Wenn man sich aber die Fakten anschaut, dann macht der fehlende Pass eine Flucht nicht unbedingt einfacher.
Er hat es immerhin mehrfach geschafft, außer Landes zu reisen. Ob durch Beihilfe fehlender bzw. inkompetenter Kontrollen oder durch Plan B (er hat wahrscheinlich doch noch ein gültiges BRD-Ausweispapier in der Hinterhand), möglich war es -> Fluchtgefahr
Er ist zu jedem Prozess bis jetzt erschienen. Nach der Argumentation, könnte jeder Angeklagte, der mal in Urlaub war, wegen Fluchtgefahr in U-Haft genommen werden.
Die finanziellen Mittel für eine Flucht sind wohl auch eher nicht mehr vorhanden
Das weißt Du woher? Es gibt Konten in mehreren Ländern. Da ist sogar fraglich, ob die Ermittler sich einen seriösen Überblick über die noch existierenden Gelder verschaffen können.
Zudem versucht das KRD gerade, über den WIR-Kongress Einnahmen in Höhe > € 200.000 zu generieren -> Fluchtgefahr
Bisher konnte kein Geld gefunden werden. Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass diese Gelder existieren. Zu behaupten, es könnte ja vielleicht irgendwo Geld geben, ist etwas dünn. Und die 200.000 Euro aus dem Kongress, das sind Wunschträume von Peter.
Auch hat er laut Polizeibericht versucht, sich der Festnahme durch FLUCHT zu entziehen. Na?
Das dürfte auch nicht für U-Haft reichen, sonst würde jeder Ladendieb, der versucht abzuhauen im Bau.
Und diese Gründe würdest Du auch alle verneinen? Ich würde :headbang: hinter a, b und c machen.
§ 112 StPO
Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe
Ein Haftgrund besteht, wenn...
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).
a) ist definitv nicht erfüllt. Alle Akten liegen bei der Staatsanwaltschaft.
b) Zeugen kann er kaum beeinflussen, da bis auf die 7 Zwerge alle außerhalb seines Einflussberichs sind. Sachverständige kann erzweimal nicht beeinflussen. Mitbeschuldigte gibt es momentan keine, zumindest sind keine bekannt. Es dürfte für die U-Haft auch nicht ausreichen, jemanden mit unsinnigen Vortägen ein Ohr abzukauen, da muss schon eine etwas handfestere Vorgehensweise an den Tag gelegt werden.
c) Peter ist bestenfalls in der Lage, ein paar Hanseln zum Regenrinnensäubern zu bewegen. Er hat jahrelang bewiesn, dass er nicht fähig ist, jemanden zu einem planvollen Verhalten zu veranlassen