Die hm-hm... durchaus nicht unberechtigte Frage wäre, mit welcher rechtlichen Grundlage die Verwaltungsbehörde jemandem die Fahrerlaubnis streitig macht, der nur seinen Führerschein abgibt.
Darauf wurde inzwischen in diesem Thread ja schon ausführlich eingegangen, ich zitiere es nur deshalb, um den Satz der nun kommt nicht total aus dem Zusammenhang zu reissen:
Es gibt ja schliesslich auch die Reichies, die ihren Perso zurückgeben - die müssten dann quasi, wenn man die selbe Rigidität wie bei zurückgegebenen Führerscheinen anlegen würde, Ihr Aufenthaltsrecht, oder ihr Lebensberechtigung verlieren...
Das "Aufenthaltsrecht" für einen deutschen Staatsbürger ergibt sich aus seiner Staatsbürgerschaft. Die kann man aber nicht ohne Weiteres abgeben (eine Option wäre, die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates anzunehmen).
Während also die Rückgabe des Führerscheins mit dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis einhergeht, geht eine Rückgabe von Personalausweis oder Pass nicht mit einem Verlust der Staatsbürgerschaft einher.
Ähm... ich bin also wie gesagt kein Jurist, auch kenne ich nicht alle einschlägigen Gesetze diesbezüglich, was zu dem Thema geschrieben wurde hab ich wohl größtenteils alles gelesen, jedoch nicht jeden zitierten Paragraphen nachgeguckt, das nur vorweg, für den Fall, dass man mir jetzt "Blödsinn" nachweist.
Für "mich" ist die Aussage, dass "die Rückgabe des Führerscheins mit dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis einhergehe", zunächst einmal nur eine Behauptung. Da müsste dann noch irgend ein Paragraph hinzukommen, um diese Behauptung als zweifelsfreie Tatsache zu erhärten.
Ich meine - es ist skurril, dass jemand den Führerschein abgibt, aber die Fahrerlaubnis behalten will, und es würde mich nicht verwundern, wenn der Sachbearbeiter, der behauptet, dass damit auch die Fahrerlaubnis ... ja was jetzt? Ruht? oder Erlischt? ("ruhende Fahrerlaubnis" = der Fall kommt für den Fall eines befristeten Fahrverbots in betracht, bei der die Fahrerlaubnis nach Ablauf des Fahrverbots von selbst wieder erwacht, im Gegensatz dazu die "erloschene Fahrerlaubnis" = kommt in Betracht, wenn jemand als folge eines einschlägigen Strafverfahrens als ungeeignet zum führen eines Kfz angesehen wird, .... bedeutet: die Fahrerlaubnis erlischt gänzlich, so als ob der Betroffene noch nie eine FE besessen hätte. D.h. wenn die Person wieder eine Pappe haben will, dann muss sie die ganze Prozedur zur Erlangung des Führerscheins neu durchlaufen, d.h. Fahrschlulunterricht, und praktische und theoretische Führerscheinprüfung, und hinzu kommt erschwerend, die Belastung, die sich aus den noch nicht ausgeräumten Zweifeln der Kraftfahreignung ergibt, und das bedeutet die Beibringung eines MPU-Gutachtens).
Möglicherweise wird der Entzug der Fahrerlaubnis bei Rückgabe der "Pappe" irgendwoher abgeleitet, allerdings weiß ich nicht, woher.
So einfach, mir nix dir nix kann ein Sachbearbeiter die Fahrerlaubnis nicht einkassieren. Der Führerschein selbst ist lediglich EIN Nachweis, oder ein Indiz dafür, dass eine Fahrerlaubnis existiert, ist aber nicht zwangsweise mit der Pappe verknüpft, denn die FahrERLAUBNIS ist imateriell, genau so wie das Guthaben auf einem Konto, denn der Grund für die Fahrerlaubnis ist nicht der Führerschein, sondern die bestandene Führerscheinprüfung und (hoffentlich) die Tatsache, dass bisher keine Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Kraftfahreignung aufkommen lassen.
Wenn jetzt jemand, der ansonsten unbescholten ist, zur Führerscheinstelle geht, und einfach aus (?)Gründen (grübel:Plastikallergie) einfach seine Pappe abgibt, aber zu Protokoll gibt, auch weiterhin auf seine Fahrerlaubnis besteht, dann bin ich mir nicht darüer im klaren, aus welchem Paragrapen heraus die Behörde die FE entziehen will. Möglicherweise (wahrscheinlich) leitet man das aus einem anderen Gesetz, wie z.B. der Verpflichtung, den Führerschein mitzuführen, ab....ok, lassen wir das einfach mal offen, vielleicht kennst sich ja jemand damit genau aus...
...um jetzt noch einmal den Vergleich zu machen: das Aufenthaltsrecht einer Person leitet sich aus seiner Staatsbürgerschaft ab, die Fahrerlaubnis einer Person leitet sich aus der bestandenen Prüfung und der bisherigen Tadellosigkeit ab. Sowohl Personalausweis, als auch Führerschein sind lediglich die Dokumente, repressentieren selbst aber nicht die betreffenden Rechte oder Erlaubnisse.... sollte irgendwann mal die biometrische Personenidentifikation perfektioniert sein, dann werden sowohl Personalausweis als auch Führerschein überflüssig sein, weil dann der Cop einfach nur noch durch seine Datenbrille jemanden anguckt, und alles über die Person weiß. Gut - noch sind wir (gottseidank) nicht so weit, aber wirklich weit sind wir davon wirklich nicht mehr entfernt - technisch wäre das wahrscheinlich längst umsetzbar, und wenn das Bewußtsein um den eigenen Datenschutz weiter so rapiede wie bisher am sinken ist, dann wird es auch nicht mehr sehr lange dauern, bis so ein System tatsächlich eingerichtet wird. ....ich mache es jetzt einmal wie die Verschwörungstheoretiker: Da gibt es dann irgend einen Elektrokonzern, meinetwegen Siemchchchns, der darin ein riesiges Geschäft wittert, immerhnin bekommt jeder Polizist eine schicke Datenbrille verpasst, und die Zentralrechner und die exklusive "abhörsichere" exklusive Personenidentitätsnetzwerk...etc, und dann werden ein paar Politiker ordentlich geschmiert, mir dem Versprechen von Aufsichtsratsposten (oder ähnliches), und dann beginnt man mit entsprechenden Kampagnen, um das Volk wenigstens teilweise für die Idee der biometrischen Personeneinheitsdatendatei zu begeistern - immerhin, man braucht keine Personalausweise und keine Führerscheine mehr, und wenn irgend Handtaschendieb oder ein per Haftbefehl gesuchter Supermarktkontainerdieb, der notorisch Lebensmittel mit abgelaufenem Verfallsdatum aus den Abfallkontainern klaut, ins Blickfeld eines Polizisten gerät, dann leuchten sofort die Pupillen des Polizisten, und er weiß, dass er jetzt als Gesetzeshüter einschreiten muss.... ... weiterhin macht man uns klar, dass solche automatischen Gesichtserkennungen unbedingt zur Abwehrung der Terrorgefahr unbedingt notwenig sind. Es ist dann zwar immer noch so, dass in Deutschland 1000 mal mehr Menschen an vermeidbaren Krankenhauskeimen versterben, als durch Terrorakte jemals umkommen können, aber von den Opfern der Krankenhauskeime schreibt unsere ...."Lügenpresse"nix, außer solchen Sendungen, wie Report, Monitor, Fakt und Panorama, die aber von 99% unserer Bevölkerung ignoriert werden... und außerdem lässt sich mit (verdienen geschmierte Politiker) mit Haitech-Überwachungstechnologie viel besser Geld abzocken, als mit einer verbesserten Medizintechnik und verbesserten Hygienemaßnahmen, die ja nur Geld koste, und nur den Patienten zugute kommt... ist es nicht so? Das unsere Demokratie dabei immer mehr unter die Räder kommt, das bekommt Otto-Normalverbraucher schon gar nicht mehr mit....mu(h)