Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 258729 mal)

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Offline hafensaenger

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #870 am: 28. August 2016, 02:37:05 »

Edit: Die 4 Jahre stimmen nicht, er hat 7 Jahre bekommen ......

Anscheinend ja so oder so unbelehrbar. Gilt für Ursache vermutlich auch. Bin gespannt, wie lange der einwandert.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #871 am: 28. August 2016, 02:48:54 »
Laut  Staatsanwaltschaft wird gegen Adrian Ursache wegen des Tatvorwurfs des versuchten Totschlags ermittelt. In mir bekannten Urteilen und nach aktueller Rechtssprechung ist dieser Vorwurf m.E. nur dann haltbar, wenn Adrian Ursache selbst davon ausging, dass es sich um eine scharfe Schusswaffe gehandelt hat oder es sich tatsächlich um eine scharfe Schusswaffe gehandelt hat. Wenn hier andere Erkenntnisse oder Erfahrungen vorliegen bitte ich um einen Hinweis. Ich stelle mir jedenfalls aktuell die Frage, warum die Staatswanwaltschaft wegen versuchten Totschlags ermittelt, wenn hier mit einer nicht tötlichen Waffe geschossen wurde?

Man weiß ja noch gar nicht endgültig, was das nun für eine Waffe war. Dafür wird in der Regel ein Gutachten des Landeskriminalamts eingeholt und das kann man ja erst mal abwarten. Einen Anfangsverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt gibt es allemal. Auch eine Schreckschusswaffe kann man übrigens mit Tötungsvorsatz einsetzen. Aus nächster Nähe gegen den Kopf des Zieles eingesetzt, kann man damit schon sehr üble Verletzungen ver-"ursachen". Das, was man vorn auf den roten Akten der Staatsanwaltschaft als Tatvorwurf notiert, ist nicht immer das, was am Ende auch in der Anklage steht. Wir hatten das ja schon gestern diskutiert, dass es durchaus möglich ist, dass am Ende eine Anklage bzw. Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung herauskommt.

Könnten die vorherigen Morddrohungen  in den Videos als Nachweis der Tötungsabsicht herangezogen werden?
 

Offline Rima882

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #872 am: 28. August 2016, 04:35:49 »

Könnten die vorherigen Morddrohungen  in den Videos als Nachweis der Tötungsabsicht herangezogen werden?

Als ein nicht unwichtiges Indiz sicherlich, zumal die Drohungen ja zum Teil noch kurz vor der Tat ausgesprochen wurden. In erster Linie geht es aber um das, was der Täter unmittelbar bei der eigentlichen Tat selbst wusste bzw. in Kauf nahm. Man muss halt immer wirklich alle Umstände des jeweiligen Falles berücksichtigen. Dabei wird man hier am Ende möglicherweise ein versuchtes Tötungsdelikt annehmen können, so ganz eindeutig ist es aber nicht. Bei so einer Entscheidung tun sich Gerichte in der Praxis wirklich schwer, meiner persönlichen Meinung nach zu schwer. Ich hatte das früher schon einmal erwähnt: als Verteidiger des Ur-Tiers würde ich darauf abstellen, dass mein Mandant zum Tatzeitpunkt wegen des sich nun manifestierenden drohenden Existenzverlustes für sich und seine Familie emotional so extrem belastet war, dass dies alle Gedanken daran, dass man andere Menschen töten könnte, hierdurch sozusagen komplett überlagert und verdrängt worden sind. Klingt für normale Menschen wahrscheinlich ziemlich gekünstelt und ist es wohl auch, aber Juristen und die sie unterstützenden psychologischen bzw. psychiatrischen Sachverständigen müssen sich bei solchen Gelegenheiten auch mit sowas beschäftigen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt an die Feststellung des Tötungsvorsatzes bei versuchten Tötungsdelikten schon traditionell sehr hohe Anforderungen. Und im Moment laufen da beim BGH obendrein teilweise Vorsitzende und Richter in den Strafsenaten rum, die zwar vom Alter her nicht mehr ganz zu der gerade von uns beiden so sehr geschätzten Alt-68er-Fraktion gehören, aber in ihren Köpfen offenbar immer noch die Ideen eben dieser Fraktion vertreten und dann am Ende gern zu Gunsten des vom Staat tyrannisierten Bürgers entscheiden. So ist insbesondere der strafrechtliche Schutz von polizeilichen Maßnahmen in den letzten 20 Jahren einfach nur durch geänderte Auslegung der geltenden Vorschriften aufgeweicht worden. Finde ich auch nicht gut, weil das am Ende zu weniger Sicherheit für alle Bürger führt, aber so isses nunmal.
« Letzte Änderung: 28. August 2016, 04:50:21 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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dtx

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #873 am: 28. August 2016, 09:29:10 »
Da Sürmeli die Verteidigung übernommen hat (nur mit der Beiordnung dürfte es schwierig werden) hat er diesmal vielleicht auch für sein Geld etwas gemacht. Bislang ist nirgends hochgekommen, wann er von wem mandatiert wurde.
...

Hat er das? Weiß er das?

Siehe Beiträge 599 und 609 - man verliert bei so einem schnell drehenden Fred schon mal den Überblick. In dem Video wurde aber auch an Sürmeli berichtet, das scheint mir wichtig, daß Ur irgendein Genfer Statement von der Sürmeltruppe akzeptiert habe. Das klang mir so, als hätte er sich denen aus Dankbarkeit angeschlossen. Vielleicht kann da noch mal jemand reinhören, der sich mit deren Wahn besser auskennt.

Zitat von: Hafensänger
Anscheinend ja so oder so unbelehrbar. Gilt für Ursache vermutlich auch. Bin gespannt, wie lange der einwandert.

Wenn Du den Regelvollzug meinst, dann vielleicht gar nicht.

( @A.R.Schkrampe )
« Letzte Änderung: 28. August 2016, 10:40:51 von dtx »
 

Offline BlueOcean

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #874 am: 28. August 2016, 09:49:42 »
Ein Dilemma. Ursaches Straftaten qualifizieren ihn für einige Jahre Haft aber im Vergleich mit anderer Gewaltkriminalität sind seine Taten und die direkten Folgen nun nicht so dramatisch. Und ihm selbst wäre mit viel Therapie vermutlich mehr geholfen als mit einer langen Haftstrafe (immerhin kann man da auf eine entsprechende Auflage im Urteil hoffen).
Aus Gründen der Generalprävention hingegen wäre ein richtig harsches Urteil zu wünschen, das all den verblendeten Maulhelden, die ihn unterstützen, zuerst die Wut und Schamröte ins Gesicht treibt, sie aber dann eben doch zurück schrecken lässt sich so einem Risiko auszusetzen.

Die "drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre" mit denen RAF-Täter reihenweise abgeurteilt wurden, waren zwar etwas absurd und wurden von nicht so kleinen Kreisen auch prompt als üble "Gesinnungsjustiz" angesehen. Aber gleichzeitig waren sie eine ganz deutliche Positionierung und Grenzziehung der Gesellschaft, die dann doch viele nachhaltig abgeschreckt hat.
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dtx

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #875 am: 28. August 2016, 10:38:37 »
Und ihm selbst wäre mit viel Therapie vermutlich mehr geholfen als mit einer langen Haftstrafe (immerhin kann man da auf eine entsprechende Auflage im Urteil hoffen).

Bevor man sich über eine Haftstrafe Gedanken macht, wäre die Schuldfähigkeit zu prüfen. An der habe ich so meine Zweifel.

Aus Gründen der Generalprävention hingegen wäre ein richtig harsches Urteil zu wünschen, das all den verblendeten Maulhelden, die ihn unterstützen, zuerst die Wut und Schamröte ins Gesicht treibt, sie aber dann eben doch zurück schrecken lässt sich so einem Risiko auszusetzen.

Das Problem ist hierbei leider, daß keine Strafe präventiv wirken kann, wenn der Täter in erweiterter Suizidabsicht handelt.

Die "drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre" mit denen RAF-Täter reihenweise abgeurteilt wurden, waren zwar etwas absurd und ...

... sind wohl auch deshalb heute nicht mehr der Maßstab für die Strafbemessung. Zumal ich nicht der Meinung bin, daß es sich hier um vergleichbare Fälle handelt. Man würde also auch dann anders urteilen, wenn nicht inzwischen das Instrument der Sicherungsverwahrung geschaffen worden wäre. Aber der Spagat zwischen Zweifeln an der Schuldfähigkeit und besonderer Schwere der Schuld ist im Moment auch ein bißchen viel Spekulatius.
 
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Offline WarumWisoWeshalb

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #876 am: 28. August 2016, 10:53:19 »
Zeugen zum Mordversuch etc.

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=850561501712783&id=679681212134147

Unterschätzt BITTE die Rolle Coldwell's nicht!
« Letzte Änderung: 28. August 2016, 11:23:21 von WarumWisoWeshalb »
 

Offline Pantotheus

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #877 am: 28. August 2016, 10:53:55 »
Den "Marek" a. k. a. "Marek Pi" hatten wir doch schon in anderem Zusammenhang. Er hat unlängst dazu aufgerufen, "Streifen" zu bilden, um die Arbeit der "Wortmarke" zu "prüfen" (der Staatsschutz ist darüber im Bilde).
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline DerDude

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #878 am: 28. August 2016, 11:18:07 »
Zur Verhältnismäßigkeit des Schusswaffengebrauchs haben wir uns wohl all geirrt:

Zitat
Kommen wir zurück auf die Schreckschußpistole. Die Dinger sind i.d.R. so klein, daß sie eigentlich nur mit einer 6,35 Browning Pistole verwechselt werden können. Allenfalls könnte es eine 7,65 Br. Pistole sein. Die Sonderpolizisten sind heutzutage so gut gepanzert, daß man fast eine Panzerfaust braucht, um diese Leute ernsthaft verletzen zu können. So kleine Geschosse wie 6,35 oder 7,65 prallen an deren Schutzwesten einfach ab. Ein einziger, garantiert nicht lebensgefährlicher Schuß in den Arm, der die Waffe hielt, hätte das Waffenproblem sicher gelöst! Warum also mehrere Schüsse
Diese Sonderpolizisten sind so gut ausgebildet, daß die das können! In Dunkelheit und im Tiefschlaf! Warum also mehrere Schüsse?

 :facepalm:

Zum Ablauf schreibt gleiche Person:

Zitat
Augenzeugenbericht!
Der Angriff erfolgte gegen 8:30. Weiße Transporter rollten an. Dann ging alles sehr schnell. Bewaffnete vollgepanzerte vermummte Angreifer sprangen über die Zäune und Gartentore. Adrian verteidigte seinen Besitz und schrie „schieß doch schieß doch!“ 4 der Angreifer standen ihm mit gezogenen Waffen gegenüber. Die „Polizisten“ eröffneten das Feuer und Adrian ging zu Boden. Ich bin vor Ort leicht verletzt…
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #879 am: 28. August 2016, 11:46:33 »
Zur Verhältnismäßigkeit des Schusswaffengebrauchs haben wir uns wohl all geirrt:

Zitat
Kommen wir zurück auf die Schreckschußpistole. Die Dinger sind i.d.R. so klein, daß sie eigentlich nur mit einer 6,35 Browning Pistole verwechselt werden können. Allenfalls könnte es eine 7,65 Br. Pistole sein. Die Sonderpolizisten sind heutzutage so gut gepanzert, daß man fast eine Panzerfaust braucht, um diese Leute ernsthaft verletzen zu können. So kleine Geschosse wie 6,35 oder 7,65 prallen an deren Schutzwesten einfach ab. Ein einziger, garantiert nicht lebensgefährlicher Schuß in den Arm, der die Waffe hielt, hätte das Waffenproblem sicher gelöst! Warum also mehrere Schüsse
Diese Sonderpolizisten sind so gut ausgebildet, daß die das können! In Dunkelheit und im Tiefschlaf! Warum also mehrere Schüsse?

 :facepalm:


Ja, da sprechen echte Waffenexperten ...

LG

S.
"... erscheint es einem faszinierend, mit welcher Bedingungslosigkeit und auf welch bedrückend niedrigem Niveau sich Menschen in Schlachten um "Wahrheiten" im Einzelfall stürzen, obwohl nichts auf der Welt sie dazu legitimiert und befähigt als ihre eigene Selbstgewissheit."

Thomas Fischer
 

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #880 am: 28. August 2016, 11:48:00 »
Nun hat die Sache alle Aufgewachten erreicht, da sie ja bekanntlich alle eng  über Liebe und Lichtenergie miteinander verbunden sind. Die skurrilsten Szenarien werden auf Facebook durch zum Beispiel Bettina Klinke  und Doris Wolf in Legasthemisch offeriert. Man vermutet einen völlig anderen Ablauf, da der echte Tathergang nur verschleiert werden soll. Adrian kam auch nur aus dem Haus und es wurde sofort auf ihn geschossen, er wußte einfach zuviel. Man hat auch gehört, dass der verschollene Daniel nun einen künstlichen Darmausgang hat und im Rollstuhl sitzt.  Das ist mal wieder alles pure Comedy.
 
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #881 am: 28. August 2016, 11:49:59 »
Zitat
Zitat

    Augenzeugenbericht!
    Der Angriff erfolgte gegen 8:30. Weiße Transporter rollten an. Dann ging alles sehr schnell. Bewaffnete vollgepanzerte vermummte Angreifer sprangen über die Zäune und Gartentore. Adrian verteidigte seinen Besitz und schrie „schieß doch schieß doch!“ 4 der Angreifer standen ihm mit gezogenen Waffen gegenüber. Die „Polizisten“ eröffneten das Feuer und Adrian ging zu Boden. Ich bin vor Ort leicht verletzt…

Halte durch, sobald die Flugscheiben funktionieren werden Sanitäter der Wehrmacht kommen... ;D ;D ;D
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #882 am: 28. August 2016, 11:54:35 »
Doris Wolfenbüttel, also der Zinken Pape fordert sogar ihr Recht ein, dass sich die Frau von Adrian gefälligst auf Facebook zu dem Fall zu äußern hat. Ansonsten verliert die Sache schließlich an Glaubwürdigkeit......und ihren Dieter haben ja auch mal Scheinbeamte angegriffen :facepalm:
 

Offline kairo

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #883 am: 28. August 2016, 12:02:18 »
Zitat
Adrian verteidigte seinen Besitz und schrie „schieß doch schieß doch!“ ... Die „Polizisten“ eröffneten das Feuer und Adrian ging zu Boden. 

Undank ist der Welt Lohn. Da tut man den Leuten den Gefallen, um den sie lauthals betteln, und das ist dann auch wieder nicht recht. Was soll der arme Polizist denn machen, um Gnade vor den Augen der Reichsfuzzis zu finden?
 
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Offline Gerntroll

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #884 am: 28. August 2016, 12:07:55 »
Zitat
Adrian verteidigte seinen Besitz und schrie „schieß doch schieß doch!“ ... Die „Polizisten“ eröffneten das Feuer und Adrian ging zu Boden. 

Undank ist der Welt Lohn. Da tut man den Leuten den Gefallen, um den sie lauthals betteln, und das ist dann auch wieder nicht recht. Was soll der arme Polizist denn machen, um Gnade vor den Augen der Reichsfuzzis zu finden?

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