Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
22 (22.2%)
Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 128455 mal)

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Offline NinjaAndy

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #795 am: 12. Juli 2016, 21:18:06 »
Dafür ist aber Betrug (263) dazu gekommen. Irgendwie hatte ich das ja schon vorhergesehen ;)

§ 263 Abs. 3 StGB wird hier genannt, weil dort die Merkmale für den strafverschärfenden schweren Fall der Untreue genannt werden. Bei Sitzek Nr. 1 u. 2.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.   gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.   einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.   eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.   seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5.   einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

Wohl auch Nummer 3. Er hat ja nicht nur eine Person in finanzielle Not gebracht!

Ich bin am Überlegen, ob ich nicht bzgl. des Beschlusses mal ein Video erstelle und kommentiere
« Letzte Änderung: 12. Juli 2016, 21:29:57 von NinjaAndy »
 
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Offline Ferkel

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #796 am: 12. Juli 2016, 21:22:36 »
Und plötzlich ist der BM von Wittenberg gar nicht mehr der Buhmann, wha?
Zusammenhang?

Er wurde von einigen scharf kritisiert, dass er nicht alles mögliche versucht hat, Fitzek gescheit anzumelden.
Aber wie man sieht ist eben die fehlende Meldeadresse ein Grund, Fitze Fluchtgefahr zu unterstellen.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline SicSemper

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #797 am: 12. Juli 2016, 21:26:10 »
Ohne die Analyse der Haftprüfung zerrupfen zu wollen: Kann ich mir bitte nochmal von den Exberden eine Bestätigung holen, ohne fuffzich Seiten Strang zu lesen.

- Unsere scheinadlige Pomadenmischung sitzt nach wie vor seit dem 8. Juni ein.

- Beim Haftprüfungstermin am 23. ist eine Aufhebung der U-Haft mangels Masse :D abgewiesen worden.

- Zum Monatsende wurde die eigentliche U-Haft aufgehoben und seine Bezopftheit sitzt seitdem 150 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ab für eine unbezahlte Geldstrafe.

Bedeutet das dann, dass der Pudel zahlreicher Schar ihn mit der Zahlung von 3.000 Euronen einfach raushauen könnte?
Der Gedanke gefiele mir nicht so gut. Aber wenn dem so ist, dann hatten sie jetzt schon anderthalb Wochen Zeit, um den Hut rumgehen zu lassen.
 

Offline Sigmunds Schaukelpferd

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #798 am: 12. Juli 2016, 21:26:19 »
Interessant. Fitzek hat also zwischen dem 11. Januar 2011 und dem 8. November 2012 satte 1.3 Millionen Euro abgehoben, von denen niemand etwas zu wissen scheint. Auch nicht, wo das Geld geblieben ist. Damit hätte er dann eigentlich die Raten für das Gelände in Appollensdorf zahlen könne, was aber nicht geschah.

1.3 Millionen Euro. Sprecht mir langsam nach: Eins Komma Drei Millionen Euro. Nur Fitzek hatte Zugriff auf das Geld und wo es geblieben ist, weiß keiner - auch nicht Fitzeks "Chefbuchhalter". Das wird noch lustig :dance:
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #799 am: 12. Juli 2016, 21:28:02 »
Auch schön: Peter hat in der Vernehmung die Frage, ob er die Staatsgründungssache tatsächlich ernst meint, oder nur ein Spiel spielt NICHT beantwortet, sondern gefragt ob er gerade begutachtet wird. Dämmerts dem OS da etwa...? :D

@NinjaAndy
Irgendwo vorher hatten wir das schon diskutiert. Weshalb hier Nr. 3 nicht angeführt ist, keine Ahnung. Aber der Gantz zb hat ihm ja nur seine Ersparnisse gegeben, weil er vor lauter Kohle nicht wusste, wohin damit. Hätte er mal mich gefragt.

Edit: Ja bitte, her mit den Videos!! Ich vermisse die SSL-NEWS  ;D

@Ferkel
Im MDR (?) Beitrag hat selbst das Innenministerium angegeben, man hätte ihn nachträglich anmelden müssen. Und wenn x Ordnungswidrigkeiten verjährt sind, weil die Bussgeldstelle nicht gewusst haben will, wo der OS zu erreichen ist und der BM dann auf Nachfrage sinngemäß sagt "Tja, so ist das nunmal" obwohl das Bundesmeldegesetz auch in Wittenberg gilt... Dann kann ich diese Kritik auch nachvollziehen.
« Letzte Änderung: 12. Juli 2016, 21:30:46 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #800 am: 12. Juli 2016, 21:29:35 »
Ohne die Analyse der Haftprüfung zerrupfen zu wollen: Kann ich mir bitte nochmal von den Exberden eine Bestätigung holen, ohne fuffzich Seiten Strang zu lesen.

- Unsere scheinadlige Pomadenmischung sitzt nach wie vor seit dem 8. Juni ein.

- Beim Haftprüfungstermin am 23. ist eine Aufhebung der U-Haft mangels Masse :D abgewiesen worden.

- Zum Monatsende wurde die eigentliche U-Haft aufgehoben und seine Bezopftheit sitzt seitdem 150 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ab für eine unbezahlte Geldstrafe.

Bedeutet das dann, dass der Pudel zahlreicher Schar ihn mit der Zahlung von 3.000 Euronen einfach raushauen könnte?
Der Gedanke gefiele mir nicht so gut. Aber wenn dem so ist, dann hatten sie jetzt schon anderthalb Wochen Zeit, um den Hut rumgehen zu lassen.

Nö, wenn Bußgeld abgesessen gehts wieder in U-Haftmodus. Ebenso bei vorzeitiger Ablösung der Summe.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #801 am: 12. Juli 2016, 21:30:12 »
Bedeutet das dann, dass der Pudel zahlreicher Schar ihn mit der Zahlung von 3.000 Euronen einfach raushauen könnte?
Der Gedanke gefiele mir nicht so gut. Aber wenn dem so ist, dann hatten sie jetzt schon anderthalb Wochen Zeit, um den Hut rumgehen zu lassen.

Nein, weil die U-Haft eben nicht aufgehoben wurde, sondern nur unterbrochen damit in dieser Zeit die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden kann.

Da U-Haft im Falle einer Verurteilung zu einer Haftstrafe auf diese Haftstrafe angerechnet werden würde, bedeutet die Unterbrechung der U-Haft später ein längeres Absitzen der Haftstrafe.
 
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #802 am: 12. Juli 2016, 21:32:56 »
Weshalb hat man eigentlich im KRD 10.000 Euro als Kautionsangebot, aber keine 3.000 um die Ersatzhaft zu beenden? Nehmen die keine Engel in Halle?
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #803 am: 12. Juli 2016, 21:33:04 »
Vielen Dank an die schnelle Truppe!

"Unterbrechung" statt "Aufhebung". Das war's.

Kann wieder ruhig schlafen.  ;D
 

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #804 am: 12. Juli 2016, 21:36:39 »
Zitat
Das Gericht verneint einen dringenden Tatverdacht die unerlaubten Bankgeschäft betreffend.
Aufgrund der berühmten Nachrangabrede?
Wohl eher, weil das Gericht die Inszenierung des "Peter" als alles Mögliche qualifiziert, nur eben nicht als Bankgeschäft. Zumindest nach derzeitiger Einschätzung, die durchblicken lässt dass das Verhalten des "Peter" ungefähr so weit weg vom unerlaubten Bankgeschäft gesehen wird, wie das Verhalten eines Täters, der einem Bauern sein Heu klaut und dieses als Drogen an "Erwachte mit dem Bedürfnis nach Bewustseinserweiterung" verkauft, von einem Verstoß gegen das BtMG.

Sollte diese erste Einschätzung fortgeführt werden und das obgleich "Peter" es augenscheinlich nicht unterlassen konnte, die Werbeargumente für seine "Anlagen" auch im Termin nochmals herauszukrähen, wird wohl das eigens für den vorliegenden Sachverhalt zu entwickelnde erweiterte Trottelprivileg zur Anwendung kommen. ;)
Was heute Systemkritik heißt, ist oft kaum mehr als eine organisierte Denkverweigerung. (Nils Markwardt, Zeit)
 
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Offline vollstrecker

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #805 am: 12. Juli 2016, 21:52:39 »
Weil das Einsammeln von Geldern ohne Zinsversprechen nix mit Bank zu tun hat.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #806 am: 12. Juli 2016, 21:53:33 »
1,3 Millionen, das ist schon ein bisschen mehr als die Truppe an Lebenshaltung ausgegeben haben kann. Bislang wurde ja spekuliert, dass diverse Grundstücke finanziert wurden (jedenfalls einzelne Raten gezahlt wurden), nach dem Inhalt des Beschlusses ist es damit ja wohl nicht allzu weit her.

Da liegt die Vermutung nahe, dass Bareinzahlungen in Polen erfolgten und das nicht alles verbraucht sein kann.

Wenn aber Fitze als einziger abheben konnte, dürfte auch klar sein, wer (nur) an Guthaben bei der IngDiba rankommt...

Was aber wieder mal übersehen wird ist, dass der Beschluss gar nicht gilt, weil er nicht vom Richter unterschrieben ist 🍸
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #807 am: 12. Juli 2016, 22:28:21 »
Der "Chefbuchhalter" erzählt ja auch von den Einnahmen der ganzen Schwurbelseminare und -kurse, die ebenfalls in die Pudel-Kasse geflossen sind. Allein diese Summen sollten eigentlich die paar Toastbrote und "mildtätige Gaben" decken.

Ich glaube, Fitzek und Pudelschaft ist noch gar nicht klar, wie gründlich die nun zerpflückt werden... :dance:

"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #808 am: 12. Juli 2016, 22:33:57 »
Damit sollte das Thema "KRD" eigentlich vom Tisch sein; Spätestens aber dann, wenn die nächsten Mieten fällig werden.

Darüber hinaus wird man die Frage stellen, was mit den Anzahlungen (EUR 200.000 und EUR 50.000) geschehen ist, nachdem Fitzek (oder der Verkäufer) vom Kaufvertrag (Rückabwicklung) zurücktrat.

 
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Offline Wittenberger

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #809 am: 12. Juli 2016, 22:48:05 »
Das Gericht verneint einen dringenden Tatverdacht die unerlaubten Bankgeschäft betreffend. Schade.

Das ist sehr schade, hoffentlich bessert die Staatsanwaltschaft da deutlich nach. Erstens hat Sitzek das Bank genannt, Reichsbank. Zweitens hat er Anlage in stabilen Werten beworben und zeitweise mit 8% Zinsen geworben. Und drittens ist genau das der Vorwurf des BAFin, unerlaubtes Bankgeschäft. Es wäre tragisch, wenn das Gericht dem BAFIn das wegschießen würde.

1,3 Millionen, das ist schon ein bisschen mehr als die Truppe an Lebenshaltung ausgegeben haben kann. Bislang wurde ja spekuliert, dass diverse Grundstücke finanziert wurden (jedenfalls einzelne Raten gezahlt wurden), nach dem Inhalt des Beschlusses ist es damit ja wohl nicht allzu weit her.

Ich verweise auf den von mir eröffneten Thread "Wo ist das Geld?" https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2765.0 , da stellte ich die Frage schon. Eine (eher theoretische) Möglichkeit ist allerdings auch, dass BAFin ihre Forderungen von 1,2 Millionen vollstrecken konnte, wir das aber nicht erfahren haben.

Bedeutet das dann, dass der Pudel zahlreicher Schar ihn mit der Zahlung von 3.000 Euronen einfach raushauen könnte?
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Nein, weil die U-Haft eben nicht aufgehoben wurde, sondern nur unterbrochen damit in dieser Zeit die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden kann.

Wissen wir das wirklich? Also ich weiß das nicht, es gibt meines Wissens offlziell keine Information darüber. Genau so gut wäre möglich, dass die 3000 Euro bezahlt wurden und die Ersatzfreiheitsstrafe entfällt. Aus Sicht eines Beschuldigten ist das der clevere Weg, da die 150 Tage einfach zusätzlich sind während die U-Haft auf die Strafe angerechnet wird.
 
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