Nehmen wir zum Vergleich mal das Brauerei-Gebäude: Fitzek will darin nach eigener Aussage 100.000 € investiert haben. Wenn ich mich recht erinnere, hat er den Wert mal mit 300.000 € angegeben.
Das Gebäude wurde später (Vision trifft Realität ) für 38.000 € verkauft, das entspricht etwa dem Grundstückswert. Der Wert des Gebäudes wurde mit 0 angesetzt.
Da kann er sich IMHO nicht damit rausreden, von "Angebot" und "Nachfrage" noch nie etwas gehört zu haben, das ist Allgemeinwissen. Die ganze Herangehensweise von Fitzek, sich einfach Zahlen auszudenken, spricht nicht für seriöses Handeln, deshalb kann ich das auch nicht als "zweckentsprechende Verwendung" interpretieren. Das sollte man abgrenzen gegenüber einem Unternehmer, der sein Vorhaben ernsthaft und halbwegs realistisch angegangen, aber später gescheitert ist, was ja auch vorkommt.
https://www.immowelt.de/immobilienpreise/detail.aspx?geoid=10815171077501&esr=1&etype=3https://www.immowelt.de/immobilienpreise/detail.aspx?geoid=10815171077501&etype=2&esr=1Wären die Gebäude auf den KRD-Geländen baufällig und abzureißen gewesen, so würden die in einem Verkehrswertgutachten nicht einfach mit einem Wert von Null Euro angesetzt, sondern der Grundstückswert um die Abbruchkosten dieser Ruinen gemindert. Mehr als diesen reduzierten Grundstückspreis zahlt dann auch keiner - und auch nur in einem regulären Zwangsversteigerungsverfahren, was sich über die Jahre hinzieht.
Nur kann man eben an eine Abwicklung gerade nicht die Maßstäbe regulärer Marktgegebenheiten anlegen.
Unter Aktuelles -> Artikel findet man das Mimimi über den Abgang des Reinsdofer Geländes (Am Bahnhof 4). Da sieht man sehr schön die völlige Realitätsferne der Pudel. Eine 13 Tonnen schwere Drehmaschine abzutransportieren und einzulagern, läuft nur in deren kruder Vorstellungswelt zum Nulltarif. Und dann liefe der Abwickler noch Gefahr, das Ding bei der Versteigerung nicht kostendeckend oder überhaupt nicht versteigert zu bekommen und draufzuzahlen bzw.auf eigene Rechnung verschrotten zu müssen. Hat ihm einer der Nachbarn das Ding weggeholt und dafür auch noch etwas bezahlt, dann war das sicherer Erlös.
Wenn der den Pudeln nun nicht paßt, dann hätten sie der Abwicklung zuvorkommen und das Ding selber zu Geld machen müssen. Nur dürften sie dazu genauso wenig in der Lage gewesen sein, wie die Maschinen produktiv einzusetzen und instandzuhalten. Die sind gerade keine "Sammlerstücke" und "stabilen Sachwerte", weil sie auch ungenutzt technischem und moralischem Verschleiß unterliegen und Kosten verursachen.
Hätte Fitzek ein Cateringunternehmen gründen wollen und dazu angefangen, Großküchengeräte zu kleinen Preisen einzusammeln, hätte ich das noch ansatzweise verstanden. Aber was macht man als gelernter Koch mit einer Drehmaschine oder mit einer Portalsäge für Mamorplatten?
Das von den Anlegern eingesammelte Geld für Anlagen rauszuschmeißen, von denen man keine Ahnung hat und aus denen man so offensichtlich keinerlei Nutzen ziehen kann, zeigt nur die hier immer wieder kritisierte Unfähigkeit der Gurkentruppe. Und dann hat Fitzek ja mit seinem Finanzgebaren bewiesen, daß er eine Wertschöpfung nie beabsichtigt hat. Das nicht durchschaut zu haben und auf ihre Finten reingefallen zu sein, können sie den Anlegern zwar vorwerfen, aber das Gericht damit kaum zu einer strafmildernden Berücksichtigung bewegen.
Dazu kommt noch der Clou mit der ordungsgemäßen Buchhaltung. Die muß natürlich auf die Gegebenheiten des Unternehmens zugeschnitten sein. Das heißt, man muß schon bei der Einrichtung der Konten Farbe bekennen, wofür zum Erreichen des Unternehmenszweckes Ausgaben anfallen, um die dann korrekt aufzeichnen zu können.
So, wie sich das im Nachhinein darstellt, hätte es da Konten geben müssen für die Lebensführung Fitzeks, für die der Staatsflotte und der Pudel. Zumindest bei der Staatsflotte waren die Ausgaben ja schon in der Verfassung verankert gewesen. Und das hätte man (etwas anderes von wirklichem Belang gab es ja offenbar nicht) dann auch alles so in den Jahresberichten der Kooperationskasse ausweisen müssen.
Freilich wäre damit der Vorsatz des Anlagebetruges belegt gewesen. Aber eine Buchhaltung kann natürlich nicht ordnungsgemäß sein, wenn sie den Unternehmenszweck nicht deutlich werden läßt.
Betrachtet man das ganze Treiben mal mit etwas Abstand, dann kann schon das Konstrukt der "Staatsgründung" nur ein Vorwand zum Anlagebetrug gewesen sein, weil es nie auch nur ansatzweise Bestrebungen zu einer politischen und ökonomischen Sezession gab, das Staatsgebiet nie zu einer autarken Lebensweise genutzt wurde und man sich ständig der Infrastruktur des "Auslandes" bedienen mußte. Schließlich hätte ein autarkes Staatswesen auch einen schriftlich fixierten Haushalt gehabt.
Fitzek kann nur froh sein, daß das Landgericht sich erklärtermaßen nicht mit diesem Hirngespinst befassen will. Da braucht er dem Anwalt nicht mit politisch verbrämtem Geschwurbel beauftragen und kann sich das für die nächsten Prozesse aufsparen.
P. S.: Rupert Stadler ist bei Audi Angestellter und nicht "Oberster Souverän". Daß man Fitzeks Lebensführung als "Verwaltungskosten des Staates" hätte deklarieren können, birgt das Problem, daß der "Staat" auf die zur Deckung derartiger Ausgaben nötigen Einnahmen (Steuern) offiziell verzichtet hatte.