Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 257888 mal)

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Offline Sigmunds Schaukelpferd

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1260 am: 6. September 2016, 09:31:09 »
Schön und gut. Am Ende ist es aber nicht unsere Aufgabe, ihr den Job streitig zu machen. Wie "echt?" schon erwähnte, sollten wir eher froh sein, dass mal überhaupt jemand unserer Kunden arbeiten geht.
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Offline vollstrecker

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1261 am: 6. September 2016, 09:45:44 »
Ich hab hier mal etwas aufgeräumt und die Beiträge zur Schickeria in Leipzig in die blaue Tonne verschoben. Könntet ihr diese ewige Wessi vs Ossi Diskussion nicht einfach mal lassen? Es bringt uns wirklich nicht weiter das zum 999. Mal zu diskutieren. Wenn ihr das unbedingt machen wollt, tut dies per PM oder von mir aus in unserem Chat!
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Offline Reichsverweser

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1262 am: 6. September 2016, 10:11:38 »
Schön und gut. Am Ende ist es aber nicht unsere Aufgabe, ihr den Job streitig zu machen. Wie "echt?" schon erwähnte, sollten wir eher froh sein, dass mal überhaupt jemand unserer Kunden arbeiten geht.

Das wollte ich mit meinem Beitrag auch gar nicht ausdrücken. Bei dem Thema Sippenhaft und Arbeitsplatz sind wir einer Meinung. Mir geht es nur um ihre Aussagen in dem Clip bzgl. Reichsbürgerargumentation. Inwiefern Adrian sie da beinflusst bzw. hineingedrängt hat, steht wiederum auf einem anderen Blatt.
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Offline KarlKlammer

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1263 am: 6. September 2016, 10:42:22 »
Generell ist man eigentlich nicht so begeistert, Leute mit akuten Geldproblemen (die sich ja nun in die Öffentlichkeit gedrängt haben und mit der Versteigerung lange nicht aus der Welt sind) an eine Ladenkasse zu lassen. Und das ist kein Sozialkaufhaus, da gehen schon nennenswerte Beträge über den Tisch.

Desweiterenn darf man nicht vergessen, daß die in der Pressemitteilung des LG Halle (Saale) genannten 150.000 Euro an Gläubigerforderungen längst noch nicht das Ende der Fahnenstange sind. Auf die Ursaches kommen noch die Räumungskosten und die Kosten des Strafverfahrens zu, die bislang nur noch nicht zu beziffern sind.

Letztendlich wird es davon abhängen, wie sie sich im Job aufführt. Wenn sie da einigermaßen kompetent und zuverlässig ist und mit ihren Vorgesetzten klarkommt (=mit Autorität/Hierarchien leben kann), werden auch Schulden nicht das große Problem sein. Durch solche Kassen gehen schließlich keine Unsummen, zudem werden Kassen normalerweise auch mindestens täglich abgerechnet. Sie wird sich also sehr gut überlegen, ob sie für 500,- oder 1.000,- Euro, die sehr schnell auffallen und bei denen sie definitiv verdächtigt werden wird, ihren Job riskiert. Zumal das Geld nicht wirklich relevant zum Schuldenabbau beiträgt und so ein Strafverfahren wegen Diebstahl oder Unterschlagung auch nicht schön ist. Mal abgesehen davon, dass sie mit einer Vorstrafe wegen Vermögensdelikten definitiv keinen Job mehr bekommen würde.
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Offline Noldor

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1264 am: 6. September 2016, 13:09:54 »
Generell ist man eigentlich nicht so begeistert, Leute mit akuten Geldproblemen (die sich ja nun in die Öffentlichkeit gedrängt haben und mit der Versteigerung lange nicht aus der Welt sind) an eine Ladenkasse zu lassen. Und das ist kein Sozialkaufhaus, da gehen schon nennenswerte Beträge über den Tisch.

Desweiterenn darf man nicht vergessen, daß die in der Pressemitteilung des LG Halle (Saale) genannten 150.000 Euro an Gläubigerforderungen längst noch nicht das Ende der Fahnenstange sind. Auf die Ursaches kommen noch die Räumungskosten und die Kosten des Strafverfahrens zu, die bislang nur noch nicht zu beziffern sind.

Letztendlich wird es davon abhängen, wie sie sich im Job aufführt. Wenn sie da einigermaßen kompetent und zuverlässig ist und mit ihren Vorgesetzten klarkommt (=mit Autorität/Hierarchien leben kann), werden auch Schulden nicht das große Problem sein. Durch solche Kassen gehen schließlich keine Unsummen, zudem werden Kassen normalerweise auch mindestens täglich abgerechnet. Sie wird sich also sehr gut überlegen, ob sie für 500,- oder 1.000,- Euro, die sehr schnell auffallen und bei denen sie definitiv verdächtigt werden wird, ihren Job riskiert. Zumal das Geld nicht wirklich relevant zum Schuldenabbau beiträgt und so ein Strafverfahren wegen Diebstahl oder Unterschlagung auch nicht schön ist. Mal abgesehen davon, dass sie mit einer Vorstrafe wegen Vermögensdelikten definitiv keinen Job mehr bekommen würde.

Da bin ich einer Meinung mit KarlKlammer.
Wieso sollte Sandra bei ihrem Arbeitgeber in die Kasse greifen? Ich finde es eine Unverschämtheit überhaupt solche Andeutungen zu machen. Sandra Ursaches Arbeitsplatz geht uns nichts an.

Die wird jetzt schauen müssen wo sie Hilfe bekommt. Sicher nicht bei den Deppen die ihren Ehemann unterstützen. Und dass sie Adrian als Ehefrau im Interview verteidigt kann ich nachvollziehen auch wenn es ein wenig schwer fällt.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1265 am: 6. September 2016, 13:32:09 »
Mit einer blitzsauberen Insolvenz ist sie nach 72 Monaten schuldenfrei.

Ich war noch nie in dieser Situation, wie muss man sich das denn vorstellen?

Ehepaare handeln gesamtschuldnerisch - gleichzeitig ist der eine nach Privatinsolvenz schuldenfrei, der andere hat alles an der Backe. Das klingt nicht logisch.

Haben wir noch den Familienrechtler im 82. Untergeschoss?

So wie du sagst: Ehepaare handeln gesamtschuldnerisch (nicht generell, aber in dem Fall würde ich von ausgehen). Heißt: Ich und meine Frau nehmen gemeinsam einen Kredit auf über 100.000. Kann ich nicht mehr bedienen? Dann holt sich der Gläubiger alles von der Frau. Ich weiß nicht, wie sich das bei einer Privatinsolvenz in dem Fall verhält, würde aber behaupten wollen, dass das in dem Fall reichlich kompliziert ist, weil es da ja noch diese Bürgschaft der Eltern/ Schwiegereltern gab und da dann noch Erbschaftsfragen mit reinspielen. So rein nach persönlichem Rechtsverständnis würde ich sagen: Wenn die sich scheiden lassen und sie Privatinsolvenz betreibt und das durchzieht, dann können sich die Gläubiger natürlich an ihm bedienen. Gesamtschudlnerisch. Ohne Scheidung isses ohnehin klar: Es zahlt der/diejenige, der/die kann.

Interpretiere ich die Quintessenz korrekt:  sie kann es ohne Scheidung und Lossagung  nicht schaffen,  aus der Sache halbwegs unbeschadet herauszukommen?
 

Offline Tonto

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1266 am: 6. September 2016, 13:38:14 »
Mit einer blitzsauberen Insolvenz ist sie nach 72 Monaten schuldenfrei.

Ich war noch nie in dieser Situation, wie muss man sich das denn vorstellen?

Ehepaare handeln gesamtschuldnerisch - gleichzeitig ist der eine nach Privatinsolvenz schuldenfrei, der andere hat alles an der Backe. Das klingt nicht logisch.

Haben wir noch den Familienrechtler im 82. Untergeschoss?

So wie du sagst: Ehepaare handeln gesamtschuldnerisch (nicht generell, aber in dem Fall würde ich von ausgehen). Heißt: Ich und meine Frau nehmen gemeinsam einen Kredit auf über 100.000. Kann ich nicht mehr bedienen? Dann holt sich der Gläubiger alles von der Frau. Ich weiß nicht, wie sich das bei einer Privatinsolvenz in dem Fall verhält, würde aber behaupten wollen, dass das in dem Fall reichlich kompliziert ist, weil es da ja noch diese Bürgschaft der Eltern/ Schwiegereltern gab und da dann noch Erbschaftsfragen mit reinspielen. So rein nach persönlichem Rechtsverständnis würde ich sagen: Wenn die sich scheiden lassen und sie Privatinsolvenz betreibt und das durchzieht, dann können sich die Gläubiger natürlich an ihm bedienen. Gesamtschudlnerisch. Ohne Scheidung isses ohnehin klar: Es zahlt der/diejenige, der/die kann.

Interpretiere ich die Quintessenz korrekt:  sie kann es ohne Scheidung und Lossagung  nicht schaffen,  aus der Sache halbwegs unbeschadet herauszukommen?

Klare Antwort: Nein, das wäre eine Fehlinterpretation.
Die Scheidung wird nicht benötigt soweit es um finanzielle Querelen geht.
Jede natürliche Person (nicht: beseeltes Wesen) kann eine Restschuldbefreiung anstreben, unabhängig vom Familienstand.
Wenn im Alltag einer von zwei Eheleuten Schulden hat, der andere nicht, müssen die Einkommen und Vermögen sauber getrennt werden, um bei Gläubigern keine Begehrlichkeiten zu wecken, ansonsten alles kein Problem.
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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dtx

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1267 am: 6. September 2016, 14:04:09 »
Beim Normalfall der Zugewinngemeinschaft (einen anderen Güterstand muss man ehevertraglich vereinbaren) haften Ehegatten nicht immer und automatisch als Gesamtschuldner für die aufgenommenen Verbindlichkeiten. Hiervon gibt es einige wenige, gesetzlich geregelte Ausnahmen. So haften Ehegatten, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, als Gesamtschuldner für die entstandene Steuerschuld.

Wobei es auch hier reicht, daß ein Ehepartner die getrennte Veranlagung verlangt, bevor der Steuerbescheid rechtskräftig wird.

Eine weitere Ausnahme ist die sogenannte Schlüsselgewalt (§ 1357 BGB). Bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfes, die ein Ehegatte tätigt, wird der andere Ehegatte mit verpflichtet. Das sind Geschäfte, die im ehelichen Alltag anfallen und für den Lebensunterhalt der Familie erforderlich sind.

Aber auch in dem Bereich sind Schulden in ausreichendem Umfang angefallen. Daß an Frau Ursache die Schulden beim Abwasserverband vorbeigelaufen sein sollen, kann ich mir schon noch vorstellen. Bei den Kindergartengebühren wird es da aber schon ein bißchen sehr eng mit dem Verständnis dafür, daß es da für die Mutter Überraschungen gegeben haben soll.

Ansonsten kann eine Gesamtschuld der Ehegatten immer nur durch vertragliche Vereinbarung entstehen. Bei den schon erwähnten Immobilienkrediten ist es in der Praxis so, dass diese an Ehegatten nur vergeben werden, wenn beide Ehegatten sich vertraglich als Gesamtschuldner zur Rückzahlung verpflichten.

Wovon sicherlich nicht abgesehen wurde, wenn auch ihre Eltern noch als Bürgen benötigt wurden.

Letztendlich wird es davon abhängen, wie sie sich im Job aufführt. Wenn sie da einigermaßen kompetent und zuverlässig ist und mit ihren Vorgesetzten klarkommt (=mit Autorität/Hierarchien leben kann), werden auch Schulden nicht das große Problem sein. Durch solche Kassen gehen schließlich keine Unsummen, zudem werden Kassen normalerweise auch mindestens täglich abgerechnet. Sie wird sich also sehr gut überlegen, ob sie für 500,- oder 1.000,- Euro, die sehr schnell auffallen und bei denen sie definitiv verdächtigt werden wird, ihren Job riskiert. Zumal das Geld nicht wirklich relevant zum Schuldenabbau beiträgt und so ein Strafverfahren wegen Diebstahl oder Unterschlagung auch nicht schön ist. Mal abgesehen davon, dass sie mit einer Vorstrafe wegen Vermögensdelikten definitiv keinen Job mehr bekommen würde.

Einzelhandel mit angestellten Kassierern gibt es schon länger und auch Erfahrungen mit Kassendifferenzen. Arbeitet jemand in einem Filialunternehmen und nicht bei einem inhabergeführten Einzelgeschäft, dann gibt es dazu Richtlinien und in der Filiale einen Vorgesetzten, der in Personalangelegenheiten vielleicht noch angehört, aber keine Entscheidungsbefugnis hat. Und aus gutem Grund wird niemand mehr zugunsten von Kollegen seine eigenen Dienstpflichten verletzen. 

Desweiteren haben wir hier ein Konvolut von Gläubigern und Schulden, die in der Versteigerung mit ihren Forderungen runtergefallen sind. Man kann also nicht die Gesamtschuld in den Vordergrund stellen, sondern muß sich jedes einzelne Schuldverhältnis und das Verhalten des jeweiligen Gläubigers separat anschauen. Beispiel: Der Stromversorger kann den Sperrkassierer schicken, sobald die Außenstände die Grenze von 100 Euro überschritten haben. Die Bank hält da noch lange die Füße still.
Es kommt also weniger auf die konkrete Höhe der Verbindlichkeiten, sondern darauf an, welchen psychischen Druck der jeweilige Gläubiger zur Realisierung seiner Forderungen aufbaut und ob man dem Stand hält.

Sagen wir mal so, sie praktiziert nicht aktiv das Reichsdeppentum. Aber sie wiederholt in diesem Clip

https://www.youtube.com/watch?v=K6Q2m3r_o6w

die Argumentation ihres Mannes und steht voll hinter ihm. Ich habe dazu noch kein feststehendes Urteil, ich will diesen Aspekt jedoch nochmal in Erinnerung rufen.

Und dass sie Adrian als Ehefrau im Interview verteidigt kann ich nachvollziehen, auch wenn es ein wenig schwer fällt.

Das ginge dann aber auch anders, als sich seine Ansichten zueigen zu machen (falls man sich des Reichsverwesers erstem Eindruck anschließen muß).
« Letzte Änderung: 6. September 2016, 14:06:13 von dtx »
 
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1268 am: 6. September 2016, 14:05:06 »
Carsten aus Gera, der mit Gattin vor Ort war, berichtet.

Er legt auch großen Wert darauf: Adrian ist natürlich kein Reichsbürger, sondern ein Staatsgründer.  :facepalm: :facepalm: :facepalm:

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Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1269 am: 6. September 2016, 14:15:00 »
@Tonto: aber wenn die ex-Misses im Grundbuch und den diversen Verträgen (Versicherungen, Energieversorger, Kredit, Kita, etc.)  mit genannt ist, dürfte das mit der Restschuldbefreiung nicht funktionieren.
 

Offline Scrub

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1270 am: 6. September 2016, 14:26:21 »
Ich hoffe, dass ich diesen Link nicht übersehen habe, ansonsten lösche ich ihn gerne wieder:

http://mobil.mz-web.de/burgenlandkreis/nach-fall-adrian-ursache-soviele-reichsbuerger-verweigern-zahlungen-im-burgenlandkreis-24699100?originalReferrer=

Immer wieder interessant, dass die Reichsbürger doch gerne Angebote der GmbH in Anspruch nehmen, aber dann nicht zahlen wollen...
 

Offline Gutemine

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1271 am: 6. September 2016, 14:30:08 »
@Scrub

Den gibt es schon bei den Presseschnipseln. Kann aber ruhig hier bleiben. ;)
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1272 am: 6. September 2016, 14:36:42 »
Ich plädiere ja immer dafür, die Wünsche der Staatsgründer ernst zu nehmen. Verlassen des Grundstückes nur mit Visum, Strom, Wasser, Gas und Abwasserentsorgung mit dem Wirtschaftsministerium aushandeln, Arbeitslosengeld und Sozialhilfe - hä, wieso?
 
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Offline Pantotheus

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1273 am: 6. September 2016, 14:43:22 »
Mein Refrain in Bezug auf RD lautet ja: "Mit Folgerichtigkeit haben sie es nicht so." Wenn man diese "Staatsgründungen" wirklich ernst nähme, dann müsste genau das der Fall sein: keine Leistungen der BRD mehr, bis zum Bestehen eines Freizügigkeitsvertrages keine freie Einreise mehr, Erhebung von Zöllen auf "Ausfuhren" usw. usf.
Aber genau das wollen die RD nie sehen und nie wahr haben, sondern sie sehen ihre "Eigenstaatlichkeit" als Freibrief gegenüber der BRD und ihren Behörden. Ich bin ja auch kein Deutscher, habe aber deswegen keinerlei Immunitäten oder Vorrechte gegenüber der BRD.
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Offline Tonto

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1274 am: 6. September 2016, 14:47:46 »
@Tonto: aber wenn die ex-Misses im Grundbuch und den diversen Verträgen (Versicherungen, Energieversorger, Kredit, Kita, etc.)  mit genannt ist, dürfte das mit der Restschuldbefreiung nicht funktionieren.

Doch, es funktioniert.

Zunächst ist zu trennen zwischen den schuldrechtlichen Verpflichtungen (einfacher: sämtliche vertraglichen Verpflichtungen) und Eintragungen im Grundbuch. Letztere ermöglichen die Verwertung des Grundstücks, aus der Eintragung resultieren keine persönlichen Verpflichtungen (die sind in den Verträgen geregelt).

Jeder Insolvenzgläubiger kann seine Forderungen anmelden. Dafür hat er sie zu beziffern (ggf. schätzen, z.B. bei Schadenersatz o.ä.), Forderungen die noch nicht fällig sind, sind als fällig zu behandeln.

Die Restschuldbefreiung umfasst alle bei Antragstellung vorhandenen Forderungen (solche aus unerlaubter Handlung ausgenommen, also z.B. Bußgelder u.ä.m.), unabhängig davon, ob diese angemeldet werden oder nicht.

Mit Restschuldbefreiung ist dann der betreffende Ehegatte seine Schulden "los". In sein Einkommen kann dann deswegen nicht mehr gepfändet werden, ebenso nicht in sein Vermögen. Insbesondere letzteres erfordert dann eine gewisse Sorgfalt für den Fall, dass ein Gerichtsvollzieher sich wegen Verbindlichkeiten des anderen Ehepartners einmal in der Wohnung umschauen möchte.

Dann sollte alles so sortiert sein, dass der betreffenden (nennen wir ihn einmal A.U.) seine bewegliche Habe im Wesentlichen von der Ehefrau leihweise zur Verfügung gestellt bekommt  :P
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