Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1507874 mal)

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Offline emz

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9570 am: 22. Oktober 2021, 14:48:17 »
Der Hausarzt Gerhard H. soll teilweise mit Patienten paktiert haben. Sie kamen demnach nur in seine Praxis, um sich dort einen Stempel für das Impfbuch abzuholen. Doch wie sich zeigte, gab es auch eine zweite Gruppe an Patienten, die davon ausging, ordnungsgemäß geimpft worden zu sein. Womöglich bekam diese Gruppe Kochsalz gespritzt. Unter den Betroffenen sollen auch Hochrisikopatienten sein.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/corona-falsche-impfungen-bei-hausarzt-in-donau-ries-etwa-200-menschen-haben-keine-antikoerper-a-05699a36-7a87-4de6-b1f0-f93bd6f546a6

Sollte es sich bewahrheten, dass tatsächlich Kochsalzlösungen gespritzt wurden, da ist dann restlos Schluss mit Lustig. Da möchte ich daran erinnern, dass der Apotheker, der die Krebsmittel verdünnte, zwolf Jahre bekam
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9571 am: 22. Oktober 2021, 15:12:53 »
Der dürfte geliefert sein. Aufgrund seines Alters bringt es auch nix mehr, ihm eine Zulassung zu entziehen. Aber es gäbe ja noch andere Strafen, die sicher nicht ihre Wirkung verfehlen. Ich hoffe darauf.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9572 am: 22. Oktober 2021, 22:29:57 »
Der dürfte geliefert sein. Aufgrund seines Alters bringt es auch nix mehr, ihm eine Zulassung zu entziehen.

Sicher bringt das was: Er kann keine Praxis mehr betreiben und mißbrauchen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9573 am: 22. Oktober 2021, 22:33:13 »
Er ist 72. Wenn er seine Strafe empfangen hat und die Patienten weg sind, kann er eh dicht machen.
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2021, 00:04:20 von Reichskasper Adulf Titler »
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Offline theodoravontane

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9574 am: 22. Oktober 2021, 23:39:46 »
[…] wurde "kommunistische Literatur" gefunden.

Vermutlich sowas wie "Mein Kampf" oder Text und Melodie des Horst-Wessel-Liedes. Weiß doch jeder (Neonazi), daß die Nazis damals links und kommunistisch waren, wegen dem "…sozialismus" im Namen. :facepalm:
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2021, 23:54:40 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Schreibtischtäter

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9575 am: 23. Oktober 2021, 12:24:05 »
@theodoravontane Wenn allerdings Dossiers des BND zu Nordkorea dabei sind, kann man in der Tat von einem "Exoten" in der BW ausgehen. Darüber hinaus (bei allem Sarkasmus), würden BW und Staatsanwaltschaft nicht derart auf "kommunistische Literatur" hinweisen, wenn es etwas anderes ist. "Linke" Tatverdächtige aus dem Sicherheitapparat sind lange nicht mehr vorgekommen...

Was ich hier eigentlich wollte:

https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-buchmesse-interview-nico-wehnemann-rechte-verlage-boykott-identitaere-bewegung-bjoern-hoecke-news-91063319.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Buchmesse lernt nix aus der Empörung um neurechte Verlage... nach Corona ist vor Höcke^^
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2021, 12:26:02 von Schreibtischtäter »
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9576 am: 23. Oktober 2021, 12:55:13 »
Der ehem. SS-Wachmann muß operiert werden, zwei Sitzungstermine wurden abgesagt (meiner Meinung nach wird das nix mehr, die Anklage war trotzdem wichtig).

https://www.bz-berlin.de/berlin/zwei-prozess-termine-abgesagt-angeklagter-kz-wachmann-muss-ins-krankenhaus

Folg hat so seine spezielle Sichtweise:




:puke:


Dieses Peterle ist auch ein ganz ein schlaues solches, fordert es doch eine drakonische Bestrafung:




Gucken wir ins RStGB:
Zitat
[15. September 1941—1. Oktober 1953]

§ 211. (1) Der Mörder wird mit dem Tode bestraft.
(2) Mörder ist, wer
– aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
– heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
– um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
(3) Ist in besonderen Ausnahmefällen die Todesstrafe nicht angemessen, so ist die Strafe lebenslanges Zuchthaus.


[16. Februar 1924—1. Oktober 1953]
1
§ 27. (1) Die Geldstrafe ist in Goldmark festzusetzen.
(2) Sie beträgt
1. bei Verbrechen und Vergehen, soweit nicht höhere Beträge oder Geldstrafe in unbeschränkter Höhe angedroht sind oder werden, mindestens drei Goldmark und höchstens zehntausend Goldmark;
2. bei Übertretungen mindestens eine Goldmark, soweit nicht ein höherer Mindestbetrag angedroht ist oder wird, und höchstens einhundertfünfzig Goldmark.
(3) [1] Die Vorschriften des Abs. 2 über Höchstbeträge gelten nicht, soweit die angedrohte
Strafe in dem Mehrfachen, dem Einfachen oder dem Bruchteil eines bestimmten Betrags be-
steht. [2] Ist dieser nicht auf Goldmark gestellt, so ist er für die Festsetzung der Geldstrafe in
Goldmark umzurechnen.

[1. Januar 1872—15. Juni 1943]

§ 49. (1) Als Gehülfe wird bestraft, wer dem Thäter zur Begehung des Verbrechens oder
Vergehens durch Rath oder That wissentlich Hülfe geleistet hat.
(2) Die Strafe des Gehülfen ist nach demjenigen Gesetze festzusetzen, welches auf die
Handlung Anwendung findet, zu welcher er wissentlich Hülfe geleistet hat, jedoch nach den
über die Bestrafung des Versuches aufgestellten Grundsätzen zu ermäßigen.


(Ja, ich weiß, das Peterle ist eigentlich ebenfalls  der Meinung, es sei halt damals Gesetz gewesen, daß man alles umbringen darf, man man als „nicht deutsch“  definiert hat, aber zum Glück für den Angeklagten machen das ja auch Brucheinser-Juristen mit dem Verfahren und nicht Dummschwätzer auf FB!)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9577 am: 23. Oktober 2021, 13:35:33 »
Soll das heißen, die arisch-christliche Judenausrottung wäre besser, bzw. wertvoller als der Jihad?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9578 am: 24. Oktober 2021, 15:24:18 »
Trotz Bezahlschranke stellt man dann irgendwann fest, daß die „rechtsextremistische Kleinstpartei“ Der III. Weg ist:



Zitat
Spree-Neiße
Polizei geht gegen "Grenzgang" von Rechtsextremisten vor

Polizeieinsatz gegen Aktion von Rechtsextremen an der Grenze zu Polen (Quelle: rbb/Sundermeyer)

24.10.21 | 12:52 Uhr
UPDATE
Immer mehr Menschen flüchten aus Belarus über Polen nach Deutschland. Rechtsextreme haben das jetzt bei Guben zum Anlass für einen sogenannten "Grenzgang" genommen. Die Polizei griff dabei Dutzende Personen auf und stellte Waffen sicher.
Spoiler
Die Polizei ist in der Nacht zum Sonntag im Gebiet rund um Guben (Spree-Neiße) gegen eine Aktion von Rechtsextremen vorgegangen. Das teilte die Polizei am Sonntagmorgen mit. Die Beamten haben demnach etwa 50 Menschen aufgespürt, die dem Umfeld der Splitterpartei "Der Dritte Weg" zuzuordnen sind.
Die Partei hatte zu einem sogenannten "Grenzgang" an der deutsch-polnischen Grenze aufgerufen. Sie wollte so nach eigenen Angaben gegen Migranten an der Grenze vorgehen.


INHALT LADEN
Bei der Überprüfung der aufgegriffenen Personen stellte die Polizei demzufolge auch Pfeffersprays, ein Bajonett, eine Machete und Schlagstöcke sicher. Gegen die Eigentümer der Gegenstände seien Strafverfahren eingeleitet worden.

Bundespolizisten stehen neben einer Gruppe von Migranten, die zuvor über die deutsch-polnische Grenze gegangen waren. (Quelle: dpa/Danilo Dittrich)

Belarus-Flüchtlingsroute
Weiterhin zahlreiche illegale Grenzübertritte
Polizei bis zum frühen Sonntagmorgen im Einsatz
"Wir haben verhindert, dass Privatpersonen das Gewaltmonopol des Staates für sich in Anspruch genommen haben, das werden wir auch zukünftig tun", sagte Polizeisprecher Maik Kettlitz nach dem Einsatz der Deutschen Presse-Agentur. Die Polizei war bis zum frühen Sonntagmorgen mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort und arbeitete dabei eng mit der Bundespolizei zusammen.

Die größte Personengruppe, etwa 30 Menschen, sei bereits vor Mitternacht beim Dorf Groß Gastrose angetroffen worden, hieß es. Außerdem habe man am Neiße-Damm einige Personen aufgespürt sowie vereinzelt im Stadtgebiet von Guben. Sie hätten allesamt Platzverweise für die Grenzregion um Guben erhalten.

Die aufgegriffenen Personen stammten zum Teil aus der unmittelbaren Umgebung, etliche seien aber auch aus anderen Bundesländern angereist, hieß es weiter. Die Polizei werde auch weiterhin im Gebiet patrouillieren. Man sei mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort und arbeite eng mit der Bundespolizei zusammen.
Zwei Polizisten kontrollieren auf der Grenzbrücke zwischen Deutschland und Polen drei Männer, die die Grenze zu Fuß überquerten. Bundesinnenminister Seehofer will den starken Anstieg unerlaubter Einreisen über die polnisch-deutsche Grenze im Kabinett zur Sprache bringen. (Quelle: dpa/Monika Skolimowska)

Seehofer und Stübgen für strengere Kontrollen an deutsch-polnischer Grenze
Mahnwache gegen Rassismus in Guben
In der Innenstadt von Guben beteiligten sich währenddessen etwa 120 Menschen an einer Mahnwache gegen Rassismus und für ein Menschenrecht auf Asyl. "Wir wollen den Neonazis nicht die Region überlassen", heißt es in einer Mitteilung der Veranstalter.

Der Bürgermeister von Guben, Fred Mahro (CDU), sagte bereits im Vorfeld, er lehne jegliche Form von Selbstjustiz oder die Übernahme von Teilen des Gewaltmonopols des Staates, durch welche Gruppierung auch immer, ab. Er sei konsequent gegen jegliche Form von "Grenzgängen" und bitte darum, diesem Aufruf nicht zu folgen.

Die Europäische Union beschuldigt den belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko, in organisierter Form Flüchtlinge aus Krisenregionen an die EU-Außengrenze zu bringen. Lukaschenko hatte Ende Mai angekündigt, Migranten nicht mehr an der Weiterreise in die EU hindern zu wollen - als Reaktion auf verschärfte westliche Sanktionen gegen die ehemalige Sowjetrepublik. Seitdem mehren sich Meldungen über versuchte illegale Grenzübertritte an den EU-Außengrenzen zu Belarus sowie an der deutsch-polnischen Grenze.

Sendung: Brandenburg aktuell, 24.10.2021, 19:30 Uhr
[close]


https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/10/spree-neisse-guben-polizei-brandenburg-rechtsextremismus-der-dritte-weg-partei-grenzgang.html

Spoiler
Guben
Rechtsextreme wollen mit Bürgerwehr an polnischer Grenze Flüchtlinge aufhalten
Die rechtsextreme Kleinstpartei "Der dritte Weg“ ruft im Internet dazu auf, mit Grenzgängen bei Guben jetzt Flüchtlinge aufzuhalten. Gegen die Menschenjagd macht das Unabhängige Infosystem für alternative Politik und Kultur in Brandenburg (Inforiot) mobil.

21. Oktober 2021, 10:17 Uhr•Guben
Ein Artikel von
 René Wappler
 Kathleen Weser


Die rechtsextreme Kleinstpartei „Der dritte Weg“ versammelt Gesinnungsgenossen für Grenzgänge im Großraum Guben (Spree-Neiße), um gegen Migranten an der deutsch-polnischen Neiße-Grenze vorzugehen. Die Furcht vor einer unkontrolliert agierenden Bürgerwehr, die Jagd auf illegale Einwanderer ...
[close]

https://www.lr-online.de/lausitz/guben/guben-rechtsextreme-wollen-mit-buergerwehren-an-polnischer-grenze-fluechtlinge-aufhalten-60304853.html

https://www.lr-online.de/lausitz/guben/buergerwehr-fluechtlinge-guben-polizei-wehrt-geplante-angriffe-auf-migranten-ab-_-waffen-bei-50-verdaechtigen-gefunden-60380585.html

https://www.bz-berlin.de/liveticker/etwa-30-rechtsextreme-bei-sogenanntem-grenzgang-nahe-guben-entdeckt


Trixi vom Strolch gefällt das.  :(


Die Helden sind offenbar auch abgelichtet worden:






Schuld sind natürlich niemals nicht die bewaffneten Rechtsextremen, die mindestens gegen das WaffG verstoßen haben:







Das wird ja immer netter!



.
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2021, 15:38:05 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9579 am: 24. Oktober 2021, 23:27:33 »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9580 am: 27. Oktober 2021, 09:11:06 »
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/10/linksextremist-hausmeister-berliner-polizei-sitz-spezialeinheiten-lichterfelde-berlin.html

herrjeh......  und da meckere ich sonst über Einzelfälle mit Rechtsextremen. nun dürfen 'se wieder.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9581 am: 27. Oktober 2021, 16:59:03 »
Die Freien Sachsen sind ausgebremst:


Zitat
KEINE A4-DEMO FÜR DIE "FREIEN SACHSEN": BEHÖRDE UNTERSAGT PLÄNE VON RECHTSEXTREMEN
Von Eric Hofmann

Görlitz - Doch keine Autobahn-Demo für die rechtsextremen "Freien Sachsen"? Mit rund 100 Teilnehmern wollte die Kleinstpartei am Freitag auf der Autobahn 4 demonstrieren. Jetzt hat die Versammlungsbehörde den Protest jedoch untersagt.

Mit der neuen Fluchtroute über Belarus und Polen nach Deutschland, wittert die extreme Rechte ein neues Aktionsfeld, ruft zu "Bürgerstreifen" und Protesten gegen die Flüchtlinge auf.

Unter dem Motto "A4 als Schleuserroute stoppen!" meldete der Landesverband der "Freien Sachsen" für 19 Uhr am Freitagabend eine einstündige Kundgebung auf der Autobahn 4, direkt hinter der Grenze Richtung Dresden, an. Rund 100 Teilnehmer erwartete die Gruppierung.

Nach einem Kooperationsgespräch untersagte die Versammlungsbehörde dies aber am Dienstag: "Es fehlt an einem erforderlichen Bezug der Nutzung der Autobahn als Versammlungsort und dem mit der Versammlung verfolgten Ziel", erklärt eine Sprecherin des Landratsamts.

"Bundesautobahnen sind für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt, zum Zweck einer Versammlung sind Autobahnen allenfalls in Ausnahmefällen zulässig."

Und weiter: "Der Anmelder ist nach Auffassung der Versammlungsbehörde nicht zwingend auf die Nutzung der Autobahn als Versammlungsort angewiesen."

Rechte Gruppierung wütet nach Demo-Verbot auf Telegram
Zudem sei die Kundgebung eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit: "Durch die Nutzung der Autobahn als Veranstaltungsort ist mit einer erheblichen Ablenkung der anderen Verkehrsteilnehmer auch auf der Gegenfahrbahn zu rechnen", so die Sprecherin.

"Durch das erhöhte Sicherheits- und Unfallrisiko besteht eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer, sodass die körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz nicht mehr garantiert werden kann."

Einer Verlegung des Protests habe der Anmelder nicht zu gestimmt, daher sei nur das Verbot möglich gewesen.
Die rechtsextreme Partei will das so nicht hinnehmen: "Getreu dem Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf", wütete die Gruppierung auf Telegram.

"Doch am Mittwochvormittag wurde bereits eine Eilklage vor dem Verwaltungsgericht Dresden eingereicht."

Gemeint ist ein Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz, dessen Eingang ein Gerichtsssprecher gegenüber TAG24 bestätigte. Wann das Gericht eine Entscheidung darüber fällt, war am Mittwochnachmittag noch unklar.

https://www.tag24.de/dresden/keine-a4-demo-fuer-die-freien-sachsen-behoerde-untersagt-plaene-von-rechtsextremen-2179822


 :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9582 am: 28. Oktober 2021, 20:04:46 »
„Endphase der DDR“, soso.   :facepalm:


Zitat
Hochschule des Bundes

Extremismusverdacht: Bundesnachrichtendienst erteilt Ausbilder Hausverbot
Der Politologe vertritt umstrittene Thesen. Nun darf der Professor das Gelände des BND nicht mehr betreten.

dpa/str, 28.10.2021 - 18:13 Uhr

Berlin - Wegen Extremismusverdachts darf ein Politikwissenschaftler an der Hochschule des Bundes vorerst keine angehenden Agenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) mehr ausbilden. Der betroffene Wissenschaftler, der Sicherheitspolitik lehrt, machte in einem Podcast selbst öffentlich, dass gegen ihn am Montag ein Zutrittsverbot zum Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung in Berlin verhängt worden sei. Dort bilden der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz und der für das Ausland zuständige BND ihren Nachwuchs aus. Zuerst hatte der über das Hausverbot berichtet.

Es handelt sich um ein vorläufiges Hausverbot gegen den Professor, das bis zur endgültigen Entscheidung gilt, ob tatsächlich ein Sicherheitsrisiko vorliegt. Nach Angaben des Wissenschaftlers, über die der Spiegel berichtete, wirft ihm der Verfassungsschutz „Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ vor. Er selbst bestreitet diese.

Die Verfassungsschutzbehörden verfolgen unter anderem Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wer Zugang zu geheimen Informationen hat oder haben könnte, muss zudem mit einer Sicherheitsüberprüfung rechnen. Weder der Bundesnachrichtendienst noch der Verfassungsschutz wollten sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zu dem Fall äußern. Beim BND hieß es, man äußere sich nicht, da es sich um eine Personalangelegenheit handele.

Professor vergleicht politische Situation mit der Endphase der DDR
Der Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung von öffentlich vertretenen Thesen des Wissenschaftlers. So vergleiche dieser die politische Situation in Deutschland in einem jüngst veröffentlichten Buch mit der Endphase der DDR. Beides seien „Zwangsnationen“, in denen die Politiker danach streben, „die menschliche Natur politisch neu zu programmieren“, zitiert der Fachbereich aus der Publikation. Zwar gelte die Meinungsfreiheit und die Freiheit von Forschung und Lehre, allerdings äußere sich der Betroffene erkennbar als Hochschullehrer an der Hochschule des Bundes. Er spreche aber nur für sich und nicht für den Fachbereich.

https://www.berliner-zeitung.de/news/bundesnachrichtendienst-erteilt-ausbilder-hausverbot-li.191581

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/extremismusverdacht-bnd-ausbilder-erhaelt-hausverbot-a-56eb6bb0-707e-4feb-a2e9-2de14975b8fa

https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/bnd-professor-101.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9583 am: 29. Oktober 2021, 09:02:57 »
Zschäpe appelliert:


Zitat
NSU-Urteil
Zschäpe geht gegen BGH-Entscheidung vor

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen Beate Zschäpe bestätigt. Die NSU-Terroristin will das nach Informationen des SPIEGEL nicht hinnehmen. Sie wendet sich an das Verfassungsgericht.
Von Wiebke Ramm
28.10.2021, 15.06 Uhr

Beate Zschäpe akzeptiert ihre rechtskräftige Verurteilung wegen Mittäterschaft an zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und 15 Raubüberfällen des NSU nicht. Die 46-Jährige sieht sich in ihren Grundrechten verletzt und hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben.
Spoiler
Ihre Anwälte wollen erreichen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) wie im Fall André E. auch im Fall Zschäpe einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumt und neu über ihre Revision entscheidet.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte Zschäpe im Juli 2018 als Rechtsterroristin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere ihrer Schuld festgestellt. Drei Jahre später, im August 2021, verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) ihre Revision in allen wesentlichen Punkten als »offensichtlich unbegründet«. Der BGH-Senat entschied ohne Verhandlung per Beschluss. Die Verteidigung hält das für unzulässig.

»Der 3. Strafsenat des BGH hat in seinem Beschluss in Bezug auf eine angenommene Mittäterschaft von Frau Zschäpe seine bisherige Rechtssprechung für uns völlig überraschend und unvorhersehbar geändert und eine neue Rechtsauffassung vertreten«, sagt Verteidiger Mathias Grasel dem SPIEGEL. Die Verteidigung sei darauf im Revisionsverfahren jedoch nicht hingewiesen worden. In der Verfassungsbeschwerde heißt es: »Der Senat wäre daher gehalten gewesen, eine Hauptverhandlung durchzuführen, um der Verteidigung Gelegenheit zu geben, sich gegen die von ihm beabsichtigte Rechtsprechungsänderung zu verteidigen.«

Knackpunkt Mittäterschaft
Zschäpe wurde als Mittäterin verurteilt, auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte anwesend war. Nach Überzeugung des OLG München waren es Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die mordeten, raubten und Bomben legten. Zschäpe sei an der Planung jeder Tat beteiligt gewesen. Sie habe sich während der jeweiligen Tat in oder nahe der gemeinsamen Wohnung aufgehalten, um im Fall der Ergreifung von Mundlos und Böhnhardt Beweise zu vernichten und das NSU-Bekennervideo zu verschicken. So wie sie es am 4. November 2011 nach der Selbsttötung der Männer schließlich getan hat.

Aus Sicht der Verteidigung habe der BGH Zschäpes Mittäterschaft nun im Wesentlichen mit ihrer Zugehörigkeit zum NSU begründet und mit ihrem Interesse daran, dass der NSU seine rechtsterroristischen Ziele erreiche. »Doch ein unterstelltes allgemeines Interesse am Taterfolg reicht dafür nicht aus«, sagt Anwalt Grasel. Nach bisheriger Rechtsprechung sei für jede einzelne Tat ein wesentlicher Tatbeitrag Zschäpes zu prüfen, um sie als Mittäterin verurteilen zu können.

Die Beschwerde ist unterzeichnet von den Anwälten Grasel, Wolfgang Heer und Andreas Lickleder. Sie ging am 20. September an das Bundesverfassungsgericht. Zuvor hatten die Verteidiger eine entsprechende sogenannte Anhörungsrüge beim BGH erhoben. Beide Entscheidungen stehen noch aus.
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https://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-beate-zschaepe-geht-gegen-bgh-entscheidung-vor-a-32473087-b34b-4635-8e05-a081a749dd3e
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Offline Anmaron

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9584 am: 29. Oktober 2021, 09:59:05 »
Da haben wir wieder die Frage, ob Büro-Liesl auch mitverurteilt werden muss, weil sie davon gewusst hat, es gebilligt oder unterstützt hat.
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