Melde mich gesund und müde vom Außeneinsatz zurück
Prozessbericht über das Strafverfahren gegen Birgit Elfriede Fazekas geboren am 23.05.1954 wegen zweier Fälle von versuchter unvollendeter Nötigung 38Ds 120Js 5402/15 am 29.08.2017 vor dem Einzelrichter am Amtsgericht Zwickau Saal 3.
Richterin Frau Direktorin des Amtsgerichtes Ast
Verteidiger RA Jörn Förster, Berlin
Ankläger Staatsanwalt Scherbeck
2 Polizisten und 2 Justitzwachtmeister
Öffentlichkeit 6 Pressevertreter und 6 Reichsbürgerunterstützer
Die Sitzung findet im Gebäude der Staatsanwaltschaft in Zwickau statt. Es gibt eine Taschenkontrolle und eine Sicherheitsschleuse. Vor dieser Schleuse taucht ein typischer dynamischer utgelaunter Zwickauer auf und verkündet deutlich hörbar “Na hier verlassen aber viele Orientalen mit einem Lächeln das Gebäude“ Habe ich mich bei meiner Ankunft noch gefragt warum ich solange nicht in Zwickau war fällt es mir jetzt wieder ein. Das Foyer ist ein ganz besonderer Basar man hört jegliche Art der weichen deutschen Dialekte.
Vor den Sälen befindet sich ein weiterer Checkpoint bei dem Ausweise kopiert und Telefone eingesammelt werden. Frau Fazekas faucht den Justizwachtmeister an, dass sie keinen Ausweis habe und kramt aber noch einen Reisepass hervor und kann passieren. Beim Blick über ihre Schulter sehe ich einen Blauen Reisepass „Deutsches Reich“ auf ihrer Tasche liegen. Ich gehe in den Saal und setze mich in die letzte Reihe zu den Presseleuten und Bloggern. Die FP ist vertreten.
Und das dreiköpfige Team eines Redaktionsbüros.
Die Richterin betritt den Verhandlungssaal und bis auf einen offensichtlichen Fazekas-Unterstützer bleiben alle Reichsbürger in Verachtung des Gerichts sitzen. Ganz im Gegensatz zu Frau Fazekas. Die bleibt vorerst stehen. Der Frau Vorsitzenden ist das egal oder sie bemerkt es nicht, da Das bei der Körpergröße der Angeklagten auch wirklich schwer zu unterscheiden ist.
Die Verhandlung wird aufgerufen. Frau Fazeka ergreift sofort das Wort und teilt mit, dass die Administratorin der juristischen Person Birgit Fazekas anwesend ist. Die Richterin weist sie zurecht, dass sie noch nicht dran ist. Es erfolgt die Feststellung der Anwesenheit.
Bevor der Staatsanwalt die Anklage verlesen kann, will Fazekas eine Erklärung, sie nennt dass Chronologie verlesen. Die Richterin unterbindet selbiges. Der Verteidiger stellt den Antrag die Anklage nicht zu verlesen und das Verfahren durch Urteil nach § 160 StPO zu beenden oder hilfsweise nach § 134 StPO auszusetzen und der Staatsanwaltschaft aufzutragen eine nachgebesserte Anklage einzureichen.
Begründet wird der Antrag damit, dass die Anklage unverhältnismäßig lang und detailreich sei und sie es an der durch die StPO in § 200 StPO geforderte Kürze und objektive Beschränkung auf die Tatbestandsmerkmale der Anklage vermissen lasse. Außerdem seien Formulierungen in der Anklage enthalten, die geeignet seien die Angeklagte in der Öffentlichkeit und vor dem Gericht vorzuverurteilen und herabzuwürdigen. Dadurch würde die Staatsanwaltschaft die von ihr geforderte Objektivitätspflicht verletzen.
Der Staatsanwalt beantragt wie zu erwarten die Abweisung des Antrages und begründet es unter anderem damit, dass die angeblich herabwürdigenden Formulierungen das Ermittlungsergebnis beinhalten und diese vor allem zugunsten der Angeklagten wirken und nur ein Versuch einer unvollendeten Nötigung angenommen wird.
Verhandlung wird 20 min unterbrochen. Alle Beteiligten verbleiben im Saal. Die Richterin braucht 10 min. länger um über den Antrag zu befinden.
Der Antrag wird abgelehnt. Die Anklage entspricht den Ansprüchen der StPO, insbesondere liegt keine Vorverurteilung und kein Herabwürdigung der Angeklagten vor.
Der Verteidiger stellt daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende, der von der Staatsanwaltschaft widersprochen wird. Die Sitzung wird unterbrochen und die Anwesenden aus dem Saal gebeten.
Als Frau Fazekas bemerkt, als sie nach kurzem Verlassen des Sichheitsbereiches wieder in ihren Pass vorzeigen muss theatralisch: „Sachde um jeden Baum“ ich vermute mal, dass sie die Ironie dieses Satze in Bezug auf die später noch zur Sprache kommenden Konvolute mit denen Sie Diejenigen beglückt die ihr von Amtswegen nicht aus dem Weg gehen können, nicht begreift. Sie wendet sich an den Vertreter der FP und sagt ihm sie habe eine Erklärung vorbereitet, die sie aber erst verteilen könne, wenn sie sie nach UCC öffentlich gemacht hat. Was das genau bedeutet ergibt sich für den Schreiber erst später.
Die Reichsbürger unterhalten sich murmelnd man hört die Worte „Schießbefehl, Verfahrensfehler und Täuschung im Rechtsverkehr. Ein älterer dürrer Unterstützer, der sicherlich noch im deutschen Reich geboren wurde packt am Checkpoint aus. Auf seinem Notizbuch ist eine Epaulette eines NVA-Leutnants geheftet und der besitzt tatsächlich einen Personalausweis aber diesen verwahrt er für den echten Touch in einem mit Alupapier ausgeschlagen Täschchen. Wie ich später sehen muss dient das Notizbuch nicht der Mitschrift, sondern enthält Fett die Worte „Lügenpresse“ und „Hochverräter“ die er im laufe einer der nächsten Unterbrechungen einem, wie ich zugeben muss, penetranten Pressefotografen vor die Linse. Im großen und ganzen ist das Reichsbürgergrüppchen wohl vergnügt und fühlt sich auf dem richtigen Weg. Als man sich wieder in den Verhandlungssaal begibt beschwert sich Frau Fazekas bei den Pressevertretern, dass sie heute früh im Radio als Reichsbürgerin und Pionierin der Maltamasche bezeichnet wurde. Sie fragt in die Runde ob wir den wüssten was das Wort Pionier bedeutet und setzt an von ihrem Pionierausweis zu erzählen, aber da setzt die Richterin die Verhandlung fort. Als erstes verfügt sie, dass auch die Presse ihre Funktelefone abgeben muss. Eine ältere Frau mit kaputter Dauerwelle hatte nämlich versucht mit einem Fantasiepresseausweis dieselben Privilegien zu bekommen wie ihre seriösen „Kollegen“.
Frau Ast verliest die Ablehnung des Befangenheitsantrages, den ihr Kollege Herr RiAG Große-Streine beschieden hat. Zur Begründung wird kurz gesagt Unzulässigkeit wegen Verfahrensverschleppung angeführt.
Der Verteidiger beantragt erneut eine Unterbrechung um einen weiteren Befangenheitsantrag zu formulieren.
Fortsetzung um 13.10 Uhr. Der weitere Befangenheitsantrag wird vorgetragen. Er stützt sich auf das Argument, dass die Frau Vorsitzende bei der Ablehnung des 1. Antrages die Begründung nicht vollständig ausgeschöpft habe. Der Staatsanwalt antwortet mit dem am 24.08.2017 geänderten § 29 I 1 StPO, wonach über einen Befangenheitsantrag erst vor den Schlussvorträgen entschieden werden muss, um die Hauptverhandlung nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Er weist den Verteidiger süffisant auf den Umstand hin, das es die Reichsbürger mit ihrem Verhalten vor Gericht waren, die diese Gesetztesnovellierung notwendig gemacht haben. Bei der Hälfte der Zuhörer kommt es zu halblauten Unmutsbekundungen.
Die Richterin schließt sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft an und lässt den Antrag unbeschieden.
Um 13.20 ist es endlich soweit. Der Herr Staatsanwalt darf sich erheben und die Anklage verlesen.
Der Anklage zugrunde liegen 2 Sachverhalte.
1. Frau Fazekas wurde wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein und einem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz zu einer Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen zu 23 € verurteilt.
2. Gegen die Angeklagte lagen mehrere zivilrechtliche Vollstreckungsaufträge.
Beide Sachverhalte gingen in die Vollstreckung bis jeweils zu Erlaß von Haftbefehlen zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe bzw. zur Erzwingung der Vermögensauskunft.
In diesem Zusammenhang erhob die Angeklagte gegen die jeweiligen Sachbearbeiter Forderungen von einmal 60.000.000 $ und 130.000.000. Nach dem auf die Forderungen nicht reagiert wurde lies sie diese in UCC-Register in entweder Washington DC oder Washington State eintragen und trat sie später an die von ihr gegründete Phoenix International Inkasso Ltd in Malta ab. Die wiederum stellte einen Antrag auf Vollstreckung bei der zuständigen Maltesischen Behörde die diese versuchte am 24.01.2015 und am 31.03.2015 an die Sachbearbeiter zuzustellen.
Da die Vollstreckungsurkunden jeweils an die Verwaltung des AG Zwickau gesandt wurden, erkannte die Verwaltung einen möglichen Amtshaftungsfall und teilte der maltesischen Behörde mit, dass die Urkunden unter diesen Umständen nicht weitergeleitet, sondern zurückgesendet werden. Im weiteren Verlauf bemühte sich die Behörde unter Mitwirkung das Auswärtigen Amtes zu einer Aufhebung der Vollstreckungen in Malta und einer Löschung der Einträge im USS-Register. Die zugrunde liegenden Vollstreckungen konnten ohne Verzögerung beigetrieben werden.
Deswegen liegen hier nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nur 2 Fälle von versuchter unvollendeter Nötigung vor.
Der Verteidiger beantragt eine weitere 20 minütige Unterbrechung um einen weiteren Befangenheitsantrag zu formulieren.
Eine ältere Reichsbürgerin namens Waltraut, die Mann und Angestellte hat, echaufiert sich, das sie erst so spät von der Möglichkeit der Apostille erfahren hat. Hätte sie die schon länger gehabt, wären 3 Polizeiaktionen bei ihr erfolglos geblieben. Dann hätte sie den Polizisten Bescheid sagen können.
13.45 Uhr Fortsetzung der Hauptversammlung
Der 3. Befangenheitsantrag wird gestellt mit der Begründung, dass die Verlesung der Anklage keine unaufschiebbare Handlung im Sinne des § 29 StPO war. Die Vorsitzende verliest daraufhin den geänderten Paragrafen und setzt die Hauptverhandlung ohne Antragsbescheidung fort.
Jetzt darf die Angeklagte ihre Erklärung verlesen. Es ist das übliche Reichsbürgergeschwurbel. Näheres eingehen spare ich mir an dieser Stelle, denn Frau Fazekas hat mir feierlich ein Exemplar ihres langatmigen Traktats überreicht und ich werde es in den Anhang laden. Als der Staatsanwalt ein Exemplar erhält fragt er, ob er das als Mensch oder als Staatsanwalt erhält.
Man tritt in die Beweisaufnahme und das gericht befragt die Angeklagte nach ihren persönlichen Verhältnissen. Sie gibt an geschieden zu sein und den Beruf einer Kauffrau erlernt zu haben. Sie arbeiten momentan als Bürohilfe für 400 € im Monat und erhält etwa die selbe Summe an Mietzuschuss. Auf nachfragen des Staatsanwalts wieso sie im eigenen Haus zur Miete wohnt, gibt sie an dieses Haus und Grundstück gegen Kreditübernahme an ihren Sohn veräußert zu haben.
Mehr möchte Frau Fazekas nicht sagen, denn sie sei nicht die geladene juristische Person und werde von nun an die Verhandlung vom Zuschauerraum aus verfolgen
Der Richterin ist das buggie. Sie führt die Verhandlung sowieso sehr ruhig und souverän und sorgt dafür, dass aus ihrem Gerichtssaal keinen Affenzirkus wird. Sie hat einen sehr guten Eindruck bei mir hinterlassen.
Weiter geht’s mit der Zeugenvernahme:
1. Zeugin
Sachbearbeiterin in der Vollstreckungsstelle der Staatsanwaltschaft. Bei ihr war es die erste Begegnung mit den Reichsbürgern. Sie hat sich schon wegen der Forderung sorgen gemacht und war irritiert. Fand es einschränkend, dass sie das gefühl hatte nicht gefahrlos in die USA fahren zu können. Aber ihre Kollegen und Chefs haben ihr den rücken gestärkt und sie hat auch nur die ersten 2 Schreiben der Angeklagten zu gesicht bekommen. Ansonsten ist sie Froh das alles ausgestanden ist.
2. Zeugin
Die Obergerichtsvollzieherin mit 27 Jahren Beruferfahrung, die sich bereits seit vielen Jahren mit der Familie Fazekas rumschlagen darf. Auf die Frage ob sie sie persönlich kenn antwortet sie, dass sie frau Fazekas immer nur zu Gesicht bekommt wenn sie mit einem Spezialkomando bei ihr klingelt. Ansonsten kennt sie die Briefe seit Jahren und weiß, dass sie eine besondere Hassfigur für die Angeklagte ist. Das bereitet ihr auch keine schlaflosen Nächte. Sie war auch während des angesprochenen Zeitraumes auf einer Reise in den USA. Sie hat dabei nur den Löschauszug des UCC-Eintrages dabei. Über die Sache weiß sie nur etwas am Rande, da sich eine Kollegin des Amtsgerichtes darum gekümmert hat.
Nach meiner Meinung hat die Frau Eier aus Stahl.
3. Zeuge
Ein Datenforensiker, der den PC der Angeklagten gesichtet hat. Sagt nur etwas zu der Art der Beweissicherung. Inhaltlich hat er nix beizutragen.
Danach wird die Verhandlung auf Mittwoch den 30.08.2017 9.00 im Saal 344 im Gebäude des Landgerichts Zwickau vertagt. Ich kann diesen Termin leider nicht wahrnehmen, da die Arbeit erbarmungslos nach mir schreit.
Viel Freude beim Lesen
P.S. Die Erklärung von Fazekas zu allem und jedem und über sich selbst reiche ich nach.