Dafür ist aber Betrug (263) dazu gekommen. Irgendwie hatte ich das ja schon vorhergesehen
§ 263 Abs. 3 StGB wird hier genannt, weil dort die Merkmale für den strafverschärfenden schweren Fall der Untreue genannt werden. Bei Sitzek Nr. 1 u. 2.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
Wohl auch Nummer 3. Er hat ja nicht nur eine Person in finanzielle Not gebracht!
Ich bin am Überlegen, ob ich nicht bzgl. des Beschlusses mal ein Video erstelle und kommentiere