Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1530023 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9315 am: 5. September 2021, 19:34:15 »
Ich verstehe schon nicht, warum man den fiesen Machern des Drecksblattes überhaupt ein Interview geben will.
Erstens machen diese Typen schon seit Wochen immer wieder kräftig und an der Wahrheit vorbei Stimmung gegen die Grünen. Zweitens muss man davon ausgehen, dass sie, wie sie das ja immer tun, Aussagen aus dem Kontext reißen, verdrehen und so zurecht biegen, dass das Klientel des Drecksblattes wieder mit Hass gefüttert werden kann.

Da haben die verantwortungslosen Macher des Drecksblattes erst vor wenigen Tagen Müll über die Grünen und das neue Meldeportal für Steuerhinterziehung in BW ausgegossen, dabei kräftig dramatisiert, gelogen, verfälscht und übertrieben und dämliche Politknallchargen von CDU/CSU und FDP vom Leder ziehen lassen, die offensichtlich so dumm sind, dass sie nicht wissen, dass auch in deren Bundesländern anonym Anzeigen erstattet werden können. Und dann bitten sie grüne Frontfrau zum Interview, damit sie sich erklären kann. Das ist alles so hinterfotzig, verlogen und heuchlerisch, dass ich wieder mal große Lust hätte, dem Lügner Reichelt eins aufs dumme Maul zu geben.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9316 am: 5. September 2021, 20:53:54 »
Ich verstehe schon nicht, warum man den fiesen Machern des Drecksblattes überhaupt ein Interview geben will.
Jo. Mir schwillt der Hals jedesmal, wenn ich von Parteien/Politikern lese, die denen auch nur eine Minute geschenkt haben. Drecksblatt ist ja noch milde ausgedrückt. Daß bestimmte Kräfte sich gern von dieser Lügenpresse hofieren lassen möchten: klar. Aber der Rest sollte bitte soviel Anstand und Rückgrat haben, diese [PIIIEEEP] einfach auflaufen zu lassen.
 
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Offline Mr. Devious

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9317 am: 7. September 2021, 08:03:23 »
Zum aktuellen Stand der hier

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg329974#msg329974

angesprochenen Verfahren gegen Verantwortliche der Partei "Die Rechte":

https://bnn.de/pforzheim/pforzheim-stadt/antisemitische-plakate-juedische-gemeinde-pforzheim-will-anklage-gegen-parteichefs-erzwingen

Spoiler
OLG Karlsruhe muss entscheiden
Antisemitische Plakate: Jüdische Gemeinde Pforzheim will Anklage gegen Parteichefs erzwingen

Rechte Hetze oder von der Meinungsfreiheit gedeckt? Wahlplakate der Partei „Die Rechte“ zur Europawahl 2019 sind immer noch ein Thema für die Justiz. Die Staatsanwaltschaft stellte zwar kürzlich die Ermittlungen ein. Doch die Jüdische Gemeinde Pforzheim will nun Anklageerhebung beim OLG Karlsruhe erzwingen.

Rami Suliman lässt nicht locker. Der Vorsteher der Jüdischen Gemeinde Pforzheim hat sich geschworen, alle juristischen Möglichkeit zu nutzen, die der Rechtsstaat hergibt, damit seinen Gemeindemitgliedern diesen Anblick nicht mehr zugemutet wird: Wahlplakate der rechtsextremen Kleinstpartei „Die Rechte“ mit Davidstern und antisemitischen Botschaften, pro forma getarnt als „Israel-Kritik“.

Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe will man das Thema indes schon seit Längerem abhaken. Die Strafverfolgungsbehörde hatte den Wahlplakat-Slogan „Israel ist unser Unglück“ schon 2019 als nicht justiziabel eingestuft und Ermittlungen zunächst gar nicht eingeleitet. Die Plakate seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Suliman sah das anders und klagte beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Er und sein Anwalt Christoph Mährlein führten an, dass die Plakate auch im Umfeld der Pforzheimer Synagoge aufgestellt worden waren.

Das OLG gab damals der sogenannten Klageerzwingung statt und befand: Auf den Plakaten werde verschlüsselt zum Hass gegen Juden in Deutschland aufgestachelt und zu Gewalt aufgefordert. Jetzt könnte das Gericht abermals eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft aufheben.
Staatsanwaltschaft Karlsruhe zum Ermitteln gezwungen

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sah sich somit von Gerichts wegen zur Ermittlungen gezwungen. Auch ein von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingelegtes Rechtsmittel änderte daran nichts.

Erst „nach zureichender Untersuchung des Sachverhalts“ sei dabei absehbar, ob ein Tatrichter zu einer Verurteilung kommen würde, beschied das OLG im März 2020.

Diese „zureichende Untersuchung“ war aus Sicht der Staatsanwaltschaft rund ein Jahr später abgeschlossen. Im Mai dieses Jahres wurde bekannt, dass die Staatsanwälte das Verfahren eingestellt hatten. Man habe kein strafbares Verhalten feststellen können, auch weil der konkrete Bezug zu einer Bevölkerungsgruppe nicht zweifelsfrei gegeben sei, erläuterte ein Behördensprecher damals gegenüber dieser Redaktion. Zudem habe man die Urheberschaft der Plakate keiner konkreten Person zuordnen können.

Auf der Klägerseite kann man diese Begründung nicht nachvollziehen. Anwalt Christoph Mährlein: „Wir gehen durchaus davon aus, dass man die Parteivorsitzenden für ihre Plakate verantwortlich machen kann.“
Jüdische Gemeinde Pforzheim beantragt Anklage gegen Parteichefs

Die Jüdische Gemeinde will die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe deshalb nicht hinnehmen und beantragte nun die Anklageerhebung gegen die Parteivorsitzenden Sascha Krolzig und Sven Skoda.

Der Antrag an das OLG Karlsruhe liegt dieser Redaktion vor. Sollte das in der Praxis nicht sehr häufig angewandte Rechtsmittel Erfolg haben, müsste die Staatsanwaltschaft – gegen die eigene Überzeugung – vor einem noch zu bestimmenden Gericht Anklage erheben.

    Keine ganz triviale Gemengelage.
    Kläger-Anwalt Christoph Mährlein

„Keine ganz triviale Gemengelage“, räumt der Pforzheimer Kläger-Anwalt Mährlein ein. Sein Mandant Suliman bleibt dennoch zuversichtlich. Seine Motivation: „Mit solchen Sprüchen darf nie wieder Wahlkampf gemacht werden.“

In einem separaten Verfahren laufen derweil noch Ermittlungen gegen Aktivisten von „Die Rechte“. Eine Lautsprecherfahrt mit radikalen Parolen soll im Europawahlkampf direkt die Pforzheimer Synagoge passiert haben.

Dabei könnte der „konkrete Bezug zu einer Bevölkerungsgruppe“ im Sinne des Straftatbestandes der Volksverhetzung eher gegeben sein, hieß es bei der Staatsanwaltschaft.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9318 am: 7. September 2021, 17:58:06 »
Dep.pen!   :(



Zitat
22-Jährige durch Salzwasserbehandlung zur „Teufelsaustreibung“ getötet – Urteil
07.09.2021 |  VON POLIZEI.NEWS REDAKTION  |  #EILMELDUNGEN DE, +AT, +CH, DEUTSCHLAND, POLIZEINEWS

Berlin. Die 21. Große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Berlin hat am 30.08.2021 den Ehemann sowie die Schwiegereltern einer zum Tatzeitpunkt 22-jährigen Frau wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.

Die Strafkammer verhängte gegen den Ehemann eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten und gegen die Schwiegermutter eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.


Spoiler
Der Schwiegervater erhielt eine zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe zur Bewährung von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts haben der heute 36-jährige Ehemann sowie dessen Eltern Ende des Jahres 2015 der damals 22-jährigen, aus dem Libanon stammenden Frau über einen Zeitraum von circa einer Woche hinweg Salzwasser verabreicht, um sie von einem angeblichen Teufel zu befreien, der für die Kinderlosigkeit der Frau verantwortlich gemacht wurde. Die Angeklagten sollen vor der Tat den heute 50-jährigen Mitangeklagten Mazen K. konsultiert haben, der als islamischer Heiler (als sog. Hodscha) tätig gewesen sei und der zur Teufelsaustreibung durch eine Salzwasserbehandlung geraten habe.

Er soll die Behandlung in den ersten beiden Tagen der Behandlung, u.a. durch die Verlesung des Korans begleitet, haben. Die Frau habe sich am ersten Tag der Behandlung dem Willen der Familie gebeugt und die Salzwasserlösung freiwillig geschluckt. Im Verlauf der Behandlung habe sich ihr Gesundheitszustand derart verschlechtert, dass sie zum freiwilligen Trinken nicht mehr in der Lage gewesen sei. Die Frau sei schließlich am 7. Dezember 2015 im Krankenhaus an den Folgen der Behandlung verstorben.

Die Angeklagten haben die Tatvorwürfe im Verlauf der achtmonatigen Hauptverhandlung eingeräumt.

Die Vorsitzende der Kammer stellte klar, dass durch das Urteil weder religiöse Einstellungen noch ein besonderes Frauenbild bestraft würden. Maßgebend sei gewesen, dass man mit der Behandlung nicht aufgehört habe, obwohl sich der Gesundheitszustand der Frau im Verlauf der Behandlung erkennbar verschlechtert habe. Insbesondere aufgrund der Geständnisse, die wesentlich zur Tataufklärung beigetragen hätten, ist das Gericht in Hinblick auf den Straftatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge von einem minder schweren Fall ausgegangen, so dass ein Strafrahmen zwischen einem Jahr und zehn Jahren Freiheitsstrafe anzuwenden war. Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung sieht als Strafe die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder die Verhängung einer Geldstrafe vor. Zu Gunsten der Angeklagten hat das Gericht gewertet, dass die Angeklagten nicht vorbestraft waren und – so die Vorsitzende der Kammer – nicht in feindlicher Willensrichtung gegenüber der Frau gehandelt hätten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.

Die schriftlichen Urteilsgründe werden erst in einigen Monaten zur Verfügung stehen.

Az.: 521 Ks 3/20
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https://polizei.news/2021/09/07/22-jaehrige-durch-salzwasserbehandlung-zur-teufelsaustreibung-getoetet-urteil/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9319 am: 8. September 2021, 17:40:02 »
Zitat
"Reichsbürger" schießt mit Armbrust auf Polizisten


Im mittelhessischen Linden sollten Polizisten die Wohnung eines 47-Jährigen durchsuchen, da gegen ihn wegen Betrugs ermittelt wird. Außerdem war eine Zwangsvollstreckung durch eine Gerichtsvollzieherin geplant. Der Mann war damit offenbar nicht einverstanden: Als die Beamten die Wohnung betraten, soll der 47-Jährige auf einen Polizisten mit einer Armbrust geschossen haben. Der Pfeil verfehlte den Beamten und schlug in die Decke ein.

Der Schütze wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Der 47-Jährige soll der "Reichsbürger"-Szene nahestehen, wie die Staatsanwaltschaft in Gießen mitteilte.


https://www.n-tv.de/der_tag/Reichsbuerger-schiesst-mit-Armbrust-auf-Polizisten-article22792590.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9320 am: 8. September 2021, 17:58:50 »
Der Pfeil

Armbruste verschießen keine Pfeile.

Sondern Bolzen.

Auch das wird die Lügenpresse nie lernen.
____________________________

Aus den Reaktionen der Kundschaft entnehme ich, daß das folgende Verfahren wichtig ist.

Weil es kein „Schwamm drüber!“gibt.
Weil das Verfahren gesetzlich gefordert ist.
Weil Staatsanwaltschaft und Gericht ihre Arbeit machen.
Weil der Angeklagte ein rechtsstaatliches Verfahren bekommt, wozu seine Opfer nie eine Chance hatten .
Endlich, weil unsere Kundschaft sieht, daß man auch 76 Jahre später noch drankommen kann.


Zitat
Beihilfe zum Mord

Beihilfe zum Mord: 100-jähriger SS-Wachmann steht ab 7. Oktober vor Gericht
Ein 100 Jahre alter Mann muss sich als einstiger KZ-Aufseher wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen vor einem Gericht in Brandenburg verantworten.

8.9.2021 - 17:05 Uhr

Artikel anhören

Imago
Das einstige Konzentrationslager Sachsenhausen ist heute eine Mahn- und Gedenkstätte.
Berlin - 76 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges muss sich in Brandenburg ein einstiger SS-Wachmann vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem mittlerweile 100 Jahre alten Mann Beihilfe zum Mord in einer Vielzahl von Fällen vor. Der Prozess gegen den Angeklagten beginnt am 7. Oktober vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neuruppin. Er findet aus organisatorischen Gründen in der Veranstaltungshalle „Stadtpalast “ in Brandenburg an der Havel statt, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.

Spoiler
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, durch seine Arbeit als SS-Wachmann im Hauptlager des ehemaligen Konzentrationslagers Sachsenhausen in der Zeit von Januar 1942 bis August 1944 und von Dezember 1944 bis Februar 1945 Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord geleistet zu haben.

Insgesamt sind 3518 Fälle angeklagt, teilte das Gericht mit. Dabei gehe es um die Erschießung sowjetischer Kriegsgefangener im Jahr 1942, die Beihilfe zur Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas sowie „weitere Erschießungen und die Tötung der Häftlinge durch die Schaffung und Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen“ im einstigen KZ Sachsenhausen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Im Konzentrationslager Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende starben: durch Vernichtungsaktionen, medizinische Versuche, Misshandlungen, Hunger und Krankheiten.

Ein vom Gericht veranlasstes Gutachten geht davon aus, dass der hochbetagte Angeklagte für zweieinhalb Stunden am Tag verhandlungsfähig ist. Für die Verhandlung gegen den 100-jährigen einstigen SS-Aufseher in Brandenburg an der Havel sind bisher 22 Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte demnach am 7. Januar des kommenden Jahres gesprochen werden. An dem Prozess sollen auch zwölf Nebenkläger teilnehmen. Sie stammen unter anderem aus Frankreich, Israel, Holland, Israel, Peru und Polen.

Zu dem Verfahren konnte es kommen, weil seit der Verurteilung des einstigen KZ-Aufsehers John Demjanjuk  vor zehn Jahren die individuelle Schuld der Angeklagten in einem solchen Prozess nicht mehr nachgewiesen werden muss. Vielmehr kann auch die allgemeine Dienstausübung in einem Konzentrationslager, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattgefunden haben, juristisch geahndet werden.
[close]
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/beihilfe-zum-mord-100-jaehriger-ss-wachmann-steht-ab-7-oktober-vor-gericht-li.181672
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9321 am: 8. September 2021, 18:03:44 »
Armbruste verschießen keine Pfeile.

Die Armbrust, historisch auch Kreuzbogen genannt,[1] ist eine als Abschussvorrichtung für Bolzen, Pfeile oder Kugeln konzipierte Fernwaffe mit einem auf einer Mittelsäule montierten Bogen, dessen Sehne durch eine Rückhaltevorrichtung in gespannter Position gehalten und über einen Abzugsmechanismus ausgelöst werden kann
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9322 am: 9. September 2021, 13:55:43 »
Argentinien geht jetzt gegen MMS und Andreas Kalcker vor

https://medwatch.de/2021/09/09/chlordioxid-mms-toedlicher-schwindel-andreas-kalcker-angeklagt-argentinien/?cn-reloaded=1

Spoiler
Zitat
Argentinien
Tödlicher Schwindel mit Chlordioxid: Andreas Kalcker angeklagt

In der Verbindung mit Todesfällen nach der Einnahme des Bleichmittels Chlordioxid hat die Staatsanwaltschaft in Argentinien nun Anklage gegen Andreas Kalcker sowie weitere Personen erhoben. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Deutschen bis zu 25 Jahre Haft.

Vor wenigen Wochen berichtete MedWatch über Andreas Kalcker und seine Aktivitäten rund um ätzende Chlordioxid-Verbindungen. Auf seiner Webseite und in den sozialen Medien, aber auch in Büchern und Kongressen wirbt er unter anderem für das angebliche Wundermittel Mineral Miracle Supplement (MMS), welches nichts weiter ist als industrielles Bleichmittel. Bei Verschlucken der Chlorverbindungen (MMS oder Chlordioxidlösungen – CDL/CDS) drohen Schäden an Magen und Darm, einhergehend mit Übelkeit, Erbrechen und Durchfall.

Auch etliche Todesfälle – etwa in den USA – werden inzwischen in Verbindung mit der Einnahme von Chlordioxid gebracht, obwohl die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA bereits im April 2020 vor dem Bleichmittel warnte.

Per Website wirbt Kalcker für MMS und dessen angebliche Wirkungen gegen das Coronavirus SARS-Cov-2. Wie der Business Insider im September 2020 schrieb, ist der gebürtige Wuppertaler und derzeitige Wahlschweizer vor allem in Südamerika sehr aktiv. Sowohl die Nationale Behörde für Arzneimittel, Lebensmittel und Technologie (ANMAT) in Argentinien als auch die Panamerikanische Gesundheitsorganisation (PAHO) warnten im August 2020 vor der Einnahme von Chlordioxid oder verwandten Stoffen wie Natriumchlorit oder Natriumhypochlorit.

MMS: Meldungen über Todesfälle

Trotzdem mehrten sich in Südamerika Meldungen von Vergiftungen und Todesfällen, nachdem Menschen zum vermeintlichen Schutz vor COVID-19 Chlordioxid eingenommen hatten. Peruanische Medien berichteten im September des letzten Jahres von zahlreichen Vergiftungsfällen in Verbindung mit Chlordioxid, ein Mann soll gestorben sein . Ein fünfjähriger Junge aus der argentinischen Provinz Neuquen soll bereits im August 2020 gestorben sein, nachdem seine Eltern ihm Chlordioxid zu trinken gegeben hatten. Ebenfalls in Argentinien, in der Provinz Jujuy, soll es einen weiteren Toten gegeben haben, einen 50-Jährigen Mann.

Wenige Tage, nachdem der Tod des Kindes in Argentinien bekannt geworden war, hatte ein Rechtsanwalt Anzeige gegen Andreas Kalcker und eine weitere Person bei der argentinischen Strafverfolgungsbehörde für Gesundheits- und Umweltkriminalität „Unidad Fiscal para la Investigación de Delitos contra el Medio Ambiente“ (UFIMA) erstattet (die Unterlagen liegen MedWatch vor). Er warf den beiden vor, Chlordioxid über verschiedene Kanäle mit falschen Heilsversprechen beworben sowie über eine inzwischen nicht mehr erreichbare Webseite verschiedene Chlor-Verbindungen verkauft zu haben. Daraufhin ermittelte die argentinische Bundestaatsanwaltschaft.

Außer Kalcker wurde zu diesem Zeitpunkt vier weiteren Personen vorgeworfen, für den Vertrieb von Chlordioxid in Argentinien verantwortlich zu sein. Die argentinischen Staatsangehörigen hatten die Substanzen über das Internet beworben und verkauft – offenbar in Kalckers Namen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte „diese Verbreitung dazu geführt, dass die Botschaften über die ‚Verbesserungen‘, die sich aus dem Konsum einer Substanz mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen ergeben und die sogar zum Tod führen können, mit größerem Nachdruck in Umlauf gebracht worden wären.“ Der Rechtsanwalt, der durch seine Anzeige den Stein ins Rollen gebracht hatte, ist der Überzeugung, dass die Eltern des verstorbenen Kindes aufgrund der unter anderem von Kalcker verbreiteten Fehlinformationen glaubten, dass Chlordioxid ihr Kind vor COVID-19 schützen könne.

Argentinien: Behörden erheben Anklage gegen Andreas Kalcker

Inzwischen sind knapp 20 Menschen beschuldigt. Neben Andreas Kalcker ist dies beispielsweise auch Luis Enrique Garcia. Er ist ein sogenannter  „Bischof“ der „Genesis II Church of Health & Healing“, die durch den Ex-Scientologen und Begründer des MMS-Mythos Jim Humble (MedWatch berichtete) begründet wurde. Anfang September, acht Monate nach Beginn der Ermittlungen, durchsuchte die argentinische Bundespolizei bei Razzien 13 Wohnungen und stellte Chlordioxid sowie weitere Substanzen sicher, berichtete das Medium Chequeado. Diese Razzien waren laut Chequeado Teil des laufenden Strafverfahrens gegen Andreas Kalcker.

Jetzt haben die argentinischen Behörden offiziell Anklage gegen Kalcker und die anderen Beschuldigten erhoben, wie zuerst Business Insider berichtete. Die UFIMA bestätigte auf Anfrage von MedWatch, „dass der Fall vor dem Bundesgericht für Strafsachen und Strafvollzug […] bearbeitet wird.“ Welche Punkte exakt dem Deutschen vorgeworfen werden, hat das Bundesgericht bislang nicht veröffentlicht.

Folgt das Bundesgericht aber den Vorwürfen der Bundesstaatsanwaltschaft, so drohen den Angeklagten bis zu 25 Jahre Gefängnis. Denn erschwerend zur irreführenden Werbung sowie zum illegalen Verkauf der Substanzen kommt hinzu, dass Menschen zu Schaden gekommen und sogar verstorben sind.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9324 am: 9. September 2021, 15:07:22 »
So wie ich das sehe lebt der Scharlatan in der Schweiz.
Ja, aber er ist Deutscher. Da dürfte doch nichts gegen eien Auslieferung an Argentinien sprechen.  ;D
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« Antwort #9325 am: 9. September 2021, 15:17:23 »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9326 am: 9. September 2021, 15:34:05 »
Wenn er als Deutscher in Deutschland leben würde, wäre es wohl einfacher.

Deutschland liefert seine Staatsbürger nicht aus.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9327 am: 10. September 2021, 07:24:24 »
Es wurde wieder mal durchgelüftet ...


Zitat
Polizei durchsucht Wohnungen mutmaßlicher Rechtsextremisten

Stand: 09.09.2021 20:06 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt gegen insgesamt sieben Beschuldigte, die im Verdacht stehen, eine bewaffnete, rechtsextreme sogenannte Wehrsportgruppe gebildet zu haben.

In einem Großeinsatz hat die Polizei am Mittwoch insgesamt acht Objekte in den Bereichen der Polizeidirektionen Lüneburg, Hannover in Nordrhein-Westfalen und Berlin durchsucht. Konkrete Orte nannte die federführende Staatsanwaltschaft Lüneburg aber nicht.

Vier Beschuldigte sollen Bundeswehr-Reservisten sein
Die Polizei hat demnach Waffen und Waffenteile beschlagnahmt. Diese werden nun daraufhin überprüft, ob sie strafrechtlich relevant sind. Das heißt, ob die Beschuldigten diese Waffen besitzen durften oder ob sie diese vor dem Hintergrund ihres mutmaßlichen rechten Netzwerkes abgeben müssen. Vier der sieben Beschuldigten sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft Reservisten der Bundeswehr.

200 Beamte und Spezialkräfte im Einsatz
Was genau die Ermittler ihnen vorwerfen und ob es zusammenhängt mit Vorfällen der vergangenen Monate und Jahre, dazu sagt die Behörde derzeit nichts. Festnahmen habe es bisher nicht gegeben. Im Einsatz waren den Ministeriums-Angaben zufolge fast 200 Polizeibeamte und Spezialkräfte unter Leitung des Landeskriminalamts Niedersachsen.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Polizei-durchsucht-Wohnungen-mutmasslicher-Rechtsextremisten,lueneburg1566.html

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9328 am: 10. September 2021, 08:15:37 »
Off-Topic:
Armbruste verschießen keine Pfeile.

Sondern Bolzen.

Als Kind habe ich mal eine Armbrust gebaut. Jetzt weiß ich auch, womit ich den Nachbarn am Kopf getroffen habe …

Und nein, es ist nichts passiert, es war ein Stück Bambusstab und der Nachbar war unverletzt und konnte sich bei mir beschweren. Und wir haben neulich erst ein Bier zusammen getrunken. Von daher denke ich, er hat mir das verziehen.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9329 am: 10. September 2021, 17:19:42 »
So wie ich das sehe lebt der Scharlatan in der Schweiz.
Ja, aber er ist Deutscher. Da dürfte doch nichts gegen eien Auslieferung an Argentinien sprechen.  ;D

Das war nicht nötig, er hat sich offenbar noch in Argentinien aufgehalten und ist dort jetzt auch verhaftet worden ;D
Medwatch hat dazu ein Update, wer spanisch beherrscht, kann auch das Original der Meldung lesen oder er schaut sich die unten stehende Übersetzung mit Deepl an, die ganz brauchbar aussieht:

Spoiler
Zitat
Gesundheitsrisiko: Sie behaupteten, ein "Wundermittel" gegen Covid-19 und Krebs zu verkaufen
Das Produkt wurde aus Chlordioxid hergestellt; der Rädelsführer der kriminellen Vereinigung, die von der Bundespolizei zerschlagen wurde, ist ein vorbestrafter deutscher Staatsbürger.

Der Verdächtige, ein deutscher Staatsangehöriger mit einem Strafregister in Europa, organisierte Treffen in verschiedenen Teilen des Landes. Er warb für ein Produkt, das er "Mineralische Wundersubstanz" (SMM) genannt hatte und dessen Hauptrohstoff Chlordioxid war. Um seine "Erfindung" zu vermarkten, behauptete er in seinen Präsentationen, dass sie unter anderem bei der Bekämpfung von Covid-19 und Krebs nützlich sei. Nach einjährigen Ermittlungen wurde er nun unter dem Vorwurf des "Inverkehrbringens einer gesundheitsgefährdenden Substanz" verhaftet.

Dies wurde von Quellen der argentinischen Bundespolizei (PFA) berichtet. Die von Bundesrichter Ariel Lijo angeordnete Zerschlagung der kriminellen Organisation war der Abschluss einer Untersuchung, die im Januar letzten Jahres von Staatsanwalt Ramiro González, Leiter der Staatsanwaltschaft für die Untersuchung von Umweltverbrechen (Ufima), eingeleitet wurde.

"Das Besorgniserregende war, dass diese Produkte nicht nur an geheimen physischen Orten verkauft wurden, sondern auch auf verschiedenen sozialen Netzwerken und digitalen Plattformen wie Facebook, Instagram und Mercado Libre beworben wurden, ein Umstand, der von den Ermittlern bemerkt wurde und der es ermöglichte, mit den gesammelten Beweisen die Razzien anzuordnen", erklärte die PFA.
Eine Bande, die ein "Wundermittel gegen Krätze" verkaufte, wurde verhaftet.

Die Operationen, bei denen 50-Kilogramm-Fässer, Fässer, Behälter mit Chlordioxid, Flaschen und Fässer unterschiedlicher Größe mit einer gelblichen, flüssigen Substanz, die mit dem Akronym SMM gekennzeichnet ist, und identische, nicht gekennzeichnete, verkaufsfertige Fässer beschlagnahmt wurden, wurden von Agenten der Föderalen Einheit für die Untersuchung von Umweltkriminalität der PFA durchgeführt.

"Der Verdächtige deutscher Staatsangehörigkeit, der bereits vor Jahren in Spanien wegen Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit verhaftet worden war, förderte und koordinierte verschiedene Treffen mit dem Ziel, seinen Anhängern die Vorzüge des angebotenen Produkts, das im Landesinneren sehr beliebt war, schmackhaft zu machen", erklärte die Polizei.

Insgesamt wurden 18 Razzien in der Stadt Buenos Aires, in Mar del Plata und in den Provinzen San Luis, Mendoza, Córdoba, Santa Fe, Salta, Jujuy und Entre Ríos durchgeführt.

Neben dem deutschen Staatsbürger, der in der Stadt Merlo, San Luis, festgenommen wurde, wurde auch eine Frau verhaftet, während zehn weitere Personen in diesem Fall angeklagt wurden. Mitarbeiter der Nationalen Behörde für Arzneimittel, Lebensmittel und Medizintechnik (Anmat) nahmen an den Beratungen teil.

Die PFA-Agenten beschlagnahmten auch Bücher des Hauptverdächtigen, Mobiltelefone, verschiedene elektronische Geräte, mehr als 40.000 Dollar, 724.500 Pesos, wertvolle österreichische Goldmünzen und Nazi-Symbolik.

"In sieben der durchsuchten Orte wurde festgestellt, dass es Räumlichkeiten gab, die als prekäre illegale Labors fungierten, mit Elementen für den Umgang mit chemischen Produkten, von denen einige gefährlich sind, und in denen auch Cannabisöl ohne die entsprechenden Genehmigungen hergestellt wurde", erklärten Polizeiquellen.

Den Verdächtigen werden laut qualifizierten Ermittlungsquellen die Straftaten "Handel mit gesundheitsgefährdenden Gütern", "Vergiftung, Verfälschung von Wasser, Medikamenten und Lebensmitteln" und "illegale Ausübung der Heilkunde" zur Last gelegt.
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« Letzte Änderung: 10. September 2021, 17:21:25 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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