert der Bruchruinen angeschaut haben und mit ernüchternder Mine zum Entschluss kamen: Da ist weder vom Kauf, noch Wertsteigerung die Rede! Die Objekte schienen mehr oder minder nur als "Alibi" angeschafft worden zu sein, um Gelder absetzen zu können usw.

Noch Lustiger: Das was hier im Forum erwähnt worden ist, nämlich dass eine Abhebung zur Insolvenz geführt hätte, und was in deren "AGBs" erwähnt wurde, denen zum Verhängnis geworden ist. Auch dass das angeblich "Schenkungen" waren wurde sofort zerschlagen.

Dass Jaschke seinem Oberpudelsführer mit seiner Aussage so oder so in die ♥♥♥ geritten hat, ist auch klar.
Entweder weiß er wirklich nicht was mit dem Geld passiert ist, was für das zitierte Urteil in Bezug auf Veruntreuung steht, oder er weiß es, lügt aber damit und bringt seinen Oberfiffi damit dennoch in Schwierigkeiten (oder Variante 3) bzw. die Wahrheit hätte Fitzonus Pudelis noch tiefer in die ♥♥♥ geritten. - Schöne Zwickmühle für das KRD *g*

Ebenfalls Lustig wie das Gericht das Wort Chefbuchhalter in Anführungszeichen packt (der mit Kartons von Barquittungen zum Gericht lief  :facepalm: ) und wie man versucht hat mit alten Möbeln ein "wohnliches" Patientenzimmer zu schaffen  ;D :clap:

Es soll mich nicht wundern, wenn man versucht Einfluss auf Gantz auszuüben um Peter zu entlasten, für möglich halte ich das definitiv!

"Krönender Abschluss": Die Frage ob Fitzek sein KRD ernst nehme oder nicht! - Das sollte den einen oder anderen KRDeppen ebenfalls wachrütteln und zeigen, dass alles was bislang geschah nur zu Fitzeks Eigennutz passiert ist NICHT aber dem Gemeinwohl.

Zusammenfassung: Prädikat - besonders Wertvoll und der finale Dolchstoß für Marco Grinsel und vermutlich auch die Mitteilung ggf. Abstand zum "König" zu nehmen um nicht durch ihn ebenfalls in die ♥♥♥ (tiefer) geritten zu werden, denn ratet mal welcher "Chefbuchhalter" sich der beihilfe der veruntreuung strafbar gemacht hat? ;)

 
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Offline Wittenberger

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #816 am: 13. Juli 2016, 01:24:47 »
Dass Jaschke seinem Oberpudelsführer mit seiner Aussage so oder so in die ♥♥♥ geritten hat, ist auch klar.
Entweder weiß er wirklich nicht was mit dem Geld passiert ist, ...

Darauf kannst Du einen lassen. Der durfte immer mal vor Kameras den Kassenangestellten der "Reichsbank" spielen, mehr war da nie.

Das System Sitzek war immer das des allwissenden, strafenden Gotts aus dem alten Testament. Und die Selektion führte dazu, dass nur Menschen dort sind, die genau dieses Modell für sich selbst brauchen.

Sie wollen Sitzek helfen, können aber nicht erkennen, dass sie das falsche Denkmodell haben. Und der "Meister" kann nicht strafen und nicht zürnen. Es gibt im Hintergrund zwei oder drei Leute die ein wenig klarer denken können. Aber die großen Leuchten sind das auch nicht. Die großen Leuchten haben ihr Schäflein nun im Trockenen, sie werden Sitzek nicht helfen. Es ist schade das diese Leute wohl nicht ans Messer kommen werden.

"Krönender Abschluss": Die Frage ob Fitzek sein KRD ernst nehme oder nicht! - Das sollte den einen oder anderen KRDeppen ebenfalls wachrütteln und zeigen, dass alles was bislang geschah nur zu Fitzeks Eigennutz ...

Die wachzurütteln waren, sie sind raus. Jetzt sind nur doch die da, die man im betreuten Wohnen resozialisieren muss.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #817 am: 13. Juli 2016, 01:46:48 »
Also erst mal ist es wunderschön anzusehen, wie ein Gericht mal einfach in der Sache bleibt und den ganzen Nebel, den Fitzek gelegt hat, wunderbar zur Seite bläst. Nach dem Lesen dieses Beschlusses bin ich sehr guter Dinge.

Zu den Bankgeschäften, meine Interpretation:

Der § 32 KWG (die passende Strafbarkeitsbestimmung) erfordert eigentlich nur gewerbsmäßige Bankgeschäfte (ohne Erlaubnis). Bankgeschäfte sind in § 1 legaldefiniert, da genügt die Annahme fremder Gelder als unbedingt rückzahlbar. Gewerbsmäßigkeit ist in § 70 StGB legaldefiniert, das dürfte übertragbar sein; da genügt die wiederkehrende Begehung über längere Zeit zur Erzielung nicht bloß geringfügig fortlaufender Einkommen.

Der kritische Punkt wird da wieder die unbedingte Rückzahlbarkeit sein. Dazu muß sich das Gericht die Verträge, die Werbung und die Korrespondenz ansehen. Zu erwarten ist wieder Chaos in den Unterlagen. Womöglich sind manche Verträge so und andere wieder anders abgefaßt. Es ist zu prüfen, ob die entsprechenden Erklärungen vor oder nach Abschluß des Vertrags ergangen sind, usw.

Das Gericht wird sich beim aktuellen Verfahrensstand wohl nicht unnötig dieser harten Prüfung aussetzen wollen, das läßt sich auch im Hauptverfahren machen.

Letztlich wissen wir nicht, was die Staatsanwaltschaft vorgelegt hat, und dem Gericht genügt ja erst mal der der dringende Tatverdacht bzgl. der Veruntreuung. Dank der fehlenden Buchhaltung und der Unklarheit über das abgehobene Geld liegt das dermaßen glasklar auf der Hand, daß es beim jetzigen Verfahrensstand dahinstehen kann, ob das nun Bankgeschäfte sind, oder nicht.

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline BlueOcean

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #818 am: 13. Juli 2016, 01:58:32 »
Ich finde es sehr erstaunlich und erfreulich wie weit sich die Kammer schon in die Materie eingearbeitet hat; wobei es hier wohlgemerkt nur um einen Haftprüfungsantrag ging.

Sie haben die Argumente von Fitzek, seinem Verteidiger und dem KRD regelrecht zerpflückt und fast beiläufig auf deren erhebliche Relevanz im Hauptverfahren hingewiesen. Sie haben die albernen Fotos und die munteren Geschichten über aufwändige Renovationen als die lapidaren Petitessen entwertet, die sie sind. Es ist deutlich zu spüren, dass sie im Angesicht der bisherigen Fakten eine empfindliche mehrjährige Haftstrafe für sehr wahrscheinlich halten.
Und sie werten die gesammelten Hanswurstiaden des Peter Fitzek eben nicht als Skurrilitäten, sondern als nachdrückliche Belege für einen unberechenbaren Charakter, dem allemal ein Fluchtversuch zugetraut werden kann. Das finde ich endlich einmal angemessen betrachtet und bewertet; und gut argumentiert. Chapeau!

Wobei mir aber folgender herrlich lakonischer Halbsatz am besten gefallen hat: "Das »Königreich Deutschland« wird im Rahmen einer etwaiger Hauptverhandlung keine Rolle spielen."

Das ist souverän!
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Offline Sandmännchen

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #819 am: 13. Juli 2016, 02:00:17 »
Der oberste Souveräne kommt jedenfalls recht unsouverän weg.  ;D
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #820 am: 13. Juli 2016, 06:44:34 »
@BlueOcean
Genau dieser Satz ist mit auch aufgefallen! Fitzelchen wollte ja den Status des KRD in einer Verhandlung an einem (Ober)Landesgericht geklärt haben! Das ist ja wohl schon im Haftprüfungstermin geschehen.
Erinnert mich an eine Aussage des GöFaZ seinerzeit...
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

Offline Flo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #821 am: 13. Juli 2016, 07:12:21 »
Heute im Juli 2016 ist klar, dass das Objekt "Apollensdorf" nicht käuflich erworben wurde, sondern der ehemals geschlossene Kaufvertrag rückabgewickelt wurde. Insoweit ist diese Darstellung:

http://koenigreichdeutschland.org/de/wo-ist-das-geld-geblieben.html

"... Das Gelände wurde am 29. Februar 2012 für 1,4 Millionen Euro erworben und hat durch Aufwertungsarbeiten mittlerweile einen geschätzten Verkehrswert von 2,8 Millionen Euro. (Der Kaufvertrag liegt dem Gericht vor.) ..."


offensichtlich - nach allem was heute bekannt ist - falsch. Geflossen sind tatsächlich nur EUR 200.000,00 wobei völlig unklar ist, was mit dieser ersten (und scheinbar auch letzten) Rate letztendlich tatsächlich geschehen ist. Dies wird die zuständige Staatsanwaltschaft noch zu klären haben. Möglicherweise war überhaupt nie (also von Beginn an) beabsichtigt, dieses Objekt käuflich zu erwerben. 

 
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #822 am: 13. Juli 2016, 07:23:14 »
Damit sollte das Thema "KRD" eigentlich vom Tisch sein; Spätestens aber dann, wenn die nächsten Mieten fällig werden.

Darüber hinaus wird man die Frage stellen, was mit den Anzahlungen (EUR 200.000 und EUR 50.000) geschehen ist, nachdem Fitzek (oder der Verkäufer) vom Kaufvertrag (Rückabwicklung) zurücktrat.

Ich kenne den Notarvertrag nicht.
Der Verkäufer wird aber so klug gewesen sein, eine Verrechnungsklausel mit aufzunehmen, nach der bei Rückabwicklung der gezahlte Betrag auf die ursprüngliche Miete von mtl. 10.000,-€ angerechnet wird.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline Tonto

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #823 am: 13. Juli 2016, 08:15:06 »
Ich gehe auch davon aus, dass bei Rückabwicklung die Besitzüberlassung vor Eigentumsübergang zur Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung führen wird, die mindestens die Höhe der gezahlten Rate erreicht, auch unabhängig davon, ob es eine ausdrückliche Vereinbarung in der Notarurkunde gibt.
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #824 am: 13. Juli 2016, 09:47:55 »
...
Wissen wir das wirklich? Also ich weiß das nicht, es gibt meines Wissens offlziell keine Information darüber. Genau so gut wäre möglich, dass die 3000 Euro bezahlt wurden und die Ersatzfreiheitsstrafe entfällt. Aus Sicht eines Beschuldigten ist das der clevere Weg, da die 150 Tage einfach zusätzlich sind während die U-Haft auf die Strafe angerechnet wird.

Die Pudel werden es sich dreimal überlegen, noch 3.000,-€ auszugeben, solange die U-Haft nicht aufgehoben ist. Es bringt Peter nicht zurück und die Eigenversorgung kostet schließlich auch (echtes) Geld.
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