Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1529991 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9285 am: 19. August 2021, 10:58:07 »
Dann ist nur noch André Eminger offen.


Der kriegt eine Hauptverhandlung:


Zitat
Hauptverhandlung am 2. Dezember 2021, 10.00 Uhr, Saal E 101, Herrenstraße 45a, in der Strafsache 3 StR 441/20 (sog. NSU-Verfahren betreffend den Angeklagten André E.)

Ausgabejahr2021
Erscheinungsdatum19.08.2021
Nr. 158/2021
Spoiler
Mit Urteil vom 11. Juli 2018 hat das Oberlandesgericht München den Angeklagten André E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Von weiteren Vorwürfen (Beihilfe zum versuchten Mord, Beihilfe zum Raub, weitere Unterstützung einer terroristischen Vereinigung u.a.) hat es ihn freigesprochen.

Nach den vom Oberlandesgericht zur Verurteilung des Angeklagten E. getroffenen Feststellungen verschaffte er der Vereinigung "NSU" in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils zwei für ein Jahr gültige Bahncards der Deutschen Bahn, die auf ihn und seine Ehefrau ausgestellt waren, indes mit Lichtbildern versehen waren, welche Böhnhardt und die Mitangeklagte Beate Z. zeigten. Der Angeklagte hielt es zu diesen Zeitpunkten für möglich, dass sich die Mitangeklagte mit Böhnhardt und Mundlos zu einer Vereinigung verbunden hatte, deren Tätigkeit auf die Begehung von Mord oder Totschlag, insbesondere auch von Bombenattentaten, gerichtet war. Mit den Bahncards konnten sich Böhnhardt und die Mitangeklagte zum einen behelfsmäßig ausweisen und zum anderen verbilligt Bahnfahrkarten erwerben.

Zum Teilfreispruch hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass der Angeklagte E. in den Jahren 2000 und 2003 zu zwei Raubüberfällen und einem Mordanschlag (Sprengstoffanschlag in den Räumlichkeiten eines Lebensmittelgeschäfts) Hilfe leistete, indem er jeweils ein Wohnmobil anmietete, mit dem sich Böhnhardt und Mundlos zum Tatort begaben. Des Weiteren stellte der Angeklagte im Jahr 2007 der Mitangeklagten Z. den Bundespersonalausweis seiner Ehefrau zur Verfügung, so dass sie sich bei einer polizeilichen Zeugenvernehmung mit falschen Personalien ausweisen konnte, und begleitete sie zu dem Termin. Das Oberlandesgericht hat sich allerdings nicht davon zu überzeugen vermocht, dass der Angeklagte bereits bei diesen vier Förderungshandlungen damit rechnete, er erleichtere die Begehung von Raubüberfällen bzw. eines Mordanschlags oder unterstütze eine Vereinigung, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet seien, Tötungsdelikte oder gemeingefährliche Straftaten zu begehen.

Gegen das Urteil haben sowohl der Angeklagte E. als auch der Generalbundesanwalt diesen betreffend Revision eingelegt. Der Angeklagte wendet sich gegen seine Verurteilung. Der Generalbundesanwalt greift den Teilfreispruch an und hat beantragt, insoweit Termin zur Hauptverhandlung zu bestimmen. Die Revisionen sind jeweils auf die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts gestützt.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat vor diesem Hintergrund bezüglich beider Rechtsmittel Termin zur Hauptverhandlung auf den 2. Dezember 2021 bestimmt. Als Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist der 15. Dezember 2021 in Aussicht genommen.

Für die Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, dass voraussichtlich Ende Oktober oder Anfang November die Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreter bekannt gegeben werden.

Vorinstanz:

OLG München - 6 St 3/12 - Urteil vom 11. Juli 2018

Karlsruhe, den 19. August 2021

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
[close]

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021158.html?nn=10690868
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9286 am: 19. August 2021, 11:51:39 »
Weiß jemand, ob man in Hamburg inzwischen die Jahre währende Tiefschlafphase verlassen und in die Aufwachphase eingetreten ist um sich eventuell vielleicht möglicherweise doch noch mit dem Fall Ursula Haverbeck zu beschäftigen?

Ich finde das Unterlassen des zuständigen Gerichtes unerträglich.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9287 am: 20. August 2021, 11:52:41 »
Die Spuren führen über Brendels zu Malenki (übrigens russisch für "Kleine", sowas muss man sich erst mal antun wollen) und zu den Identitären.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_90645758/tid_amp/-gruener-mist-plakate-spuren-fuehren-zu-rechtsextremen-netzwerkern.html

Zitat
"Grüner Mist"-Plakate

Spuren führen zu rechtsextremen Netzwerkern

Von Jonas Mueller-Töwe

19.08.2021, 19:08 Uhr
Alexander Kleine bei einer Demo der "Identitären Bewegung": Der YouTuber ist seit Jahren als Rechtsextremist bekannt, war er auch an der Plakatkampagne gegen die Grünen beteiligt?

Alexander Kleine bei einer Demo der "Identitären Bewegung": Der YouTuber ist seit Jahren als Rechtsextremist bekannt. War er auch an der Plakatkampagne gegen die Grünen beteiligt? (Quelle: Christian Ditsch/imago images)

Eine Schlüsselfigur eines rechten Kampagnennetzwerks war offenbar in die Kampagne gegen die Grünen verstrickt. Konfrontiert man die Beteiligten mit Fragen, schweigen alle.
Spoiler

Es ist der 7. März 2016, als Alexander Kleine, der sich "Malenki" nennt, zum ersten Mal gefälschte Wahlplakate der Grünen verbreitet. In der Nacht haben Unbekannte sie im Stadtgebiet von Halle und Magdeburg platziert, wofür sie Hunderte echte Wahlplakate zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt beschädigt haben. Kleine verbreitet Fotos davon via Instagram und kommentiert: "Dem grünen Wahnsinn ein Ende bereiten". Auf einem der Plakate steht nun: "Grün für Masseneinwanderung".

Erstaunliche Parallelen

Ähnliche Sprüche werden fünf Jahre später erneut deutschlandweit für Aufmerksamkeit sorgen. Statt illegal über Nacht prangen sie nun 2021 ganz legal auf Werbeflächen in 50 Städten, darunter auch Plakatwände des Außenwerbevermarkters Ströer, zu dem das Nachrichtenportal t-online gehört (hier lesen Sie mehr dazu): "Masseneinwanderung. Arbeitslosigkeit. Klimasozialismus. #GrünerMist2021", heißt es dort beispielsweise. Die Optik ist offenkundig an das Parteilogo der Grünen angelehnt. Zusätzlich wurde eine Website erstellt. Die Kosten belaufen sich Schätzungen zufolge auf mehrere Hunderttausend Euro.

Ein echtes Wahlplakat der Grünen (links) und ein Plakat der Negativ-Kampagne: Angeblich steckt eine "Bürgerinitiative" dahinter. (Quelle: imago images)

Ob sich die Sprüche und Motive der beiden Kampagnen von 2016 und 2021 nur zufällig gleichen? Dagegen spricht: Alexander Kleine. Seine mutmaßliche Beteiligung an der aktuellen Kampagne legt eine Spur ins rechtsextreme Milieu – und konterkariert Darstellungen des Kampagnensprechers, es handele sich lediglich um die Aktion einer angeblichen "Bürgerinitiative".

Finanzierung ist nicht transparent
Bislang trat als Verantwortlicher der Kampagne ein Mann namens David Bendels auf. Er macht seit Jahren von sich reden, indem er die AfD im Wahlkampf unterstützt. Mal sind es kostspielige Plakataktionen, mal Gratiszeitungen, mal soll ein Verein verantwortlich sein, mal eine GmbH. Immer ist die Finanzierung nebulös. "Spender", sagte Bendels stets. Mehr als einmal stand der Verdacht illegaler Parteispenden im Raum. Seine Verbindungen zu Protagonisten der AfD-Spendenskandale lassen viele an Bezüge ins Ausland glauben, beispielsweise in die Schweiz.

Kleine alias "Malenki" legt nun zumindest eine weitere Verbindung nahe. Denn "Malenki" hat nicht nur 2016 die Plakate in Sachsen-Anhalt fotografiert und gutgeheißen. Seine Medienagentur ist mutmaßlich auch für Teile der aktuellen Kampagne "Grüner Mist" verantwortlich. Das zumindest legen Metadaten eines PDF-Dokuments der Kampagne nahe, über die zunächst das Onlineportal "Volksverpetzer" berichtete.

t-online hat die Angaben verifiziert. Die Metadaten deuten auf Kleines Agentur "Tannwald Media" als Urheber und auf Bendels als Auftraggeber hin. Und nicht nur das: Auch für die Verwaltung der Webdomain werden laut Informationen von t-online Kontaktdaten der Agentur verwendet. Damit rückt die Plakatkampagne des AfD-Unterstützers Bendels in die Nähe mutmaßlich verfassungsfeindlicher Organisationen.

"Gesichert rechtsextremistisch"

Denn Alexander Kleine hat nicht nur Web-, Video- und Plakatdesign im Angebot, sondern tritt als Rechtsextremist seit Jahren möglichst öffentlichkeitswirksam in Erscheinung. Zunächst war er einer der wenigen bekannten Aktivisten der Identitären Bewegung Deutschland, die vom Verfassungsschutz mittlerweile als "gesichert rechtsextremistisch" beobachtet wird. Für die Sache ließ sich Kleine schon 2017 von der Polizei in Berlin festnehmen.

Kleine bei seiner Festnahme 2017 in Berlin: Dort wollten Identitäre das Bundesjustizministerium besetzen. (Quelle: Christian Mang/imago images)

Mit seiner Medienagentur produzierte er zuletzt mehrere Werbeclips für die hauseigene Modemarke der Identitären. Ansonsten blieb das junge Unternehmen bis auf ein bisschen Eigenwerbung und einen Image-Film für die Junge Alternative Rheinland-Pfalz eher unauffällig.

Ganz anders "Malenki" selbst, der offenkundig immer den großen Auftritt sucht. Von Medien wird er gern als "rechter Influencer" betitelt: lange Haare, Bart, Basecap und ein bis oben zugeknöpftes Hemd – bei manchen Journalisten geht das als irgendwie hip und irgendwie modebewusst durch. Eine eigene Medienagentur in einem denkmalgeschützten Leipziger Altbau ist dem Image nicht abträglich, ebenso wenig ein Podcast und ein eigener YouTube-Kanal.

Das Netzwerk hinter dem YouTuber

Tatsächlich hatte Kleine ein relativ erfolgreiches Videoformat, in dem er sich mitsamt Identitärem-Sidekick als eine Art rechter Comedian versuchte – bis der Kanal von der Plattform gesperrt wurde. Mittlerweile hat er ein weiteres YouTube-Projekt, das erheblich weniger Zuschauer anlockt. Gemeinsam haben beide Videoformate jedoch die Finanziers, die ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Für sie baute Kleine zuletzt an einem "patriotischen Filmstudio" in Dresden, in dem er seine Videos produziert.

Der Verein "Ein Prozent" gibt sich selbst als "Bürgernetzwerk", ist allerdings eher Kampagnennetzwerk und Schnittstelle zwischen verschiedenen Akteuren der rechtsextremen Szene. "Mosaikrechte" nennen das Strategen der Neurechten wie AfD-Politiker Björn Höcke, was bedeutet: Die rechten Parteien in den Parlamenten, die Vordenker im "Institut für Staatspolitik" von Schnellroda, die Autoren in den Zeitungen und Verlagen, Identitäre und Neonazis auf der Straße – alle arbeiten mit eigenen Mitteln auf ein gemeinsames Ziel hin. So beschrieb es Höcke zuletzt in einem Interview mit dem Verein.

Die Kampagnen gegen die Grünen
Besonders haben die rechten Netzwerker schon seit Längerem die Grünen im Visier: Mehrfach wurde die Partei schon Ziel von durch den Verein unterstützten Negativ-Kampagnen, die – zufällig oder nicht – erstaunliche Ähnlichkeiten mit der aktuellen Kampagne aufweisen.

2019 wurden auf einer Homepage Zitate von Grünen-Politikern gesammelt, die anschließend gegen sie verwendet und in Form von Bildern in sozialen Netzwerken verbreitet werden sollten. "Ein Prozent" war der erste Twitter-Account, der die Kampagne bewarb. Einige der Zitate werden auch in der Kampagne 2021 verwendet.
Im gleichen Zeitraum tauchten wieder gefälschte Grünen-Wahlplakate auf. Dieses Mal brachten Aktivisten der Identitären sie an einem Wahlbüro in Donauwörth an, woraufhin der Staatsschutz Ermittlungen aufnahm. "Ein Prozent" verteidigte die Aktion öffentlich und verlinkte dabei auf die Zitatsammlung.

Im August 2019 startete "Ein Prozent" dann eine Plakat- und Anzeigenkampagne zu den Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg. Kosten nach eigenen Angaben: mehr als 100.000 Euro. Motiv war unter anderem ein rot-grünes trojanisches Pferd, das mit "Klima" und "Asyl" beschriftet war. AfD-Kandidat Andreas Kalbitz dankte dem Netzwerk anschließend für die Wahlunterstützung.

Ist die angebliche "Bürgerinitiative", die laut Kampagnensprecher Bendels die Plakataktion "Grüner Mist" finanzierte, also möglicherweise das Kampagnennetzwerk "Ein Prozent"? t-online hat sowohl Bendels und seine "Conservare Communication GmbH" als auch den Verein um Stellungnahmen gebeten. Beide antworteten nicht. Eine Anfrage an Alexander Kleine und seine "Tannwald Media" blieb ebenfalls unbeantwortet.

Unmut über Werbung : Anti-Grünen-Plakate: Kommen jetzt neue Regeln?
Undurchsichtige AfD-Wahlwerbung: ''Deutschland-Kurier'' könnte Parteispende gewesen sein

Die Urheber und Organisatoren der illegalen Anti-Grünen-Kampagnen 2016 und 2019 wurden nie belangt. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelte zwar gegen zwei Tatverdächtige, stellte die Ermittlungen aber nach anderthalb Jahren ein. Der Verdacht ließ sich für eine Anklageerhebung nicht hinreichend erhärten. "Malenkis" Verbindungen zur Aktion blieben aber durch antifaschistische Recherchen dokumentiert. Die drei Identitären-Aktivisten im Fall der Plakataktion von Donauwörth wurden ebenfalls nicht angeklagt. Die Grünen verzichteten damals bei der Staatsanwaltschaft Augsburg auf einen Strafantrag.

Verwendete Quellen:
Eigene Recherchen
Volksverpetzer: "Nazi hinter Plakatdesign?"
Correctiv: "Mindestens eine halbe Million aus anonymen Quellen"
IBster Watch: "Mitglieder der Identitären Bewegung Leipzig"
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D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9288 am: 20. August 2021, 12:02:09 »
Was soll das, die Grünen haben sich erfolgreich selbst entschärft da muss man doch kein Geld für so eine Aktion verschwenden.
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9289 am: 20. August 2021, 12:15:43 »
Die m.E. besorgniserregende Nachricht:
da scheint bei diesen "kleinen" Aktivisten und rechtsextremen Netzwerkern ordentlich Geld im Umlauf zu sein.
Fragt sich woher.

Aber um mehr mitteanschlussfähig zu werden, sich als "Macher" in Szene zu setzen und die Rechtsverschiebung des Diskurses weiter voranzutreiben, ist die Kampagne aus Sicht der Verantwortlichen doch "gut angelegtes Geld".
« Letzte Änderung: 20. August 2021, 12:19:28 von dieda »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9290 am: 20. August 2021, 15:08:13 »
Es gibt wieder Publizistisches vom Preußen-Prinz:


Heute auch schon wieder.
Kaiserliche Hoheit geruhten, einen von Höchstderoselben angestrengten Prozeß zu verlieren!   :o




Zitat
KG Berlin zu Äußerungen über Adelsgeschlecht
Erfolg für ver.di im Streit mit Hohen­zol­lern

19.08.2021
Ist der Prinz von Preußen besonders klagfreudig, wenn es um die mediale Aufarbeitung seiner Familiengeschichte geht? Das zumindest behauptet die Gewerkschaft ver.di – mit Recht, wie das KG Berlin nun entschied.

Im Streit um Äußerungen im Rahmen der "Hohenzollern-Debatte" hat die Gewerkschaft ver.di einen Sieg vor dem Kammergericht (KG) Berlin erzielt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, hob es eine vom Landgericht (LG) Berlin erlassene einstweilige Verfügung gegen ver.di auf. Ein von Georg Friedrich Prinz von Preußen, dem Familienoberhaupt der Hohenzollern, geltend gemachter äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch blieb damit in zweiter Instanz ohne Erfolg (Urt. v. 19.08.2021, Az. 10 U 5/21).
Spoiler
In einem Beitrag des ver.di-Magazins "M Menschen Machen Medien" hieß es, der Prinz von Preußen habe sich als "besonders klagefreudig erwiesen, was die wissenschaftliche und mediale Aufarbeitung der Geschichte seiner Familie angeht". Dagegen zog der Prinz von Preußen vor Gericht und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die vor dem LG Berlin zunächst Bestand hatte.

Die Berufung von ver.di war vor dem KG nun erfolgreich. Einzelheiten zu der Entscheidung nannte das KG zunächst nicht, da erst die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden müssten. Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Monique Hofmann, begrüßt das Urteil. "Das massive juristische Vorgehen gegen Journalist*innen durch Prinz von Preußen ist der Versuch, die öffentliche Debatte über die Familie der Hohenzollern zu ersticken. Dem hat das Gericht nun einen ersten Riegel vorgeschoben", so Hofmann.

Neben der einstweiligen Verfügung gegen ver.di verhandelter das KG am Donnerstag noch weitere drei Fälle, in denen sich die Hohenzollern gegen Äußerungen gewehrt hatten. Einem gemeinnützigen Verein untersagte das KG bestimmte Äußerungen zur Zugänglichkeit von Privatarchiven im Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte über die Verhandlungen der Hohenzollern mit der öffentlichen Hand. Im Streit um die Äußerungen eines Historikers erklärten die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. In einem anderen Verfahren gegen die Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus nahm der Prinz seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurück.

acr/LTO-Redaktion
[close]
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/kg-berlin-10u521-einstweilige-verfuegung-aeusserungen-hohenzollern-verdi/


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9291 am: 20. August 2021, 15:09:53 »
Und um zu unterstreichen, dass die Behauptung der Klagefreudigkeit nicht zutreffend ist, hat er gleich mal geklagt.  :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9292 am: 23. August 2021, 15:46:22 »
Sachsen mal wieder ...  ::)

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/queeres-strassenfest-abgebrochen-neonazis-bedrohen-christopher-street-day-in-sachsen/27541956.html

Spoiler
Zitat
Queeres Straßenfest abgebrochen
Neonazis bedrohen Christopher Street Day in Sachsen

Erstmalig fand im sächsischen Taucha eine Pride-Parade statt. Homofeindliche Rechtsextreme sorgten für eine verfrühte Abreise unter Polizeischutz.


Der Versuch, queere Sichtbarkeit in die sächsische Provinz zu tragen, musste am Sonntag in Taucha, nordöstlich von Leipzig, frühzeitig beendet werden.

In der 14.000-Einwohner-Stadt im Landkreis Nordsachsen fand am Wochenende erstmals ein Christopher Street Day unter dem Motto „Lieb doch, wen Du willst“ statt. Organisiert wurden der Umzug und das anschließende Straßenfest von der Linksjugend Sachsen, die in den nächsten Wochen in anderen Städten des Freistaats wie Riesa und Görlitz weitere Pride-Paraden geplant hat. „Es ist wichtig, auch im ländlichen Raum Präsenz zu zeigen und für queere Sichtbarkeit zu sorgen“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzender der Linkspartei im sächsischen Landtag Marco Böhme, einer der Organisator:innen des Projekts.

Dass eben diese queere Sichtbarkeit selbst in Taucha, nur 20 Bahn-Minuten von Leipzig entfernt, nach wie vor keine Selbstverständlichkeit darstellt, zeigt der vorzeitige Abbruch des ersten Tauchaer CSD am Sonntag. Nachdem zunächst etwa 60 Menschen friedlich vom Bahnhof zum Marktplatz der Kleinstadt gezogen waren, begann dort ein queeres Straßenfest, dass immer wieder Ziel von rechten Störern wurde.

Nach Angaben von Linken-Politiker Böhme habe eine Gruppe von etwa zehn erkennbaren Neonazis Teilnehmende des Christopher Street Days wiederholt homophob beleidigt und angepöbelt. Auf Fotos der Situation ist unter anderem ein Mann zu erkennen, der ein T-Shirt mit der Aufschrift „Auch ohne Sonne braun“ trägt. Gleichzeitig ist das bei Neonazis beliebte Symbol der „schwarzen Sonne“ auf dem Kleidungsstück des Mannes abgebildet.

Weiter berichtet Böhme dem Tagesspiegel von mehreren „Neonazi-Kleingruppen“, die sich durch das Stadtzentrum von Taucha bewegten und abreisende Demonstrierende der Pride-Parade beschimpfen. Auch auf dem Markplatz seien im Laufe der Zeit immer mehr Rechtsextreme erschienen, die offenbar erst dazu gerufen wurden.

[Mehr Neuigkeiten aus der queeren Welt gibt es im monatlichen Queerspiegel-Newsletter des Tagesspiegel - hier geht es zur Anmeldung.]

Aus Sicherheitsgründen entschieden sich die Organisator:innen der Veranstaltung schließlich für den vorzeitigen Abbruch gegen 16 Uhr. Ursprünglich war das Fest auf dem Marktplatz bis 21 Uhr angemeldet gewesen. Die Polizei war zunächst nur mit einer einstelligen Anzahl von Beamt:innen vor Ort, alarmierte aber nach dem Auftauchen der Neonazis Bereitschaftskräfte aus Leipzig nach, die die Teilnehmenden der CSD-Demo schließlich geschlossen zum Bahnhof begleiteten.

Auf dem Weg dorthin hätten einzelne erkennbar Rechtsextreme den Zug weiter bedroht und beleidigt, erzählt Böhme. Laut dem Onlineportal „Taucha kompakt“ bestätigte eine Polizeisprecherin „verbale Auseinandersetzungen“. Gleichzeitig seien jedoch keine Straftaten beobachtet worden.
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« Antwort #9293 am: 23. August 2021, 15:55:44 »
Und um zu unterstreichen, dass die Behauptung der Klagefreudigkeit nicht zutreffend ist, hat er gleich mal geklagt.  :facepalm:

Off-Topic:
Eine repräsentative Sammlung der Klagen hier in einem Wiki.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9294 am: 24. August 2021, 10:26:12 »
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/maik-schneider-turnhalle-in-nauen-angezuendet-ex-npd-politiker-zu-mehr-als-acht-jahren-haft-verurteilt-a-f5021423-e395-4ef9-a3c0-4b6c20c35b07

Maik Schneider hat noch einen Nachschlag bekommen. Er und seine Kumpels sollen jetzt auch noch 3 Mio. für den Wiederaufbau der Halle zahlen.

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/lebenslang-schulden-turnhallen-brandstifter-muessen-3-millionen-euro-zahlen

Spoiler
Zitat
Verurteilter Ex-NPD-Politiker
Lebenslang Schulden! Turnhallen-Brandstifter müssen 3 Millionen Euro zahlen

Eine Woche nach der Verurteilung zu mehr als 8 Jahren Knast kassierte Brandstifter Maik Schneider (34) am Dienstagmorgen das nächste Urteil.

Der frühere NPD-Politiker und zwei Kumpane müssen knapp 3 Millionen Euro Schadenersatz für die abgefackelte Sporthalle in Nauen zahlen, entschied das Potsdamer Landgericht.

Im August 2015 hatten die Rechtsextremen die Halle in Brand gesetzt, weil dort Flüchtlinge untergebracht werden sollten. Die Versicherung hatte das Brandstifter-Trio auf Erstattung der Wiederaufbau-Kosten verklagt.

Wenn Schneider in frühestens drei Jahren den Knast verlässt, sitzt er auf einem Schuldenberg.

Denn: Wenn die Schulden Folge einer vorsätzlichen Straftat sind, wird man sie auch durch eine Privat-Insolvenz nicht los. Erst in 30 Jahren läuft der Vollstreckungs-Titel ab.

„Die Taten sind von erheblicher krimineller Energie gekennzeichnet“, hatte Richter Bodo Wermelskirchen bei der Verurteilung zu mehr als 8 Jahren Haft festgestellt. Für die Brandstiftung, das zerstörte Auto und die Nötigung des Stadtrats verhängte er die „harte Strafe“.

Doch wegen langer U-Haft könnte Schneider bei guter Führung in drei Jahren frei kommen. Sein Verteidiger Sven-Oliver Milke: „Ich bezweifle, dass er die Taten wirklich bereut.“
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9295 am: 24. August 2021, 12:47:25 »
Er und seine Kumpels sollen jetzt auch noch 3 Mio. für den Wiederaufbau der Halle zahlen.


Wie gut, wenn man jahrelang in eine Haftpflicht ...

Oh, wait ...  ???
__________________________

Leider Bezahlschranke:


Zitat
EINSATZ BEI HEIDMÜHLEN
Verbotene Neonazi-Party: Polizisten werden mit Flaschen beworfen
 von Dörte Moritzen 23. August 2021, 15:32 Uhr

Die Polizei hat nach einem Zeugenhinweis in der Nacht zu Sonntag bei Heidmühlen eine illegale Neonazi-Party aufgelöst. Dabei flogen auch Flaschen in Richtung der Beamten.

Heidmühlen | Der Zeuge hörte laute Musik und offenbar mindestens einen „Heil Hitler“-Ruf. Dann rief er die Polizei. In der Nacht zu Sonntag mussten die Einsatzkräfte nach einem Hinweis eine illegale Neonazi-Party im Segeberger Forst auflösen. Ein Zeuge hörte die Feiernden Der Einsatz begann am Sonnabend kurz nach 21 Uhr, nachdem ein Zeuge die verdächtige Fei...
https://www.shz.de/33379922


Sie sind empfindlich, man darf sie nicht zu hart anfassen.


Zitat
HERZINFARKT DROHT
Angeklagter verträgt keinen Stress – Nazi-Prozess geplatzt

Ein 50-Jähriger aus der Uckermark soll mit verfassungsfeindlichen Symbolen gehandelt haben. Vor Gericht hat er es nicht geschafft – zu krank, bescheinigte ihm sein Arzt.
Dagmar Simons Dagmar Simons

PRENZLAU ·
Alle Prozessbeteiligten waren da, nur der Angeklagte fehlte - und das nicht zum ersten Mal. Dabei war Udo W. mit dem Urteil des Amtsgerichts Prenzlau vom 10. Februar 2020 nicht einverstanden, genauso wenig wie die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls gegen die Entscheidung Berufung eingelegt hatte.

Das Amtsgericht hatte Udo W. damals wegen des Verkaufs von 34 verschiedenen Artikeln mit Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen, insbesondere Hakenkreuzen, zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt, die es zur Bewährung ausgesetzt hat. Udo W. soll in der Zeit von 2005 bis 2010 von der Uckermark aus über das Internet Repliken von Orden, Abzeichen, Spangen, Koppelschlössern, Ringen und mehr aus der Zeit des Dritten Reichs vertrieben haben.

Arzt riet von Reise ab
Am Montag sollte nun das Berufungsverfahren vor der vierten kleinen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin beginnen. Wie der Verteidiger mitteilte, sei Udo W., der in Spanien lebt, nicht verhandlungsfähig. Der 50-Jährige leide an einer Herzerkrankung. Ihm drohe ein Herzinfarkt, wenn er die Reise nach Deutschland antreten müsse. Er sollte Stresssituationen meiden, habe ein Arzt bescheinigt.

Ein Attest bestätigte, dass Udo W. bis zum 31. Oktober dieses Jahres nicht reisefähig ist. Es lag zwar eine Vollmacht vor, die den Verteidiger ermächtigt, seinen Mandanten in Abwesenheit zu vertreten. Staatsanwaltschaft und Gericht wollten aber nicht ohne den Angeklagten verhandeln. Nun muss ein neuer Termin festgelegt werden.
https://www.nordkurier.de/brandenburg/angeklagter-vertraegt-keinen-stress-nazi-prozess-geplatzt-2344805808.html


Die kriegen stets genau die rechtsstaatliche Nachsicht, die sie ihren Opfern niemals gewähren würden, wären sie selbst an den Schalthebeln ...

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9296 am: 24. August 2021, 12:56:32 »
Er und seine Kumpels sollen jetzt auch noch 3 Mio. für den Wiederaufbau der Halle zahlen.


Wie gut, wenn man jahrelang in eine Haftpflicht ...

...eingezahlt hat, welche keine Deckung für vorsätzliche Taten gibt. Ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen sämtlicher Versicherungen ausgeschlossen, jedenfalls in der BRD-GmbH.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9297 am: 25. August 2021, 10:49:33 »
Organe der Rechtspflege unter sich ...

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/anwalt-prozess-ueberfall-kirmes-rechtsextreme-kontakte-100~amp.html

Spoiler
Zitat
MDR-Recherchen
Weiterer Anwalt im Ballstädt-Prozess mit rechtsextremen Kontakten

Das Netzwerk der rechtsextremen Szene-Anwälte im Ballstädt-Verfahren ist nach MDR "exakt"-Recherchen größer als bisher bekannt. So sympathisiert offenbar auch der Cottbusser Rechtsanwalt Olaf Klemke mit der rechtsextremen Szene.

Bei einem Telefonat sollen Klemke und der Neonazi-Anwalt Dirk Waldschmidt nach "exakt"-Recherchen wiederholt in rechtsextremem Szene-Jargon miteinander gesprochen haben. In einem von Ermittlern aufgezeichneten Gespräch vom Dezember 2020 meldet sich der Szene-Anwalt Olaf Klemke mit den Worten "Klemke, Führerhauptquartier!" Waldschmidt, der wegen möglicher Beteiligungen an dem rechtsextremen Gothaer Drogenhändlerring seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft sitzt, antwortete demnach mit den Worten "Heil, Klemke!". Bei einem weiteren Telefonat wiederholten die Anwälte nach MDR-Recherchen die rechtsextremen Äußerungen.

Anwalt aus Cottbus beliebter Anwalt in Neonazi-Szene

Olaf Klemke, der eine Kanzlei in Cottbus hat, gilt als in der Neonazi-Szene beliebter Anwalt, der immer wieder Mandanten in großen Neonazi-Prozessen vertritt.

So verteidigte er unter anderem den NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben im Prozess gegen Mitglieder des "Nationalsozialistischen Untergrund" vor dem Oberlandesgericht München. Auch in den Prozessen um den Angriff auf die Kirmesgesellschaft von Ballstädt vor dem Landgericht Erfurt vertrat Klemke Mandanten. Im Gegensatz zu anderen einschlägig bekannten Szene-Anwälten, die im Ballstädt-Prozess Angreifer vertraten, hat sich Olaf Klemke aber bisher nie öffentlich zur rechtsextremen Szene bekannt.

Ezra: Tortur für die Opfer

Ein Sprecher der Thüringer Opferberatung "ezra" sagte "exakt", es sei für die Betroffenen des Angriffs im Verlauf des gesamten Prozesses eine Tortur gewesen, "nicht nur vor Neonazis, vor den Tätern zu sitzen, sondern auch vor Anwälten, die den Prozess als Bühne sehen, um ihre politische Propaganda loszuwerden."

Rechtsanwalt Olaf Klemke hat auf mehrmalige MDR-Anfragen zu den Vorwürfen nicht reagiert.
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Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9298 am: 25. August 2021, 19:27:05 »
Da ich keiner politischen Partei unetrstellen möchte, unmenschlich zu sein, stelle ich es mal hier ein:


Zitat
VG Berlin
Deut­sch­land muss afg­ha­ni­sche Orts­kraft auf­nehmen

25.08.2021

Eine afghanische Ortskraft samt Kernfamilie kann ein Visum zur Aufnahme in Deutschland beanspruchen. Das Ermessen des Auswärtigen Amtes sei hier auf Null reduziert, hat das VG Berlin entschieden.

Eine in Afghanistan für Deutschland tätige Ortskraft samt deren Kernfamilie haben einen Anspruch auf Visa zur Aufnahme in Deutschland. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin im Eilverfahren entschieden (Beschl. v. 25.08.2021, Az. VG 10 L 285/21 V).

Das VG hat sich mit dem Fall eines Ehepaars und deren drei Kindern beschäftigt. Sie sind afghanische Staatsangehörige, die sich in Kabul aufhalten. Bis September 2017 war einer der Antragsteller für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Afghanistan tätig. Weil er wegen dieser Zusammenarbeit von den Taliban noch immer gesucht und im Jahr 2016 auch schon einmal angeschossen wurde, befindet er sich nach Gerichtsangaben in stetiger Gefahr. Wegen der von der Taliban praktizierten Sippenhaft sei zudem auch seine Kernfamilie bedroht. Entsprechend hatte die Familie bereits Anfang August 2021 beim deutschen Auswärtigen Amt einen Antrag auf Aufnahme mit dem Ziel der Ausreise nach Deutschland gestellt. Das Amt hatte den Antrag jedoch abgelehnt und begründete dies mit dem ihm zustehenden Ermessensspielraum.

Der dagegen gerichtete Eilantrag hatte vor dem VG nun Erfolg. Das Ermessen des Auswärtigen Amtes bei der Entscheidung über die Aufnahme nach § 22 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sei aufgrund der Selbstbindung der Verwaltung auf Null reduziert, so das Gericht. Anders als noch vom Amt argumentiert, handele es sich nämlich nicht um beliebige afghanische Staatsangehörige, sondern um eine Ortskraft und dessen Familie, die entsprechend eine Aufnahme beanspruchen dürften. Zudem habe der Bundesentwicklungsminister öffentlich erklärt, dass auch volljährige Kinder der Ortskräfte aufgenommen werden würden, fügte das VG hinzu.

pdi/LTO-Redaktion
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg10l28521-afghanistan-ortskraft-kernfamilie-anspruch-visum-aufenthalt-taliban/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9299 am: 26. August 2021, 12:01:47 »
Die Freien Sachsen haben ein Problem mit korrekten Bezeichnungen:


Zitat
Nach Vorfällen in Freiberg: "Freie Sachsen" wollen MP Kretschmer verklagen!

Von Fabian Windrich

Freiberg - Die rechtsextremen "Freien Sachsen" wollen Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (46, CDU) verklagen! Der Grund: Er machte Rechtsextremisten für den tragischen Unfall einer Polizistin verantwortlich und schoss verbal gegen die "Freien Sachsen".


26.08.2021 11:14

Spoiler
Was war passiert? Mitte August fand im Freiberger Konzert- und Ballhaus Tivoli ein Bürgerforum mit Ministerpräsident Michael Kretschmer statt. Vor dem Gebäude kam es zu heftigen Protesten.

Bei der Abfahrt des Ministerpräsidenten-Konvois wurde eine Polizistin durch ein Fahrzeug an der Ferse verletzt - schuld daran waren offenbar Demonstranten, die durch die Beamten zurückgedrängt werden mussten.

Am Tag nach dem Unfall äußerte sich Sachsens Regierungschef. Er verurteilte die Aggressivität einiger Demonstranten am Rande des Bürgerforums, machte Rechtsextremisten für die aufgeheizte Stimmung verantwortlich.

Freiberg sei eine liebenswerte Stadt mit einer engagierten Bürgerschaft: "Wir lassen nicht zu, dass Extremisten der Stadt und den Einwohnern schaden", so Kretschmer.

Zudem schoss der Ministerpräsident verbal gegen die "Freien Sachsen" und forderte: "Keine Stimme für Parteien, die spalten und Hass sähen!"

Unter dem Namen würden sich gewaltbereite Reichsbürger und Rechtsextreme sammeln: "Wir müssen uns diesen Leuten entgegenstellen und ihnen keinen Raum geben, denn sie wollen unsere friedliche Art des Zusammenlebens zerstören. Ohne Respekt und Toleranz ist kein Zusammenleben möglich."

"Freie Sachsen" ziehen vor Verwaltungsgericht
Die "Freien Sachsen" wehren sich nun gegen die Aussage des Regierungschefs, ziehen vors Verwaltungsgericht und reichen Klage ein. "Als Ministerpräsident steht es Kretschmer nicht zu, Bürger zu diffamieren, er unterliegt dem Neutralitätsgebot und das werden wir gerichtlich feststellen lassen", schreiben die "Freien Sachsen" auf Facebook.

Die "Freien Sachsen" wurden im Juni 2021 vom sächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) als erwiesene rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Der Grund: Die Partei setzt sich aus namhaften sächsischen Rechtsextremisten aus dem Raum Chemnitz und dem Erzgebirgskreis zusammen.

"So gehören Martin Kohlmann (44) und Robert Andres der rechtsextremistischen Bürgerbewegung 'Pro Chemnitz' an. Stefan Hartung (32) wiederum ist ein langjähriges und politisch engagiertes NPD-Mitglied", begründet LfV-Chef Dirk-Martin Christian (50).
Partei-Vorsitzender Martin Kohlmann wurde im Oktober 2020 als Holocaust-Leugner verurteilt.
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https://www.tag24.de/chemnitz/nach-vorfaellen-in-freiberg-freie-sachsen-wollen-mp-kretschmer-verklagen-2095893


Kohlmann hatten wir zuletzt hier:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7055.msg351841#msg351841


Glech mal ein Photo machen:


https://www.facebook.com/freie.sachsen/posts/392920462420035
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: dieda, Neubuerger, Wildente, Goliath, Gerichtsreporter