Autor Thema: Fahrerlaubnis zum 25. Mal  (Gelesen 9177 mal)

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Offline Tuska

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #30 am: 6. April 2016, 18:21:15 »


Für "mich" ist die Aussage, dass "die Rückgabe des Führerscheins mit dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis einhergehe", zunächst einmal nur eine Behauptung. Da müsste dann noch irgend ein Paragraph hinzukommen, um diese Behauptung als zweifelsfreie Tatsache zu erhärten.

Dafür gibt es die Rechtssprechung. In der Urteilsbegründung wird sehr oft auf andere (letztinstanzliche) Urteile verwiesen.
Gerichte bilden das Recht fort - sozusagen. Das ist eine der größten Aufgabe der Iudikative überhaupt.

Beispiel: Das (Grund)Recht auf informationelle Selbstbestimmung findet sich nirgends im GG, wurde aber durch dad BVerfG so "eingeführt".

Es gibt manchmal Abweichungen zur Literaturmeinungen, aber wenn man deinen Gedanken fortführt müsste im Beleidigungs-Paragraphen des StGB eine Lister aller beleidigende Äußerung drinstehen. Nur weil das StGB nicht ausdrücklich sagt*, dass man jemanden nicht als [hier beliebiges primäres Geschlechtsorgan einfügen] bezeichnen darf ist das noch lange nicht erlaubt. Oder verstehe ich dich falsch?

*EDIT: Genau so argumentieren die Reichis allerdings oft. Als Beispiel sei hier DJ Silvan genannt, der einmal dachte, er dürfe eine Beamtin straffrei "Nazi" nennen, weil es ja keinen Pragraphen gäbe, der dieses Wort ausdrücklich als Beleidigung beschreibt...
« Letzte Änderung: 6. April 2016, 18:29:49 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline dillgurke

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #31 am: 6. April 2016, 18:38:44 »
Ja, genau das ist ja bei Fitzek geschehen, die niederen Gerichte haben die Verfahren gegen Fitzek ruhen lassen, bis das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt festgestellt hat, dass Fitzeks Schwurbel-Auftritt einen Verzicht auf die Fahrerlaubnis darstellte.

Selbst wenn Fitzek auf sein dabei hinzugefügtes Schwurbel-Schreiben verzichtet hätte, wäre die Entscheidung kaum anders ausgefallen, denn es gibt es keinen regulären, vorgesehenen Fall, wo man den Führerschein abgibt aber die Fahrerlaubnis behält und weiter fahren kann.

Nur bei einem Fahrverbot gibt man für eine bestimmte Zeit den Führerschein ab (für gewöhnlich bei der Polizeistelle) und behält die Fahrerlaubnis, sodass man den Schein dann wieder ohne Neubeantragung dort abholen kann. Wenn man hier trotzdem zwischendurch fährt, gilt das allerdings auch als Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #32 am: 6. April 2016, 18:46:32 »
Warum es in aller Welt besser ist, einen Handelsvertrag mit Paraguay einzugehen, entzieht sich mir. Das, zusammen mit der Tatsache, dass die Behörden in Paraguay wohl keine gefälschten Dokumente ausgeben spricht dann wieder für Deine These: Es ging immer nur um Täuschung.
Da glaube ich eher, dass Fitzek wirklich meinte, er bekäme eine gültige Fahrerlaubnis und er einem Betrüger auf den Leim gegangen ist. Entgegen seinem Selbstbild ist er ja doch nicht ganz allwissend und ist schon das ein oder andere Mal an der Nase herumgeführt worden.
 
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Offline Tuska

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #33 am: 6. April 2016, 18:54:18 »
Warum es in aller Welt besser ist, einen Handelsvertrag mit Paraguay einzugehen, entzieht sich mir. Das, zusammen mit der Tatsache, dass die Behörden in Paraguay wohl keine gefälschten Dokumente ausgeben spricht dann wieder für Deine These: Es ging immer nur um Täuschung.
Da glaube ich eher, dass Fitzek wirklich meinte, er bekäme eine gültige Fahrerlaubnis und er einem Betrüger auf den Leim gegangen ist. Entgegen seinem Selbstbild ist er ja doch nicht ganz allwissend und ist schon das ein oder andere Mal an der Nase herumgeführt worden.

Als ich damals zum 2. Mal durch die Prüfung gerasselt bin (keine Witze darüber, bitte :( ) hab ich beim googlen auch das ein oder andere dubiose Angebot gefunden...
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #34 am: 6. April 2016, 19:10:49 »
Warum es in aller Welt besser ist, einen Handelsvertrag mit Paraguay einzugehen, entzieht sich mir. Das, zusammen mit der Tatsache, dass die Behörden in Paraguay wohl keine gefälschten Dokumente ausgeben spricht dann wieder für Deine These: Es ging immer nur um Täuschung.
Da glaube ich eher, dass Fitzek wirklich meinte, er bekäme eine gültige Fahrerlaubnis und er einem Betrüger auf den Leim gegangen ist. Entgegen seinem Selbstbild ist er ja doch nicht ganz allwissend und ist schon das ein oder andere Mal an der Nase herumgeführt worden.
Darüber will ich nicht urteilen. Die Gerichte haben den Führerschein aus Paraguay nicht angenommen, weil er keine deutsche Fahrerlaubnis ersetzt. Fatzke hätte wenn schon seinen deutschen Führerschein gegen einen aus Paraguay tauschen und dort zumindest pro forma Wohnsitz nehmen müssen - aber gemeldet ist er ja in der Schweiz, tatsächlich hält er sich weiterhin in Deutschland auf. Ob Fatzke selbst den Führerschein gefälscht hat oder einer seiner Adeppen oder ob es sich vielmehr um ein dubioses Angebot handelt, dem er auf den Leim gegangen ist, wurde nicht festgestellt. M. W. ist Fatzke auch nicht wegen Urkundenfälschung belangt worden. Somit bleibt nach den mir bekannten Informationen offen, wie er zu diesem Papier gekommen ist.

Der ganze Vorgang spricht aber m. E. sehr dafür, dass Fatzke immer klar gesehen hat, dass er keine Fahrerlaubnis mehr hatte. Nicht nur wurde er darauf hingewiesen, als er seinen deutschen Führerschein zurück geben wollte, sondern er hat ja eben auch nach "Ersatzlösungen" gesucht. Wenn sein eigener KRD-Führerschein gültig sein soll, warum hat er sich dann einen solchen aus Paraguay besorgt? Das sieht sehr nach "Notnagel" aus, nach Rückzugsstrategie: Erstens habe ich nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet, zweitens habe ich den KRD-Führerschein, und drittens darf ich ja auch in Paraguay fahren.

Abgesehen davon findet man mit einer Suchmaschine im WWW schnell "Angebote" für "echte Führerscheine" aus Paraguay. Fatzke ist nicht der Einzige, der auf diesem oder anderem Wege versucht, seine Fahrerlaubnis zu retten.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline ManchmalUnbequem

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #35 am: 6. April 2016, 19:15:38 »
Lieber ManchmalUnbequem,

vorweg: Du machst einen sehr großen Fehler: Deine Ausführungen sind sehr allgemeiner Natur und mit vielen "wenn bspw. jemand..." verbunden, das ist nicht zielführend. Es geht hier einzig und allein um den Fall des PIF. Und damit sind alle Umstände DIESES Einzelfalls zu berücksichtigen und alle Umstände die in DIESEM Einzelfall nicht vorliegen (Plastikallergie) nicht zu berücksichtigen.

Dein zweiter Fehler ist ein Verständnisfehler: Niemand sagt, dass bei Rückgabe des Führerscheins automatisch und immer die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch du wirst aber wohl zugeben müssen, dass man, so wie man den Führerschein zurückgeben kann auch auf die Fahrerlaubnis verzichten kann.


Ich gehe noch einen weiter... das gewähren einer Erlaubnis, und die Annahme einer Erlaubnis ist eine Sache von zwei Instanzen - der einen Instanz, die eine Erlaubnis gewährt, also hier der Staat, und dem, der Gebrauch von der Erlaubnis macht, also hier der Kraftfahrer.

Selbst wenn der Kraftfahrer jetzt auf seine Erlaubnis verzichtet, muss der Staat nicht zwangsweise die Erlaubnis versagen.

Beispiel: Ich erlaube jemandem, mich jederzeit zu besuchen. Die betreffende Person verzichtet aber darauf. Ok - dann kann ich zwar meinerseits (beleidigt) die Erlaubnis zurückziehen, ich kann aber, großherzig wie ich nun mal bin ;-), die Erlaubnis weiterhin gewähren. Ob der Andere von der Erlaubnis dann gebrauch macht oder nicht, das ist dem seine Sache.

Von daher müsste die Fahrerlaubnis nicht zwangsweise entzogen werden, selbst dann nicht, wenn jemand auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

Ich mache es noch eine Stufe härter: Ich gehe zur Polizei, und sage, ich verzichte auf mein Lebensrecht! Würde das jetzt den Polizeibeamten berechtigen, mich abzuknallen - schließlich hab ich gerade auf mein Lebensrecht verzichtet?

Ok - ich glaube das ja, dass man Leuten, die erklären, auf das Recht von ihrer Fahrerlaubnis gebrauch machen zu wollen verzichten zu wollen, dann auch tatsächlich die Fahrerlaubnis entzieht, nur kann ich momentan nicht erkennen, welcher Paragraph hierfür zuständig sein sollte. Viellicht mach ich mir mal den Spaß, und bringe das in Erfahrung...

Etwas anderes ist es, wenn jemand dem Amt kund tut, dass er irgend einen Mangel (körperlich oder charakterlich) hat, der ihn zum Sicherheitsrisiko macht. Dann MUSS das Amt von "amtswegen" die Fahrerlaubnis einziehen. Dass ist dann der Fall des Rentners, der nicht mehr richtig sieht, oder eines Drogensüchtigen, der zur Einsicht kommt, dass er ein Sicherheitsrisiko darstellt. Aber das ist bei jemandem, der einfach so ohne Gründe seine Fahrerlaubnis zurückgeben will, ja nicht der Fall. Vielleicht - ich weiß das nicht, sieht die Praxis so aus, dass jemand, der seine Fahrerlaubnis einfach so abgeben will, ein Mangel unterstellt wird.... wie war doch die Formulierung: "Wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass jemand nicht mehr zum führen von Fahrzeugen geeignet ist, hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis einzuziehen, und denjenigen, der von seiner Fahrerlaubnis gebrauch machen will hat ein entsprechendes Gutachten, also MPU (kurz ♥♥♥entest) zu erbringen. Möglich (wahrscheinlich) wird die Führerscheinbehörde bei jemandem, der seine Fahrerlaubnis zurückgeben will, so einen Mangel unsterstellen.

Es könnte aber auch was ganz anderes dahinter stecken...der Betreffende hat irgend einen scheiß Fahrerjob, den er los werden will, um "Hartz 4 zu werden"...

Zitat

 Wenn also jemand kommt und sagt: Ich möchte gerne diesen Führerschein hier abgeben, auf die Fahrerlaubnis aber nicht verzichten, hat er noch eine Fahrerlaubnis. Wenn jemand kommt und sagt: Ich möchte auf die Fahrerlaubnis verzichten und hier ist mein Führerschein, hat er keine Fahrerlaubnis mehr, so weit so klar, oder?


Nö, siehe oben. Bestes Beispiel: Ausgebeuteter, unterbezahlter Busfahrer, der im Schichtdienst ackern muss, will endlich arbeitslos sein....

Zitat

Jetzt hat Fitzek natürlich weder das eine noch das andere explizit gemacht. Dafür haben wir Juristen aber auch eine Lösung: Beim Verzicht handelt es sich um eine Willenserklärung. Eine Willenserklärung ist nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen, also so, wie sie ein objektiver Dritter in der Person des Empfängers unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls verstehen musste.


Nun, dann könnte die Behörde aber immer noch so reagieren, dass sie sagt, gut, wenn sie auf ihre Fahrerlaubnis verzichten, dann verzichten sie eben drauf, aber Sie haben die Erlaubnis immer noch. Ich hab ja auch einen Führerschein, und bin seit über einem Jahr kein Auto mehr gefahren - habe also im übertragenen Sinn seit einem Jahr auf meine Fahrerlaubnis quasi verzichtet.

Wäre doch cool, wenn die Fahrerlaubnisbehörte einfach so reagieren würde, dass sie jemandem sagt, der auf die FE verzichten will, "...und was haben wir damit zu tun... wenn sie kein Auto (mehr) fahren wollen, dann lassen sie es doch einfach bleiben...."

Wie schon gesagt, das gilt alles nur so lange, wie keine charakterlichen oder körperlichen Mängel ruchbar werden...

Zitat

Und alle Umstände des Einzelfalls heißt hier eben auch: er hat nicht nur einfach den Führerschein zurückgeben, sondern hat dem ganzen auch ein Begleitschreiben beigefügt, in dem er sagt, er möchte die "Vertraglichkeit" mit der Bundesrepublik Deutschland auflösen.


Ja, gut, dass könnte man vielleicht als "charakterlichen Mangel" werten, auf jeden Fall ist es ein Schwachsinn, ein Unsinn, und läßt irgendwie darauf schließen, dass der Mensch nicht so ganz sauber tickt. Aber Peterchen scheint das irgendwie anders zu sehen, und das ist dann wohl der Grund dafür, weshalb er jetzt vor Verfassungsgericht ... oder in die nächste Instanz gehen will.... für Unterhaltung für den nächsten Monate ist jedenfalls gesorgt ;-)

Zitat

Auch wenn das etwas verschwurbelt ist, so kann "Vertraglichkeit" doch nur im Sinne von "Fahrerlaubnis" verstanden werden: Weil gerade die Fahrerlaubnis die (zwar öffentlich-rechtliche und nicht privatrechtliche) Verknüpfung ist, die Rechte und Pflichten gewährt. Mithin hat Fitzek auf diese verzichtet.

Man kann das natürlich auch noch so verstehen, dass jemand, der diese "Vertraglichkeit" aufkündigt, damit zu verstehen gibt, dass er sich nicht mehr um die Verkehrsregeln kümmert, und daraus einen charakterlichen Mangel, der der Kraftfahreignung wiederspricht, vermuten, woraus dann die Verwaltungsbehörde sogar verpflichtet ist, bis zur Klärung der charakterlichen Eignung die Fahrerlaubnis zu entziehen - und im Falle von Peterchen liegt sie da ja wohl scheinbar ziemlich richtig sogar. Das ist wohl die plausibelste Erklärung. Die Liste der Verfehlungen von Peterchen nimmt ja schon bald epische Dimensionen an. Darunter nicht nur Verkehrsverstöße, sondern auch Körperverletzung. In Verbindung mit seinem Königreichswahn würd ich Peterschen schon fast die Zurechnunsfähigkeit absprechen - aber gut, das ist jetzt meine Privatmeinung. Wenn Peterchen jetzt aber mit einem MPU-Gutachten daher kommt, die ihm charakterliche Eignung bescheinigt, dann wird es schwierig...
 

Offline echt?

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #36 am: 6. April 2016, 19:18:19 »
Oh je!
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Lisa

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #37 am: 6. April 2016, 19:43:03 »
Nachträglich noch herzlichen Dank an die Berichterstatter!

Eine Frage: Wenn ich meinen Führerschein in Paraguay tausche und danach in Deutschland einen Verkehrsverstoß begehe, der dann mit Führerscheinentzug bestraft wird, bin ich diesen Führerschein doch auch los bzw. darf damit nicht mehr in Deutschland fahren?
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline Gerntroll

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #38 am: 6. April 2016, 19:49:33 »
Dann darfst Du in D tatsächlich nicht mehr fahren. In Paraguay schon (so der Schein echt ist)
IdR wird der Schein in D auch eingezogen. Wird dann allerdings an die ausstellende Behörde gesendet wo man selbigen wieder abholen kann. Ändert jedoch nichts am Fahrverbot hier.
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #39 am: 6. April 2016, 20:02:36 »
Jedenfalls in Europa kann es schon sein, dass der Staat, dessen Führerschein man hat, den Vorfall überprüft und das Fahrverbot u. U. übernimmt. Bei Paraguay ist das aber vermutlich nicht zu befürchten.
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Offline Finanzbeamter

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #40 am: 6. April 2016, 20:14:27 »
@ManchmalUnbequem  Peter bist du es?
« Letzte Änderung: 6. April 2016, 21:20:08 von Finanzbeamter »
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #41 am: 6. April 2016, 20:19:08 »
Das war fast mein Gedanke. Ich dachte eher an einen seiner Pudel.

Edith: Registrierdatum, Name, Rechtschreibung, Themen, Beratungsresistenz und zum Schluss eine Rechtsberatung..... natürlich qualifiziert aber kostenlos.  ;D
« Letzte Änderung: 6. April 2016, 20:30:42 von Schrohm Napoleon »
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #42 am: 6. April 2016, 20:22:32 »
Ich mache es noch eine Stufe härter: Ich gehe zur Polizei, und sage, ich verzichte auf mein Lebensrecht! Würde das jetzt den Polizeibeamten berechtigen, mich abzuknallen - schließlich hab ich gerade auf mein Lebensrecht verzichtet?

Nein. Denn auf dein Recht auf Leben kannst du nicht verzichten. Anders bei der Fahrerlaubnis, auf die kann man verzichten.

Nun, dann könnte die Behörde aber immer noch so reagieren, dass sie sagt, gut, wenn sie auf ihre Fahrerlaubnis verzichten, dann verzichten sie eben drauf, aber Sie haben die Erlaubnis immer noch.

Das könnte sie nur, wenn das Gesetz das so vorsehen würde. Die Rechtsordnung (siehe das entsprechende Gerichtsurteil zur Fahrerlaubnis des OS) sieht aber eben anderes vor.

Ich hab ja auch einen Führerschein, und bin seit über einem Jahr kein Auto mehr gefahren - habe also im übertragenen Sinn seit einem Jahr auf meine Fahrerlaubnis quasi verzichtet.

Im juristischen Sinne hast du aber nicht darauf verzichtet, du hast sie nur nicht genutzt.
« Letzte Änderung: 6. April 2016, 20:25:12 von Happy Hater »
 

Offline Gerntroll

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #43 am: 6. April 2016, 20:25:09 »
Zitat
Nun, dann könnte die Behörde aber immer noch so reagieren, dass sie sagt, gut, wenn sie auf ihre Fahrerlaubnis verzichten, dann verzichten sie eben drauf, aber Sie haben die Erlaubnis immer noch. Ich hab ja auch einen Führerschein, und bin seit über einem Jahr kein Auto mehr gefahren - habe also im übertragenen Sinn seit einem Jahr auf meine Fahrerlaubnis quasi verzichtet.

Hat Peter Dein Auto gebraucht? ;D
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Offline kairo

Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #44 am: 6. April 2016, 20:32:57 »
Nur bei einem Fahrverbot gibt man für eine bestimmte Zeit den Führerschein ab (für gewöhnlich bei der Polizeistelle) und behält die Fahrerlaubnis, sodass man den Schein dann wieder ohne Neubeantragung dort abholen kann. Wenn man hier trotzdem zwischendurch fährt, gilt das allerdings auch als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Na also, du hast demnach auch keine Fahrerlaubnis. Als deren äußeres Zeichen wird der Führerschein angesehen.

Wenn du eine Fahrerlaubnis und natürlich einen Führerschein hast, du aber deinen Führerschein mal zu Hause vergessen hast, dann hast du keinen Führerschein dabei, aber du hast eine Fahrerlaubnis.

Wer dagegen gar keinen Führerschein hat, der hat auch keine Fahrerlaubnis, denn den Schein bekommt man jedes Mal, wenn man die Erlaubnis erhält, damit man diesen Umstand nachweisen kann.