Man kann ja einmal den Text des StVG aufrufen und nach "Verzicht" suchen. Das ist ganz interessant.
Eine ausdrückliche Regelung, in welcher Form man auf eine Fahrerlaubnis verzichtet, besteht nicht. Im Alltag gibt es damit aber auch keine Probleme, es sei denn, ein Fitzek kommt ins Spiel.
Dass Fahrerlaubnis und Führerschein zusammenhängen, steht ebenfalls im StVG, §2, Absatz 1:
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.
Also, zum Mitschreiben: Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, braucht zwingend einen Führerschein als Nachweis dieser Fahrerlaubnis. Es gibt hier keinerlei Spielraum zu sagen: "Mir genügt die Fahrerlaubnis, ich will gar keinen Führerschein." Auch die Behörde kann keine Fahrerlaubnis erteilten, ohne einen Führerschein auszustellen. Wenn jemand sich z. B. weigert, ein Lichtbild von sich machen zu lassen und es der Behörde zur Verfügung zu stellen, damit sie dieses auf den Führerschein übertragen kann, dann kann die Behörde auch keinen Führerschein ausstellen, folglich gibt es dann den Nachweis der Fahrerlaubnis nicht.
Das ist nicht unbedingt in hypothetischer Fall: Es gibt durchaus Querulanten, die sich weigern, Geld auszugeben für Lichtbilder u. dgl. Weiter lehnen manche Leute aus religiösen Gründen Lichtbilder ab. (Nun gut, bei den Religiösen ist wenigstens zu hoffen, dass sie auch das Fahren als unreligiös ablehnen ...)
Das wird am Ende dazu führen, dass die Behörde die Erlaubnis widerruft. Wer sich bei der Ausstellung eines Führerscheins eben z. B. weigert, ein Lichtbild von sich machen zu lassen, wird charakterliche Eignungsmängel aufweisen, sprich: Es bleibt zweifelhaft, ob er sich an die Verkehrsregeln halten wird, wenn er schon ein Lichtbild ablehnt.
Umgekehrt steht in jedem einschlägigen Paragrafen, dass beim Entzug einer Fahrerlaubnis, bei Fahrverboten usw. zwingend auch der Führerschein einzuziehen ist.