Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1502281 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8865 am: 30. April 2021, 05:38:59 »
Und was den Vorsatz vor Beginn der Fahrt angeht … was wäre es denn, wenn sich der Fahrgast das während der Fahrt überlegt hat? Wenn's kein Betrug ist, dann muss es was anderes sein. Unterschlagung? Zechprellerei?

Straflos.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8866 am: 30. April 2021, 06:04:32 »
Und was den Vorsatz vor Beginn der Fahrt angeht … was wäre es denn, wenn sich der Fahrgast das während der Fahrt überlegt hat? Wenn's kein Betrug ist, dann muss es was anderes sein. Unterschlagung? Zechprellerei?

Straflos.

Ok, ich glaube, ich begreife es. Es geht darum, daß er nur nicht zahlen wollte. Ob er hat oder nicht ist gar nicht klar.
Also straflos wohl erst mal ja, aber auch nur, wenn die Zeche dann doch gezahlt wird. Oder?
« Letzte Änderung: 30. April 2021, 06:20:20 von theodoravontane »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8867 am: 30. April 2021, 08:31:57 »
Also straflos wohl erst mal ja, aber auch nur, wenn die Zeche dann doch gezahlt wird. Oder?

Die Zahlung oder Nichtzahlung eines Fahrpreises ist zunächst einmal eine zivilrechtliche Sache. Es handelt sich schlicht um die Nichterfüllung eines vertraglichen Anspruchs.

Das Strafrecht kommt nur ins Spiel, wenn weitere Elemente hinzutreten. Beim Betrug geht es darum, dass durch Täuschung beim Opfer ein Irrtum erzeugt oder aufrecht erhalten wird, das Opfer deswegen eine Vermögensverfügung tätigt, dadurch einen Vermögensverlust erleidet und der Täter mit Vorsatz in Bereicherungsabsicht gehandelt hat.

Wenn auch nur eines dieser Elemente wegfällt, dann ist das Verhalten straflos. Wenn der Fahrgast sich also erst mitten auf der Fahrt überlegt, dass er nicht zahlen möchte, dann fehlt es an der Täuschung, egal ob am Ende gezahlt wird oder nicht.

Wenn der Täter erst nicht zahlen möchte, es hinterher aber doch tut, dann haben wir keinen vollendeten Betrug  sondern einen Versuch (strafloser Rücktritt und Beweisprobleme mal außen vor).

Wenn der Taxifahrer den Täter zur Polizei fährt, um seinen Fahrpreisanspruch zu sichern, so entsteht für diese Fahrt ein Fahrpreisanspruch nicht aus Vertrag sondern als Aufwendungen für die Durchsetzung einer Forderung, die der Schuldner tragen muss, wenn der Anspruch entstanden, fällig und durchsetzbar ist. Strittig ist, ob der Anspruch auch auf den Gewinnanteil im Fahrpreis besteht.

Wenn der Taxifahrer den Täter allerdings wegen der Volksverhetzung zur Polizei fährt, dann entsteht ihm kein Fahrpreisanspruch. Denkbar wäre hier ein Anspruch aus Leistungskondiktion oder Geschäftsführung ohne Auftrag (Hallo Mario), aber dazu müsste der Täter einen Vorteil dadurch haben, dass ihn der Taxifahrer zur Polizei bringt.

Die Handlung des Taxifahrers ist im Falle der Nichtzahlung des Fahrpreises gerechtfertigt aus § 229 BGB und im Fall einer Straftat aus § 127 Abs. 1 StPO.
« Letzte Änderung: 30. April 2021, 09:24:01 von Gerichtsreporter »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8868 am: 30. April 2021, 10:12:20 »
Niederlage für Tommy Frenck, das Verwaltungsgericht Meiningen hat entschieden, dass die Stadt Kloster Veßra ein Vorkaufsrecht für die Immobilie hat, in der er sein Lokal "Goldener Löwe" betreibt. Er will allerdings gegen die Entscheidung vorgehen. Quelle.

Zitat
Gericht bestätigt Vorkaufsrecht von Kloster Veßra für Goldenen Löwen

Die Südthüringer Gemeinde Kloster Veßra hat ein Vorkaufsrecht für die Gaststätte Goldener Löwe, die der Rechtsextremist Tommy Frenck betreibt: Das Verwaltungsgericht Meiningen hat eine Klage Frencks dagegen abgewiesen.

Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, ist die Gaststätte nach Ansicht der Kammer als Denkmal im Sinne des Gesetzes zu bewerten. Dieses Denkmal habe nicht nur für den Ort eine besondere Bedeutung, sondern unterscheide sich von anderen Gaststätten der Region in seiner Bauausführung und Nutzung. Insofern bestehe ein öffentliches Erhaltungsinteresse. Die Gemeinde habe ein hinreichend nachvollziehbares Nutzungskonzept für die heutige Gaststätte vorgelegt. Dieses Konzept weise einen engen denkmalschutzrechtlichen Bezug auf. Die Gemeinde habe ihr Ermessen bei der Entscheidung schließlich ordnungsgemäß ausgeübt.
Kammer: Frenck wusste vom Vorhaben der Gemeinde

Das Gericht führte ferner aus, der klagende Wirt Tommy Frenck habe das Lokal erst zu betreiben begonnen, nachdem die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht geltend gemacht habe. Gleiches gelte für seinen Versandhandel sowie seine "umfangreiche politische Betätigung in und im Umfeld der Gaststätte". Aus diesen zeitlichen Abläufen lässt sich nach Ansicht der Kammer schließen, dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht aus sachgerechten Erwägungen heraus ausgeübt habe.
Frenck sieht gezieltes Vorgehen gegen Rechtsextremisten

Frenck hatte im Prozess deutlich gemacht, dass er den Grund für das Vorkaufsrecht für vorgeschoben hält. Sein Anwalt sagte MDR THÜRINGEN, es gehe darum, dass Frenck und Personen aus seinem politischen Spektrum keine Immobilien erwerben sollten.
Kaufvertrag wurde nicht wirksam

Frenck hatte den Gasthof nach Darstellung des Gerichts Ende 2014 erwerben wollen und dafür einen Kaufvertrag mit dem Eigentümer geschlossen. Dieser Vertrag wurde aber nicht wirksam, weil die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht geltend machte. Frenck schloss daher mit dem Eigentümer einen Nutzungsvertrag ab, um den Gasthof bewirtschaften zu können.
Frenk will in Berufung gehen

Frenck kündigte nach dem Urteil an, das Urteil des Verwaltungsgerichts vor dem Oberverwaltungsgericht anzufechten. Er schrieb auf seiner Facebook-Seite als Kreistagsmitglied, sobald die Urteilsbegründung vorliege, werde sein Anwalt sofort beantragen, dass die Berufung zugelassen wird. Frenck zeigte sich zuversichtlich, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht rechtskräftig wird. Voerst bleibe er Wirt und Nutzer des Goldenen Löwen.
« Letzte Änderung: 30. April 2021, 12:10:49 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8869 am: 30. April 2021, 10:23:16 »
Das ist dann wohl die nächste Hütte, die "zufällig" abbrennt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8870 am: 30. April 2021, 11:07:41 »
[klugscheißmodus]
@Neubuerger
Der Ort des Gerichts heißt Meiningen auch, wenn man anderer Meinung ist.
[/klugscheißmodus]
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8871 am: 30. April 2021, 12:11:34 »
[klugscheißmodus]
@Neubuerger
Der Ort des Gerichts heißt Meiningen auch, wenn man anderer Meinung ist.
[/klugscheißmodus]

Off-Topic:
Tante Edith meint, das sie nicht weiß, worauf du dich beziehst ;D
Danke für den Hinweis.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8872 am: 30. April 2021, 18:00:27 »
Jena, stark bleiben, gelle!


Zitat
Jena verbietet Neonazi-Aufmarsch – Innenstadt soll nicht betreten werdenJena
30.04.2021, 17:54

Jena sagt nein – Jena will am 1. Mai keine Neonazis in der Stadt haben.

Die Stadt Jena hat eine geplante Versammlung von Rechtsextremen am Samstag verboten.

Jena verbietet Nazi-Demo am 1. Mai
Grund sei eine „hohe Gefährdung“ der Jenaer Bevölkerung durch die potenzielle Nichteinhaltung des Infektionsschutzes, wie die Stadtverwaltung am Freitag mitteilte. Die hinter der Anmeldung stehende Personengruppe sei dafür bekannt, Infektionsschutzkonzepte und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht einzuhalten.
Spoiler
Angemeldet wurde die Veranstaltung von der rechtsextremistischen Kleinpartei „Der III. Weg“. Laut Landespolizeiinspektion Jena gilt das Verbot „auch für jede Form einer Ersatzveranstaltung an diesem Tag“. Ein Gericht könnte es allerdings noch kippen.

Eigentlich wollten die Rechten ab 16 Uhr auf dem Eichplatz starten. Im Internet hatten sich schon Gegenproteste formiert. >> „Keinen Quadratmeter den Faschisten!“

Polizei Jena kündigt Großaufgebot an
Die Polizei kündigte einen konsequenten Einsatz zur Durchsetzung des Verbots an. Die Jenaer Polizei werde dabei durch Einsatzkräfte aus ganz Thüringen, angrenzenden Bundesländern und der Bundespolizei unterstützt. Es sei mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Durchreisende und Einheimische wurden gebeten, die Jenaer Innenstadt am Samstag zu meiden.

Jena und Weimar verbieten Demos am 1. Mai
Auch die Stadtverwaltung Weimar hat nach eigenen Angaben mehrere für den Maifeiertag angemeldete Versammlungen untersagt. Gleich drei Kundgebungen waren für Samstag in der Nähe des Amtsgericht Weimar angemeldet worden.

Laut Stadtverwaltung waren diese durch Personen der „Querdenker“-Szene aus anderen Bundesländern angemeldet worden. Weimars Oberbürgermeister Peter Kleine (parteilos) hatte das Verbot mit einem „in jeder Hinsicht“ unkalkulierbaren Risiko begründet. >> Weimar verbietet Mai-Demos – „Darf nicht zur Resterampe werden“ (dpa/red)
[close]
https://www.thueringen24.de/jena/article232182101/Jena-verbietet-Neonazi-Aufmarsch-dritter-III-Weg-Eichplatz-Polizei-Weimar-Querdenker.html
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8873 am: 30. April 2021, 18:25:18 »
In Erfurt dürfen die Nazis auch nicht laufen, sie dürfen aber doof in der Gegend rumstehen. Dafür macht die AfD ein "Mega-Autokorso". Läuft irgendwie nicht in Thüringen für die Faschos. Erst fackeln ihnen die Hütten ab und dann dürfen sie noch nicht einmal sapzieren gehen.

https://www.thueringen24.de/erfurt/article232178097/Erfurt-1-Mai-Samstag-Demo-AfD-Autokorso-Polizei.html

Spoiler
Zitat
Erfurt: Chaos vorprogrammiert! Mega-Autokorso zieht am Samstag durch die Stadt

Erfurt. 1. Mai in Erfurt bedeutet auch in Zeiten von Corona: Demos und Verkehrschaos. Wie die Stadt mitteilt, seien insgesamt zwölf Versammlungen mit Teilnehmerzahlen von 5 bis 500 Personen angemeldet.

Eine AfD-Demo dürfte am Samstag für einen Verkehrschaos in Erfurt sorgen.

1. Mai in Erfurt: An diesen Orten sind Demos geplant
Hier wird demonstriert:

  • Auf dem Anger sind traditionell der DGB und eine weitere Partei.
  • Auf dem Domplatz, dem Fischmarkt und vor dem Thüringer Landtag ist jeweils eine Versammlung einer Personenvereinigung bzw. eines Vereins angemeldet.
  • Ein von der AfD angemeldeter Autokorso mit 500 Fahrzeugen wird sich in der Zeit von 9 bis 12 Uhr vom GVZ in Richtung Innenstadt und wieder zurück bewegen.
    Er soll eine Länge von fünf bis sechs Kilometer erreichen.
  • Der Neonaziverein „Neue Stärke Erfurt“ hat fünf Standkundgebungen und einen Aufzug beantragt. Die Stadt hat den Aufzug aus infektionsrechtlichen Gründen untersagt. Der Anmelder hat Widerspruch eingelegt, eine Entscheidung steht noch aus.

Polizei warnt vor Störungen im Straßen- und Nahverkehr
Die Polizei Erfurt warnt vor erheblichen Verkehrseinschränkungen ab 9 Uhr morgens. Autofahrer, Fußgänger und der öffentliche Nahverkehr werden davon betroffen sein.

„Ein sicherer und störungsfreier Versammlungsablauf sowie die Gewährleistung der Wahrnahme der Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit haben oberste Priorität“, betont die Landespolizeiinspektion Erfurt. Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, die Infektionsschutzverordnung, die Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt sollen konsequent geahndet werden.

Zusätzlich sollen Medienvertreter einen zusätzlichen Schutz erhalten. Journalisten können polizeiliche Begleitung anfordern. (mb)

[close]

An einem Feiertag eine Demo am Güterverkehrszentrum machen. Wird bestimmt die riesen Aufmerksamkeit finden.  :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8874 am: 30. April 2021, 22:44:22 »
Zitat
Maaßen will für die CDU in den Bundestag

Mittlerweile steht es offenbar fest:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundestagswahl-maassen-als-cdu-kandidat-in-thueringen-nominiert,SW5yW7K

Bundestagswahl: Maaßen als CDU-Kandidat in Thüringen nominiert

Darunter so schöne Abschnittsüberschriften wie z.B.

Maaßen geht auf Distanz zur AfD

Wie hat meine Oma immer gesagt: "Wer's glaubt, wird selig. Und wer's nicht glaubt, kommt auch in'n Himmel".
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8875 am: 30. April 2021, 23:47:42 »
Maaßen geht auf Distanz zur AfD
Wie jetzt? Ich dachte der hatte niemals nie nichts mit der AfD am Hut, wie kann er da jetzt auf Distanz gehen?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8876 am: 1. Mai 2021, 00:50:08 »
Nach Laschet hat die CDU rasch einen weiteren Grund gefunden, warum man dieses Mal was anders wählen muss. Die kämpfen ja an allen Fronten um ihre Stammwähler zu vertreiben, und durchaus effizient. Haben die Grünen sich schon bedankt?
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8877 am: 1. Mai 2021, 01:20:56 »
Der selbsternannte Journalistendarsteller jubelt über die Nominierung von Maaßen

https://twitter.com/nikitheblogger/status/1388200596482805768?s=19
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8878 am: 1. Mai 2021, 06:59:18 »
Jena, Leipzig, Erfurt, Zwickau, Plauen ...  :whistle:


Zitat
Die Städte Leipzig, Zwickau und Plauen verboten diese Aufzug inzwischen, da von einem Mobilisierungspotential für Corona-Leugner- und Querdenkerkreisen auszugehen ist. Diese Personengruppe ist dafür bekannt, Infektionsschutzkonzepte und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht einzuhalten. Deshalb besteht für die Jenaer Bevölkerung eine hohe Gefährdung durch die potentielle Nichteinhaltung des Infektionsschutzes."

Gericht kann Verbot noch überprüfen
Das Verbot gilt auch für jede Form einer Ersatzveranstaltung an diesem Tag. Diese Verbotsverfügung ist so lange wirksam, bis ein Gericht eine anders lautende Entscheidung getroffen hat. Die Landespolizeiinspektion Jena hat mitgeteilt, dass sie für den Samstag einen geschlossenen Polizeieinsatz zur Durchsetzung der Verbotsverfügung der Versammlungsbehörde Jena vorbereitet.
https://www.thueringer-allgemeine.de/leben/blaulicht/stadt-jena-verbietet-kundgebung-des-iii-weg-am-1-mai-id232181885.html


Jetzt werden sie schon so schön von der Lügenpresse auf ein mögliches Rechtsmittel hingewiesen, aber es tut sich wohl nichts?

Jedenfalls liest man nirgends etwas von einer Eilentscheidung.

Nachtbriefkasten nicht gefunden?
Fax klemmt?   :think:


Edit: Die Stimme des Folgs dazu bei der TA:




mich erstaunt ja immer wieder diese souveräne Beherrschung der deutschen Sprache, Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion bei subtiler Wahl des Ausdrucks!


:lol:


.
« Letzte Änderung: 1. Mai 2021, 07:08:04 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8879 am: 1. Mai 2021, 09:48:31 »
Das sind die neuen Sprach- und Rechtschreibregeln, die eingeführt werden, wenn uns dereinst das Schicksal einen neuen Führer schenkt. Die neuen Regeln orientieren sich dann am dümmsten aller Volksgenossen, damit die nicht mehr wie Deppen aussehen.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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