Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 258656 mal)

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Offline Rechtsfinder

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1665 am: 15. Oktober 2016, 00:13:12 »
Sollte es sich um einen Gegenstand handeln, von dem keine tödliche Gefahr ausgeht, wäre der etwaige Vorwurf einer Tötungsabsicht vom Tisch.
Das ist nicht richtig.

Nur weil eine unternommene Handlung (oder gar ein Unterlassen) objektiv unwahrscheinlich (oder sogar unmöglich) zum Taterfolg führen kann, bedeutet das nicht, dass eine Versuchsstrafbarkeit ausscheidet. Denn der Strafgrund des Versuchs ist allein die böse Absicht und ihre Manifestation im Ansetzen zur Tat.

Zitat von: § 22 StGB
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
Der objektive Teil des strafbaren Versuchs ist das unmittelbare Ansetzen zur Tat, wie sie in der Vorstellung des Täters verwirklicht werden soll. Stellt sich also der Täter vor, dass ein Taterfolg (bspw. der Tod eines anderen Menschen) durch eine konkrete Handlung bewirken lässt und setzt er zu eben dieser Handlung an, ist das die Definition eines strafbaren Versuchs. Maßgeblich ist die Vorstellungswelt des Täters. Dass diese möglicherweise kaum bis gar keine Schnittmengen mit der Realität aufweist, ist zunächst unerheblich.

Selbst wenn also die Waffe lediglich geeignet war, leichtere Verletzungen hervorzurufen, muss das nicht gegen einen Tötungsvorsatz sprechen. Denn der Vorsatz als zielgerichteter Wille hat mit den Mitteln sie umzusetzen ersteinmal nichts zu tun.

Lediglich der sog. "grob unverständige" Versuch (das wäre das Beispiel mit dem abgebrochenen Ast als Schusswaffe) kann(!) dazu führen, dass die Strafe gemildert wird, oder sogar von Strafe abgesehen wird (auch als "♥♥♥enprivileg" bezeichnet, § 23 Abs. 3 StGB). Der ist aber kein Automatismus; auch nicht, wenn ein Mitbürger mittlerer Art und Güte angesichts des Tatplans spontan "Das dass nicht klappt, hätte ich Dir gleich sagen können!" ausruft.

Ein sehr plakatives Beispiel
Vorbemerkung: Das Beispiel ist nicht von mir. Der Dank gebührt einem hier nicht zu nennenden Richter, der inzwischen am BGH in einem Strafsenat sitzt.

Der Sachverhalt (fiktiv und vom Original leicht abgewandelt):
Ein Ehepaar verbringt den Urlaub am Meer. Sie finden eine Bucht, die ansonsten offenbar völlig unberührt ist (sie sind völlig allein dort). Er legt sich auf sein Handtuch und döst vor sich hin. Sie geht ins Wasser, will dass er nachkommt, spritzt ihn zunächst nass und beginnt dann, als er nicht reagiert, laut um Hilfe zu schreien und das Ertrinken zu simulieren. Von den Hilfeschreien, die er für echt hält, geweckt denkt er, dass dies die perfekte Gelegenheit wäre, sie loszuwerden, da er der Ehe ohnehin seit Jahren überdrüssig ist und zudem an die Lebensversicherung der Frau kommen will. Er lässt die Augen geschlossen, hält seine Eheprobleme aufgrund des bevorstehenden Ablebens der Ehefrau für endgültig gelöst und döst weiter. Die Ehefrau, die nie in Lebensgefahr war, entsteigt irgendwann frustriert den Fluten, was der Ehemann zwar bemerkt, aber eher resignierend zur Kenntnis nimmt, ohne etwas Weiteres zu unternehmen. Weil er Reichsbürger ist und alles, was er so tut, auf YouTube herumerzählt, bekommt die Staatsanwaltschaft Wind von der Sache.

Die Lösung (stark verkürzt)
Ein vollendetes Tötungsdelikt steht sehr offensichtlich nicht in Rede, da die Ehefrau ebenso offensichtlich überlebt hat. Es bleibt also nur eine Versuchsstrafbarkeit.
Diese setzt voraus (siehe oben), dass es einen Tatplan gibt, nach dem das strafbewehrte Unrecht einträte und dass der Täter unmittelbar ansetzt, diesen Plan in die Tat umzusetzen.

Der Plan des Mannes: Er wollte die Ehefrau (die zu Retten er als Ehemann bei Zumutbarkeit verpflichtet gewesen wäre) ertrinken lassen.
Er hatte auch Vorsatz hinsichtlich eines Mordmerkmals, namentlich der Habgier (da er an ddie Lebensversicherung wollte).
Er hat auch unmittelbar angesetzt. Er ging nämlich davon aus, dass der Tod der Frau unmittelbar bevorstehe und er lediglich nicht eingreifen (d.h. die gebotene Handlung unterlassen) müsse, um den Tod herbeizuführen.
Dass der Versuch objektiv untauglich war (die Frau war schließlich nie in Gefahr), spielt keine Rolle. Nach dem Wortlaut des Gesetzes reicht ein unmittelbares Ansetzen "nach der Vorstellung des Täters von der Tat" für die Strafbarkeit aus. Zum gleichen Ergebnis führt ein Umkehrschluss aus § 23 Abs. 3 StGB (s.o.), der nur den Täter eines untauglichen Versuchs, der die Untauglichkeit "aus grobem Unverstand" verkannt hatte, privilegiert – eine Strafbarkeit für Täter, die sich "einfach nur" geirrt haben, bestehen lässt.
Rechtswidrig (keine Notwehr etc.) und schuldhaft (keine Schuldunfähigkeit etc.) war die Angelegenheit auch.

Der Vollständigkeit halber: Der strafbefreiende Rücktritt scheitert daran, dass ein Rücktritt vom fehlgeschlagenen Versuch nicht möglich ist. Fehlgeschlagen war der Versuch in dem Moment, als die Frau den (für sie völlig ungefährlichen) Fluten entstieg; in diesem Moment erkannte der Mann nämlich, dass er mit den bisher eingesetzten Mitteln (umdrehen und weiterdösen) den Erfolg (den Tod der Frau) nicht mehr herbeiführen konnte.
Bei einem untauglichen Versuch gilt: Solange der Täter in seiner Vorstellungswelt bleibt und glaubt, dass er mit den eingesetzten Mitteln den Erfolg noch herbeiführen kann, ist ein Rücktritt möglich. In dem Moment, in dem dem Täter die Untauglichkeit des Unterfangens bewusst wird, ist der Versuch fehlgeschlagen.

Strafbarkeit im Ergebnis: Mordversuch durch Unterlassen.
Strafrahmen: Drei Jahre bis lebenslänglich.
So schnell kann's gehen.
[close]

Edit: Es wird natürlich schwieriger, ihm den Tötungsvorsatz nachzuweisen, wenn(!) es tatsächlich eine objektiv ungefährliche "Waffe" sein sollte. Was nicht bedeutet, dass der Vorwurf von vorn herein vom Tisch ist; immerhin ist Ursache (:D) für das Verfahren ein Schuss auf den Hals des Beamten. Es sinkt in einem solchen Falle aber lediglich die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Vorwurf hält, nicht die, dass er erhoben wird. ;)
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2016, 00:23:00 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Aloysius

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1666 am: 16. Oktober 2016, 10:58:24 »
Hinzu kommt auch, daß es im Ablauf und der Schilderung durch Zeugen um wenige Zentimeter gehen kann.

Beispiel aus einem Prozess, an dem ich als Schöffe teilgenommen habe:

Der Angeklagte war mit einem Taxi nachts an den Ortsrand zu einer Klinik gefahren. Als die Fahrerin im den Fahrpreis nannte, zog der A. das ca. 30 cm lange Küchenmesser aus seinem Mantel, und hielt es hoch.

Jetzt war der Knackpunkt, um den Staatsanwalt, Richter und Verteidiger rangen, wie genau hat er das Messer gehalten, und wie nah war das Messer dem Kopf der Taxifahrerin. Bis x cm Entfernung wäre es "Zeigen des Messers", ab y cm wäre es "Drohen mit dem Messer"

 

Offline Bundespolizei

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1667 am: 16. Oktober 2016, 18:44:22 »
 

Offline Fottzilla

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1668 am: 16. Oktober 2016, 19:52:08 »
Vier, fünf armselige Gestalten abgestellt auf einem Parkplatz, den niemand sieht. Beeindruckend.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1669 am: 16. Oktober 2016, 20:25:12 »
Vier, fünf armselige Gestalten abgestellt auf einem Parkplatz, den niemand sieht. Beeindruckend.

Fünfzig. Im Begleittext ist von fünfzig Gestalten die Rede.
 

Offline Fottzilla

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1670 am: 16. Oktober 2016, 20:50:36 »
Auf den Wahrheitsgehalt der Videobeschreibungen von Reichsbürgern kann mich ja blind verlassen.  :whistle:
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Offline Don

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1671 am: 16. Oktober 2016, 22:03:57 »
Der Pfosten fordert ja, dass man Adrian rund um die Uhr bewachen müsse, weil sein Leben in Gefahr sei. Ich darf an dieser Stelle nur erwähnen, dass suizidale Personen im Knast nicht allein dauerüberwacht werden sondern mitunter auch gefesselt werden können. Allein zu deren Schutz. Adrian der Ursache wird es danken. ;D
 
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Offline Aloysius

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1672 am: 17. Oktober 2016, 07:44:21 »
Falls bei einer dieser Veranstaltungen einigermaßen der Rede wert Besucher anwesend sind, dann macht man als Filmender doch die eine oder andere Totale, um dem Streifen ETWAS Nachdruck zu geben.

So kann man wohl davon ausgehen, daß da die üblichen Verdächtigen, wohl ein halbes bis ein Dutzend, dabei ist.
 
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Offline n0comATS

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1673 am: 17. Oktober 2016, 15:40:02 »
https://youtu.be/IQMwZWMfp14

Hatten die den al-Bakr mit in die Zelle zu Ardrian Virgill gesteckt? Das wäre meines Erachtens ein Erklärungsansatz für seine Selbsttötung.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1674 am: 17. Oktober 2016, 22:11:40 »
Der Pfosten fordert ja, dass man Adrian rund um die Uhr bewachen müsse, weil sein Leben in Gefahr sei. Ich darf an dieser Stelle nur erwähnen, dass suizidale Personen im Knast nicht allein dauerüberwacht werden sondern mitunter auch gefesselt werden können. Allein zu deren Schutz. Adrian der Ursache wird es danken. ;D

Der Tod von Jaber Albakr hätte ja nicht zuletzt auch deshalb verhindert werden müssen, weil die Ermittler sich von diesem viele nützliche Informationen erhoffen konnten. Zieht man hier die Parallele zu Adrian U. ...   :-X
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1675 am: 18. Oktober 2016, 09:12:04 »
Der Pfosten fordert ja, dass man Adrian rund um die Uhr bewachen müsse, weil sein Leben in Gefahr sei. Ich darf an dieser Stelle nur erwähnen, dass suizidale Personen im Knast nicht allein dauerüberwacht werden sondern mitunter auch gefesselt werden können. Allein zu deren Schutz. Adrian der Ursache wird es danken. ;D
Der Tod von Jaber Albakr hätte ja nicht zuletzt auch deshalb verhindert werden müssen, weil die Ermittler sich von diesem viele nützliche Informationen erhoffen konnten. Zieht man hier die Parallele zu Adrian U. ...   :-X

Da gibt es keine Parallelen.
Weil weder vom URinstein, noch von irgendeinem anderen Deppen aus unserer Kundenkartei irgendwelche verwert- oder wenigstens nachvollziehbare Informationen zu erhalten sind.
Zumindest keine, die nicht schon bei uns im Sonnenstaatland® bekannt sind  :innocent:
 
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1676 am: 18. Oktober 2016, 17:34:47 »
Der Pfosten fordert ja, dass man Adrian rund um die Uhr bewachen müsse, weil sein Leben in Gefahr sei. Ich darf an dieser Stelle nur erwähnen, dass suizidale Personen im Knast nicht allein dauerüberwacht werden sondern mitunter auch gefesselt werden können. Allein zu deren Schutz. Adrian der Ursache wird es danken. ;D
Der Tod von Jaber Albakr hätte ja nicht zuletzt auch deshalb verhindert werden müssen, weil die Ermittler sich von diesem viele nützliche Informationen erhoffen konnten. Zieht man hier die Parallele zu Adrian U. ...   :-X

Da gibt es keine Parallelen.
Weil weder vom URinstein, noch von irgendeinem anderen Deppen aus unserer Kundenkartei irgendwelche verwert- oder wenigstens nachvollziehbare Informationen zu erhalten sind.
Zumindest keine, die nicht schon bei uns im Sonnenstaatland® bekannt sind  :innocent:

Der Vergleich war so lächerlich und auch immer wieder die Angst, dass ihr Adrian ermordet werden soll!
Sie tun als wäre er der Staatsfeind Nummer 1!
Im Endeffekt interessiert sich für den, in der Hinsicht, er würde der Befreier der Reichsdeppen sein und deshalb hochgefährlich für die BRD GmbH, kein
"Mensch" oder Person!  ;)  :facepalm:
 

Offline hair mess

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1677 am: 18. Oktober 2016, 17:38:35 »
Staatfeind Nummer 1.  :scratch:
 :hand: Wie man´s sieht.  :snooty:
Zumindest ist er  :shhh: unter den Staatsfeinden  >:D
die kleinste Nummer.  :))
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1678 am: 19. Oktober 2016, 02:44:02 »
Wird eigentlich immer noch kolportiert, daß der von uns gekidnappte URinstein weiterhin in geheimen Sonnenstaatland®-Verlieben schmort?
 

Offline Aloysius

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1679 am: 19. Oktober 2016, 19:11:57 »
Ihr habt's wohl auch schon in den Nachrichten gehört.

Zitat
Gewalt gegen den Staat

„Reichsbürger“ schießt auf Polizisten

Von Von Paul Kreiner 19. Oktober 2016 - 17:30 Uhr

Bayerns Innenminister beklagt neue Eskalation der Gewalt im Freistaat . Bei einem Einsatz werden vier SEK-Polizisten in Mittelfranken verletzt.

Roth - Eigentlich hatte Joachim Herrmann, der bayerische Innenminister, für diesen Mittwoch einen recht entspannten Termin auf seinem Kalender. Wer sich als erster mit Motorenkraft in die Lüfte erhoben habe, die amerikanischen Gebrüder Wright oder Herrmanns mittelfränkischer Landsmann Gustav Weißkopf – das sollte bei einem historischen Symposium erörtert werden, und der wuchtige CSU-Mann wäre in seiner Zweit-Eigenschaft als Landesverkehrsminister gerne dabeigewesen. In Mittelfranken fand sich Herrmann wenige Stunden später tatsächlich vor, aber statt locker über luftige Fragen parlieren zu können, musste er „eine in Bayern neue Eskalation der Gewalt“ beklagen.

Eine traurige Bilanz

Ein Polizeibeamter durch Schüsse lebensgefährlich, ein zweiter schwer verletzt. Das hatte Herrmann als Bilanz eines SEK-Einsatzes vom Mittwoch Morgen zu verkünden. Ausgegangen war die Gewalt – wieder einmal, wie schon bei den drei Terror-Akten des vergangenen bayerischen Sommers – von einem Mann, der bis dato als „unauffällig“ gegolten hatte.

Man hätte etwas sehen können, aber schließen musste man daraus noch lange nichts: P., der 49-jährige Einwohner von Georgensgmünd bei Roth, hatte vor seinem Haus eine Fahne mit seinem Namen und einem Familienwappen aufgepflanzt. Zudem, das teilte Landrat Herbert Eckstein nachher in der Pressekonferenz mit, hatte sich P. spätestens im August in die innere Emigration begeben: Da hatte er sich formell aus Georgensgmünd abgemeldet. Seine KfZ-Steuer bezahlte er nicht mehr, und den Behörden, die zur Pfändung ausrückten, sprach er das Recht ab, mit ihm zu reden.

„Querulanten, Spinner, Rechtsextreme“

Der deutsche Staatsbürger P., so folgert Landrat Eckstein aus den ihm zugestellten Erklärungen, habe sich zum „Reichsbürger“ erklärt. Zum Mitglied einer anscheinend nicht weiter organisierten Gruppe von Menschen also, die bundesdeutsche Gesetze, Steuerbescheide, Autoritäten ablehnen, weil sie der Bundesrepublik als ganzer die Legitimation absprechen. Sie anerkennen, so die Auskunft von Polizei und Verfassungsschützern, nur ein deutsches Reich, wie es in den zwanziger oder dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts existiert habe.

...

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gewalt-gegen-den-staat-reichsbuerger-schiesst-auf-polizisten.c6cdc42b-6fc3-43b5-b41e-6c3314b858f4.html