Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1507168 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9345 am: 15. September 2021, 19:00:27 »
Ich befürchte auch, das Urteil war die Vergeltung dafür (alles Komponistenpack!  ;) ) und ich befürchte, das OVG entscheidet genau pünktlich zum 25.09.2021.


Im Verfassungsblog schon vor 2 Tagen:


Zitat
13 September 2021
Zitat
Alles von der Meinungsfreiheit gedeckt?!
Zur straf- und verfassungsrechtlichen Einordnung von verhetzenden Wahlplakaten

In der vergangenen Woche sorgte eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Zwickau für öffentliche Empörung. Der Fall ist paradigmatisch für zentrale Defizite bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Hasskriminalität. Es ging um Wahlplakate einer rechtsextremistischen Kleinstpartei, auf denen „HÄNGT DIE GRÜNEN!“ abgedruckt war. Abgesetzt unter der Kapitale ist in sehr viel kleinerer Schrift zu lesen: „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!“. Das Plakat ist in grün gehalten. Die Staatsanwaltschaft Zwickau ließ nach einer Strafanzeige der Grünen durch ihre Sprecherin mitteilen, dass eine Straftat nicht ersichtlich sei. Eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten käme nicht in Betracht, da der Slogan des Plakats hinsichtlich der anvisierten Opfer zu unbestimmt sei. „Die Grünen“ könnte entweder Wähler*innen oder die Partei und ihre Mandatsträger*innen bezeichnen. Ferner fehle es an einer konkreten Bedrohungslage.

Strafrechtliche Einordnung

Wie die Behörde zu dieser Rechtseinschätzung gelangte, lässt sich nicht rekonstruieren. Denn an die Verwirklichung einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB werden in der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine derart hohen Bestimmtheitsanforderungen in Bezug auf die bedrohte(n) Person(engruppen) geknüpft. Es genügt eine Kennzeichnung des Opfers in allgemeinen Wendungen. Auch eine konkrete Bedrohungslage ist nicht erforderlich. § 111 StGB setzt lediglich voraus, dass die Aufforderung als ernstlich erscheint und dem Täter dies bewusst ist.

Spoiler
Ähnliches gilt für den ebenfalls in Betracht kommenden Tatbestand der Volksverhetzung. § 130 StGB setzt lediglich voraus, dass bestimmte Teile der Bevölkerung angegriffen werden. Als solche gelten, alle „von der übrigen Bevölkerung auf Grund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale politischer, nationaler, ethnischer, rassischer, religiöser, weltanschaulicher, sozialer, wirtschaftlicher, beruflicher oder sonstiger Art unterscheidbare Gruppe von Personen zu verstehen, die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und somit individuell nicht mehr unterscheidbar sind“ (BGH 3 StR 394/07). Darunter fallen auch „die Grünen“ als politische Gruppierung, denn sie ist nicht etwa „so groß und unüberschaubar und umfasst derart zahlreiche, sich teilweise deutlich unterscheidende politische Richtungen und Einstellungen, dass [ihre] Abgrenzung auf Grund bestimmter Merkmale von der Gesamtbevölkerung nicht möglich ist“. Weiter setzt auch § 130 StGB keine konkrete Bedrohungslage voraus, sondern nur die Eignung zur öffentlichen Friedensstörung.

Alles von der Meinungsfreiheit gedeckt!?

Die Auslegung des Plakattextes und die Bewertung seiner Begleitumstände bilden daher das eigentliche Problem. Hier tritt auch die verfassungsrechtliche Dimension des Falls zutage. Parteien und ihre Plakatwerbung genießen den Schutz der Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG. In Zeiten des Wahlkampfes kann die bereits hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit noch durch die Parteienfreiheit aus Art. 21 I GG und der damit verbundenen Aufgabe der Parteien bei der politischen Willensbildung verstärkt werden. Von der Meinungsfreiheit umfasst sind grundsätzlich alle (subjektiven) Äußerungen, gleich ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie emotional oder rational, gefährlich oder harmlos, rechtsextrem oder demokratisch sind. Erst bei Aussagen, die die Menschenwürde berühren oder als Schmähung und Formalbeleidigung eingestuft werden, tritt die Meinungsfreiheit zurück (zur Aktualisierung dieser Ausnahmen hier). Nun finden Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit geschützt sind, ihre Grenzen selbstverständlich in den (allgemeinen) Strafgesetzen (hier §§ 111 und 130 StGB). Die Anwendung der Äußerungsdelikte wird aber durch die Meinungsfreiheit determiniert. Im Fall von mehrdeutigen Aussagen muss die Meinungsfreiheit bei der Interpretation durch die Fachgerichte berücksichtigt werden. Plausible Deutungen, die keinen Straftatbestand erfüllen, sind vor einer Verurteilung mit schlüssigen Gründen auszuschließen.

Das Plakat, dessen Mehrdeutigkeit die vermeintliche „Pointe“ bildet, ist anhand dieses verfassungsrechtlichen Maßstabs zu bewerten. Das stellte später auch eine eilig nachgeschobene Ergänzung der Staatsanwaltschaft Zwickau fest. Vergleichbar lag der Fall auch bei Plakaten der „PARTEI“, die wohl als Inspiration der Rechtsradikalen dienten. Sie waren mit den Aufschriften „Nazis töten.“ und „Hier könnte ein Nazi hängen!“ versehen und wurden von der Polizei wegen Verdachts einer Straftat nach § 111 StGB beschlagnahmt. Das AG Bielefeld erklärte die Beschlagnahme später für rechtswidrig, weil die Plakate „keine ernstgemeinten Aufforderungen zu Straftaten“ enthielten. Auch im Bundestagswahlkampf 2021 wird insbesondere „Nazis töten.“ von einigen Ortsverbänden der „PARTEI“ plakatiert und trifft meist auf das erwünschte politische und mediale Echo. Eine bloße Kopie des fadenscheinigen Publicity Stunts ist jedoch nicht möglich. Denn die Bewertung mehrdeutiger Aussagen erfolgt nicht nach der subjektiven Absicht des sich Äußernden, sondern nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums unter Berücksichtigung des sprachlichen Kontextes, in dem die umstrittene Äußerung steht, und der Begleitumstände, unter die sie fällt, soweit diese für die Rezipient*innen erkennbar sind.

Dem Plakattext der rechten Splitterpartei hat man nun eine straflose Bedeutung mit kleingedrucktem Satz einzuschreiben versucht, dessen hölzerne Formulierung den ungelenken juristischen Handgriff verrät. Allein für eine Flucht in den Schutz der Meinungsfreiheit genügt die Floskel nicht. Anders als auf dem Plakat der „PARTEI“ ist die zentrale Botschaft eine Aufforderung, deren zusätzlicher Sinn sich für ein unvoreingenommenes Publikum nicht aus dem Satz selbst, sondern nur aus dem Kleingedruckten erschließt. Die Gestaltung des Plakats führt den Blick von der Parole über einen roten Zusatz auf den Parteinamen, der im unteren Rand abgedruckt ist. Der dreizeilige Erläuterungssatz wird erst danach, nicht aber im Vorbeigehen oder Vorbeifahren zur Kenntnis genommen. Die Begleitumstände sind ähnlich deutlich. Die Plakate sollen gezielt über den Wahlplakaten der Grünen angebracht worden sein; eines in unmittelbarer Nähe des grünen Wahlkreisbüros in Zwickau. Bedrohlich wirkt die Aufforderung für ein verständiges Publikum insbesondere wegen ihres Senders. Die plakatierende Partei wurde als ein Auffangbecken für Neonazis (Verfassungsschutzbericht 2020) nach dem Verbot eines fränkischen Kameradschaftsnetzwerks gegründet und ist mittlerweile insbesondere in Plauen tätig. Die Programmatik der Kleinstpartei ist am historischen Nationalsozialismus und an der militanten Kameradschaftsszene ausgerichtet. Dass aus dem rechtsradikalen Milieu in Sachsen körperliche und teils tödliche Angriffe ausgehen, ist gut dokumentiert. In Zwickau und anderen sächsischen Städten verbreiten Neonazis eine Atmosphäre, die zivilgesellschaftlich engagierte Bürger*innen als hoch bedrohlich empfinden. In Zwickau, daran sei erinnert, lebten die Mitglieder des „NSU“. Zuletzt machte ein mutmaßlich rechtsextremer Übergriff in Bad Schlema Schlagzeilen; unter den Verdächtigen war auch ein Beamter der Polizeidirektion Zwickau.

Die damit einzig verbleibende Deutung der plakatierten Aussage ist als Aufforderung zur Tötung grüner Politiker*innen ein Verstoß gegen die Menschenwürde und damit von der Meinungsfreiheit nicht geschützt. Eine Strafbarkeit nach §§ 111, 130 StGB ist anzunehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat mittlerweile die Staatsanwaltschaft Zwickau angewiesen, Ermittlungen wegen der Delikte aufzunehmen.

Gegen den Hass

Mit der bundesweiten Medienaufmerksamkeit dürfte die rechtsradikale Splitterpartei ihr Ziel unterdessen bereits erreicht haben. Was bleibt, ist die emblematische „Vorermittlung“ der Staatsanwaltschaft Zwickau. Sie verdeutlicht ein akutes Problem der Strafverfolgung. Hasskriminalität und Hassrede begegnet ein aktivistischer deutscher Gesetzgeber allzu gern mit der bloßen Erweiterung des Strafrechts. Allein das Strafrecht ist kein geeignetes Mittel zur Lösung gesellschaftlicher Konflikte. Gefragt ist vielmehr eine ganzheitliche Strategie, die die Zivilgesellschaft stärkt, aktiviert und schützt. Strafverfolgungsbehörden sind ein zentraler Bestandteil des Schutzes zivilgesellschaftlicher Akteure. Für eine effektive Erfüllung dieser Aufgaben benötigen Polizei und Staatsanwaltschaften nicht so sehr zusätzliche Strafgesetze als vielmehr Ausbildung, Fortbildung und Anleitung. Der Fall der grünen Plakate, befreit von all den Ermittlungsschwierigkeiten digitaler Hass- und Beschimpfungskultur, stellt das eindrücklich unter Beweis.
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SUGGESTED CITATION  Schemmel, Jakob; Steinl, Leonie: Alles von der Meinungsfreiheit gedeckt?!: Zur straf- und verfassungsrechtlichen Einordnung von verhetzenden Wahlplakaten, VerfBlog, 2021/9/13, https://verfassungsblog.de/gruene-plakate/, DOI: 10.17176/20210913-173357-0.


Zitat
Jakob Schemmel Dr. Jakob Schemmel, LL.M. (NYU) ist akademischer Rat a.Z. bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie (Abt. I: Staatswissenschaft) der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Leonie Steinl Dr. Leonie Steinl, LL.M. (Columbia) ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo sie in einem DFG-Projekt zum Thema "Netzwerke strategischer Prozessführung und Verantwortlichkeit für schwere Menschenrechtsverletzungen" unter der Leitung von Prof. Dr. Florian Jeßberger arbeitet.


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9346 am: 15. September 2021, 21:47:33 »
Da wollte wohl wer Halle nachstellen. Pünktlich zum nächsten Jom Kippur

https://www.tagesspiegel.de/politik/polizei-twittert-moegliche-gefaehrdungslage-hundertschaft-in-alarmbereitschaft-vor-synagoge-in-hagen/27616498.html

Spoiler
Zitat
Polizei twittert mögliche Gefährdungslage
Hundertschaft in Alarmbereitschaft vor Synagoge in Hagen

Die Polizei Hagen twittert: "Hinweise über eine mögliche Gefährdungslage im Zusammenhang mit einer jüdischen Einrichtung in Hagen".

Ein Tag vor dem jüdischen Versöhnungstag Jom Kippur ist ein Großaufgebot der Polizei an der Synagoge Hagen (NRW) im Einsatz.

Ein Dortmunder Polizeisprecher bestätigte dem Tagesspiegel: „Wir haben den Einsatz von den Hagener Kollegen übernommen. Es handelt sich um eine Gefährdungslage an der Synagoge. Mehr können wir aus einsatztaktischen Gründen nicht sagen.“

Laut "wp.de" patroullieren schwer bewaffnete Polizisten im Bereich rund um die Synagoge. Dort werden zu Jom Kippur Gottesdienste abgehalten.
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Ein Information im Artikel ist falsch. Jom Kippur hat bereits heute abend begonnen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9347 am: 16. September 2021, 08:05:19 »
Ich befürchte auch, das Urteil war die Vergeltung


Das hier ist die Vergeltung der Grünen in Zwickau:






Das ist wieder eine völlig unnötige Provokation der Nazis!
Wo man doch weiß, die sind so empfindlich und immer gleich beleidigt!!eins!!!ölf!!!


;)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9348 am: 16. September 2021, 08:56:45 »
Das hier ist die Vergeltung der Grünen in Zwickau:

So ganz stimmt das aber nicht. AfD-Plakate dürfen im 100 m Umkreis hängen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9349 am: 16. September 2021, 09:05:47 »
Das Pack, Volck und Hutbürger tobt und weiß natürlich wer die/der Täter waren

https://www.facebook.com/492723560754814/posts/5305165409510581/?d=n
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9350 am: 16. September 2021, 09:34:27 »
Das Plakat von den Grünen verspricht etwas, was in Sachen nicht zu schaffen ist. Die Nazidichte ist dort deutlich unter 200 m.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9351 am: 16. September 2021, 09:37:23 »
AfD-Plakate dürfen im 100 m Umkreis hängen.

Die sind auch keine Nazis, sondern nur besorgte Bürger und die bürgerliche Mitte. Weiß ich alles aus Interviews mit den Parteigrößen. Und die werden doch wohl nicht die Unwahrheit sagen?
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9352 am: 16. September 2021, 09:44:25 »
die bürgerliche Mitte

In Sachsen könnte die AfD tatsächlich die "bürgerliche" Mitte sein.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9353 am: 16. September 2021, 10:09:21 »
Zitat
Großeinsatz der Polizei in Hagen
Jugendlicher soll Terroranschlag auf Synagoge geplant haben

Staatsschützer durchsuchen die Wohnung eines jungen Syrers: Nach SPIEGEL-Informationen soll der 16-Jährige eine Sprengstoffattacke vorbereitet haben. Der Hinweis kam von einem ausländischen Geheimdienst.
Von Roman Lehberger
16.09.2021, 09.30 Uhr

Nach einem Großeinsatz im nordrhein-westfälischen Hagen am Mittwochabend durchsucht die Polizei zur Stunde die Wohnung eines terrorverdächtigen Jugendlichen. Nach SPIEGEL-Informationen soll der 16-jährige Syrer geplant haben, einen Sprengstoffanschlag auf die örtliche Synagoge zu begehen.
Spoiler
Verdächtige Nachrichten
Zuvor hatten die Sicherheitsbehörden einen Hinweis eines ausländischen Geheimdienstes erhalten. Der Partnerdienst warnte demnach vor einem mutmaßlichen Islamisten in Deutschland, der sich im Internet verdächtig verhielt. Nach SPIEGEL-Informationen soll der Extremist in einer überwachten Kommunikation mit einem Chatpartner von einem Sprengstoffanschlag auf eine Synagoge gesprochen haben. Die Ermittlungen führten zu dem 16-jährigen Syrer, der in Hagen in einer Wohnung mit seinem Vater lebt.

Anlass seines möglichen Plans soll der Beginn des höchsten jüdischen Feiertages Jom Kippur gewesen sein. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen den Jugendlichen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Durchsuchung am Morgen
Seit den frühen Abendstunden hatte ein Großaufgebot der Polizei die Hagener Synagoge geschützt. Ein geplanter Gottesdienst und weitere Feierlichkeiten wurden abgesagt. In den Räumlichkeiten und dem umliegenden Gelände kamen Sprengstoffspürhunde zum Einsatz. Hinweise auf eine unmittelbare Gefährdung vor Ort konnte die Polizei nicht feststellen. Seit den Morgenstunden durchsuchen Staatsschützer nun die Wohnung des Tatverdächtigen.

Der Einsatz am Abend weckte Erinnerungen an den Terroranschlag in Halle am Jom-Kippur-Fest im Jahr 2019. Damals hatte ein Rechtsextremist in der Nähe einer Synagoge zwei Menschen erschossen und zwei weitere verletzt. Die massive Tür der Synagoge verhinderte, dass der Angreifer in das Gebäude eindringen und ein Massaker unter den Gläubigen anrichten konnte.

Höchster jüdischer Feiertag
An Jom Kippur endet die Gedenk- und Bußzeit seit dem jüdischen Neujahrsfest Anfang September. Die im Hagener Fall zuständige Polizei Dortmund teilte mit, im engen Austausch mit der jüdischen Gemeinde zu sein.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte sich über den Polizeieinsatz unterrichten lassen. »Der Minister ist umfassend informiert über die mögliche Gefährdungslage«, sagte ein Sprecher am Mittwochabend.

Die jüdische Gemeinde in Hagen ist klein. Sie hatte 2020 laut Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland 264 Mitglieder.
[close]

https://www.spiegel.de/panorama/hagen-jugendlicher-soll-terroranschlag-auf-synagoge-geplant-haben-a-142b7351-5443-4d51-a4a9-dfabd8fc50bb
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9354 am: 16. September 2021, 12:34:45 »
Sachsen und der Rechtsextremismus- das Verhältnis bleibt kompliziert:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/munitionsskandal-polizei-kommission-100.html

Zitat

Munitionsskandal

Sächsische Polizisten vermuten unter Kollegen viele AfD-Anhänger
von MDR AKTUELL

Stand: 15. September 2021, 19:02 Uhr

In Gesprächen mit einer Expertenkommission haben zahlreiche sächsische Beamte von Polizei und Innenministerium auf Sympathien für die Rechtsaußenpartei hingewiesen. Die Experten hatten 72 Mitarbeiter vertraulich befragt.

Eine Polizeistreife am Ufer der Elbe vor der Kulisse der Frauenkirche.
In einer Befragung gaben viele Polizeibeamte an, "dass die AfD in der Polizei tatsächlich eine signifikante Anzahl von Anhängern und Wählern haben könnte."
Bildrechte: dpa

Wie die Kommission in ihrem Abschlussbericht schreibt, vermuten viele befragte Polizeibeamte vor allem in der "der höheren Führungsebene", "dass die AfD in der Polizei tatsächlich eine signifikante Anzahl von Anhängern und Wählern haben könnte." Die Verfasser des Berichts gehen zudem davon aus, dass eine mögliche Beobachtung der Bundespartei AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz zu weitreichenden Konsequenzen für die Beamten führt.

Aus Sicht der Kommission sei es "zunehmend keine ‚Privatsache‘ ob sich Bewerber oder Beamte der Polizei als aktive Anhänger der AfD positionieren. Vielmehr sind darin erste Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Grundhaltung und damit für eine Unvereinbarkeit mit dem Berufsbild und schlussendlich dem Beamtenrecht zu sehen", heißt es in dem Bericht von Ende August dieses Jahres.

Ursachen der vermuteten Sympathie für die AfD könnten nach Einschätzung der Experten weniger die Sicherheitslage im Freistaat, sondern vor allem "polizeiinterne" Erzählungen sowie gesellschaftliche "Stimmungslagen" sein: "Von einigen Gesprächspartnern wurde die Kommission auch auf tradierte Merkmale der sächsischen Kultur hingewiesen", so der Bericht.

Kommission schreibt von "Trotzreaktion" der Polizisten

Aus den Gesprächen gewannen die Experten den Eindruck, viele Polizeibeamte fühlten sich von Gesellschaft und Medien pauschal als rechts oder rechtsextrem vorverurteilt und äußerten sich deshalb nur zurückhaltend zu rechtsextremen Problemen innerhalb der Polizei. Die Kommission warnte in diesem Zusammenhang vor einer "Trotzreaktion" und empfahl dem sächsischen Innenministerium einen offeneren Umgang mit dem Thema: "Dies sollte nicht primär eine Frage von geschickter ‚PR‘, sondern vor allem des alltäglichen Umgangs nach innen und nach außen - sein."

Die Kommission hatte mit 72 Polizisten und Mitarbeitern des sächsischen Innenministeriums gesprochen. Ihnen wurde Vertraulichkeit zugesichert, die Gesprächsprotokolle nach Erstellung des Abschlussberichts vernichtet.

Munitionsklau mit rechtsextremer Verbindung vermutet

Bei der Untersuchung der Motive für den Munitionsdiebstahl durch Beamte des inzwischen aufgelösten Dresdner MEK (Mobiles Einsatzkommando) fanden die Experten keine Hinweise auf rechtsextreme Verstrickungen, sondern sehen ihn im Profiliierungsstreben einiger Schießtrainer des MEK. Im vergangenen März war bekannt geworden, dass Beamte der Spezialeinheit im November 2018 aus der Waffenkammer des MEK mindestens 7.000 Schuss Munition entwendet haben sollen.

Dabei steht auch der Verdacht rechtsextremer Verbindungen des Schießplatzbetreibers im Raum. Daraufhin war die unabhängige Untersuchungskommission eingerichtet worden. Der Kommission gehörten der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, der ehemalige Kommandeur der GSG 9, Friedrich Eichele sowie Manfred Murck, ehemaliger Chef des Hamburger Verfassungsschutzes.


Zum weiterlesen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/munitionsskandal-expertenkommission-ergebnisse-100.html

Immerhin: Es gibt 17 Ermittlungsverfahren bei der GenStA, die Kommission stellte "gravierender Mängel beim LKA" (also dem Brötchengeber des "Hutbürgers" Maik) fest und zukünftig soll es eine Regelabfrage bei Polizeianwärtern geben.

D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9355 am: 16. September 2021, 17:54:53 »
Und Bayern so:






Spoiler
15.09.2021, 18:19 Uhr
Wahlplakate "Hängt die Grünen": Bayern lässt alle entfernen

In Bayern sind Wahlplakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" nicht erlaubt. Eine entsprechende Anweisung gibt es bei der Polizei. So wurden in München und in der Oberpfalz diese Plakate einer rechtsextremen Partei entdeckt und entfernt.

STARTSEITE

Wahlplakate in der Oberpfalz. Das Plakat der rechtsextremen Partei "Der dritte Weg" mit "Hängt die Grünen" ist in Bayern nicht erlaubt. Wahlplakate in der Oberpfalz. Das Plakat der rechtsextremen Partei "Der dritte Weg" mit "Hängt die Grünen" ist in Bayern nicht erlaubt.


15.09.2021, 18:19 Uhr
Wahlplakate "Hängt die Grünen": Bayern lässt alle entfernen
In Bayern sind Wahlplakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" nicht erlaubt. Eine entsprechende Anweisung gibt es bei der Polizei. So wurden in München und in der Oberpfalz diese Plakate einer rechtsextremen Partei entdeckt und entfernt.


von Katrin Bohlmann
Klare Ansage vom bayerischen Polizeipräsidenten an die Dienststellen: Alle Wahlplakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen!" müssen abgenommen werden. Diese Anweisung ist bereits vor knapp einer Woche, am 9. September, herausgegangen, teilt das Innenministerium auf BR-Anfrage mit. Der Grund: Es besteht der Anfangsverdacht einer Straftat nach § 111 StGB zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft werde in jedem Einzelfall unverzüglich eingebunden, sagte ein Ministeriumssprecher.

19 Wahlplakate mit dem provokanten Satz hingen in Bayern
Der Anweisung vom obersten Polizeichef Bayerns ist laut Innenministerium eine juristische Prüfung vorausgegangen. Seitdem gibt es eine Meldepflicht bei der Polizei. Sieben Plakate wurden seit der Anweisung gezählt, unter anderem in München. Schon vor der Meldepflicht hat die Polizei in der Oberpfalz bereits zwölf Plakate abgenommen: in Roding, Cham und Neumarkt. Insgesamt hingen also bisher 19 dieser provokanten Plakate in Bayern.

Chemnitzer Gericht erlaubt Plakate
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Chemnitz entschieden: Die Wahlplakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" in Zwickau dürfen hängen bleiben. Damit gab das Gericht einem Eilantrag der Partei "Der dritte Weg" statt. Die Richter machten zur Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung habe man für angemessen erachtet, durch die räumliche Trennung eine "losgelöste Wahrnehmung" der Plakate und deren "kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen". (Aktenzeichen: 7 L 393/21)

Zu dem Chemnitzer Gerichtsbeschluss wollte sich das bayerische Innenministerium nicht weiter äußern. Ein Sprecher sagte lediglich: "Wir in Bayern fahren eine konsequente Linie."
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https://www.br.de/nachrichten/bayern/bundestagswahl-2021-wahlplakate-haengt-die-gruenen-bayern-laesst-konsequent-abhaengen,Sj5nak9


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9356 am: 16. September 2021, 18:33:55 »
Da wollte wohl wer Halle nachstellen. Pünktlich zum nächsten Jom Kippur

https://www.tagesspiegel.de/politik/polizei-twittert-moegliche-gefaehrdungslage-hundertschaft-in-alarmbereitschaft-vor-synagoge-in-hagen/27616498.html

Spoiler
Zitat
Polizei twittert mögliche Gefährdungslage
Hundertschaft in Alarmbereitschaft vor Synagoge in Hagen

Die Polizei Hagen twittert: "Hinweise über eine mögliche Gefährdungslage im Zusammenhang mit einer jüdischen Einrichtung in Hagen".

Ein Tag vor dem jüdischen Versöhnungstag Jom Kippur ist ein Großaufgebot der Polizei an der Synagoge Hagen (NRW) im Einsatz.

Ein Dortmunder Polizeisprecher bestätigte dem Tagesspiegel: „Wir haben den Einsatz von den Hagener Kollegen übernommen. Es handelt sich um eine Gefährdungslage an der Synagoge. Mehr können wir aus einsatztaktischen Gründen nicht sagen.“

Laut "wp.de" patroullieren schwer bewaffnete Polizisten im Bereich rund um die Synagoge. Dort werden zu Jom Kippur Gottesdienste abgehalten.
[close]

Ein Information im Artikel ist falsch. Jom Kippur hat bereits heute abend begonnen.

Ein 16jähriger Syrer wurde in dem Zusammenhang festgenommen

https://www.spiegel.de/panorama/hagen-jugendlicher-soll-terroranschlag-auf-synagoge-geplant-haben-a-142b7351-5443-4d51-a4a9-dfabd8fc50bb?fbclid=IwAR3NFOHtAiyASoIaxZw3ivqe5ANF1dV2esWIVNq9P5kWuKNDK_LZ89Ub8vM
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9357 am: 16. September 2021, 21:02:59 »
Nikki the xxxxxx Blogger instrumentalisiert natürlich
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9358 am: 16. September 2021, 22:32:26 »
Das Pack, Volck und Hutbürger tobt und weiß natürlich wer die/der Täter waren

https://www.facebook.com/492723560754814/posts/5305165409510581/?d=n

Da sich also der Mob austobt und auch der syrische Gefärder aus Hagen sehr trendet, nur kurz zum Stand der Ermittlungen im Fall einer toten jungen Großröhrsdorferin (bei Bautzen),
die örtliche Polizei weiß und hat bislang:

N I C H T S.

Außer einem Augenzeugen, etwas Dorftratsch, einer rostige Gartenschere und den obligatorischen Kommentaren gibt es nämlich keinerlei substantiiertes Wissen zum Täter, geschweige Wissen über dessen Nationalität, noch hat man überhaupt Spuren vom Tatwerkzeug.
Man hat einfach nichts.

https://www.tag24.de/amp/nachrichten/regionales/sachsen/wiktoria-16-im-garagenkomplex-erstochen-die-stadt-grossroehrsdorf-jagt-ihren-moerder-2124402?__twitter_impression=true

Aber Lerderjacken- Nikki bringt mal wieder so schön das leidig- brisante Thema Vorwissen ins Spiel.

Ja @Nikki, das mit dem komischen "Vorwissen" glaube ich Euch ganzen AfD- "Eggsbärden für internationalen Terrorismus" und Euch sonstigen "Spezialisten" seit dem Fakesyrer Franco Albrecht, seid der liebevollen und intensiven Gefährder(vor)betreuung vor dem Vorfall Breidscheidplatz und seit dem leidigen Chemnitz- Haftbefehlleak aus Euren Kreisen gern.

:puke:

Sorry, jetzt ist mir wieder etwas besser.

« Letzte Änderung: 16. September 2021, 23:24:19 von dieda »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9359 am: 17. September 2021, 01:09:30 »
Ergänzung an dieser Stelle wegen Sinnzusammenhang: Frank Hannig hat nämlich auch noch was zu Großröhrsdorf zu sagen, er ist nämlich rein zufällig sein eigener Wahlkreis, er tritt dort als unabhängiger Direktkandidat für den BT an, natürlich nur, um Deutschland bzw. wörtlich "unsere Gesellschaft" zu retten, und er ist heute rein zufällig gerade dort, um Plakate zu kleben und Flyer zu verteilen und will den Fall natürlich und in keinster Weise "instrumentalisieren", never, gar nicht, aber der tote Feuerwehrmann von Augsburg und die ganze Gewalt- und Messerkriminalität durch die Migranten und immer und immer wieder hat doch er es schon und genau so gesagt...
Zitat von:  Hannig
"Aber wer steht denn nicht hier, der Innenminister steht nicht hier."
Maaß und Spahn sind dann irgendwie auch mitschuldig und überhaupt alle, die nicht mit Ihm reden wollen, oder die Angst vor der Wahrheit hätten, oder Angst vor vor Zustimmung von der falschen Seite, und die Parteisoldaten, und die Bürokraten und die Kofferträger in Berlin und die, die - das muss man gleich nochmal betonen - das Land spalten und damit jede Veränderung verhindern, weil sie nicht mit ihm reden wollen...

Gebt Euch die 4,5 bemerkenswerten Minuten:
https://m.facebook.com/hannigrecht/videos/die-messertat-von-gro%C3%9Fr%C3%B6hrsdorf/997749817687495/?refsrc=deprecated&_rdr

Edith sagt:
Wie befürchtet, läuft in den Kommentaren die von Hannig getriggerte Radikaliserungsmaschine zu "echten Lösungen" weit weg vom mehrfach erwähnten "Reden" schon auf Hochtouren. Besorgniserregend.

Noch eine kleine Anmerkung: Natürlich besteht ein enger Zusammenhang zwischen großen sozialen oder ethnischen Spannungen und hoher Kriminalität, aber nicht nur und ich glaube, bei den Äußerungen vom ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeiter des MfS Frank Hannig spielt insgeheim ein noch ganz anderes Weltbild hinein, eines, von der Vorstellung einer ethisch reinen "Gesellschaft" (beliebtes Wort aus dem pseudosoziologischen DDR- Staatsbürgerkundeunterricht) in der sich nur die "guten Weißen" sammeln, bzw, in einer, in der alle irgendwie immer mit allen "reden" und sich irgendwie lieb haben :facepalm: und in der es dann auch keine Kriminalität mehr geben würde, die Kriminalität quasi verschwinden würde. Der Gedanke kommt bei Hannig möglicherweise nicht ganz von ungefähr.

Gerade in der ehemaligen DDR gab es ja auch einen ähnlich konnotierten Glauben, den, dass allein durch das große Glück (siehe heitere Klopapierdiskussion an anderer Stelle) und das schöne Leben in der "richtigen" Gesellschaft auch keine Kriminalität mehr existieren müsse. Das war nicht nur ein gepflegtes Narrativ sondern der Idee vom Sozialismus selbst immanent, und da das aber dann nicht wirklich mit der Realität übereinstimmte und sich weiter hinter vielen Türen weiterhin viele blutige Dramen abspielten, gab es in der schönen DDR sogar eine eigens eingerichtete Spezialkommissionen bei der Polizei, die nur dafür zuständig war, diese in der DDR nicht existieren Kriminalität gerade nicht aufzuklären, sondern irgendwie zu vertuschen, eine Einführung in die Thematik:

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-ddr-dokumentation-die-spezialkommission-bei-arte-14790349.html
https://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/kriminalitaet-in-der-ddr-geheimsache-mord-wie-die-stasi-verbrechen-vertuschte/19319630-all.html
https://www.youtube.com/watch?v=pu3XMjbVcr0

« Letzte Änderung: 17. September 2021, 02:10:38 von dieda »
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