Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1506241 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9210 am: 27. Juli 2021, 12:11:04 »
Zitat
Nach Nazi-Überprüfung: Verlag benennt Justiz-Standardwerke um
Das nach dem NS-Juristen Otto Palandt benannte Justiz-Standardwerk "Palandt" wird umbenannt. Das teilt der Münchner Verlag C.H. Beck mit. "Bereits auf der nächsten Auflage wird auf dem Umschlag der Name des aktuellen Koordinators der Autoren, des Richters am Bundesgerichtshof Dr. Christian Grüneberg, genannt werden." Auch alle anderen Werke, bei denen in der NS-Diktatur aktive Juristen als Autoren oder Herausgeber genannt sind, werden andere Namen erhalten.

Der "Palandt", vielleicht das prominenteste Beispiel, ist ein Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Otto Palandt selbst hat nicht viel für das Werk geschrieben. Er war Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes und leitete die Abteilung "Ausbildung" im Reichsjustizministerium. "Das ist eine bedeutsame Entscheidung", kommentiert Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. "Die Umbenennung ist notwendig: Namensgeber für Gesetzessammlungen und Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein. Keine Nationalsozialisten."

Quelle: ntv
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9211 am: 28. Juli 2021, 08:00:22 »
Bannon bezeichnete das Urteil in einer Erklärung als Witz, wie US-Medien berichteten. Es bringe weitere Schande über Italiens Justiz. Er habe die Absicht, das Urteil anzufechten, und zu gewinnen.


SchadeSchade!

Wer hätte damit rechnen können, daß Italien ein Rechtsstaat ist und die Richter auch nicht ganz blöd?

Erst die Freisprüche für Frau Rackete  und jetzt das!
(Leider Bezahlschranke, aber das Wichtigste sieht man.)


Zitat
Bannons geplatzter Traum von der „Gladiatorenschule“

VON MATTHIAS RÜB, ROM-AKTUALISIERT AM 27.07.2021

In der ehemaligen Abtei Trisulti bei Rom wollte der frühere Trump-Berater Steve Bannon eine rechtskonservative „Gladiatorenschule“ einrichten. Doch nun musste sein Vertrauter die Immobilie an den italienischen Staat zurückgeben.

Der Traum des ehemaligen Trump-Beraters Steve Bannon von einer rechtskonservativen „Gladiatorenschule“ in der ehemaligen Abtei Trisulti südöstlich von Rom ist endgültig ausgeträumt. Bannons Vertrauter und Statthalter Benjamin Harnwell übergab am Montagnachmittag die Schlüssel zu dem einstigen Zisterzienser-Kloster im Hügelland der Ciociaria nahe dem Städtchen Collepardo an Vertreter der italienischen Regierung. Damit ist der im Februar 2018 geschlossene Pachtvertrag des zuständigen Kulturministeriums in Rom mit der von Harnwell geleiteten Stiftung „Dignitatis Humanae Institute“ (DHI) rechtskräftig aufgelöst.

Mitte März hatte das Oberste Verwaltungsgericht in Rom entschieden, das DHI habe sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den für eine Dauer von 19 Jahren abgeschlossenen Pachtvertrag mit dem Ministerium erschlichen. Damit hob das Gericht in letzter Instanz ein halbes Dutzend Urteile niedrigerer Instanzen auf, wonach der Vertrag rechtmäßig gewesen sei. Das DHI hatte die Zahlung von 100.000 Euro Jahrespacht sowie die Instandsetzung der renovierungsbedürftigen Anlage aus eigenen Mitteln zugesagt. Das Ministerium in Rom unter Führung des Sozialdemokraten Dario Franceschini hatte dem Pächter nach dem Urteil vom März einen Räumungsbescheid zukommen lassen, dessen Vollstreckung Harnwell nun mit der Übergabe der Schlüssel zuvorkam.

https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/aus-fuer-steve-bannons-denkfabrik-in-abtei-trisulti-17456610.html


Aber bald ist ja August!

Da wird der herrlichste aller Präsidenten wieder amten und gemeinsam mit Bannon wird er es allen zeigen!

;)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9212 am: 28. Juli 2021, 10:25:25 »
Frontal berichtet über die Aktion des "VeteranenPools" im Hochwassergebiet:

Zitat von: Frontal
Die Hilfsbereitschaft für die Menschen, die vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, ist enorm. Doch in den Hochwassergebieten mischen sich auch einige unter die Helfenden, die mit einer ganz eigenen Agenda unterwegs sind.

Das ist ein Videobeitrag, den ich hier nicht einstellen kann: https://www.zdf.de/politik/frontal/querdenker-in-hochwassergebieten-100.html
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9213 am: 28. Juli 2021, 10:41:08 »
Eigentlich hab ich mich ja schon gefragt, wozu dieses Olympia außer der Verschaffung von Kohle für gewisse Herrschaften noch dienen könnte.

Aber jetzt weiß ich's: Zur Entlarvung von Rassisten.  ::)




Zitat
Radsport-Direktor mit übler Entgleisung

Beim Olympischen Zeitfahren sorgt ein deutscher Funktionär für einen rassistischen Eklat. Patrick Moster verunglimpft dabei afrikanische Konkurrenten eines Schützlings.

Üble Entgleisung von Radsport-Funktionär Patrick Moster!

Der Leistungssportdirektor Bund Deutscher Radfahrer (BDR) versuchte Nikias Arndt beim Olympischen Zeitfahren anzufeuern. Die Worte, die er dafür wählte, waren allerdings gänzlich unpassend. (Olympia 2021: Alle Entscheidungen im SPORT1-Liveticker)
Spoiler
Die Mikrofone fingen ein, wie er Arndt „Hol die Kameltreiber! Hol die Kameltreiber! Komm!“ hinterherrief. Damit meinte er offenbar die vor dem Deutschen gestarteten Azzedine Lagab (Algerien) und Amanuel Ghebreigzabhier (Eritrea).

Die entsprechende Szene war in der Sportschau der ARD zu sehen.

ARD-Kommentator Naß verurteilt Aktion von Moster
ARD-Kommentator Florian Naß reagierte sofort.

„Patrick Moster war derjenige, der da eben gerufen hat. Und ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn ich das so richtig verstanden habe, was er da gerufen hat, dann war das total daneben, aber mal sowas von daneben. Da fehlen mir die Worte“, meinte Naß.

Der 53-Jährige weiter: „Wenn ich das richtig gehört habe: ‚Hol die Kameltreiber!‘ Sowas hat im Sport überhaupt nichts verloren. Das ist absolut unterirdisch. Pardon, da fällt mir nichts ein. Und dessen muss man sich bewusst sein, wenn man an einem internationalen Rennen teilnimmt, bei dem Kameras und Mikrofone aufgestellt sind. Das ist unwürdig.“

Der 54 Jahre alte Moster ist seit 2012 Sportdirektor beim BDR.
[close]
https://www.sport1.de/news/olympia/2021/07/olympia-2021-brd-funktionar-patrick-moster-im-zeitfahren-mit-entgleisung

https://www.focus.de/sport/hol-die-kameltreiber-deutscher-rad-funktionaer-sorgt-live-im-tv-fuer-rassismus-eklat-bei-olympia_id_13537513.html


Edith sagt: er hat selbst Bekannte mit nordafrikanischen Wurzeln (er kann also gar kein Rassist sein!) und es wird eine harte Reaktion des DOSB geben:

Der 54-Jährige wollte Arndt anfeuern, den vor dem Kölner fahrenden Algerier einzuholen. Dabei ließ er sich zu einer rassistischen Bemerkung verleiten. „Wir haben selbst viele Bekannte mit nordafrikanischen Wurzeln, wie gesagt, es tut mir leid“ betonte Moster.
Zitat
DOSB will reagieren

Der Deutsche Olympische Sportbund kündigte eine Reaktion an. „Das Team D steht für die Einhaltung der olympischen Werte Respekt, Fairplay und Toleranz und lebt diese in all ihren sportlichen Wettbewerben“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann. „Es ist wichtig, dass sich Patrick Moster unmittelbar nach dem Wettkampf entschuldigt hat. Wir werden noch heute das persönliche Gespräch mit ihm suchen und die Situation aufarbeiten.“ (dpa/sid)

https://www.fr.de/sport/sport-mix/olympia-2021-bahn-rad-bdr-patrick-moster-kameltreiber-rassismus-skandal-90887788.html

.
« Letzte Änderung: 28. Juli 2021, 11:29:45 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9214 am: 28. Juli 2021, 10:49:42 »
Der kann gehen.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9215 am: 28. Juli 2021, 11:35:21 »
Oder besser fahren  :whistle:
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9216 am: 28. Juli 2021, 17:00:30 »
Oder besser fahren  :whistle:



Da fällt mir ein Spruch aus der Kindheit ein, der von Klassenkameraden gerne gebracht wurde: „Es gibt Radfahrer, Dumme und Saudumme. Zu de Radfahrer g‘hörsch Du ned!“

Da hab ich mich immer gefragt: „Wieso eigentlich Radfahrer?“    :scratch:
__________________________



Zitat
Rechtsgebiete Strafrecht

Winken oder Hitlergruß? Ein typisch deutsches Problem!

Von Jannina Schäffer
27. Juli 2021

Hitlergruß

In Deutschland ist die Verwendung des Hitlergrußes – im Gegensatz zur Rechtslage in anderen Ländern – strafbar. Das regelt § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie § 130 StGB (Volksverhetzung). Kein Wunder also, dass es gerade zum Hitlergruß herrlich kuriose Entscheidungen gibt.
Spoiler
Dazu gehört unter anderem die immer wieder auftretende Frage, ob es sich beim Heben des rechten Armes um ein bloßes Winken oder das Zeigen des Hitlergrußes gehandelt hat. So auch in einem aktuellen Fall vor dem Amtsgericht München. Ein 58-jähriger Schmuckdesigner hatte sich im Mai 2020 im alkoholisierten Zustand am Viktualienmarkt in München aufgehalten. Als der Platz auf Grund der Corona-Maßnahmen geräumt wurde, hob der Mann nahe einer Polizistin seinen rechten Arm. Diese sah darin eindeutig einen Hitlergruß: “Der gestreckte Arm nach oben im 45 Grad-Winkel.” Der Mann behauptete vor Gericht jedoch, er habe den Polizisten lediglich nachgewunken. Eine Geste wie der Hitlergruß würde ihm völlig widerstreben.
Handyvideo zeigt die Armbewegung

Das Gericht nahm daraufhin ein Handyvideo der Tat in Augenschein und kam zu dem Schluss, dass der Schmuckdesigner genau gewusst habe, was er tat. Der Mann habe erkannt, dass es sich beim Heben des rechten Armes um eine Grußform der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft handele. Jedes Gebrauchen einer derartigen Grußform sei in der Öffentlichkeit verboten, um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen in Deutschland zu vermeiden. Auf eine nationalsozialistische Absicht komme es dabei nicht an. Das AG München verurteilte ihn deswegen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. (AG München, Urt. v. 22.06.2021, Az. 842 Cs 117 JS 188865/20)

Manchmal fallen die Strafen – vor dem gleichen Gericht – aber auch deutlich happiger aus. Ebenfalls das Amtsgericht München schickte einen vorbestraften 30-jährigen Altenpfleger wegen Beleidigung einer Burka-Trägerin und anschließendem Hitlergruß für sieben Monate in Haft. Ohne Strafaussetzung zur Bewährung. Denn: Ohne Vollzug würde ihm die Strafe nicht ausreichend zur Warnung dienen. Der arbeitslose Altenpfleger hatte im Oktober 2019 im alkoholisierten Zustand in der Münchener U-Bahn eine Burka tragende Frau mit den Worten “Da ist eine Bombe drunter” angesprochen. Als er an der nächsten Station die U-Bahn verließ, streckte er zur Verabschiedung den rechten Arm zum Hitlergruß aus und rief nach diversen Zeugenaussagen „Sieg Heil“ und/oder „Heil Hitler“. Der Strafrichter sah dadurch den Tatbestand des § 86a StGB und des § 130 StGB als erfüllt an. (AG München, Urteil v. 4.3.2021, Az. 844 Ds 116 Js 198348/20).
Soldat ruft “Allahu Akbar” und zeigt Hitlergruß

Beide Urteile zeigen, dass der Hitlergruß schon im zivilen Bereich keine Bagatelle ist. Umso verwerflicher, wenn man als Polizist oder Soldat damit in Berührung kommt. In der Silvesternacht 2015/2016 gab ein Koblenzer Soldat im Dienstgrad eines Oberbootsmanns im Sanitätsdienst während einer Silvesterfeier mehrere Schreckschüsse aus einer Schreckschusswaffe mit den Worten “Allahu Akbar” ab. Im August 2016 zeigte der Mann in einer Diskothek den Hitlergruß. Zwischenzeitlich erschien der Soldat außerdem im angetrunkenen Zustand und mit einer Bomberjacke mit dem Symbol der Reichskriegsflagge bekleidet in der Notaufnahme des Bundeswehrzentralkrankenhauses.

Das alles reicht, um einen Soldaten fristlos aus dem Dienst zu entlassen, so das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Mann habe seine Dienstpflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen und dem Ansehen der Bundeswehr gerecht werdenden Verhalten im Dienst verletzt. Es bestehe hier sowohl Wiederholungsgefahr als auch Nachahmungsgefahr in der Truppe (VG Koblenz, Urt. v. 19.12.2018, Az. 2 K 135/18.KO).
Tattoo mit Runenzeichen, Hakenkreuzflagge, rechtsextreme Musik

Ein ganz ähnlicher Fall schaffte es sogar bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Einem Berliner Polizeikommissar wurde vorgeworfen, an der Erstellung von CDs und Booklets mit volksverhetzenden Liedtexten beteiligt gewesen zu sein, Tätowierungen mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu tragen und in der Öffentlichkeit den Hitlergruß gezeigt zu haben. Das BVerwG urteilte deswegen 2017, dass der Beamte dadurch seine Treuepflicht verletzt habe.

“Da der Beklagte nicht nur Tätowierungen von Runenzeichen und Emblemen rechtsextremistischer, rassistischer Musikgruppen trägt, sondern wiederholt den Hitlergruß gezeigt, mit einer Hakenkreuzflagge posiert und nationalsozialistische Devotionalien in seiner Wohnung verwahrt hat, ist sein durch die Tätowierungen dokumentiertes Bekenntnis als grundsätzliche und dauerhafte Abkehr von den Prinzipien der Verfassungsordnung zu werten, die zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt.” (BVerwG, Urt. v. 17.11.2017, Az. BVerwG 2 C 25.17).

Und die Moral von der Geschicht’? Den Hitlergruß zeigt man in Deutschland lieber nicht!
[close]
https://jurios.de/2021/07/27/winken-oder-hitlergruss-ein-typisch-deutsches-problem/



Wieso 45°?
45° von wo aus?
Die Richter ham wieder keine Ahnung!
Nicht, daß der Gruß dann nach unten geht ...
(Waren es nicht 70–72° von der Körpersenkrechten aus gemessen, in denen der Gruß zu entbieten war?)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9217 am: 29. Juli 2021, 00:48:24 »
Der kann gehen.
Eher nicht … so wie ich das mitbekommen habe, hat er direkt im Anschluss angeboten, sofort nach den Olympischen Spielen seinen Rücktritt anzubieten mit aller gebotenen Härte daran zu arbeiten, sowas nie wieder zu sagen.
Das war dann gut genug, er darf bleiben. Unter der Bedingung, daß er sowas in Zukunft am besten nur denkt und wenn er es sagt, er sich vorher vergewissert, daß kein Mikro in der Nähe ist. Und wenn er es dann halt doch … ich meine, kann ja mal raus rutschen, wenn man als Rassist alter Schule so angespannt ist, also wenn er es sagt, daß es zumindest klingt wie "Hol' 'ne Schachtel Camel. Driver. Also Fahrrad-Driver … Kamel… extra. Du Treiber, Du. Ohne Filter."
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9218 am: 29. Juli 2021, 09:03:47 »
Das war dann gut genug, er darf bleiben.

Nein, inzwischen hat er die Rückfahrkarte gelöst.

Ich weiß gar nicht, was da so schlimm ist. Allenfalls seine Sehbehinderung, denn niemand außer ihm hat getriebene Kamele auf der Bahn gesehen. Im Übrigen ist der richtige Umgang mit Kamelen gar nicht so einfach, und "Kameltreiber" ist in den Ländern, wo sie Nutztiere sind, eine durchaus anspruchsvolle Tätigkeit. Das schafft nicht jeder. Radfahren ist einfacher.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9219 am: 29. Juli 2021, 09:17:18 »
Nein, inzwischen hat er die Rückfahrkarte gelöst.


Jupp!

Zitat
Rad-Sportdirektor Patrick Moster muss abreisen
Stand: 08:53 Uhr
https://www.welt.de/sport/article232797485/Olympia-2021-Rassismus-Skandal-Rad-Sportchef-Moster-muss-abreisen.html

Folck: tobt. Die Journaille soll sich um Wichtiges kümmern.
____________________________


Den Deutschen Gruß muß man sich leisten können:


Zitat
BACHPINKLER ZEIGT HITLERGRUSS: JETZT WIRD’S TEUER FÜR DEN PULLER-NAZI
Von Eric Hofmann

Freital - Das kostete dann wohl mehr als gedacht: Am 13. Oktober vergangenen Jahres pinkelte Andreas D. (61) in den Freitaler Poisenbach. Weil einer Passantin das nicht passte, bepöbelte er sie und zeigte auch noch den Hitlergruß.

Am Mittwoch wollte er die Geldstrafe dafür vor dem Dippoldiswalder Amtsgericht herunterhandeln.

"Ausländerf..." samt Hitlergruß - das musste sich eine Frau gefallen lassen, als sie den Freitaler EU-Rentner Andreas D. darauf hinwies, dass man nicht einfach in den Bach pinkelt.

Der einschlägig Vorbestrafte stritt das alles auch gar nicht ab, aber die 80 Tagessätze zu je 15 Euro, zusammen also 1200 Euro, waren ihm einfach zu teuer und so legte er Widerspruch gegen seinen Strafbefehl ein.

"Ich habe nur eine kleine Rente", sagt er vor Gericht. In mehreren Schreiben hatte er im Vorfeld schon dargelegt, was er alles davon zu bezahlen habe. Abarbeiten wäre wiederum wegen seiner Krankheit nicht möglich.

Doch das alles überzeugte die Richterin wenig: Tatsächlich sind Tagessätze unter 15 Euro nur in Ausnahmefällen möglich.

Außerdem wies sie ihn daraufhin, dass ihn ein Urteil mit den Prozesskosten noch viel kosten würde. Das sah dann auch der Pöbler ein: Er zog seinen Einspruch zurück und muss nun die 1200 Euro zahlen.

https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-dresden/bachpinkler-zeigt-hitlergruss-jetzt-wirds-teuer-fuer-den-puller-nazi-freital-2061127


Wäre er ein schlauer Wildbiesler, hätte er im Vorfeld dem Gericht Belege über seine Einnahmen und Ausgaben übersandt.

Bloß sind Hitlergüßer selten schlau ...   :whistle:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9220 am: 29. Juli 2021, 15:12:28 »
Wieso sehe ich jetzt einen Zusammenhang mit unserer Kundschaft?

Vielleicht wegen der Stichworte „querulatorisch“ und „Stammbaum“...   :whistle:

Mitgeteilt bei Burhoff:


Zitat
Und als zweite Entscheidung stelle ich dann eine Entscheidung aus dem Zivilprozess, nämlich den OLG Hamm, Beschl. v. 09.07.2021 – 7 U 14/21. Er verhält sich zur Befangenheit im Zivilverfahren und wie man dort mit “ersichtlich querulatorischen Befangenheitsanträgen umgehen kann. Die werden – so das OLG – als unzulässig verworfen:

    “Die Verwerfung erfolgt entsprechend § 26a Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 StPO (vgl. dazu statt aller G. Vollkommer in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 44 Rn. 12 ff. m. w. N.) ohne Einholung dienstlicher Stellungnahmen durch die abgelehnten Richter, analog § 26a Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 StPO, da mit dem Ablehnungsgesuch ersichtlich verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden.

    1. Gemäß § 42 Abs. 2 ZPO findet die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BGH Beschl. v. 10.2.2021 – VI ZB 66/20, Rn. 5 m. w. N.).

    2. Das einzige auf die erkennende Vorsitzende und die erkennenden beisitzenden Richter bezogene Vorbringen erschöpft sich darin, dass dem Kläger kein Verfahrenspfleger bestellt worden sei, was aber angesichts des entsprechenden Beschlusses des Landgerichts Bochum im Hinblick auf eine im vorliegenden Verfahren bestehende Prozessunfähigkeit des Verfügungsbeklagten ersichtlich unzutreffend ist. Im Übrigen ergeht sich der Verfügungsbeklagte ausschließlich in wirren Drohungen (bspw. “Lassen Sie sich das nochmal alle durch den Kopf gehen. Ist eh nichts drin. Am besten mit 9mm.”), unflätigen Bemerkungen (bspw. “Fickt Eure Mütter, Eure Großmütter und Euren ganzen Stammbaum.”) und Behauptungen über dem Senat nicht angehörige Richterkollegen sowie eine Mitarbeiterin der Serviceeinheit.

    Es fehlt dem Vorbringen des Verfügungsbeklagten mithin ein sachlicher Kern. Der Einholung dienstlicher Äußerungen der abgelehnten Richter gemäß § 44 Abs. 3 ZPO bedurfte es damit nicht, weil das Vorbringen des Verfügungsbeklagten so nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen und die abgelehnte Vorsitzende und die abgelehnten Beisitzer zu diesem Vorbringen nichts beitragen können (vgl. BGH Beschl. v. 10.2.2021 – VI ZB 66/20, Rn. 5 m. w. N.).”
https://blog.burhoff.de/page/3/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9221 am: 29. Juli 2021, 17:41:26 »
Corona-Desinformation in den USA
Unzählbare Kosten
Eine Studie zeigt: In den USA sind 12 Impf­geg­ne­r:in­nen für 65 Prozent der Corona-Falschnachrichten auf Social Media verantwortlich.


Spoiler
NEW YORK taz | Für „Anti-Vaxxer“ ist Joseph Mercola ein alter Bekannter. Schon vor Jahren erklärte der US-amerikanische Arzt, dass Routine-Impfungen bei Kindern Autismus auslösen könnten. Verunsicherte Eltern glaubten ihm. Als Resultat kamen vermeidbare und längst zurückgedrängte Erkrankungen wie Mumps, Röteln und Masern zurück.
Mercola erhob auch den Anspruch, seine Nahrungsmittelzusätze könnten Krebs und Herzerkrankungen sowie Darmschwächen und Alzheimer verhindern oder sogar heilen. Die Medikamenten-Behörde FDA forderte ihn wiederholt auf, Schluss mit diesen haltlosen Behauptungen zu machen.

Dann kam die Pandemie. Sie verschaffte dem 67-Jährigen eine Ausweitung seiner Geschäfte. Er lehnt das Tragen von Masken ab – wegen „Sauerstoffentzug“ – und er warnt vor „Zwangsimpfungen“, die es in den USA gar nicht gibt. Statt einer Covidimpfung empfiehlt er seine eigenen Produkte. Angeblich stärken sie die Immunkräfte, wissenschaftliche Belege dafür gibt es nicht. Zu der Pandemie hat er mehrere Hundert Texte veröffentlicht. 3,6 Millionen Menschen folgen ihm.
Mercola ist der bekannteste und einflussreichste der zwölf US-Amerikaner, die täglich neu Unwahrheiten über die Pandemie verbreiten. Gemeinsam erreichen sie 59 Millionen Menschen in aller Welt.

Das einflussreiche „Desinformations-Dutzend“
Das Center for Countering Digital Hate (CCDH) hat Anfang des Jahres mehr als 812.000 impfstoffbezogene Facebook- und Twitter-Einträge untersucht und festgestellt, dass 65 Prozent von ihnen auf dieses „Desinformations-Dutzend“ zurückgehen. Das CCDH kritisiert Facebook, Twitter und Instagram dafür, dass sie dem „Desinformations-Dutzend“ Platz bieten anstatt Fehlinformationen von ihren Plattformen zu schmeißen.

Nicht alle Zugehörigen des „Desinformations-Dutzend“ kommen aus medizinischen Berufen. Auf Platz zwei steht der Neffe eines ermordeten US-Präsidenten und Sohn eines ebenfalls ermordeten Justizministers. Robert F. Kennedy ist Anwalt und war ursprünglich auf Umweltthemen und die Verteidigung von indigenen Gruppen spezialisiert. Auch er kam nicht erst mit der Pandemie zu seiner Impfgegnerschaft.

In seiner Kampagne konzentriert er sich auf Minderheiten. Er stellt die Impfung in eine Reihe mit historischen Verbrechen – wie den medizinischen Experimenten mit Sklavinnen und mit Schwarzen Soldaten. Im vergangenen Jahr finanzierte Kennedy einen Film, den Anti-Vaxxer in den USA benutzen, wenn sie Zugang zu Afroamerikanern haben wollen. Im Titel ist die Rede von „medizinischem Rassismus“ und „neuer Apartheid“.

Andere Zugehörige des „Desinformations-Dutzend“ konzentrieren sich auf das Lobbying der Pharmaindustrie, auf die angeblich durch Impfungen ausgelöste Unfruchtbarkeit von Frauen, und darauf, dass sie sich als Opfer von Zensur sehen. Erin Elizabeth, eine der Frauen in dem Dutzend, macht düstere Ankündigungen. „Wenn einem von uns etwas passiert“, sagt sie, „sucht bei der CCHD.“ Sie spricht von einer „Hassgruppe“.

Beim Erscheinen der Studie über das „Desinformations-Dutzend“ im März waren die USA in Aufbruchstimmung. Es sah aus, als hätte das Land das Gröbste hinter sich und wäre auf dem Weg aus der Pandemie heraus. Die Altersgrenze für den Zugang zur Impfung wurde immer weiter herabgesetzt. Die Regeln für das Tragen von Masken gelockert. Und schon bald gab es ein Überangebot an Impfstoff. Zugleich flachte die Nachfrage nach Impfungen ab.
Präsident Joe Biden, der bis zum Nationalfeiertag am 4. Juli eine „Herdenimmunität“ mit mehr als 70 Prozent voll Geimpften erreichen wollte, verfehlte sein Ziel.

„Eine Pandemie der Nichtgeimpften“
Mitte Juli bahnte sich eine Rückkehr der Pandemie an. Die Zahl der Neuinfektionen in den USA verdreifachte sich binnen weniger Tage, die Intensivstationen füllten sich erneut. Aber dieses Mal liegen die Dinge anders: Die neue Variante Delta ist 60 Prozent ansteckender. Und die Ansteckungen und Krankenhausaufenthalte sind jetzt in jenen Landesteilen konzen­triert, wo die Impfquote am niedrigsten ist.
„Es ist eine Pandemie der Nichtgeimpften geworden“, sagt Rochelle Walensky, die Chefin der Gesundheitsbehörde CDC. Nachdem sie noch kurz zuvor Lockerungen angeregt hat, plädiert sie wieder für das Maskentragen in geschlossenen Räumen. Das CDC legt verschiedene Szenarien vor. Im günstigsten Fall haben die USA danach Mitte Oktober täglich 60.000 neue Ansteckungen und 850 Tote. Im ungünstigsten Fall stecken sich dann pro Tag 240.000 Menschen mit dem Virus an und 4.000 sterben.
Mitte Juli wird auch der Ton von Biden schärfer. Nachdem er monatelang um Verständnis seiner Landsleute geworben hat, ist ihm Ungeduld gegenüber dem „Desinformations-Dutzend“ anzumerken: „Wer ihnen glaubt, erleidet Schaden. Es tötet Menschen.“
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https://taz.de/Corona-Desinformation-in-den-USA/!5786116/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9222 am: 30. Juli 2021, 07:12:54 »
Hatten wir das schon irgendwo?



Zitat
Tiktok sperrt nach Meldung zahlreiche Nazi-Profile

29. Juli 2021, 12:31 UhrQuelle: dpa

Norderstedt (dpa/lno) - Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) ist gegen rechtsextreme Profile auf der Social-Media-Plattform Tiktok vorgegangen. Das Unternehmen habe daraufhin 91 Profile entfernt, die Kennzeichen wie Hakenkreuze und SS-Runen oder Totenköpfe zeigten, teilte die MA HSH am Donnerstag mit. Sie stammten aus dem Bundesgebiet. Die bei Recherchen entdeckten Inhalte hätten gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verstoßen.

Außerdem erwirkten Mitarbeiter der Medienanstalt die Sperrung von 169 Videos mit Szenen aus Computerspielen, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind - wie «Mortal Kombat», «Resident Evil» und «The Last Of Us». Die MA HSH ist nach eigenen Angaben seit diesem Monat Mitglied im Government Reporting Channel der Plattform. Damit verfügt sie neben Youtube, Facebook und Instagram nun auch bei Tiktok über einen bevorzugten Meldestatus.

© dpa-infocom, dpa:210729-99-598242/2
https://www.zeit.de/news/2021-07/29/tiktok-sperrt-nach-meldung-zahlreiche-nazi-profile

https://www.t-online.de/region/id_90535170/tiktok-sperrt-nach-meldung-zahlreiche-nazi-profile.html


Geht doch!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9223 am: 30. Juli 2021, 10:12:33 »
Man sollte sich nur nicht wundern, wenn die dann gegen die Sperrung zum Steinhöfel laufen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9224 am: 30. Juli 2021, 13:03:11 »
Die hier ist dann erst einmal versorgt ...


Zitat
vor 23 Minuten
Terror-Prozess: Neonazi-Aktivistin zu Haftstrafe verurteilt

Die Neonazi-Aktivistin Susanne G. aus Franken ist vom zuständigen Oberlandesgericht in München unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gesprochen worden. Sie muss mehrere Jahre ins Gefängnis.

von Jonas Miller
Der Staatsschutzsenat verurteilte die 55-Jährige zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und ordnete eine Führungsaufsicht an. Dem Vorsitzenden Richter zufolge sei bei der Fränkin eine offen nationalsozialistische Gesinnung feststellbar. Dies würde sich unter anderem an den Tattoos der Angeklagten zeigen. Sie hat demnach "Staatsfeind" auf ihrem Dekolleté tätowiert, sowie ein Hakenkreuz und den Wahlspruch der SS. Die Angeklagte nahm die Verurteilung ohne große Regung auf.
Spoiler
Terroranschlag auf Amtsträger geplant
Laut Urteil hat Susanne G. unter anderem einen Terroranschlag auf Amtsträger oder Menschen muslimischen Glaubens vorbereitet. Ihr Ziel war es demnach, ein Klima der Angst zu schaffen. Zuvor hat sie laut Urteil Todesdrohungen und Munition an Lokalpolitiker und einen Moscheeverein verschickt. Bei ihrer Festnahme stellte die Polizei mehrere Materialien fest, die zum Bau eines Brandsatzes verwendet werden können. Die Anwälte der beiden Lokalpolitiker, die sie bedroht hat und die als Nebenkläger in dem Verfahren auftraten, forderten zuvor acht Jahre Haft.

Angeklagte bestritt Vorwurf
Die 55-Jährige selbst hat die ihr vorgeworfenen Taten bestritten. Sie selbst sieht sich als Opfer von Polizeigewalt. Ihre Anwälte forderten einen Freispruch. Die Frau aus dem Landkreis Nürnberger Land befindet sich seit September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Susanne G. Revision einlegen.

Kontakte zu NSU-Helfern
In den vorherigen Prozesstagen wurde auch deutlich, wie sehr Susanne G. in die bundesdeutsche Neonazi-Szene involviert war. So hat sie Kontakt zu Ralf Wohlleben und André E. aufgenommen. Beide wurden als Helfer der rechtsextremen NSU-Terrorzelle im Juli 2018 verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Während die beiden in Haft saßen, hat die Heilpraktikerin Briefe mit beiden ausgetauscht. Auch persönliche Treffen fanden statt, wie Fotos im Prozess belegten. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler neben einer Hakenkreuzfahne auch Bilder auf dem Smartphone von Susanne G., die Wohlleben und André E. zeigen.

Susanne G. aktiv in der Neonazi-Szene
BR-Recherchen zeigten schon bei ihrer Verhaftung im vergangenen Jahr, dass die 55-Jährige fest in die bayerische Neonazi-Szene eingebunden ist. Die Heilpraktikerin nahm regelmäßig an Aufmärschen der bundesweit agierenden Neonazi-Kleinpartei "Der dritte Weg" teil, unter anderem in Nürnberg, Bamberg, Wunsiedel und Chemnitz. Zudem übernahm sie auch Ordner-Tätigkeiten bei Demonstrationen. Neonazis nahmen auch an mehreren Prozesstagen am Oberlandesgericht in München teil. Auch beim Urteil waren Kader der Szene vor Ort. Susanne G. scheint weiterhin fest auf die Unterstützung aus der rechtsextremen Szene zählen zu können.
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https://www.br.de/nachrichten/bayern/terror-prozess-neonazi-aktivistin-zu-haftstrafe-verurteilt,SedjNpO
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