Na ja, also da liesse sich schon etwas finden... denn bei Führerschein und Fahrerlaubnis handlt es sich um zwei getrennte Dinge, die nicht unbedingt voneinander abhängen... der Führerschein ist nur die Pappe (oder heute das Kärtchen), während die Fahrerlaubnis die imaterielle Erlaubnis zum führen von Kraftfahrzeugen im Strassenverkehr ist. Man kann sowohl das eine als auch das andere haben, und das andere nicht haben. Fitzek wollte nur seinen Führerschein abgeben, aber seine Fahrerlaubnis erhalten. Die hm-hm... durchaus nicht unberechtigte Frage wäre, mit welcher rechtlichen Grundlage die Verwaltungsbehörde jemandem die Fahrerlaubnis streitig macht, der nur seinen Führerschein abgibt.
Es gibt ja schliesslich auch die Reichies, die ihren Perso zurückgeben - die müssten dann quasi, wenn man die selbe Rigidität wie bei zurückgegebenen Führerscheinen anlegen würde, Ihr Aufenthaltsrecht, oder ihr Lebensberechtigung verlieren...
...im übrigen... es ginge auch ganz ohne Führerschein, wenn man beispielsweise die Fahrerlaubnis mit den Personendaten verknüpft. Bei der Polizeikontrolle würde das dann so aussehen, dass der Polizist die Personalien einer Person in seinen Computer eingibt, und der Zentralrechner dann zurückmeldet, ob und welche Fahrerlaubnis vorliegt. mu(h)