Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 257941 mal)

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Offline Flo

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #720 am: 26. August 2016, 17:40:28 »
@Sandmännchen


Nein, es ist tatsächlich ein Unterschied.

Notwehr:
Es muss das mildeste Mittel gewählt werden, das den Angriff unmittelbar beenden kann
Bsp:  Rentner schiesst Mitglied von Einbrecherbande mit 2000€ in der Tasche auf der flucht nieder, Staatanwalt lehnt aufnahme des Verfahrens ab, da Notwehr geeben.
         Mann schiesst auf Autodieb und verletzt diesen schwer. Vorheriges Anrufen("Stop, ich schiesse") verläuft Fruchtlos.
       
          In beiden fällen Notwehr, auch wenn Leben/Gesundheit vs Eigentum. Das ist eine Konsequenz der dualitischen Notwehrlehre im deutschen Strafrecht. niemand
          braucht die verletzung seiner Rechtsgüter hinnehmen(IndividualSchutzprinzip) und legale Notwehr setzt den Rechtsstatt unmittelbar durch
          (Rechtsbewährungsprinzip)

          Wäre das nicht so: Ich könnte dir jederzeit das Auto rauben. Muss nur laut rufen "Ich will nur dein Auto". Wie hinderst du mich dann daran, Gewalt geht ja nicht,
          denn meine Gesundheit wiegt ja höher als dein Eigentum)

        Weiteres Beispiel:
         Hells-Angels Mitlgied schiesst in Putativnotwehr durch Tür auf SEK-Beamten, den er fälschlicherweise für ein Mitglied eines "Banditos"-Rollkommando gehalten
         hat.  Nach Lichteinschalten& Rufen "verpisst euch"  gehen die Aufbrechversuche weiter. BGH erkennt für Recht: Unmittelbarer Schuss war im Kontext
         Putativnotwehr zulässig, Warnschuss oder ähnliche Kaspereien hätten die Verteidigungsposition geschwächt(im Gesamten allerdings Putativnotwehr:
         rechtswidrig aber entschuldigt-> Keine Verurteilung)     


rechtfertigender Notstand: Hier findet eine Rechtsgüterabwägung statt. Ein höheres Rechtsgut wird durch Beeinträchtigung eines Rechtsgutes (dritter) geschützt
Bsp: Man schiesst auf einen angreifenden Hund (Leben/Leib vs. Eigentum)->gerechtfertigt
        Man bedroht den besitzer des Hundes (Leben vs Leben) -> kein rechtfertigungsgrund ( kann dann aber entschuldigender Notstand sein)

soviel zur weiteren Verwirrung ;)

Nun, dann schau mal hier:

"... Gerichte folgen nach Recherchen der "Neuen Westfälischen" dem Notwehrargument jedoch oft nicht:

Am 9. Juni 2015 war ein 18-jähriger Einbrecher in Hannover von einem Sportschützen getötet worden. Der Mann hatte mit mehreren Komplizen versucht, in das Haus des Schützen einzudringen. Der 41-jährige Familienvater sei wegen Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

In einem anderen Fall wurde ein zur Tatzeit 77-Jähriger von fünf Jugendlichen ausgeraubt, misshandelt und mit einer Waffe bedroht. Er erschoss, wie er sagte, aus Angst um sein Leben einen der Täter (16). Er wurde später wegen Totschlags zu einer Bewährungsstrafe verurteilt... ."

http://www.welt.de/vermischtes/article154777312/Hausbesitzer-erschiesst-18-jaehrigen-Einbrecher.html

 

Offline Rima882

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #721 am: 26. August 2016, 17:42:36 »
Laut  Staatsanwaltschaft wird gegen Adrian Ursache wegen des Tatvorwurfs des versuchten Totschlags ermittelt. In mir bekannten Urteilen und nach aktueller Rechtssprechung ist dieser Vorwurf m.E. nur dann haltbar, wenn Adrian Ursache selbst davon ausging, dass es sich um eine scharfe Schusswaffe gehandelt hat oder es sich tatsächlich um eine scharfe Schusswaffe gehandelt hat. Wenn hier andere Erkenntnisse oder Erfahrungen vorliegen bitte ich um einen Hinweis. Ich stelle mir jedenfalls aktuell die Frage, warum die Staatswanwaltschaft wegen versuchten Totschlags ermittelt, wenn hier mit einer nicht tötlichen Waffe geschossen wurde?

Man weiß ja noch gar nicht endgültig, was das nun für eine Waffe war. Dafür wird in der Regel ein Gutachten des Landeskriminalamts eingeholt und das kann man ja erst mal abwarten. Einen Anfangsverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt gibt es allemal. Auch eine Schreckschusswaffe kann man übrigens mit Tötungsvorsatz einsetzen. Aus nächster Nähe gegen den Kopf des Zieles eingesetzt, kann man damit schon sehr üble Verletzungen ver-"ursachen". Das, was man vorn auf den roten Akten der Staatsanwaltschaft als Tatvorwurf notiert, ist nicht immer das, was am Ende auch in der Anklage steht. Wir hatten das ja schon gestern diskutiert, dass es durchaus möglich ist, dass am Ende eine Anklage bzw. Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung herauskommt.
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Offline Gerntroll

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #722 am: 26. August 2016, 17:48:18 »
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #723 am: 26. August 2016, 17:55:30 »

"Ich finde es schade,  dass der Polizist so schlecht getroffen hat!"

So eine im ersten Moment auftretende Regung kann ich durchaus nachvollziehen. Manche Täter sind solche A....löcher, dass man sich schon gelegentlich wünscht, sie hätten bei ihrer Ergreifung etwas mehr Widerstand gegenüber der Polizei geleistet. Aber ich bin froh, dass es nicht so gekommen ist. Der Polizist hat nicht schlecht getroffen, denn es geht bei solchen Einsätzen erst einmal darum, den Täter angriffsunfähig zu machen, und das hat der Beamte geschafft. Dass bei so etwas ein Polizeibeamter verletzt wird, kommt leider immer wieder vor und kann sicherlich nie ganz ausgeschlossen werden. Ich bin froh, dass das Ganze nicht tödlich endete - nicht zuletzt im Interesse des Polizisten. Denn auch die SEK-Beamten sind ja keine Terminator-Typen, die nur darauf aus sind, möglichst viele Gestalten "Hasta la vista"-mäßig aus dem Weg zu räumen. Für die ist so ein Einsatz auch eine gehörige Belastung, erst recht, wenn es dabei Tote und Verletzte gibt. Als ich selber noch, olivgrün gekleidet (damals noch ohne Flecktarn), eine Schusswaffe tragen durfte, war ich jedenfalls heilfroh, dass ich bei meinen regelmäßigen Tages- und Nachtwanderungen (damals Wachgänge genannt) nie ausprobieren musste, ob ich mit meiner in Israel entwickelten Argumentationshilfe (Maschinenpistole Uzi) im wirklichen Leben genauso gut treffe wie auf der Standortschießanlage.

Zitat: "Glaubt jemand ernsthaft aus dem Assis wird jemals ein Mitglied der Gesellschaft? Eher dreht er nach seiner Haftzeit erneut am Rad."

Berechtigte Frage und durchaus naheliegende Vermutung. Und ich bin mir da bei Adrian keineswegs sicher, obwohl er mit 41 Jahren noch reichlich Zeit hat, irgendwann wieder etwas Sinnvolles zu tun. Manche Reichsbürger kommen ja nach dem Totalabsturz doch irgendwann zur Vernunft. Unser Rechtssystem räumt nun einmal - auch wenn das manchmal unpopulär ist - nahezu jedem Straftäter bis hin zum Mörder eine zweite Chance ein, selbst einem Reichsdeppen.

Zitat: "Überall steht etwas von unbezahlten Grundschulden. Dies war nicht der Grund des Einsatzes. Der Grund war, dass das Grundstück bereits versteigert war und es einen entsprechenden gerichtlichen Titel zur Räumung gab. Ob da nun 4000€ dahinter standen oder 40000€ spielt keine Rolle. Das Grundstück war durch den Zuschlag und das verstreichen lassen von Einspruchsfristen verloren."

Na ja, sehr untechnisch gesprochen, haben schon unbezahlte (Grund-) Schulden zu dem Einsatz geführt. Soweit ich den Fall bisher kenne, war es ein Drama in drei Akten.

(1) Adrian erwirbt das ansehnliche Hausgrundstück in Reuden, entweder schon mit dem repräsentativen Haus darauf oder er baut dieses Haus erst selbst. Das Projekt finanziert er mit einem Kredit der Volks- und Raiffeisenbank Zeitz. Die lässt sich als Sicherheit eine Grundschuld an dem Grundstück gewähren, die im Grundbuch eingetragen wird. Bei der Bestellung der Grundschuld, die beim Notar erfolgt, unterwirft sich der Kreditnehmer wegen der Kreditforderung und der Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen (das ist in solchen Fällen eigentlich immer der Fall und wird hier später wichtig). Daneben gehen Adrians Schwiegereltern eine Bürgschaft für einen Teil der Forderung ein (was eher unüblich ist und dafür spricht, dass Adrian mit dem Kredit seine wirtschaftlichen Verhältnisse schon sehr weit ausgereizt hat). Danach zahlt Adrian eine Zeit lang brav den Kredit ab, wobei die Zahlungen auf den Kredit und nicht auf die Grundschuld erfolgen. Alle sind glücklich und zufrieden.

(2) Letzteres ändert sich mit dem wirtschaftlichen Niedergang des Herrn Ursache. Dem Verlust des früheren guten Arbeitsplatzes bei Vodafone folgt ein erfolgloser Versuch, sich als selbstständiger Unternehmer in der Solaranlagenbranche zu betätigen. Der Kredit kann nicht mehr bezahlt werden. Dabei geht es keineswegs nur um 4.000 EUR (was wirklich ungewöhnlich wäre). Adrian selbst hat mal bei einem auf Youtube dokumentierten, quälend langen Vortrag, den er irgendwo im Bereich des Teutoburger Waldes vor Gleichgesinnten gehalten hat (die Fundstelle finde ich momentan nicht mehr wieder), erklärt, dass die offene Forderung 140.000 Euro beträgt.

Jetzt gründet Adrian den Staat Ur, erkennt die Substanz- und Wertlosigkeit eines in Giralgeld gewährten Kredits, die Verlogenheit des gesamten Zinssystems sowie das Fehlen der Staatlichkeit der bösen BRD und wünscht sich die ach so schöne DDR (bekanntlich gerade für Grundeigentümer das reine Paradies !) zurück.

Die Bank kündigt den Kredit und stellt damit die Forderung fällig. Da der Ur-Typ das Geld nicht zahlen kann und auch keine anderen Optionen nutzt (z.B. freiwilliger Verkauf des Grundstücks), verwertet die Bank schließlich die Sicherheit. Die Grundschuld gibt ihr das Recht, die Zwangsversteigerung des Grundstückes zu beantragen und den Versteigerungserlös bis zur Höhe der Grundschuld zuzüglich der Kosten des Verfahrens und der Grundschuldzinsen zu erhalten. So eine Grundschuld bedeutet also nicht, dass man damit direkt von Adrian irgendeine Zahlung verlangen kann. Wegen der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist ein eigenes Räumungsurteil des Gerichts dabei nicht erforderlich.

Während des Zwangsversteigerungsverfahrens kommt es bei Zustellungen zu ersten Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht, die auf Video festgehalten und auf YT veröffentlicht werden (siehe das dortige Video "Wo ist die BRD ?").

Um die offene Forderung zu begleichen, schickt Adrian der Bank nun einen lustigen, selbst gefertigten Schuldschein über ganz viel Geld, welches Adrian angeblich von einem Richter des Amtsgerichts Zeitz zu bekommen hat. Das Ganze bringt ihm keine Schuldtilgung, sondern ein Verfahren wegen Urkundenfälschung sowie eine polizeiliche Hausdurchsuchung ein. Diese darf Adrian, inzwischen zum Ur-Menschen mutiert, in allerlei Kabelbindern an Händen und Füßen beobachten. Das Video "Überfall auf den Staat Ur...Ur setzt eine Acht von 140 Millionen in Gold aus" gibt es auch auf Youtube und ist etwas für Bondage- und BDSM-Anhänger, wie sie hier im Forum wahrscheinlich zahlreich vertreten sind (wobei die sich vermutlich eher wünschen, dass Adrians Frau, ehemalige Miss Germany, Widerstand geleistet hätte und in den Kabelbindern gelandet wäre...). Oh, ich merke, ich schweife ab.

(3) Das Grundstück wird gleich beim ersten Versteigerungstermin (oft gibt es da zwei Versuche) versteigert. Die meistbietenden Erwerber erhalten von dem dabei tätigen Rechtspfleger den sogenannten Zuschlag. Dieser Beschluss des Rechtspflegers dient zugleich als Titel, mit dem die Zwangsräumung des Grundstückes veranlasst werden kann. Es braucht also wieder keinen extra Räumungstitel. Die ganze Zwangsversteigerung wird durch den Rechtspfleger bearbeitet, weil Richter das Verfahren sowieso nicht wirklich verstehen würden und damit überfordert wären. Es gibt also insbesondere auch hier wieder kein richterliches Räumungsurteil.

Die Zwangsräumung wird durch den Gerichtsvollzieher durchgeführt. Der rückt normalerweise mit ein paar kräftigen Möbelpackern an und hilft dem Schuldner aus seiner Behausung. Wenn es wie im vorliegenden Fall aber Widerstand gibt, kann der Gerichtsvollzieher die Wortmarke um Amtshilfe ersuchen und die rückt dann im erforderlichen Umfang mit ihren Kräften an.


Zitat: "Außerdem sollen auch Haftbefehle gegen den Herrscher von Ur vorgelegen haben."

Darüber ist uns allen hier eigentlich bisher nichts bekannt. Auch die Polizei hat bei den Presseerklärungen nichts davon erwähnt. Es gab allerdings mal vor kurzem den erwähnten Durchsuchungsbeschluss gegen den Ur-Menschen wegen des gefälschten Schuldscheins.

(Edith vom Mod: Quote bereinigt)
« Letzte Änderung: 26. August 2016, 19:23:36 von BlueOcean »
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #724 am: 26. August 2016, 17:57:36 »
Was bleibt also übrig?

Zeitpunkt und Ort.

Ort: ist bekannt. Das zu räumende Anwesen.

Zeitpunkt: Da hätte man sicher noch warten können bis der gewaltbereite Usrsache und seine Anhänger nach den Gewaltankündigungen friedlich abgezogen wären.

Verdammt noch mal! Da waren vorher sicher genug Bemühungen seitens aller Involvierten das Problem friedlich zu lösen. Aber diese Bemühungen werden wohl alle gescheitert sein. Da gibt es doch nichts mehr hineinzudeuteln: "man hätte es anders machen können".

 
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Offline Sandmännchen

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #725 am: 26. August 2016, 18:02:06 »
"... Gerichte folgen nach Recherchen der "Neuen Westfälischen" dem Notwehrargument jedoch oft nicht:

Am 9. Juni 2015 war ein 18-jähriger Einbrecher in Hannover von einem Sportschützen getötet worden. Der Mann hatte mit mehreren Komplizen versucht, in das Haus des Schützen einzudringen. Der 41-jährige Familienvater sei wegen Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Du liest doch gerne die andere Seite, oder? Insbesondere zu den Gründen des Urteils: Nach Meinung des Gericht lag kein gegenwärtiger Angriff vor, und mit Verhältnismäßigkeit hat das nichts zu tun. Der ausführlichere Bericht war mit einer trivialen Google-Suche zu finden.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #726 am: 26. August 2016, 18:05:20 »
Seine Grundsteuern bezahlen und nicht erst die Zwangsversteigerung abwarten.
Es ging wohl nicht um Grundsteuern. Eher eine nicht bediente Grundschuld, weil laut dem Guru Adrian muss man von Banken geliehenen Geld nicht zurückzahlen, es ist ja aus dem Nichts erschaffen.

Ich habe gerade eine Radio Meldung gehört, dass nun geklärt werden muss, wer zuerst geschossen hat und ob es nötig war, dass der Polizist geschossen hat...

Klar wird es eine Verhandlung geben, aber die Medien suggerieren durch solche Meldungen, dass Zweifel am rechtmäßigen Handeln bestehen. Kein Hinweis auf die konkreten Morddrohungen gegen den Gerichtsvollzieher. Ursache hat ein Blutbad angekündigt, der Schuss war unstrittig rechtens und auch verhältnismäßig. Warum solche halbrecherchierten Meldungen?
 
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #727 am: 26. August 2016, 18:08:15 »
Wäre das nicht so: Ich könnte dir jederzeit das Auto rauben. Muss nur laut rufen "Ich will nur dein Auto". Wie hinderst du mich dann daran, Gewalt geht ja nicht, denn meine Gesundheit wiegt ja höher als dein Eigentum)
Die Rechtsgüterabwägung findet nicht zwischen dem Eigentum des Grundstückseigentümers und dem Leben von Adrian U. statt. Die Rechtsgüterabwägung findet zwischen dem Leben des Polizeibeamten, der einen rechtskräftigen Titel (Räumung) durchsetzt und dem Leben des Adrian U., der sich derselben mit Waffengewalt widersetzt, statt.

Ich spiele das mal andersherum durch:

Du läufst nichts Böses ahnend durch die Gegend. Ein Taschendieb schleicht sich an, nimmt Deine Brieftasche weg und kreischt währenddessen laut "Tu mir nichts, ich will ja nur das Geld!". Du versuchst, den Dieb am Wegnehmen zu hindern. Pech gehabt, denn: Da ist immer die Möglichkeit inklusive, dass Du dem Dieb eine Körperverletzung beibringst (Bluterguss vom Festhalten, Schrammen vom Hinfallen beim Fluchtversuch, Psychotrauma vom Schreien des Opfers, denk' Dir gerne noch andere Szenarien aus). Das Gericht sagt: "Sie durften den Täter nicht aufhalten, er hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die steht hinter Ihrem Eigentum zurück. Leben ist immer wichtiger als Eigentum."

Du siehst, so kann das nicht funktionieren. Denn keinen, der sein Leben oder ein anderes Grundrecht einbringt, um jemandem anderen bewusst zu schaden, könntest Du überhaupt belangen. Denn Du würdest immer an seinem Grundrecht "abprallen". Wenn das so stimmen würde, gälte "rette sich, wer kann".
« Letzte Änderung: 26. August 2016, 18:10:54 von be-eh »
 
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Offline Gerntroll

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #728 am: 26. August 2016, 18:11:24 »
Werden die Einsätze des SEK nicht sowieso gefilmt?
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 

Offline Namastor

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #729 am: 26. August 2016, 18:43:04 »

Verdammt noch mal! Da waren vorher sicher genug Bemühungen seitens aller Involvierten das Problem friedlich zu lösen. Aber diese Bemühungen werden wohl alle gescheitert sein. Da gibt es doch nichts mehr hineinzudeuteln: "man hätte es anders machen können".

Kurz und knapp, genau so!
 

Offline Wanda

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #730 am: 26. August 2016, 19:00:15 »

Verdammt noch mal! Da waren vorher sicher genug Bemühungen seitens aller Involvierten das Problem friedlich zu lösen. Aber diese Bemühungen werden wohl alle gescheitert sein. Da gibt es doch nichts mehr hineinzudeuteln: "man hätte es anders machen können".

Mal zum Verständnis: Die Räumung ist das letzte Mittel. Da gibt es eine Ankündigung, man kann freiwillig ausziehen Schutzanträge stellen....Dann geht nichts mehr. Das Recht muss eben durchgesetzt werden.

Kurz und knapp, genau so!
 

Offline derWolf

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #731 am: 26. August 2016, 19:08:19 »
Die Schüsse der Polizei haben ja nur die PERSON Ursache getroffen und nicht den Mensch. :-)

Offline Rex_Kramer

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #732 am: 26. August 2016, 19:12:40 »
Die Schüsse der Polizei haben ja nur die PERSON Ursache getroffen und nicht den Mensch. :-)
Böser Kommentar und der Tragik des Ereignisses nicht angemessen.

...

Aber ich kann ein Grinsen nicht unterdrücken. Das ist Reichsbürgerlogik par excellence!
Begreift dat endlich!
 

Offline Rima882

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #733 am: 26. August 2016, 19:33:37 »
Werden die Einsätze des SEK nicht sowieso gefilmt?

Wahrscheinlich ja, aber sie werden ganz sicher nicht sofort bei Youtube hochgeladen - zum Glück !
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Offline Gerntroll

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #734 am: 26. August 2016, 19:44:01 »
Das ist natürlich klar. Wäre nur komisch wenn das SEK das nicht dokumentiert hätte. Gab ja in der Vergangenheit recht viele Anschuldigungen wo es Aussage gegen Aussage ging. Das sollte auch bei der Polizei angekommen sein.
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