Ui, da sind so einige Perlen drin, gerade in Bezug auf die Sachwerte.
Einige Highlights, ohne Direktzitate weil ich gerade weder Zeit noch Lust zum Abtippen habe:
1.) Dringender Tatverdacht besteht noch immer in 27 Fällen der gewerbsmäßigen Veruntreuung.
2.) Die "Kooperationskasse" ist keine juristische Person, sondern "letztlich der Angeschuldigte".
3.) Die Kammer hat sich im Internet die Krönungszeremonie angesehen und stellt fest, dass das keine Schaffung stabiler Sachwerte ist.
4.) Der Schriftsatz der von der Verteidigung kam, kann nicht zeigen, dass das Geld in stabile Sachwerte geflossen ist.
5.) Fotos des Objektes in Reinsdorf sind unerheblich weil das Objekt 2009 erworben wurde und auch schon Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden, alles dies bevor die fraglichen Barabhebungen passierten. Außerdem ist "nicht in Ansätzen die Werthaltigkeit der Renovierungsarbeiten ersichtlich". - Autsch.
6.) Das Grundstück in Appollensdorf wurde nur gemietet, daher "kann im Rahmen eines Mietverhältnisses auch nicht von der Schaffung stabiler Sachwerte ausgegangen werden."
7.) Der OS hat 2011 und 2012 zwar ca. 1,3 Millionen Euro abgehoben und hätte damit das Grundstück in Appollensdorf abbezahlen können, das ist allerdings nie passiert.
8.) Vorhandene Patientenzimmer mit alten Möbeln einrichten ist keine kostenintensive Renovierung.
9.) Punkt 8 ist aber eigentlich sowieso egal, weil "die Investition in ein Objekt, dessen Eigentumserwerb in Ermangelung der Kaufpreiszahlung offenbar nicht mehr angestrebt worden ist, keine Investition in stabile Sachwerte" darstellt.
10.) Zahlungen an Vereinsmitglieder in der Form "Mildtätiger Gaben" "stellen zweifelsfrei keine Investition in stabile Sachwerte dar".
11.) Die Kammer geht nach wie vor von einer Fluchtgefahr des Angeklagten aus.
12.) Die Kammer hat sich auf YouTube ein paar Videos mit dem OS angesehen und seine Einstellung zur Rechtsordnung der BRD, seinem Führerschein und der möglichen Verhaftung von Richtern durch die "Neue Deutsche Garde" und hat das in die Überlegungen zur möglichen Fluchtgefahr einfließen lassen.
13.) Der "Chefbuchhalter" des OS hat keine ordnungsgemäße Buchhaltung geführt, da er vom OS nicht über die genaue Verwendung der Gelder informiert wurde.
14.) Und nein, Kartons mit Barquittungen sind
keine ordnungsgemäße Buchführung.
15.) Die 10.000 Euro Sicherheitsleistung die der OS anbietet, damit er aus der U-Haft kann, sind eher nicht geeignet, jemanden von der Flucht abzuhalten, wenn eine
mehrjährige Haftstrafe droht. Abgesehen davon, dass niemand weiß, wo dieses Geld
herkommen würde.
Zusammengefasst: