Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 258636 mal)

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Offline hair mess

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1890 am: 22. März 2017, 18:32:11 »
Zitat
Also warum kann die Polizei das GG nicht betätigen?
0:48 - betätigen? Ist das deutsch? Was meint der Mensch?
Ach was frag ich?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Aloysius

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1891 am: 22. März 2017, 18:33:42 »
Fundstück in US-Blog:

Zitat
In Germany, right-wing violence flourishing amid surge in online hate

BERLIN — The 66-year-old conspiracy theorist and former tour guide was undoubtedly eccentric. He dressed in public like an ancient Druid and occasionally traversed his southern German town by Segway. He accessorized his robe with a wooden spear.

Yet the recent arrest of the German Druid highlights the real world dangers posed by those propagating a global barrage of online hate. Public attention may be focused on Islamist extremists. But in Germany - just as in the United States, where three Indians were recently attacked and Jewish centers and mosques have become the targets of bomb threats - right-wing violence driven by hate is emerging as a far more widespread threat.

On his account on VKontakte - a sort of Russian version of Facebook - Burkhard Bangert raged that he wanted to "annihilate Jews and Muslims." He shared an image of the Star of David, with text inside calling for the killing of journalists, cops and bankers.

He also expressed beliefs shared by the "Reichsbürgers" - an expanding movement in Germany with uncanny similarities to so-called sovereign citizens groups in the United States. Its followers reject the legitimacy of the federal government, seeing politicians and bureaucrats as usurpers.

Prosecutors say Bangert's rage went further than rhetoric - a growing risk, experts say, as fringe thinking and incitement to hate goes mainstream in the West. After authorities seized illegal weapons from his home, they charged Bangert and a network of five accomplices with allegedly plotting attacks on police officers, Jewish centers and refugee shelters.

"It's an international phenomenon of people claiming there are conspiracies going on, people with an anti-Semitic world view who are also against Muslims, immigrants and the federal government," said Jan Rathje, a project leader at the Amadeu Antonio Foundation, which studies right-wing violence.

...

Yet officials fear surging membership in such groups are also fueling more violence, and German intelligence agencies are now in the midst of compiling a database of armed Reichsbürger members.

In October, a 49-year old Reichsbürger living near Nuremberg, and who had declared his home an "independent state," shot and killed a police officer charged with seizing his hoarded weapons. Last August, Adrian Ursache, 41 - a former "Mr. Germany" - and 13 of his supporters in Saxony-Anhalt state tried to prevent his eviction from his "sovereign home" by shooting at police. Police fired back, severely injuring Ursache. Two officers were also hurt.

The violence has left authorities facing the challenging task of separating the truly dangerous from the merely quixotic. Some - like the Druid - authorities say, have crossed a line.


...

https://www.stripes.com/news/europe/in-germany-right-wing-violence-flourishing-amid-surge-in-online-hate-1.459940#.WNKymjE2uM8

In den USA ist dieses Phänomen ja schon sehr lange sehr präsent
 
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Offline Reallife

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1892 am: 23. März 2017, 17:02:57 »
Das Video kennen wir schon lange. Es zeigt eine der Glanzleistungen vom Gelochtem.
VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer: "Das Obsiegen von bloßem Geschwätz aus Betroffenheit oder Empörung ist das Schlimmste, was einem Rechtsstaat passieren kann."
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1893 am: 23. März 2017, 17:33:32 »
Zitat
Also warum kann die Polizei das GG nicht betätigen?
0:48 - betätigen? Ist das deutsch? Was meint der Mensch?

Meine Interpretation wäre (macht den Sachverhalt aber nicht unbedingt besser), dass "bestätigen" gemeint war. Die legen doch immer so großen Wert darauf, dass die Polizisten vor Durchführung irgendwelcher Aktionen unterschreiben sollen, dass sie auf dem Boden des Grundgesetzes aktiv sind.

Oh Mann, es fällt mir zunehmend schwer, sowas zu schreiben, meine Finger weigern sich inzwischen, diesen geballten Schwachsinn wiederzugeben...  :facepalm:
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Fottzilla

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1894 am: 28. März 2017, 00:20:56 »
Ja. Und sein Verstand liegt immer noch in Salatöl eingelegt im Eierbecher auf dem Regal im 12.UG der Lennéstraße.

Ja; Eingebettet zwischen Gänsefüßchen:

"Verstand"
"Ich klaue doch nicht von mir selbst" - Fitzek über das Geld anderer Leute

Spirituelle Geistvernetzung durch Neugeborenenopfer ist eine Mechanik.
 
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Offline Noldor

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1895 am: 28. März 2017, 00:42:19 »
Ja. Und sein Verstand liegt immer noch in Salatöl eingelegt im Eierbecher auf dem Regal im 12.UG der Lennéstraße.

Ja; Eingebettet zwischen Gänsefüßchen:

"Verstand"

Kann ja sein, dass da mal zwischen den Gänsefüsschen etwas war.

Heute wird es so aussehen:

"Verstand"

« Letzte Änderung: 28. März 2017, 00:58:01 von Noldor »
 
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Offline Resting Bench

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1896 am: 6. April 2017, 08:30:34 »
Die Presse:
 

Offline Arthur Dent

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1897 am: 6. April 2017, 15:16:55 »
Hm, wird wirklich nur versuchter Totschlag angeklagt? Ich hätte ja auf versuchten Mord getippt.
 

Offline Aloysius

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1898 am: 6. April 2017, 18:08:51 »
Meine Einschätzung: "Versuchter Totschlag", weil die Handlungen in gefühlter Verteidigung des Grundstückes stattfanden.
 

Offline Tuska

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1899 am: 6. April 2017, 18:32:46 »
Blick ins Gesetz
Zitat von: StGB
§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.
Zitat von: StGB
§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
[close]

Die StA hat wegen versuchtem Totschlag angeklagt, da keine Mordmerkmale vorlagen. Strafrahmen: 2 - 15 Jahre; bei einer "nur" versuchten Tat kann gemildert werden (§§ 23, 49 StGB).


« Letzte Änderung: 6. April 2017, 18:42:54 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Aloysius

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1900 am: 6. April 2017, 19:57:12 »
Ich vermute, daß der Strafrahmen eher im höheren Bereich genutzt werden wird. Die diversen Videos mit Aussagen wie, "ich schlachte dich ab wie ein Schwein", etc, das ist keine Notwehr, das ist schon ein paar Nummern härter.
 
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Offline Tuska

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1901 am: 7. April 2017, 11:21:28 »
Laut der MZ ist wohl unklar, weswegen Anklage erhoben wurde.

http://www.mz-web.de/burgenlandkreis/anklage-gegen-reichsbuerger-adrian-ursache-warum-der-richter-schweigen-muss-26674664

Spoiler
Reuden -

Wird gegen Adrian Ursache (42) aus Reuden demnächst verhandelt, weil ihm versuchter Totschlag vorgeworfen wird? Oder lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den einstigen Mister Germany doch anders? Ist sie vielleicht mit einem noch härteren Vorwurf formuliert? Die Antwort auf diese Frage bleibt vorerst offen.

Fakt ist aber, dass die Staatsanwaltschaft Halle, Zweigstelle Naumburg, ihre Anklageschrift gegen Ursache niedergeschrieben und an das zuständige Landgericht in Halle gesandt hat. Dort wird sich in der Folge die erste Strafkammer mit Adrian Ursache befassen.
Bei der Zwangsräumung des ehemaligen Hauses von Adrian Ursache in Reuden war es zu einer Schießerei gekommen

Hintergrund: Bei der Zwangsräumung des ehemaligen Hauses von Ursache in Reuden ist es Ende August vergangenen Jahres zu einer Schießerei gekommen. In deren Folge war der einstige Schönheitskönig von Polizisten getroffen und schwer verletzt worden. Ursache selbst soll damals das Feuer auf die Beamten eröffnet haben. Schon kurz nach dem Vorfall hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft, es werde gegen Ursache wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags ermittelt.

Beim Landgericht in Halle ist jetzt die Anklageschrift eingegangen, bestätigte dessen Pressesprecher Wolfgang Ehm. Konkreter äußerte er sich aber noch nicht. Das dürfe er schon aufgrund von Verwaltungsvorschriften nicht, weil dem in Berlin sitzenden Pflichtverteidiger Ursaches die Anklageschrift ebenso zunächst zugestellt werden und er den Empfang auch bestätigen müsse. Das ist bislang noch nicht geschehen.
Anklage gegen Reichsbürger aus Burgenlandkreis: Adrian Ursache befindet sich in Haft

Ehm rechnet damit, in der kommenden Woche konkreter über den Fall reden zu können. Zur Eile bei der Zustellung der Anklageschrift besteht laut Ehm kein Grund. Weil sich Ursache sowieso in Haft befindet. Er verbüßt derzeit eine sogenannte Vollstreckungshaft.
Adrian Ursache (M., mit Basecap)

Ursache war nach Angaben des Naumburger Oberstaatsanwalts Hans-Jürgen Neufang vom Amtsgericht Zeitz zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt worden. Weil er die Strafe nicht bezahlt, verbüßt er derzeit eine Gefängnisstrafe. Ursache gilt als Anhänger der Reichsbürger, die die Bundesrepublik nicht anerkennen.
Nach Drohungen im Fall Adrian Ursache: Gerichtsvollzieher steht weiterhin unter besonderem Schutz

In der Gemeinde Elsteraue sehen es Bürger derweil mit Genugtuung, dass mit der Übermittlung der Anklageschrift Bewegung in den Fall Adrian Ursache gekommen ist. Menschen, mit denen die MZ auf dem Parkplatz des Einkaufsmarktes im Reudener Nachbarort Draschwitz ins Gespräch kam, sagten unter anderem, dass sie hoffen, dass es nun zügig vorangehe und es zu einer gerechten Verurteilung komme.

Derweil gibt es äußerlich sichtbar mindestens zwei Veränderungen an dem Haus, das vor gut sieben Monaten zwangsgeräumt wurde. Sowohl am Briefkasten als auch am Klingelschild gibt es neue Namen. Ein Kontakt zu den Bewohnern kam allerdings nicht zustande. Der im Fall Adrian Ursache tätige Gerichtsvollzieher, der über das Internet mit dem Tode bedroht worden war, steht laut Polizei noch immer unter besonderem Schutz.
[close]

BILD weiß es natürlich besser:

http://www.bild.de/regional/leipzig/mister-deutschland/anklage-gegen-ihn-fertig-51170256.bild.html

Zitat
Az. Js 207746/16

Ach, Scholty ...
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Pantotheus

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1902 am: 7. April 2017, 16:09:07 »
Vollstreckungshaft - da stellt sich dann wenigstens die Frage nach der Dauer der Untersuchungshaft nicht.

Schauen wir mal den Mord genauer an:
Zitat
Mörder ist, wer

    aus Mordlust,
Diesen Punkt wird man wohl streichen müssen. Wer allein ohne Schutz mit einer Waffe einem SEK gegenüber tritt, dürfte eher Lust auf Selbstmord haben.

Zitat
zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
Dieser Punkt scheidet offensichtlich aus.

Zitat
aus Habgier
Habgier könnte man hier vielleicht irgendwie hinein deuten, da es ja um "sein" Haus ging, das er behalten wollte, ohne die aufgelaufenen Schulden bezahlen zu wollen (bzw. zu können). Das wäre dann aber eher eine Eisegese als eine Exegese des Gesetzestextes.


Zitat
oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
"Niedrige Beweggründe" sind ein weites Feld, da fragt sich, was hier in Frage käme. Allerdings müsste die Anklage das Vorliegen dieser niedrigen Beweggründe auch beweisen. Da hier ja klare Ansagen Ursaches vorliegen, die er in verschiedenen Videos verbreitet hat, dürfte sich die Frage der Motive auf die Deutung dieser Ansagen beschränken.

Zitat
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln
Um den Wittenberger zu zitieren: Ein SEK kommt nicht, um Karten zu spielen oder mit Ursache zu diskutieren. Wer wie Ursache ungeschützt aus dem Haus tritt und eine Waffe offen trägt, hat keinerlei Zeit mehr für irgendeine Art von Tücke, Grausamkeit oder dergleichen. Eine einfache Schusswaffe dürfte auch kein "gemeingefährliches Mittel" darstellen. Ein solches wäre vielleicht gegeben gewesen, wenn Ursache mit einem Sprenggürtel aus dem Haus gekommen wäre.


Zitat
oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
Welche Straftat hier in Frage käme, ist nicht ersichtlich. Somit dürfte auch dieser Punkt zu streichen sein. Fazit: Eine Anklage wegen Mordes dürfte in der Tat ausscheiden.
Dass die Staatsanwalt beim Landgericht angeklagt hat, deutet aber darauf hin, dass sie eine Strafe von vier Jahren oder mehr erwartet. Das gibt der Strafrahmen bei Totschlag auch her.

Wir dürfen nicht vergessen, dass Ursaches Verhalten in erster Linie ihn selbst gefährdete. Es wurde ja bereits vermutet, dass er "suicide by cop" im Sinne hatte und gerne ein "Märtyrer" geworden wäre. Darauf könnte auch sein Verhalten nach der Tat, die Ablehnung weitergehender medizinischer Hilfe hindeuten.

Allerdings habe ich ein Haar in der Suppe gefunden, und zwar das Bild der Verletzungen Ursaches:
Auf dem Krankenhaus-Bild, das flugs verbreitet wurde, ist erstens eine Bandage am rechten Arm zu sehen, genau da, wo später auf dem Gefängnis-Bild der externe Fixator zu sehen ist. Dann ist ein Verband an der rechten Schulter, und zwar an der Schmalseite, zu sehen. Unter der rechten Achsel ist ein weiterer Verband deutlich sichtbar, wiederum auf der Flanke.
Dies deutet darauf hin, dass er die ernstesten Verletzungen auf der rechten Körperseite, und zwar in der Flanke erhalten hat.
Auf dem bekannten Krankenhaus-Bild und auf einem zweiten, auf dem sein Rücken zu sehen ist, hat er aber noch eine kleine Verletzung über der rechten Brustwarze, einen Verband auf dem Rücken etwa in Höhe dieser Verletzung, weiter ist auf der linken Seite an der Schulter eine Narbe zu erkennen.
Mir scheint, dass diese Verletzungen, so weit ich sie erkennen kann, kein rechtes Bild ergeben. Wurde bisher nicht davon ausgegangen, dass er sich dem SEK frontal gestellt hat? Dann wären aber doch Wunden auf der Brust anzunehmen, genau da, wo er keine Verbände hat, jedenfalls keine sichtbar sind. Wäre er in den Bauch getroffen worden, der unter der Decke versteckt ist, hätte er vermutlich nicht überlebt.
Die erheblichen Verwundungen auf der rechten Körperseite, und zwar weitgehend in der Flanke, könnten aber erklärt werden, scheint mir, wenn man annimmt, dass Ursache dem SEK nicht frontal gegenüber getreten ist, sondern in einer Stellung, die früher m. W. auch bei deutschen Polizeidiensten gelehrt wurde: mit ausgestrecktem rechtem Arm mit der rechten Flanke zum Gegner gewendet. Der Vorteil dieser Haltung liegt darin, dass dem frontalen Gegner eine fast um die Hälfte verkleinerte Zielfläche dargeboten wird. (Ein SEK oder eine andere gut ausgerüstete Einheit nimmt eine solche Stellung natürlich nicht ein, da Schutzwesten u. dgl. gerade an den Flanken verwundbar sind.)
Und nun zurück zum Haar in der Suppe: Wenn Ursache so gestanden hätte, dann könnte dies den Schluss zulassen, dass er sich zu schützen versuchte und überleben wollte, also nicht die Absicht hatte, sich töten zu lassen. Doch das ist nun alles Spekulation, die nur auf der Betrachtung dreier Bilder beruht.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Tuska

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1903 am: 7. April 2017, 16:19:58 »
Off-Topic:
Eine einfache Schusswaffe dürfte auch kein "gemeingefährliches Mittel" darstellen. Ein solches wäre vielleicht gegeben gewesen, wenn Ursache mit einem Sprenggürtel aus dem Haus gekommen wäre.
Das stimmt nicht so ganz. Das Mordmerkmal der Allgemeingefährlichkeit ist z.B. auch dann erfüllt, wenn der Täter die Wirkung des jeweiligen Mittels nicht sicher auf das von ihm individualisierte Opfer begrenzen kann. Sprich: Wenn man wahllos in eine Menschenmenge ballert.

Warten wir mal ab, was in der Anklage steht. Weiß jmd. mehr über Urians Pflichtverteidiger? Dass der aus Berlin kommt finde ich recht merkwürdig.
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dtx

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1904 am: 8. April 2017, 11:57:37 »
Schauen wir mal den Mord genauer an:
Zitat
Mörder ist, wer
...
oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
"Niedrige Beweggründe" sind ein weites Feld, da fragt sich, was hier in Frage käme. Allerdings müsste die Anklage das Vorliegen dieser niedrigen Beweggründe auch beweisen. Da hier ja klare Ansagen Ursaches vorliegen, die er in verschiedenen Videos verbreitet hat, dürfte sich die Frage der Motive auf die Deutung dieser Ansagen beschränken.

http://www.jura-studium.net/definitionen/definitionen-strafrecht/niedrige-beweggrunde-%C2%A7-211/
Zitat
Niedrige Beweggründe (§ 211 StGB) sind Motive, die nach allgemeiner rechtlich-sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert sind. Ob ein Beweggrund in diesem Sinne als „niedrig“ einzustufen ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller maßgebenden Tatumstände.

Schaut man sich das wenige Tage vor der Tat verbreitete Video an, auf das die StA ja sicherlich nicht nur einmal hingewiesen wurde, dann läßt sich das nicht ganz von der Hand weisen. Ursaches üblicher Umgang mit Polizisten und dem Gerichtsvollzieher ist ja auch hinreichend dokumentiert. Aber einen versuchten Totschlag gibt die Tat ja allemal her. Und da wird nach Lage der Dinge auch eine SV nicht völlig unwahrscheinlich, so daß es am Ende womöglich auf diese Nuance gar nicht ankommt.

Mir scheint, dass diese Verletzungen, so weit ich sie erkennen kann, kein rechtes Bild ergeben.

Na ja, man weiß ja so auch nicht, ob nicht nur originäre Verletzungen, sondern auch noch Operationswunden vorliegen könnten.

Und nun zurück zum Haar in der Suppe: Wenn Ursache so gestanden hätte, dann könnte dies den Schluss zulassen, dass er sich zu schützen versuchte und überleben wollte, also nicht die Absicht hatte, sich töten zu lassen. Doch das ist nun alles Spekulation, die nur auf der Betrachtung dreier Bilder beruht.

Ich halte das für einen Zufall. Diese Körperhaltung kann auch einfach nur Ergebnis der Stellung anderer Personen und seiner Laufbewegung gewesen sein. Davon, daß Ursache ein Kampfsporttraining absolviert hätte, wo so etwas geübt wurde, scheint ja nichts bekannt zu sein.
« Letzte Änderung: 8. April 2017, 12:00:56 von dtx »
 
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