Autor Thema: Die Malta-Masche  (Gelesen 51146 mal)

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #165 am: 21. Juni 2017, 12:25:48 »
Ich habe momentan auch nicht sehr viel Zeit, aber für eine schnelle, vielleicht nicht auf jedes Detail eingehende Recherche reicht es dann doch noch.
Ähm. Ja. Und dann war da noch der Koch, der "nur schnell für einen kleinen Happen" ein fünf Gänge Menü hinstellte, als wäre es nichts. Man bewerfe @Rima882 mit Karma!!

Im Einzelnen:
b) Festzuhalten bleibt, dass das maltesische Rechtssystem diejenigen Mechanismen, welche diese perfide Vorgehensweise der Reichsbürger in Deutschland verhindern oder erschweren, allem Anschein nach nicht kennt.
Das halte ich für des Pudels Kernden springenden Punkt.
Off-Topic:
Ich will garnicht darüber nachdenken, was diese Redensart im SSL-Kontext aussagen könnte… :doh:

Hinsichtlich der Kostenvorschusspflicht möchte ich noch auf den hierzulande geltenden Anwaltszwang verweisen. Ich kann mir eher vorstellen, dass der auf Malta nicht existiert, als dass die maltesischen Anwälte ohne Vorschuss arbeiten…

(3) Es scheint in Malta auch kein Problem zu sein, dass man sich durch falsche Angaben in einem Zivilrechtsstreit dem Vorwurf des (Prozess-) Betruges aussetzt. Entweder ist das dort nicht strafbar (was ich mir aber eigentlich nicht vorstellen kann) oder es wird nicht wirksam verfolgt (was schon eher möglich ist).
Wie ich mantraartig wiederhole: Wenn er auf Malta nicht verfolgt wird, soll man ihn eben hier verfolgen. Außerdem: Wäre das nicht geradezu klassisch für Aussagedelikte?

c) Es mag ja sein, dass maltesische Gerichte auch dann zuständig sein können, wenn (nur) die klagende Partei in Malta ansässig ist.
Dem müssten eigentlich die Rom-Verordnungen entgegenstehen, die als EU-Verordnungen auch unmittelbar auf Malta gelten. Ob die maltesischen Gerichte die kennen und/oder sich darum scheren ist aber bereits eine nachgeordnete Frage, denn es besteht ja auch die Möglichkeit der Täuschung durch die Antragsteller (insb. mit ihrer seltsamen Auffassung von "Verträgen" und "AGB").
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Mr. Devious

Re: Die Malta-Masche
« Antwort #166 am: 28. Juni 2017, 21:09:44 »
Ich packe es mal hier rein:

http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/stadt/hn/hn/Skurriler-Prozess-um-angeblichen-Reichsbuerger;art132095,3871452

wegen versuchter Nötigung. Verteidiger: Lutz Schaefer

Spoiler
Skurriler Prozess um angeblichen Reichsbürger

Heilbronn  Nach seinen Millionenforderungen gegen Richter und Staatsanwälte offenbart ein 75-Jähriger vor Gericht ein sonderbares Rechtsbild. Seine Drohungen seien keine Nötigung gewesen.

Von Carsten Friese

Ist er jetzt ein Reichsbürger? Oder ein Germanit, die den Staat ebenfalls ablehnen? Beim Prozessauftakt gegen einen 75-jährigen Rentner bleibt die Frage vor dem Heilbronner Landgericht am Mittwoch ungeklärt. Der ähnlich alte Verteidiger aus dem Hunsrück schiebt den Reichsbürgerhinweis von Richter Thomas Berkner am Anfang gleich mal beiseite, weil dies so gar nichts mit dem Fall zu tun habe.

Es wird eine skurrile Verhandlung gegen den Rentner, der in Handschellen ins Gericht kommt und kurz zu den Besuchern im Saal winkt. Als Bankkaufmann, Bankbetriebswirt, stellt er sich vor, um dann gleich mal das angeklagte Verhalten aus seiner Sicht zu deuten.

Abstruse Schreiben an Staatsbedienstete

Er hat Staatsanwälte, Richter und eine Gerichtsvollzieherin in der Region Heilbronn mit abstrusen Schreiben überzogen, hat sie nach einem Zwangsversteigerungsverfahren um sein Wohnhaus in Hohenlohe und anderen Justizverfahren gegen ihn aufgefordert, binnen einer gesetzten Frist erst einmal eine amtliche Legitimation für ihr staatliches Wirken vorzulegen. Tun Sie das nicht, drohte er, werde er in den USA ein Pfandrecht von zehn Millionen US-Dollar geltend zu machen und die unwilligen Staatsbediensteten in ein US-Schuldenregister eintragen lassen. In einem Fall tauchte der Name einer Gerichtsvollzieherin laut Anklage tatsächlich in diesem Register auf. Bei einer Einreise in die Staaten hätte die Frau Probleme bekommen.
Angeblicher Reichsbürger vor Gericht
Der 77-Jährige kam in Handschellen in den Gerichtssaal. Foto: Berger

Wortreich erklärt Verteidiger Lutz Schaefer, dass sein Mandant die Schreiben einräumt und sich bei den Betroffenen entschuldigt habe. Als der 75-Jährige sich dann selbst zu Wort meldet, wird es ein verwinkelter Staffellauf um juristische Deutungshoheiten. Von „kaufmännischen Schreiben“ spricht der Rentner, von Fristen, in denen die Angeschriebenen ja hätten Widerruf einlegen können.

Versuchte Nötigung weist er von sich

Von „Kollegen“ habe er von dieser Möglichkeit gehört, auf „Unbilden rechtlicher Art auch rechtlich zu begegnen“. Die zehn Millionen US-Dollar seien nur eine vorgegebene Größe in dem Schuldenregister gewesen, dies habe für ihn „keine Bedeutung“ gehabt. Und: An eine spezielle Inkasso-Art über den Staat Malta, um das Geld einzufordern, habe er nicht gedacht. Kurzum: Er habe eine „Schockwirkung“ bei den Betroffenen erzeugen wollen, räumt er ein. Aber: Er sei der Meinung gewesen, dass so etwas „rechtens“ war. Versuchte Nötigung weist er von sich. Das seien ja „rechtlich gebildete Leute“, führt er an.

Der Vorsitzende Richter Thomas Berkner versucht dem Mann, Recht zu erläutern. „Ich darf nicht mit allem drohen“, sagt er. Das Vorgehen „ist und bleibt eine versuchte Nötigung“, steckt Berkner das juristische Feld früh ab. Eine Verknüpfung von deutschen mit ausländischem Recht, die der Angeklagte da vorgenommen habe, sei sehr mutig. Es gebe Menschen, juristische Laien, „die verheddern sich im eigenen Gebilde, das sie sich da zurechtlegen“, betont der Richter.

Zwangsversteigertes Haus in Hohenlohe

Seit einem halben Jahr ist der Rentner in Untersuchungshaft. Nach dem Auszug aus dem zwangsversteigerten Haus in Hohenlohe ist er nach in den östlichen Landkreis Heilbronn in eine Wohnung gezogen, lebt von rund 1000 Euro Rente, wie er sagt. Zwei Vorstrafen stehen in seiner Akte, wegen Betrugs bei Geldanlagegeschäften und einer Insolvenzverschleppung.

Hellhörig wurde der Richter, als der Angeklagte von seinem neuen Ziel sprach, eine Firma auf dem Bereich der Energiegewinnung mit Kraftwerken zu gründen. Von welchem Geld er da Kraftwerke bauen will? Der Angeklagte bleibt vage, spricht von „Pauschalen“, die bezahlt würden, und von einem „Koordinator“, der für ihn die Geschäfte erledige, da er ja derzeit im Gefängnis sitzt. Warum er sich das in seinem Alter noch antun will, fragt der Richter. Die Antwort: „Ich bin ein Mensch, der ständig in Action ist.“
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Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #167 am: 28. Juni 2017, 21:33:57 »
Zitat
Zwei Vorstrafen stehen in seiner Akte, wegen Betrugs bei Geldanlagegeschäften und einer Insolvenzverschleppung.
Und wieder die altbekannte Geschichte. Mit 1000 Euro Rente gehört dieses Exemplar allerdings schon zu den reicheren RD, die es gibt.
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dtx

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #168 am: 16. Juli 2017, 19:42:32 »
...
Immerhin - und das muss man den Maltesern zugute halten - hat man ausweislich des Zeitungsartikels der MZ das Problem auch dort erkannt und den deutschen Betroffenen in diesen Fällen Unterstützung durch eine maltesische Rechtsanwältin angeboten. Fragt sich nur, wer deren Tätigkeit dann am Ende bezahlen muss.

Soweit ich mich erinnere, handelte es sich um eine Anwältin, mit der die Deutsche Botschaft Kontakte pflegt. Die Einsicht der Malteser hatte sich dadurch manifestiert, daß um Mitteilung der Fälle an die Maltesische Generalstaatsanwaltschaft gebeten wurde, offenbar, um den Prozeßbetrug in Malta zu verfolgen.

Ähm. Ja. Und dann war da noch der Koch, der "nur schnell für einen kleinen Happen" ein fünf Gänge Menü hinstellte, als wäre es nichts. Man bewerfe @Rima882 mit Karma!!

Das geht leider nicht so oft, wie ich das möchte. Vielleicht kann jemand helfen.
« Letzte Änderung: 16. Juli 2017, 19:46:36 von dtx »
 

Offline Gutemine

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #169 am: 24. Juli 2017, 17:55:47 »
Der Prozess gegen die Fazekas wurde erneut verschoben. Es ist jemand erkrankt.

Spoiler
Montag, 24.07.2017
Prozess gegen „Reichsbürgerin“ in Zwickau erneut verschoben

Zwickau. Ein Prozess gegen eine bekennende „Reichsbürgerin“ wegen Nötigung ist erneut verschoben worden. Wie das Amtsgericht Zwickau am Montag mitteilte, wurde die für diesen Dienstag geplante Verhandlung auf den 29. August verlegt. Grund sei die Erkrankung eines Prozessbeteiligten. Ob es sich dabei um die Angeklagte handelt, wollte eine Sprecherin aus Datenschutzgründen nicht sagen.

Der 63-jährigen Beschuldigten wird Nötigung in zwei Fällen vorgeworfen. Sie soll mit der sogenannten Malta-Masche gegen eine Rechtspflegerin und eine Gerichtsvollzieherin Schadenersatzforderungen in Höhe von insgesamt 190 Millionen Euro gestellt haben. Der Prozess war am 12. Juni nach Verlesen der Anklageschrift ausgesetzt worden, weil der Verteidiger keine vollständige Akteneinsicht gehabt haben will.

Die Angeklagte war bundesweit durch die ARD-Dokumentation „Reichsbürger gegen den Staat“ bekannt geworden. Dort hatte sie die Besitzurkunde eines Inkasso-Unternehmens in Malta gezeigt, über das sie die Millionenforderungen erhebt.

Nach der „Malta-Masche“ werden fiktive Forderungen über ein Internetportal im Register des Uniform Commercial Code (UCC) in den USA eingetragen. Diese Forderungen werden an eine Inkasso-Firma in Malta abgetreten, die dann einen vollstreckbaren Titel erwirken soll. Dieses von „Reichsbürgern“ genutzte Verfahren hat zum Ziel, zum Beispiel Behördenmitarbeiter einzuschüchtern. (dpa)
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http://www.sz-online.de/sachsen/prozess-gegen-reichsbuergerin-in-zwickau-erneut-verschoben-3734199.html
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dtx

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #170 am: 2. August 2017, 20:09:05 »
Rechtsanwalt Lutz Schäfer, der Kumpanei mit uns sonst eher unverdächtig, warnt vor UCC-Tricks und Malta-Masche.

http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=315&suchbegriff=UCC&lang=

Das mit den 500 $ finde ich interessant.

Nun, dabei handelt es sich um die "Gebühr", die bei Eintragung falscher Forderungen ohne Zustimmung des Schuldners anfalle, womit er meine Meinung dazu stützt. Viel interessanter - und hier kommen wir auf @kairo 's einleitenden Satz, sind RA Schäfers Einschätzungen zur Tätigkeit des maltesischen Inkassobüros und der bisherigen Neigung der maltesischen Gerichte, dessen Anträgen ohne nähere Prüfungen nachzugeben. 
 
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Offline Brüllaffe

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #171 am: 29. August 2017, 23:11:34 »
Melde mich gesund und müde vom Außeneinsatz zurück

Prozessbericht über das Strafverfahren gegen Birgit Elfriede Fazekas geboren am 23.05.1954 wegen zweier Fälle von versuchter unvollendeter Nötigung 38Ds 120Js 5402/15 am 29.08.2017 vor dem Einzelrichter am Amtsgericht Zwickau Saal 3.

Richterin Frau Direktorin des Amtsgerichtes Ast

Verteidiger   RA Jörn Förster, Berlin

Ankläger    Staatsanwalt Scherbeck

2 Polizisten und 2 Justitzwachtmeister

Öffentlichkeit 6 Pressevertreter und 6 Reichsbürgerunterstützer

Die Sitzung findet im Gebäude der Staatsanwaltschaft in Zwickau statt. Es gibt eine Taschenkontrolle und eine Sicherheitsschleuse. Vor dieser Schleuse taucht ein typischer dynamischer utgelaunter Zwickauer auf und verkündet deutlich hörbar “Na hier verlassen aber viele Orientalen mit einem Lächeln das Gebäude“ Habe ich mich bei meiner Ankunft noch gefragt warum ich solange nicht in Zwickau war fällt es mir jetzt wieder ein. Das Foyer ist ein ganz besonderer Basar man hört jegliche Art der weichen deutschen Dialekte.

Vor den Sälen befindet sich ein weiterer Checkpoint bei dem Ausweise kopiert und Telefone eingesammelt werden. Frau Fazekas faucht den Justizwachtmeister an, dass sie keinen Ausweis habe und kramt aber noch einen Reisepass hervor und kann passieren. Beim Blick über ihre Schulter sehe ich einen Blauen Reisepass „Deutsches Reich“ auf ihrer Tasche liegen. Ich gehe in den Saal und setze mich in die letzte Reihe zu den Presseleuten und Bloggern. Die FP ist vertreten.
Und das dreiköpfige Team eines Redaktionsbüros.

Die Richterin betritt den Verhandlungssaal und bis auf einen offensichtlichen Fazekas-Unterstützer bleiben alle Reichsbürger in Verachtung des Gerichts sitzen. Ganz im Gegensatz zu Frau Fazekas. Die bleibt vorerst stehen. Der Frau Vorsitzenden ist das egal oder sie bemerkt es nicht, da Das bei der Körpergröße der Angeklagten auch wirklich schwer zu unterscheiden ist.

Die Verhandlung wird aufgerufen. Frau Fazeka ergreift sofort das Wort und teilt mit, dass die Administratorin der juristischen Person Birgit Fazekas anwesend ist. Die Richterin weist sie zurecht, dass sie  noch nicht dran ist. Es erfolgt die Feststellung der Anwesenheit.

Bevor der Staatsanwalt die Anklage verlesen kann, will Fazekas eine Erklärung, sie nennt dass Chronologie verlesen. Die Richterin unterbindet selbiges. Der Verteidiger stellt den Antrag die Anklage nicht zu verlesen und das Verfahren durch Urteil nach § 160 StPO zu beenden oder hilfsweise nach § 134 StPO auszusetzen und der Staatsanwaltschaft aufzutragen eine nachgebesserte Anklage einzureichen.

Begründet wird der Antrag damit, dass die Anklage unverhältnismäßig lang und detailreich sei und sie es an der durch die StPO in § 200 StPO geforderte Kürze und objektive Beschränkung auf die Tatbestandsmerkmale der Anklage vermissen lasse. Außerdem seien Formulierungen in der Anklage  enthalten, die geeignet seien die Angeklagte in der Öffentlichkeit und vor dem Gericht vorzuverurteilen und herabzuwürdigen. Dadurch würde die Staatsanwaltschaft die von ihr geforderte Objektivitätspflicht verletzen.

Der Staatsanwalt beantragt wie zu erwarten die Abweisung des Antrages und begründet es unter anderem damit, dass die angeblich herabwürdigenden Formulierungen das Ermittlungsergebnis beinhalten und diese vor allem zugunsten der Angeklagten wirken und nur ein Versuch einer unvollendeten Nötigung angenommen wird.

Verhandlung wird 20 min unterbrochen. Alle Beteiligten verbleiben im Saal. Die Richterin braucht 10 min. länger um über den Antrag zu befinden.

Der Antrag wird abgelehnt. Die Anklage entspricht den Ansprüchen der StPO, insbesondere liegt keine Vorverurteilung und kein Herabwürdigung der Angeklagten vor.

Der Verteidiger stellt daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende, der von der Staatsanwaltschaft widersprochen wird. Die Sitzung wird unterbrochen und die Anwesenden aus dem Saal gebeten.
Als Frau Fazekas bemerkt, als sie nach kurzem Verlassen des Sichheitsbereiches wieder in ihren Pass vorzeigen muss theatralisch: „Sachde um jeden Baum“ ich vermute mal, dass sie die Ironie dieses Satze in Bezug auf die später noch zur Sprache kommenden Konvolute mit denen Sie Diejenigen beglückt die ihr von Amtswegen nicht aus dem Weg gehen können, nicht begreift. Sie wendet sich an den Vertreter der FP und sagt ihm sie habe eine Erklärung vorbereitet, die sie aber erst verteilen könne, wenn sie sie nach UCC öffentlich gemacht hat. Was das genau bedeutet ergibt sich für den Schreiber erst später.

Die Reichsbürger unterhalten sich murmelnd man hört die Worte „Schießbefehl, Verfahrensfehler und Täuschung im Rechtsverkehr. Ein älterer dürrer Unterstützer, der sicherlich noch im deutschen Reich geboren wurde packt am Checkpoint aus. Auf seinem Notizbuch ist eine Epaulette eines NVA-Leutnants geheftet und der besitzt tatsächlich einen Personalausweis aber diesen verwahrt er für den echten Touch in einem mit Alupapier ausgeschlagen Täschchen. Wie ich später sehen muss dient das Notizbuch nicht der Mitschrift, sondern enthält Fett die Worte „Lügenpresse“ und „Hochverräter“ die er im laufe einer der nächsten Unterbrechungen einem, wie ich zugeben muss, penetranten Pressefotografen vor die Linse. Im großen und ganzen ist das Reichsbürgergrüppchen wohl vergnügt und fühlt sich auf dem richtigen Weg. Als man sich wieder in den Verhandlungssaal begibt beschwert sich Frau Fazekas bei den Pressevertretern, dass sie heute früh im Radio als Reichsbürgerin und Pionierin der Maltamasche bezeichnet wurde. Sie fragt in die Runde ob wir den wüssten was das Wort Pionier bedeutet und setzt an von ihrem Pionierausweis zu erzählen, aber da setzt die Richterin die Verhandlung fort. Als erstes verfügt sie, dass auch die Presse ihre Funktelefone abgeben muss. Eine ältere Frau mit kaputter Dauerwelle hatte nämlich versucht mit einem Fantasiepresseausweis dieselben Privilegien zu bekommen wie ihre seriösen „Kollegen“.

Frau Ast verliest die Ablehnung des Befangenheitsantrages, den ihr Kollege Herr RiAG Große-Streine beschieden hat. Zur Begründung wird kurz gesagt Unzulässigkeit wegen Verfahrensverschleppung angeführt.

Der Verteidiger beantragt erneut eine Unterbrechung um einen weiteren Befangenheitsantrag zu formulieren.

Fortsetzung um 13.10 Uhr. Der weitere Befangenheitsantrag wird vorgetragen. Er stützt sich auf das Argument, dass die Frau Vorsitzende bei der Ablehnung des 1. Antrages die Begründung nicht vollständig ausgeschöpft habe. Der Staatsanwalt antwortet mit dem am 24.08.2017 geänderten § 29 I 1 StPO, wonach über einen Befangenheitsantrag erst vor den Schlussvorträgen entschieden werden muss, um die Hauptverhandlung nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Er weist den Verteidiger süffisant auf den Umstand hin, das es die Reichsbürger mit ihrem Verhalten vor Gericht waren, die diese Gesetztesnovellierung notwendig gemacht haben. Bei der Hälfte der Zuhörer kommt es zu halblauten Unmutsbekundungen.

Die Richterin schließt sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft an und lässt den Antrag unbeschieden.

Um 13.20 ist es endlich soweit. Der Herr Staatsanwalt darf sich erheben und die Anklage verlesen.

Der Anklage zugrunde liegen 2 Sachverhalte.

1. Frau Fazekas wurde wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein und einem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz zu einer Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen zu 23 € verurteilt.

2. Gegen die Angeklagte lagen mehrere zivilrechtliche Vollstreckungsaufträge.

Beide Sachverhalte gingen in die Vollstreckung bis jeweils zu Erlaß von Haftbefehlen zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe bzw. zur Erzwingung der Vermögensauskunft.

In diesem Zusammenhang erhob die Angeklagte gegen die jeweiligen Sachbearbeiter Forderungen von einmal 60.000.000 $ und 130.000.000. Nach dem auf die Forderungen nicht reagiert wurde lies sie diese in UCC-Register in entweder Washington DC oder Washington State eintragen und trat sie später an die von ihr gegründete Phoenix International Inkasso Ltd in Malta ab. Die wiederum stellte einen Antrag auf Vollstreckung bei der zuständigen Maltesischen Behörde die diese versuchte am 24.01.2015 und am 31.03.2015 an die Sachbearbeiter zuzustellen.

Da die Vollstreckungsurkunden jeweils an die Verwaltung des AG Zwickau gesandt wurden, erkannte die Verwaltung einen möglichen Amtshaftungsfall und teilte der maltesischen Behörde mit, dass die Urkunden unter diesen Umständen nicht weitergeleitet, sondern zurückgesendet werden. Im weiteren Verlauf bemühte sich die Behörde unter Mitwirkung das Auswärtigen Amtes zu einer Aufhebung der Vollstreckungen in Malta und einer Löschung der Einträge im USS-Register. Die zugrunde liegenden Vollstreckungen konnten ohne Verzögerung beigetrieben werden.

Deswegen liegen hier nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nur 2 Fälle von versuchter  unvollendeter Nötigung vor.

Der Verteidiger beantragt eine weitere 20 minütige Unterbrechung um einen weiteren Befangenheitsantrag zu formulieren.

Eine ältere Reichsbürgerin namens Waltraut, die Mann und Angestellte hat, echaufiert sich, das sie erst so spät von der Möglichkeit der Apostille erfahren hat. Hätte sie die schon länger gehabt, wären 3 Polizeiaktionen bei ihr erfolglos geblieben. Dann hätte sie den Polizisten Bescheid sagen können.

13.45 Uhr Fortsetzung der Hauptversammlung

Der 3. Befangenheitsantrag wird gestellt mit der Begründung, dass die Verlesung der Anklage keine  unaufschiebbare Handlung im Sinne des § 29 StPO war. Die Vorsitzende verliest daraufhin den geänderten Paragrafen und setzt die Hauptverhandlung ohne Antragsbescheidung fort.

Jetzt darf die Angeklagte ihre Erklärung verlesen. Es ist das übliche Reichsbürgergeschwurbel. Näheres eingehen spare ich mir an dieser Stelle, denn Frau Fazekas hat mir feierlich ein Exemplar ihres langatmigen Traktats überreicht und ich werde es in den Anhang laden. Als der Staatsanwalt ein Exemplar erhält fragt er, ob er das als Mensch oder als Staatsanwalt erhält.

Man tritt in die Beweisaufnahme und das gericht befragt die Angeklagte nach ihren persönlichen Verhältnissen. Sie gibt an geschieden zu sein und den Beruf einer Kauffrau erlernt zu haben. Sie arbeiten momentan als Bürohilfe für 400 € im Monat und erhält etwa die selbe Summe an Mietzuschuss. Auf nachfragen des Staatsanwalts wieso sie im eigenen Haus zur Miete wohnt, gibt sie an dieses Haus und Grundstück gegen Kreditübernahme an ihren Sohn veräußert zu haben.

Mehr möchte Frau Fazekas nicht sagen, denn sie sei nicht die geladene juristische Person und werde von nun an die Verhandlung vom Zuschauerraum aus verfolgen

Der Richterin ist das buggie. Sie führt die Verhandlung sowieso sehr ruhig und souverän und sorgt dafür, dass aus ihrem Gerichtssaal keinen Affenzirkus wird. Sie hat einen sehr guten Eindruck bei mir hinterlassen.

Weiter geht’s mit der Zeugenvernahme:

1. Zeugin

Sachbearbeiterin in der Vollstreckungsstelle der Staatsanwaltschaft. Bei ihr war es die erste Begegnung mit den Reichsbürgern. Sie hat sich schon wegen der Forderung sorgen gemacht und war irritiert. Fand es einschränkend, dass sie das gefühl hatte nicht gefahrlos in die USA fahren zu können. Aber ihre Kollegen und Chefs haben ihr den rücken gestärkt und sie hat auch nur die ersten 2 Schreiben der Angeklagten zu gesicht bekommen. Ansonsten ist sie Froh das alles ausgestanden ist.

2. Zeugin

Die Obergerichtsvollzieherin mit 27 Jahren Beruferfahrung, die sich bereits seit vielen Jahren mit der Familie Fazekas rumschlagen darf. Auf die Frage ob sie sie persönlich kenn antwortet sie, dass sie frau Fazekas immer nur zu Gesicht bekommt wenn sie mit einem Spezialkomando bei ihr klingelt. Ansonsten kennt sie die Briefe seit Jahren und weiß, dass sie eine besondere Hassfigur für die Angeklagte ist. Das bereitet ihr auch keine schlaflosen Nächte. Sie war auch während des angesprochenen Zeitraumes auf einer Reise in den USA. Sie hat dabei nur den Löschauszug des UCC-Eintrages dabei. Über die Sache weiß sie nur etwas am Rande, da sich eine Kollegin des Amtsgerichtes darum gekümmert hat.

Nach meiner Meinung hat die Frau Eier aus Stahl.

3. Zeuge

Ein Datenforensiker, der den PC der Angeklagten gesichtet hat. Sagt nur etwas zu der Art der Beweissicherung. Inhaltlich hat er nix beizutragen.

Danach wird die Verhandlung auf Mittwoch den 30.08.2017 9.00 im Saal 344 im Gebäude des Landgerichts Zwickau vertagt. Ich kann diesen Termin leider nicht wahrnehmen, da die Arbeit erbarmungslos nach mir schreit.

Viel Freude beim Lesen

P.S. Die Erklärung von Fazekas zu allem und jedem und über sich selbst reiche ich nach.

« Letzte Änderung: 29. August 2017, 23:19:15 von Brüllaffe »
„These are attacks by Democrats willing to do anything to stop the almost 75 million people (the most votes, by far, ever gotten by a sitting president) who voted for me in the election—an election which many people, and experts, feel that I won. I agree!“ anonymous
 

Offline Gutemine

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #172 am: 30. August 2017, 05:32:18 »
Ich steuere mal die Beiträge in der "Lügenpresse" bei...

Spoiler
Amtsgericht Zwickau "Reichsbürgerin" blockiert eigenen Prozess mit Anträgen

Der Prozess gegen die Reichsbürgerin Birgitt F. aus Zwickau wird fortgesetzt. Der 63-jährigen Beschuldigten wird Nötigung in zwei Fällen vorgeworfen. Sie soll mit der sogenannten "Malta-Masche" gegen eine Rechtspflegerin und eine Gerichtsvollzieherin Schadenersatzforderungen in Höhe von insgesamt 190 Millionen Euro gestellt haben.

Der Prozess am Amtsgericht Zwickau war am 12. Juni nach Verlesen der Anklageschrift ausgesetzt worden, weil der Verteidiger angab, keine vollständige Akteneinsicht gehabt zu haben. Nach einer nochmaligen Verlegung des Termins aufgrund einer Erkrankung eines am Prozess Beteiligten, wurde die Verhandlung am Dienstag fortgesetzt.
Absichtliche Verfahrensverschleppung

Der Verhandlungstag zog sich hin, weil der Verteidiger der Angeklagten zahlreiche Anträge einbrachte, die von der zuständigen Richterin jedoch als "absichtliche Verfahrensverschleppung" gewertet und abgelehnt wurden. Allein drei Befangenheitsanträge stellte der Anwalt gegen die vorsitzende Richterin. Er warf ihr Verfolgungseifer vor. Erst nach mehr als zwei Stunden konnte die Anklage verlesen werden. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, steht noch nicht fest.

In der ARD-Dokumentation "Reichsbürger gegen den Staat" war Brigitte F. als Inhaberin eines solchen Inkassounternehmens, der Pegasus International Incasso Limited, aufgetreten. Das geforderte Geld sollte nach Aussagen von F. beispielsweise für Schulen, Kindergärten und Altenheime verwendet werden.

Malta-Masche als Einschüchterungsversuch

Bei der "Malta-Masche" werden fiktive Forderungen über ein Internetportal im Register des Uniform Commercial Code ( UCC ) in den USA eingetragen. In dieses Register kann jeder einen Schuldner eintragen. Die Registrierung erfolgt ohne Prüfung der Korrektheit der Angaben. Die erhobenen Forderungen werden im Anschluss an eine Inkasso-Firma in Malta abgetreten, die versucht, einen vollstreckbaren Titel gegen Richter, Gerichtsvollzieher, Politiker und Organisationen zu erwirken.

In Malta herrscht die Besonderheit, dass solchen Forderungen binnen 30 Tagen persönlich vor Gericht widersprochen werden muss. Sonst werden die Forderungen rechtskräftig, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von der Fraktion Die Linke vom Oktober 2016. Bisher sei es weder zur Zustellung einer Klagschrift oder eines Europäischen Zahlungsbefehls aus Malta an beklagte Amtsträger in Deutschland gekommen.
Reichbürger in Sachsen

Aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich lehnen Reichsbürger die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ab, heißt es im Bericht des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) vom Juni 2017. Das LfV geht davon aus, dass in Sachsen insgesamt 718 Personen der Reichsbürgerszene zuzuordnen sind. 40 Personen haben eine waffenrechtliche Erlaubnis. Die meisten Reichbürger gibt es in Mittelsachsen (120). Bundesweit geht man von 10.000 Personen aus, davon 500 bis 600 Rechtsextremisten.

Quelle: MDR/mar
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http://www.mdr.de/sachsen/chemnitz/prozess-gegen-reichsbuergerin-zwickau-100.html
Spoiler
Zwickau Prozess gegen 63-Jährige: Versuchte Nötigung mit „Malta-Masche“

Weil sie mit der so genannten „Malta-Masche“ Druck auf die Justiz machen wollte, muss sich eine 63-Jährige vor dem Amtsgericht Zwickau wegen versuchter Nötigung verantworten.

| Artikel veröffentlicht: 29. August 2017 15:16 Uhr

Zwickau -
. Weil sie mit der so genannten „Malta-Masche“ Druck auf die Justiz machen wollte, muss sich eine 63-Jährige vor dem Amtsgericht Zwickau wegen versuchter Nötigung verantworten. Die Zwickauerin wollte laut Anklage gegen eine Gerichtsvollzieherin und eine Rechtspflegerin Schadenersatzforderungen in Höhe von 190 Millionen Euro geltend machen. Die Staatsanwaltschaft rechnet die Angeklagte den Reichsbürgern zu.

Demnach ließ die Frau ihre Fantasieforderungen zunächst in ein US-amerikanisches Schuldnerregister eintragen. Anschließend trat sie diese an ein Inkasso-Unternehmen auf Malta ab. Über die zuständige Justizbehörde seien die Forderungen schließlich ohne inhaltliche Prüfung an die deutschen Behörden zugestellt worden, die deren Annahme aber verweigerten.

Anklage mit Verzögerung verlesen

Die Frau hatte demnach erzwingen wollen, dass insgesamt 13 gegen sie laufende Vollstreckungsbefehle wegen „hartnäckiger Nichtzahlung“ nach rechtskräftigen Verurteilungen nicht durchgesetzt werden, hieß es in der Anklageschrift.

Die Verhandlung zog sich hin, weil der Verteidiger zahlreiche Anträge einbrachte, die die zuständige Richterin jedoch als „absichtliche Verfahrensverschleppung“ wertete und ablehnte. Erst nach mehr als zwei Stunden wurde die Anklage verlesen. Das Verfahren wird am Mittwoch fortgesetzt. Wann es zu einem Urteil kommt, ist noch unklar.

Von LVZ
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http://www.lvz.de/Mitteldeutschland/News/Prozess-gegen-63-Jaehrige-Versuchte-Noetigung-mit-Malta-Masche
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #173 am: 30. August 2017, 07:44:47 »
Ich beantrage hiermit einen Außendienstorden für Kollegen Brüllaffe!
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Offline dieda

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #174 am: 30. August 2017, 09:09:50 »
Danke für den tollen Bericht!  :clap:
@all: Überschüttet ihn bitte mit Karma, dass er fast zusammenbricht!
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Offline Brüllaffe

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #175 am: 30. August 2017, 11:09:33 »
Okay Bilder die 2.



















„These are attacks by Democrats willing to do anything to stop the almost 75 million people (the most votes, by far, ever gotten by a sitting president) who voted for me in the election—an election which many people, and experts, feel that I won. I agree!“ anonymous
 
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #176 am: 30. August 2017, 12:18:33 »
Na ja, eigentlich das übliche Geschwurbel aus dem Lager des Frühverlaubten.

Interessant allerdings der letzte Satz auf dem letzten Bild. Da hätte man vor dem Hintergrund des dem Verfahren zu Grunde liegenden Sachverhaltes als Staatsanwalt sicher nicht geringe Lust, gleich noch ein neues Verfahren hinterherzuschieben. Auf jeden Fall kann das für das Gericht hilfreich sein, wenn es darüber entscheiden muss, ob Geld- oder Freiheitsstrafe zu verhängen ist und - falls es eine Freiheitsstrafe sein darf - ob mit oder ohne Bewährung.
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #177 am: 30. August 2017, 14:39:00 »
Ich war ja bisher immer der Meinung, dass Strafen über 2 Jahren nicht mehr Bewährungsfähig sind. Aber, man lernt ja nie aus. Sind vielleicht auch einfach nur "Sächsische Gesetze".  :o
Spoiler
Reichsbürgerin zu Bewährungsstrafe verurteilt

erschienen am 30.08.2017

Zwickau. Eine 63-jährige Zwickauerin, die mithilfe der sogenannten Malta-Masche absurde Millionenforderungen gegen Behördenmitarbeiterinnen gestellt hatte, ist am Mittwoch vom Amtsgericht Zwickau wegen versuchter Nötigung zu zweieinhalb Jahren auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Mit den horrenden Forderungen in Höhe von insgesamt 190 Millionen Dollar habe die Frau versucht, die Justizbeschäftigten einzuschüchtern, argumentierte die Staatsanwaltschaft.

Die 63-Jährige hatte im Gerichtssaal zuvor eine zehnseitige Erklärung verlesen, worin sie die Existenz der Bundesrepublik leugnete. Der Verteidiger hatte eine Verfahrenseinstellung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ael)
[close]
https://www.freiepresse.de/LOKALES/ZWICKAU/ZWICKAU/Reichsbuergerin-zu-Bewaehrungsstrafe-verurteilt-artikel9987895.php?cvdkurzlink=f
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #178 am: 30. August 2017, 14:46:44 »
Denke eher, dass die Lügenpresse hier Freiheitsstrafe und Bewährungszeitraum verwechselt hat (§ 56a StGB). Die "Geldstrafe" ist vermutlich eine Bewährungsauflage (§ 56b Abs. 2 Nr. 2 oder 4 StGB)
« Letzte Änderung: 30. August 2017, 14:48:55 von Tuska »
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Offline dieda

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #179 am: 30. August 2017, 16:46:05 »
SächsZ sagt 9 Monate auf Bewährung:

http://www.sz-online.de/sachsen/bewaehrungsstrafe-fuer-reichsbuergerin-3761565.html

Spoiler


Mittwoch, 30.08.2017
Bewährungsstrafe für Reichsbürgerin

Zwickau. Kein Pardon für eine Reichsbürgerin: Weil sie mit der sogenannten „Malta-Masche“ die Justiz aushebeln wollte, wurde eine 63 Jahre alte Frau vom Amtsgericht Zwickau am Mittwoch zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Zwickauerin hatte gegen eine Gerichtsvollzieherin und eine Rechtspflegerin Schadenersatzforderungen über 190 Millionen Euro geltend machen wollen, strafbar als versuchte Nötigung. Sie habe damit die Beamtinnen zwingen wollen, ihren staatlichen Aufgaben nicht mehr nachzukommen, begründete die Richterin.

Demnach ließ die Frau ihre Fantasieforderungen in ein US-amerikanisches Schuldnerregister eintragen. Dafür muss man nur eine Gebühr bezahlen. Anschließend trat die 63-Jährige diese an ein eigens von ihr gegründetes Inkasso-Unternehmen auf Malta ab. Über die Justizbehörde dort seien die Forderungen schließlich ohne inhaltliche Prüfung an die deutschen Behörden zugestellt worden, die deren Annahme aber verweigerten.

Ziel sei es gewesen, die beiden Beamtinnen durch die hohen Geldforderungen lahmzulegen und so zu verhindern, dass insgesamt 13 gegen die Reichsbürgerin laufende Vollstreckungsbefehle nach rechtskräftigen Verurteilungen weiter verfolgt werden.

„Wenn es um Forderungen des Staates geht, verschanzen Sie sich hinter einem von Ihnen proklamierten Reichsgebiet“, sagte die Richterin. Wenn die Frau aber eine Sozialleistung wie etwa monatlich 400 Euro Wohngeld kassiere, erkenne sie die geltenden Gesetze an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
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