Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 258664 mal)

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Offline Namastor

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1245 am: 5. September 2016, 23:53:43 »
Das finanzielle sollte in Anbetracht der ganzen Sache eigentlich klar sein, ansonsten wäre es wohl kaum zu der Situation gekommen.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1246 am: 5. September 2016, 23:59:07 »
...
Reichsdreck hin oder her: Klamottenverkäuferin in gleich welchem Laden ist keine ehrenrührige Tätigkeit. Es ist ein ebenso sinnvoller Beruf wie Maler, Elektriker, Polizist, Bäcker, Lehrer, Uni-Dozent, Arzt, Müllmann, Sozialarbeiter oder Mitarbeiter im Job-Center. Ihre Tätigkeit hat nullkommanix damit zu tun, wie sie gehandelt hat (oder in dem Fall eher: unterlassen hat)

Das meine ich nicht abwertend auf die Tätigkeit als Verkäuferin an sich bezogen,  sondern als Hinweis auf die kümmerliche Entlohnung in dieser Branche mit ebensolchen Arbeitsverträgen (Betriebliche Altersversorgung, was ist das? Kündigungsschutz?) und der daraus resultierenden  schwachen Stellung der ex-Misses.   

Auch wenn der Haftbefehl folgenlos bleiben sollte, sie sich von dem Wahnmüll ihres UR-insteines und der Dödelszene lossagen und sich im Job extrem reinhängen würde,  um wieder in geregelte Bahnen zurückzufinden - sie wird das mit so einem Job, mit zwei Kindern, durchgeknallter und teils eingeknasteter Sippe niemals schaffen.
 
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Offline Das Chaos

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1247 am: 6. September 2016, 00:02:28 »
Selbst bei einem langjährigen Arbeitsvertrag bleibt immer noch die Kündigung aus wichtigem Grund. Hier sehe ich sogar Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnten und die ein Arbeitsgericht vermutlich akzeptieren müsste.
...

Was wäre denn der wichtige Grund (der unter Abwägung beiderseitiger Interessen einer Partei die Fortführung des Arbeitsvertrages unzumutbar machen würde)?

Wohl schon lange nicht mehr beim Arbeitsgericht vorbeigeschaut.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1248 am: 6. September 2016, 00:05:45 »
Sie ist wohl Logopädin und das mit einer “richtigen Position“ verstehe ich auch nicht. Auch aus der Sicht des hiesigen Verlaufes und möglichen Konsequenzen für sie.

Sie mag ausgebildete Logopädin sein,  aber sie arbeitet nicht in diesem Beruf.
Selbst wenn sie das tun sollte, so ist auch diese Tätigkeit nicht sonderlich gut bezahlt.
 

Offline Don

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1249 am: 6. September 2016, 00:09:43 »
[

Das meine ich nicht abwertend auf die Tätigkeit als Verkäuferin an sich bezogen,  sondern als Hinweis auf die kümmerliche Entlohnung in dieser Branche mit ebensolchen Arbeitsverträgen (Betriebliche Altersversorgung, was ist das? Kündigungsschutz?) und der daraus resultierenden  schwachen Stellung der ex-Misses.   

Auch wenn der Haftbefehl folgenlos bleiben sollte, sie sich von dem Wahnmüll ihres UR-insteines und der Dödelszene lossagen und sich im Job extrem reinhängen würde,  um wieder in geregelte Bahnen zurückzufinden - sie wird das mit so einem Job, mit zwei Kindern, durchgeknallter und teils eingeknasteter Sippe niemals schaffen.

Okay, jetzt wirds klarer. Wobei es nicht unbedingt zwingend ist, dass Jobs in Dienstleistungsbranchen (gerade auch Verkäuferin) immer mies bezahlt sind. Aber sei es drum. Wissen wir für den Fall nicht und deshalb auch sekundär, was die Frau verdient. Ich gebe recht: Allzu viel wird es sicher nicht sein.
Zum Haftbefehl: Den hat es vermutlich deshalb gegeben, weil sie eine eidesstattliche Offenbarung abgeben musste, also quasi erklären, dass sie nix mehr hat, das man irgendwie noch zu Geld machen kann. Und ja: Ich geb dir Recht: Normalerweise kommt sie aus der Nummer nicht mehr raus. Aber auch da hilft dann der Staat, der die private Insolvenz erfunden hat, was denn hieße: Sich vom Irren scheiden lassen, alle Schulden angeben, keine neuen Schulden machen und 5 Jahre abzahlen was nur irgend geht. 5 Jahre Sch.eiße, aber dann die Hoffnung auf nen Neuanfang. Von Null an. Zumindest finanziell.
 
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Offline Das Chaos

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1250 am: 6. September 2016, 00:11:37 »
.....
Auch wenn der Haftbefehl folgenlos bleiben sollte, sie sich von dem Wahnmüll ihres UR-insteines und der Dödelszene lossagen und sich im Job extrem reinhängen würde,  um wieder in geregelte Bahnen zurückzufinden - sie wird das mit so einem Job, mit zwei Kindern, durchgeknallter und teils eingeknasteter Sippe niemals schaffen.

Muss sie gar nicht. Mit drei Unterhaltsberechtigten (2 Kinder und ein Knasti) hat sie einen Pfändungsfreibetrag von € 1.939,99 netto. Mit einer blitzsauberen Insolvenz ist sie nach 72 Monaten schuldenfrei.
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Offline Tuska

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1251 am: 6. September 2016, 00:16:05 »
Wohl schon lange nicht mehr beim Arbeitsgericht vorbeigeschaut.
Wir schreiben hier Forenbeiträge, keine Klausur.  ;)

Einen Grund für einen sofortigen Rausschmiss (analog § 626 Abs. 1 BGB) sehe ich nicht. Aber bei Frau U. spielt hier auch die soziale Reputation eine wichtige Geige. Gerade im einem solchen Kaff (also in einer Gegend, wo jeder jeden kennt) wird man teils genau deswegen gegangen - da kümmert es keinen, was man in Erfurt davon hält.

« Letzte Änderung: 6. September 2016, 00:58:16 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Wittenberger

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1252 am: 6. September 2016, 00:18:48 »
Mit einer blitzsauberen Insolvenz ist sie nach 72 Monaten schuldenfrei.

Ich war noch nie in dieser Situation, wie muss man sich das denn vorstellen?

Ehepaare handeln gesamtschuldnerisch - gleichzeitig ist der eine nach Privatinsolvenz schuldenfrei, der andere hat alles an der Backe. Das klingt nicht logisch.

Haben wir noch den Familienrechtler im 82. Untergeschoss?
 

Offline Don

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1253 am: 6. September 2016, 00:46:52 »
Mit einer blitzsauberen Insolvenz ist sie nach 72 Monaten schuldenfrei.

Ich war noch nie in dieser Situation, wie muss man sich das denn vorstellen?

Ehepaare handeln gesamtschuldnerisch - gleichzeitig ist der eine nach Privatinsolvenz schuldenfrei, der andere hat alles an der Backe. Das klingt nicht logisch.

Haben wir noch den Familienrechtler im 82. Untergeschoss?

So wie du sagst: Ehepaare handeln gesamtschuldnerisch (nicht generell, aber in dem Fall würde ich von ausgehen). Heißt: Ich und meine Frau nehmen gemeinsam einen Kredit auf über 100.000. Kann ich nicht mehr bedienen? Dann holt sich der Gläubiger alles von der Frau. Ich weiß nicht, wie sich das bei einer Privatinsolvenz in dem Fall verhält, würde aber behaupten wollen, dass das in dem Fall reichlich kompliziert ist, weil es da ja noch diese Bürgschaft der Eltern/ Schwiegereltern gab und da dann noch Erbschaftsfragen mit reinspielen. So rein nach persönlichem Rechtsverständnis würde ich sagen: Wenn die sich scheiden lassen und sie Privatinsolvenz betreibt und das durchzieht, dann können sich die Gläubiger natürlich an ihm bedienen. Gesamtschudlnerisch. Ohne Scheidung isses ohnehin klar: Es zahlt der/diejenige, der/die kann.
 

dtx

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1254 am: 6. September 2016, 00:50:29 »
Unsinn! Der Arbeitgeber ist nicht der erste und wird auch nicht der letzte sein, der mit Gehaltspfändungen befaßt ist, Da gibt's ein Formular vom GV, das wird ausgefüllt, das pfändungsfreie Einkommen berechnet und den Rest an den GV überwiesen. Warum sollte man da in Haftung genommen werden oder einen u.U. verdienten Mitarbeiter kündigen?

Aus purer Unwilligkeit, sich mit der Materie auseinanderzusetzen. Wenn Du Löhne für andere rechnen würdest, wüßtest Du, daß das in nahezu allen Fällen die Reaktion des Arbeitgebers ist, auch wenn nicht drei oder vier Pfändungen gleichzeitig im Briefkasten lagen und man rätseln müßte, welche der Briefträger als erste eingeworfen hat.

Was wäre der Kündigungsgrund?

Das Ansehen des Arbeitgebers und die Integrität von Mitarbeitern, die mit Fremdgeld arbeiten müssen. Wer sucht, findet. Solange der Angestellte nicht klagt, hat der Chef mit allem Recht.

Wie deckelt man ein Gehalt?

Wie wäre es mit der Neuvereinbarung der Arbeitszeit?

Selbst bei einem langjährigen Arbeitsvertrag bleibt immer noch die Kündigung aus wichtigem Grund. Hier sehe ich sogar Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnten und die ein Arbeitsgericht vermutlich akzeptieren müsste.
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Was wäre denn der wichtige Grund (der unter Abwägung beiderseitiger Interessen einer Partei die Fortführung des Arbeitsvertrages unzumutbar machen würde)?

Wohl schon lange nicht mehr beim Arbeitsgericht vorbeigeschaut.

Fristlos ist wohl nicht, aber ordentlich mit Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs wäre kein Thema.

Und nein, das hat mit Ehre oder Ehrenrührigkeit nichts zu tun. Es sind nur finanzielle, rechtliche und soziale Realitäten.

Die Realität ist leider die, daß man auch mit einem gewonnenen Arbeitsgerichtsprozeß nicht notwendig seinen Arbeitsplatz rettet. Und die Abfindung zischt kurz auf dem heißen Stein.

Bei einem Gesamtschuldensaldo von 150.000€ und einem Versteigerungserlös des Hauses von nur 90.000€ bleiben noch 60.000€ offen, ...

Die 90.000 sind der Verkehrswert. Den erlöst man mit Sicherheit in den Hamburger Elbgemeinden, aber nicht unbedingt an der Kante des Profener Braunkohletagebaues. Das Grundstück ging beim ersten Termin weg. Die 7/10-Grenze liegt bei 63.000 Euro. Dort oder irgendwo darüber dürfte der Erlös liegen. Die Weiterungen eingerechnet bleiben warscheinlich die Hälfte bis zwei Drittel der Gesamtschulden offen.
 
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1255 am: 6. September 2016, 01:03:26 »
In dem Interview mit Thorsten gibt Frau Ursache ab 02:50 an, selbst verhaftet worden zu sein. Laut ihrer Aussage ging es dabei um eine völlig andere Straf- äh Bußgeldsache wegen der sie zum GV verbracht wurde.



Dieser Thorsten, Kommissar für Menschenrechte, ist nicht zufälligerweise dieser "nette" Herr Thorsten Burzlaff https://www.facebook.com/profile.php?id=100001239680114

Zu den Schulden mal etwas "Handfestes". Im Video von Bad Salzuflen nennt Herr Ursache einen Teil der Schuldsumme selbst bei 00:38:33 - 120.000 € bei der Volks- und Raiffeisenbank. Bei 00:38:23 gibt er an wegen 2 Raten Verzug von der Bank angemahnt worden zu sein. Bei 00:40:56 bestätigt er die Bürgerschaft der Schwiegerleute. Freizüig wie er nun mal ist, nennt und zeigt er ab 01:59:30 noch netterweise wieviel Schulden seine Frau hat und bei welchem Kreditinstitut.

Das Video zu Bad Salzuflen ist auf Seite 2 Post #22 zu finden
 

Offline Rima882

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1256 am: 6. September 2016, 02:19:21 »
Ich war noch nie in dieser Situation, wie muss man sich das denn vorstellen?

Ehepaare handeln gesamtschuldnerisch - gleichzeitig ist der eine nach Privatinsolvenz schuldenfrei, der andere hat alles an der Backe. Das klingt nicht logisch.

Haben wir noch den Familienrechtler im 82. Untergeschoss?

Da es beim intraforalen Austausch zum Thema Ossis und Wessis :scratch: gerade etwas weniger interessant wird, geben wir im Rahmen unserer Konferenzschaltung zurück in die Abteilung "Familienrecht und Insolvenz".

Der Familienrechtler ist ins 107. Untergeschoss strafversetzt worden und fristet dort sein Dasein als Forenbezahltroll. Mein letztes Scheidungsverfahren ist schon ein paar Jahre her, wobei ich Gott sei Dank noch nie als Partei an einem solchen Verfahren beteiligt war. Dennoch sind da letzte Erinnerungsfragmente hinsichtlich der Rechtslage vorhanden:

Beim Normalfall der Zugewinngemeinschaft (einen anderen Güterstand muss man ehevertraglich vereinbaren) haften Ehegatten nicht immer und automatisch als Gesamtschuldner für die aufgenommenen Verbindlichkeiten. Hiervon gibt es einige wenige, gesetzlich geregelte Ausnahmen. So haften Ehegatten, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, als Gesamtschuldner für die entstandene Steuerschuld.

Eine weitere Ausnahme ist die sogenannte Schlüsselgewalt (§ 1357 BGB). Bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfes, die ein Ehegatte tätigt, wird der andere Ehegatte mit verpflichtet. Das sind Geschäfte, die im ehelichen Alltag anfallen und für den Lebensunterhalt der Familie erforderlich sind. Das kann auch ein auf Raten gekaufter Vorwerk-Staubsauger oder eine Schrankwand in Eiche rustikal sein. Ein Immobilienkredit zählt aber nicht zu diesen Geschäften.

Ansonsten kann eine Gesamtschuld der Ehegatten immer nur durch vertragliche Vereinbarung entstehen. Bei den schon erwähnten Immobilienkrediten ist es in der Praxis so, dass diese an Ehegatten nur vergeben werden, wenn beide Ehegatten sich vertraglich als Gesamtschuldner zur Rückzahlung verpflichten.

Die Privatinsolvenz wirkt nur für und gegen den Ehegatten, der sie durchläuft. Und ja, es ist so, dass ein Ehegatte nach erfolgreich überstandener Privatinsolvenz von seinen restlichen Schulden befreit wird, auch von den gemeinsam mit dem anderen Ehegatten eingegangenen Verpflichtungen. Dieser andere Ehegatte hat dann alle gemeinsam eingegangenen Verbindlichkeiten allein an der Backe. Er kann ja selbst Privatinsolvenz beantragen (wobei die dem schönen Adrian hier nicht in allem helfen würde, denn Schulden, die aus versuchten Tötungsdelikten und anderen vorsätzlichen Straftaten stammen, wird man auf diese Weise auch nicht los).

Interessant: Angenommen, Ehegatte A hat erfolgreich die Privatinsolvenz durchlaufen und schafft es hinterher sogar, durch eifrige Arbeit und sparsame Lebensweise ein kleines Vermögen anzuhäufen, während Ehegatte B nichts macht und eher noch mehr Schulden anhäuft. Kommt es dann zur Scheidung, darf A unter Umständen im Rahmen des Zugewinnausgleiches sogar noch eine Ausgleichszahlung an B leisten (es gibt da zwar Härtefallregeln, aber die gelten nur in wirklich extremen Ausnahmen). Zugegeben ein sehr theoretischer Fall, zumal "eifrige Arbeit" und "sparsame Lebensweise" gerade für viele Reichis Fremdwörter aus einer anderen Galaxie sein dürften. In der Praxis geht es in der Regel nur darum, wer mit den wenigsten finanziellen Einbußen aus der Ehe herauskommt und da gibt es nichts mehr auszugleichen. Was wiederum meine - aus höchstpersönlicher Erfahrung abgeleitete - These untermauert, dass eine Ehe bestenfalls in menschlich-persönlicher Hinsicht :love3: Vorteile verschaffen kann, während in finanzieller Hinsicht fast immer beide Seiten nur draufzahlen (der kleine finanzielle Schub aus dem steuerlichen Ehegattensplitting ist ja schnell verfrühstückt).

 
« Letzte Änderung: 6. September 2016, 02:51:54 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1257 am: 6. September 2016, 08:49:24 »
Frau Ursache ist doch bislang nicht als Reichsdeutsche aufgefallen. Da es keine Sippenhaft gibt und sie mit ihren Kindern und dem finanziellen Schlamassel schon genug "bestraft" ist, sollten wir sie in Ruhe lassen. Mich stört besonders, wenn diskutiert wird, ob ihr Arbeitgeber sie rausschmeißen könnte. Seid doch froh, dass sie für ihren Lebensunterhalt arbeitet.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1258 am: 6. September 2016, 09:12:10 »
Ich hab hier mal etwas aufgeräumt und die Beiträge zur Schickeria in Leipzig in die blaue Tonne verschoben. Könntet ihr diese ewige Wessi vs Ossi Diskussion nicht einfach mal lassen? Es bringt uns wirklich nicht weiter das zum 999. Mal zu diskutieren. Wenn ihr das unbedingt machen wollt, tut dies per PM oder von mir aus in unserem Chat!
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1259 am: 6. September 2016, 09:13:42 »
Frau Ursache ist doch bislang nicht als Reichsdeutsche aufgefallen. Da es keine Sippenhaft gibt und sie mit ihren Kindern und dem finanziellen Schlamassel schon genug "bestraft" ist, sollten wir sie in Ruhe lassen. Mich stört besonders, wenn diskutiert wird, ob ihr Arbeitgeber sie rausschmeißen könnte. Seid doch froh, dass sie für ihren Lebensunterhalt arbeitet.

Sagen wir mal so, sie praktiziert nicht aktiv das Reichsdeppentum. Aber sie wiederholt in diesem Clip

https://www.youtube.com/watch?v=K6Q2m3r_o6w

die Argumentation ihres Mannes und steht voll hinter ihm. Ich habe dazu noch kein feststehendes Urteil, ich will diesen Aspekt jedoch nochmal in Erinnerung rufen.
Die Welt ist noch nicht bereit!