@Happy Hater Ehrlich gesagt sehe ich derzeit die Strategie, die der RA verfolgt, auch nicht. Im ganzen veröffentlichten Text kann ich nur auf den ersten beiden Seiten etwas Fundiertes erkennen, was gegen die U-Haft sprechen könnte. Er geht darauf ein, dass Fatzke ja den Prozess immer gesucht habe, dass er vor Gericht erscheinen wolle, einen festen Wohnsitz (sic!) in Deutschland habe, in einer festen Beziehung lebe und sehr an seiner Mutter hänge, umgekehrt auch keine Bindungen im Ausland habe. Das Argument, er habe zwei erwachsene Söhne, leuchtet mir ehrlich gesagt nicht ein, da offenbar keine enge Beziehung zu diesen besteht (da wurde offenbar auch kein Unterhalt bezahlt, die Ehe ist auch schon lange geschieden). Einen festen Wohnsitz hat Fatzke im strengen Sinne wohl nicht, denn immerhin scheint es, nach den vorliegenden Meldungen, dass die Polizei bei seiner Festnahme vorsichtshalber gleichzeitig an mindestens zwei bekannten Orten aufgetaucht ist, da man sich doch nicht sicher war, wo er sich nun gerade aufhielt.
Man könnte m. E. statt von einem "festen Wohnsitz" eher von einem "üblichen Aufenthaltsort" sprechen, aber das ist ein Nebenschauplatz. Die Tatsachen, dass er für die Justiz nur schwer erreichbar war, sich nicht gemeldet hat, offiziell immer noch "in der Schweiz" Wohnsitz habe usw., sprechen eben nicht für einen festen Wohnsitz. Dass er auch ohne Pass oder Ausweis Auslandsreisen unternahm, in Paraguay ein Grundstück besitzen soll und damit gedroht hat, schlimmstenfalls dorthin zu ziehen (einen gefälschten Führerschein aus Paraguay hatte er übrigens auch), spricht auch nicht gerade gegen die Fluchtgefahr.
Dass ihm angeblich die Mittel fehlen, lässt sich nicht wirklich überprüfen, Stichwort: Verbleib der Gelder.
Wie fest die Beziehung wirklich ist, in der er lebt, bleibe dahin gestellt. Als Verteidiger hätte ich wohl am ehesten auf zwei Argumente abgestellt: Erstens hätte ich die Äußerungen hervorgehoben, dass Fatzke diesen Prozess gegen sich ja selbst will, zweitens hätte ich die Bindung an die Mutter unterstrichen und die anderen, schwächeren und wohl leicht widerlegbaren oder zumindest neutralisierbaren Vorbringen fort gelassen.
Wir hatten ja im Wesentlichen dieselben Argumente auch schon durchgekaut.
Soviel zur Frage der U-Haft. Zur Anklage selbst bringt der RA im Wesentlichen vor, dass nicht nachgewiesen sei, dass den Anlegern ein Vermögensschaden entstanden sei. Das ist m. E. der Punkt, der nach meinem gegenwärtigen Wissensstand am ehesten gegen eine Verurteilung wegen Untreue sprechen könnte. In der Tat ist ja nach wie vor nicht genau nachvollziehbar, wohin das Geld geflossen ist. Somit ist streng genommen auch nicht zweifelsfrei bewiesen, dass die Anleger um ihr Geld gebracht wurden.
Allerdings wird durch die späteren Ausführungen ja gerade zugegeben, dass zumindest ein Teil des Geldes, nahezu die Hälfte der von der StA genannten Summe, für eigennützige Zwecke der KRDler verbraten wurde.
Mit einem solchen Vorgehen ist ein Prozess kaum zu gewinnen. Welcher höhere Sinn könnte sich dahinter verbergen?
Vielleicht will der RA darauf hinaus, dass Fatzke und seine Truppe enorm naiv waren. Das allein ist aber bestenfalls Grund für eine Strafmilderung. Womöglich zielt er längerfristig auf Schuldunfähigkeit. Dafür braucht es allerdings wohl deutlich mehr.
Da bleibt am Ende nur folgendes Fazit, das sich mir aufdrängt: Der RA hat einfach dem Willen seines Mandanten nachgelebt.