Ja, richtig, eine Mehrheit im Bundestag will niemanden aus der AfD in dem Amt.
Dem möchte ich vorsichtig widersprechen, verehrte Mitagentin, halten zu Gnaden!
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages besagt:
§ 2 Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter
(1) 1Der Bundestag wählt mit verdeckten Stimmzetteln (§ 49) in besonderen Wahlhandlungen den Präsidenten und seine Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode. 2Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.
(2) 1Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. 2Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber vorgeschlagen werden. 3Ergibt sich auch dann keine Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, findet ein dritter Wahlgang statt. 4Bei nur einem Bewerber ist dieser gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. 5Bei mehreren Bewerbern kommen die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl; gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. 6Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des amtierenden Präsidenten.
(3) 1Weitere Wahlgänge mit einem im dritten Wahlgang erfolglosen Bewerber sind nur nach Vereinbarung im Ältestenrat zulässig. 2Werden nach erfolglosem Ablauf des Verfahrens nach Absatz 2 neue Bewerber vorgeschlagen, ist neu in das Wahlverfahren gemäß Absatz 2 einzutreten.
- Stünde einer Partei automatisch ein Sitz zu, bräuchte es keine Wahl
- Stünde einer Partei automatisch ein Sitz zu, bräuchte es auch keine verdeckten Stimmzettel
- Gewählt ist, wer das Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder des Hauses hat, das drückt sich in der Stimmenmehrheit aus
- Stellt die afd also
endlich mal einen Kandidaten auf, der das Vertrauen der Mehrheit des Bundestages hat, so wird dieser auch gewählt werden
- mit Brandner hat man das schon versucht, weil man sich dachte, als Volljurist werde er das Amt des Vorsitzenden des Rechtsausschusses auch verantwortungsvoll ausüben. Das war ein Fehler
- auch Abgeordnete lernen aus Fehlern, wenn es für die afd durch Brandner schwerer geworden ist, dann ist das die Schuld der afd
- die Grünen hatten erinnerlich erst 11 Jahre nach ihrem Einzug in den Bundestag ihren ersten Vizepräsidenten
- die Linke hatte erst mit Petra Pau ihre erste Vizepräsidentin, Bisky wurde noch abgelehnt, also nicht gewählt
Conclusio: Alles nur Rumgeheule der afd. Warum Süddeutsche und taz darauf eingehen, ist mir ein Rätsel.
Es gilt das Demokratieprinzip. Da sind wir uns dann wieder einig.
