Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1433946 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8326 am: 5. November 2020, 18:19:25 »
Nicht nur die Polizei, auch Richter und Staatsanwaltschaft beim Prozess gegen den Halle-Attentäter sind offensichtlich nicht nur rechtsblind, sondern für die ist Internet auch immer noch absolutes "Neuland" (gibt es ja auch noch nicht wirklich lange und überhaupt). Das läuft irgendwie unter dem Motto: "Unwissend und ahnungslos und verdammt stolz darauf!"


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19. Verhandlungstag Halle-Prozess – Digitale Defizite

Am 19. Verhandlungstag werden zwei Sachverständige vor Gericht geladen: Die Autorin Karolin Schwarz und ein BKA-Beamter. Das sorgt für einen großen Kontrast: Schwarz zeigt den Behörden, wie eine ausführliche Ermittlungsarbeit tatsächlich aussieht. Später sorgt ein Antrag des Verteidigers für Aufruhr: Er will eine Aussetzung des Verfahrens bewirken. Er dürfte allerdings erfolglos bleiben. Unser Bericht aus dem Gerichtssaal.
Von Nicholas Potter|   5. November 2020   

Immer wieder, wenn es um die Online-Radikalisierung und -Vernetzung des Angeklagten im Prozess gegen den rechtsextremen Halle-Attentäter* geht, weist das Oberlandesgericht Naumburg digitale Defizite auf: Die geladenen Sachverständigen des BKA zeigen sich begriffsstutzig, das Internet- und Gaming-Verhalten des Angeklagten wird kaum untersucht. Am 19. Verhandlungstag soll das endlich anders sein: Die Journalistin und Autorin Karolin Schwarz sagt aus. Seit Jahren forscht sie zum Thema Rechtsextremismus im Netz. Aktuell arbeitet sie am Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) in Jena. Auf Initiative der Nebenklage wird sie vor Gericht geladen.

Am Tag des Anschlags, dem 9. Oktober 2019, dokumentierte Schwarz einschlägige Posts auf zahlreichen Imageboards und Telegram-Kanälen. Das vom Attentäter live gestreamte Video des Anschlags war online schnell zu finden: Auf Kohlchan gab es am Tag des Angriffs vier Threads dazu mit jeweils Dutzenden Kommentaren. Auch auf 4chan fanden sich mehrere Threads zum Anschlag. Zunächst spekulierten Imageboard-Nutzer*innen über ein mögliches islamistisches Motiv. Als es erste Hinweise gab, dass der Täter deutsch sei, vermuteten einige User*innen, dass ein Reichsbürger – hier oft als „Arschbürger“ oder „Reichswürger“ verspottet – für die Tat verantwortlich sei. Auch das Wort „Incel“ (zu Deutsch: „unfreiwillig zölibatär“) wurde immer wieder in Verbindung mit dem Täter gebracht – eine Bezeichnung, die der Angeklagte selbst nicht verwendet, die aber angesichts seines Online-Verhaltens, seiner antifeministischen Ideologie und starken Minderwertigkeitsgefühlen teilweise zutrifft.

Mehrere Nutzer*innen befürchteten schon in den Stunden nach dem Anschlag staatliche Repressionen oder Zensur gegen Imageboards: 8chan und Infinitychan wurden schon nach vergangenen Attentaten offline genommen. Seit dem Anschlag ist auch reichlich Spott für den Angeklagten zu finden: Er wird als Versager beschimpft, der „ins Gas kann“, weil er in seinem Plan massiv gescheitert sei.
Terror-Crowdsourcing

Schwarz‘ Schilderungen der Online-Reaktionen auf die Tat zeigen, dass der Angeklagte kein Einzeltäter war: Zwar handelte er alleine, er sprach aber sehr bewusst ein bestimmtes Milieu im Netz an: „Das Publikum wird einbezogen in die Tat, weil sie als Multiplikatoren wirken. Nutzer laden das Video herunter und laden es sofort auf anderen Plattformen hoch“ – genauso wie beim Christchurch-Attentat im März 2019, das als Inspiration für den Halle-Attentäter diente. Dieses Phänomen nennt Schwarz „Terror-Crowdsourcing“.

Die Nachfrage im Gerichtssaal nach Schwarz‘ Expertise ist groß. Aus den Reihen der Nebenklage werden fleißig Fragen zur Struktur und Kultur von Imageboards gestellt. Schwarz erklärt: Auf diesen rechtsfreien Plattformen grassieren Antisemitismus und Rassismus, Attentäter werden als „Heilige“ verherrlicht und in „Rankings“ aufgelistet, Amokläufer werden angespornt. Auch Verschwörungsideologien fallen hier auf fruchtbaren Boden. Wer die Tat wirklich verstehen will, muss die Online-Radikalisierung des Täters in dieser menschenverachtenden Echokammer begreifen – soviel macht Schwarz klar. Mögliche Hinweise auf das Attentat gab es bereits 2018 auf einem Imageboard, so Schwarz: Ein User mit den Initialien „S.B.“ – die des Täters – kündigte in einem Post einen ähnlichen Anschlag an.

Der Nebenklage-Vertreter David Herrmann bedankt sich bei Schwarz für ihre Aussage: „Das, was Sie uns heute dargelegt haben, hätte ich eigentlich vom BKA erwartet.“ Auf Twitter schreibt die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die drei Nebenkläger*innen im Prozess vertritt, in Bezug auf Schwarz‘ Aussage: „Unabhängige und antifaschistische Recherche können halt doch mehr als der Staat“. Ohne Zweifel steht Schwarz‘ souveräner Auftritt im starken Kontrast zu den inhaltlich oft überforderten Polizeibeamt*innen, die bislang im Prozess aussagten.
Gaming-Kompetenzen? Fehlanzeige

Wenn es um Fragen zu dem Gaming-Verhalten des Angeklagten geht, vor allem auf der Plattform „Steam“, räumt Schwarz allerdings an, dass sie keine Gaming-Expertin sei. Rechtsanwältin Pietrzyk fragt, wer darüber Auskunft geben könnte. Schwarz nennt Mick Prinz, Leiter des Projekts „Good Gaming“ der Amadeu Antonio Stiftung. Die Nebenklage hatte bereits einen Antrag gestellt, Prinz als Sachverständigen zu laden. Dieser Antrag wird im Laufe des Verhandlungstags von Richterin Mertens abgelehnt – eine Entscheidung, die von Pietrzyk zurecht kritisiert wird. Denn die Wissenslücken in den Behörden im Bereich des digitalen Rechtsextremismus sind erstaunlich. Eine umfassende Aufklärung der Tat erfordert kompetente Expert*innen, die über ein tiefgründiges Wissen über die Gaming- und Imageboard-Szene verfügen.

Solche Kompetenzen sind allerdings beim nächsten geladenen Zeugen nicht zu finden: Ein BKA-Beamter, der Wiesbadener Hauptkommissar Sebastian E., betritt den Zeugenstand und wertet eine Festplatte sowie einen USB-Stick aus, den der Angeklagte beim Anschlag bei sich trug. Auf der Festplatte befanden sich unter anderem Videos der rechtsterroristischen Gruppe „Atomwaffen Division (AWD)“ und Tötungsvideos des „Islamischen Staates“ sowie rechtsextreme und Hamas-glorifizierende Lieder.

Als er nach seiner Einschätzung der AWD gefragt wird, sagt er lediglich, dass die Gruppe „dem rechten Spektrum“ zuzuordnen sei. Tatsächlich gehen bislang mindestens fünf Morde und ein geplanter Sprengstoffanschlag auf ein Kernkraftwerk auf das Konto der rechtsterroristischen Gruppe. Auf die Frage, ob es Hinweise darauf gibt, dass die AWD zu Anschlägen aufrufen, räumt er zwar ein, dass eines der Videos mit den Worten „Join your local Nazis“ endet, er aber keine Hinweise solche Anschläge erkennen kann. Ob die AWD internationale Ableger hat, kann der Beamte ebenfalls nicht beantworten. Antwort: ja, hat sie.

Auf der Festplatte des Angeklagten waren auch viele Memes in zahlreichen Ordnern akribisch organisiert: Alleine für das „Pepe the Frog“-Meme, das in rechtsalternativen bis rechtsextremen Online-Kreisen sehr beliebt ist, gab es mehrere Unterordner wie „commonpepes“, „secretrarepepes“ und „ultrararepepes“. Ein Ordner mit vielen rassistisch betitelten Videos enthält auch die Datei „VolkslehrerJuden.mp4“, die vermutlich ein Video des antisemitischen und holocaustleugnenden YouTubers Nikolai Nerling, alias „Der Volkslehrer“, zeigt. Nerling ist häufig als Redner bei den coronavirusleugnenden „Querdenken“-Demos aufgetreten. Dass der Angeklagte offenbar ein Fan von Nerling ist, zeigt erneut, dass auf dessen antisemitische Hetze rechtsterroristische Taten folgen können.
Der Autoangriff als Mordversuch

Im Anschluss liest der Nebenklage-Anwalt Benjamin Derin einen Antrag vor: Gut begründet und unterstützt von mehreren Anwält*innen der Nebenklage will Derin, dass der Angeklagte für einen weiteren versuchten Mord bestraft wird. Auf der Flucht habe der Angeklagte den somalischen Geflüchteten Adiraxmaan Aftax Ibrahim in der Magdeburger Straße aufgrund seiner Hautfarbe gezielt angefahren. Bislang wurde dieser versuchte Mord vom Gericht lediglich als „fährlässige Körperverletzung“ gewertet. Diese neue Wertung des Autoangriffs wird auch von einem Lied bekräftigt, das der Angeklagte während der Tat spielte: Das Lied bezieht sich explizit auf einen Auto-Anschlag eines „Incels“ in Toronto 2018. Dabei kamen zehn Menschen ums Leben.

Der Generalbundesanwalt lehnt den Antrag ohne befriedigende Begründung ab, er wird aber von Richterin Mertens angenommen. Auch der Rechtsanwalt Onur Özata, der den Nebenkläger İsmet Tekin vertritt, stellt einen Antrag, die Schüsse auf seinen Mandanten im Imbiss „Kiez-Döner“ als Mordversuch zu werten, der bisher nicht Teil der Anklage ist. Darüber wird Richterin Mertens mit ihrem Senat beraten.

Der dramatische Höhepunkt kommt dann fast zum Schluss dieses Verhandlungstages: Der ganze Prozess droht zu platzen. Der Verteidiger des Angeklagten, Hans-Dieter Weber, beantragt eine Aussetzung des Verfahrens nach §265 der Strafprozessordnung – mindestens aber eine dreiwöchige Unterbrechung der Verhandlungen. Laut §265 darf der Angeklagte „nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne daß er zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.“ Bestreitet der Angeklagte unter der Behauptung, auf die Verteidigung nicht genügend vorbereitet zu sein, diese neu hervorgetretenen Umstände, so kann er eine Aussetzung der Hauptverhandlung beantragen. Grund dafür wäre hier die neue Wertung des Autoangriffs als Mordversuch. Bis zum 17. November 2020 will Richterin Mertens eine Entscheidung zu seinem Antrag treffen. Bis dahin ist der Prozess unterbrochen.

Ein Anwalt der Nebenklage, Jan Siebenhüner, eilt in der Pause zum Pressebereich, um die Brisanz dieser Information zu betonen: Er spricht von einer „Atombombe“, die der Verteidiger Weber gerade gezündet habe, um den Prozess zunichte zu machen. Später entkräftet die Rechtsanwältin Pietrzyk diese Aussage mit deutlich nüchterneren Worten: Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung würden nicht vorliegen, so Pietrzyk. Ähnlich sieht das offenbar Richterin Mertens: Es gebe keine neuen Umstände, die nicht schon Teil des Verfahrens waren, sagt sie. Eine „Atombombe“ also nicht, eher eine Fehlzündung. Mit relativer Sicherheit lässt sich also immer noch sagen: Der Prozess dauert noch an, bis Mitte Dezember sollte das Urteil verkündet werden.
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https://www.belltower.news/19-verhandlungstag-halle-prozess-digitale-defizite-106247/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8327 am: 5. November 2020, 19:49:44 »
Ist das nun Inkompetenz und Unfähigkeit staatlicher Ermittler, oder Unwille? Man ist geneigt, letzteres zu unterstellen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8328 am: 5. November 2020, 20:00:00 »
Zitat
Wenn es um Fragen zu dem Gaming-Verhalten des Angeklagten geht, vor allem auf der Plattform „Steam“, räumt Schwarz allerdings an, dass sie keine Gaming-Expertin sei. Rechtsanwältin Pietrzyk fragt, wer darüber Auskunft geben könnte. Schwarz nennt Mick Prinz, Leiter des Projekts „Good Gaming“ der Amadeu Antonio Stiftung. Die Nebenklage hatte bereits einen Antrag gestellt, Prinz als Sachverständigen zu laden. Dieser Antrag wird im Laufe des Verhandlungstags von Richterin Mertens abgelehnt – eine Entscheidung, die von Pietrzyk zurecht kritisiert wird. Denn die Wissenslücken in den Behörden im Bereich des digitalen Rechtsextremismus sind erstaunlich. Eine umfassende Aufklärung der Tat erfordert kompetente Expert*innen, die über ein tiefgründiges Wissen über die Gaming- und Imageboard-Szene verfügen.

Ernsthaft? Nicht schon wieder ein verkapptes Bashing gegen Gamer
Ich bin es sowas von leid.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8329 am: 5. November 2020, 20:04:58 »
Nun ja, ich sehe das weniger als "verkapptes Bashing gegen Gamer", sondern schlicht und ergreifend dazu, dass sich nun einmal auf den diversen "Gamingplattformen" wie Steam, Twitch und Co., als natürlich auch ingame immer mehr NeoNazis/Rechtsextremisten rumtreiben und versuchen da Anhänger zu rekrutieren oder die Leute zu radikalisieren. Ich glaube, wir haben sogar hier im Forum Beispiele dafür.
Auch die Enten versuchen über Steam ja an "neue Spender" zu kommen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8330 am: 7. November 2020, 19:12:58 »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8331 am: 8. November 2020, 10:30:39 »
Diese "völkische Herrenmenschen-Traditionspflege" wird sicher in die nächste Runde gehen.

Immerhin haben sie bis zum ersten Prozess nur 2 Jahre gebraucht.... ::)
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Dillingen
07.11.2020
Ein Chatverlauf voller Grausamkeiten: Zwei Prozesse wegen Volksverhetzung in Dillingen

Zwei Männer, eine Whatsapp-Gruppe und ein Sammelsurium an Straftatbeständen: In Dillingen werden zwei Prozesse unter anderem wegen Volksverhetzung verhandelt.
Von  Laura Mielke

Videos von Exekutionen, Pornos, in denen eine Frau mit Hakenkreuz auf dem Bauch zu sehen ist und Musikvideos der rechtsextremen Band „Erschießungskommando“: Weil zwei Männer aus dem östlichen Landkreis Dillingen all das verbreitet haben sollen, standen sie – getrennt voneinander – nun vor Gericht. Die Anklage: Volksverhetzung, Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Ordnung – wie Hakenkreuzen – sowie von pornografischen Schriften.
Junger Mann will nichts von den verbotenen Inhalten gewusst haben

Der erste Angeklagte – ein 27-Jähriger – und sein Verteidiger hatten Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, weswegen es zur Verhandlung kam. Fünf Videos werden ihm zur Last gelegt: Diese soll er in eine Whatsapp-Gruppe mit dem Namen „Krasse Videos“ geschickt haben. Darunter waren Musikclips einer rechtsextremen Band, die immer wieder mit Mordaufrufen an Politikern für Skandale sorgt. Die Texte sind entsprechend eindeutig: Es geht um Gewalttaten an Ausländern, „Führertreue“ und andere rechtsextreme, ausländerfeindliche und antisemitische Inhalte. Beim Verlesen der Liedtexte durch die Staatsanwältin ist es still im Raum. Richter Wagner scheint entsetzt, hebt immer wieder erstaunt die Augenbrauen. Der Angeklagte wiederum hat die Hände im Schoß, meidet den Blickkontakt und schaut zu Boden.

Zwei Jahre ist es her, dass die Videos von seinem Handy aus in die Gruppe gestellt wurden – herausgefunden hat das die Polizei durch eine Ermittlung in anderer Sache: In der Chatgruppe mit fünf Mitgliedern befand sich ein Mann, der in Verbindung mit der völkisch orientierten, vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppe „Identitäre Bewegung“ stand. Gegen ihn wurde ursprünglich ermittelt. Den Angeklagten wiederum stuft der ermittelnde Polizeibeamte bei seiner Zeugenaussage als Sympathisanten der Bewegung ein.

Angeklagter distanziert sich von den Inhalten im Prozess

Dieser betont im Prozess: „Ich möchte mich von den Inhalten der Videos klar distanzieren.“ Er könne sich nicht daran erinnern, die Videos in der Gruppe gesehen, geschweige denn sie verschickt zu haben. Schließlich „lag mein Handy oft rum, das hätte auch jemand anders verschicken können“. Und auch das bringt der Angeklagte vor: Die Gruppe war nur für Mitglieder zugänglich, niemals wäre ihm der Gedanke gekommen, dass Außenstehende von den Inhalten erfahren könnten. Den Chat hat er mittlerweile gelöscht. Als Zeuge wird ein Polizeibeamter aufgerufen, der in den Fällen ermittelt. Er stuft den Angeklagten als Sympathisant der „Identitären Bewegung“ ein, das schließen die Ermittler aus der vorliegenden Aktenlage.

Im Plädoyer fordert der Verteidiger Michael Schmelzer Freispruch: „Der öffentliche Friede wurde nicht gestört, denn die Videos befanden sich in einer geschlossenen Whatsapp-Gruppe, das ist keine Öffentlichkeit.. Außerdem distanziert er sich davon, er ist kein Nazi.“

Daraufhin stellt die Staatsanwältin zwei wichtige Fragen: „Wenn das Handy nur herumliegt und jeder darauf zugreifen kann, ist das dann keine Öffentlichkeit? Und wer genau hätte darauf zugreifen können?“ „Meine Familie“, erwidert der Angeklagte. Die Staatsanwältin hebt da nur ungläubig die Augenbrauen.

In den Augen des Richters erfülle allein die Möglichkeit der Verbreitung den Tatbestand, ob der Angeklagte das im Sinn hatte oder nicht. Auf die Vergehen steht Geldstrafe.
Staatsanwältin: Angeklagter sei unglaubwürdig

Im Schlussplädoyer betont die Staatsanwältin die Unglaubwürdigkeit des „ominösen Dritten“, der die Videos über einen Zeitraum von sechs Monaten vom Handy des Angeklagten aus versendet haben soll. Zu Gunsten spreche nur der zwei Jahre zurückliegende Tatzeitpunkt und die Aussage des Angeklagten, dass er sich von den Inhalten distanziere. Zu Lasten spreche alles Weitere. Die dem Mann ursprünglich ausgesprochene Strafe empfinde sie als angemessen, eigentlich sogar zu niedrig, so die Staatsanwältin. Sie fordert 180 Tagessätze zu je 65 Euro, um den Taten gerecht zu werden. „Und das ist sehr nett gerechnet.“

Verteidiger und Angeklagter betonen nochmals, die vermeintliche Unschuld. „Ich bin nicht rechtsextrem, die Gruppe gibt es nicht mehr und mit den Leuten möchte ich auch nichts mehr zu tun haben“, sagt der Angeklagte. Für Richter Wagner ist der Fall klar, der 27-Jährige ist schuldig. Sowohl der Sachverhalt als auch die Täterschaft seien eindeutig, daran sehe er keinen Zweifel. Er verurteilt den Mann zu 160 Tagessätzen à 65 Euro – etwas milder als gefordert, „damit kommen Sie wirklich gut weg in Anbetracht der Inhalte“. Auch die Kosten des Prozesses muss er tragen. Da der junge Mann keine Vorstrafen hat und auch sonst bisher nicht auffällig wurde, komme eine Haftstrafe nicht in Frage.
Zweiter Prozess: Angeklagter ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt

Am Folgetag stand schließlich ein weiteres Mitglied der zweifelhaften Whatsapp-Gruppe vor Gericht: Der 30-Jährige soll sowohl Bilder als auch Videos versendet haben. Eines davon zeigte etwa die Anschläge auf zwei Moscheen in Christchurch in Neuseeland im März 2019. Damals hatte ein Rechtsterrorist 51 Menschen getötet und weitere 50 teils schwer verletzt. Die geteilten Bilder enthielten verfassungswidrige Kennzeichen. Zeitgleich war er in einer weiteren Gruppe auf dem Kurznachrichtendienst Telegram aktiv, in der Videos und Bilder mit ähnlichem Inhalt ausgetauscht wurden. In seinem Fall wurden eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten und eine Geldstrafe von 2500 Euro verhängt.
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https://www.augsburger-allgemeine.de/dillingen/Ein-Chatverlauf-voller-Grausamkeiten-Zwei-Prozesse-wegen-Volksverhetzung-in-Dillingen-id58494751.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8332 am: 9. November 2020, 09:33:16 »
Man sieht immer wieder: Unsere "Kundschaft" gehört zu den ganz besonders leistungsfähigen Mitgliedern der Gesellschaft.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Bewährung widerrufen wird (warum gab es überhaupt nur eine Geldstrafe?) und der Herr mal ein bisschen "Kururlaub" in einem schönen, staatlichen Hotel machen darf.

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Justiz „Reichsbürger“ leistet Widerstand
Mit Klettband gefesselt
09. November 2020 Autor: Jens Sitarek

Crailsheim.Das Amtsgericht Crailsheim hat einen Mann aus einer Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall, der zur Reichsbürgerszene gehört, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu der Geldstrafe von 90 Tagessätzen à fünf Euro (450 Euro) verurteilt. Was war passiert?

Trotz ordnungsgemäßer Ladung erschien er im September vergangenen Jahres zunächst nicht vor Gericht und musste bei einem zweiten Termin vorgeführt werden. Damals ging es um Urkundenfälschung, das Verfahren wurde später allerdings eingestellt. Dafür verfolgte ihn sein Verhalten.

Als die Polizei ihm den Vorführbefehl eröffnete, leugnete er deren Zuständigkeit und die Zulässigkeit des Vorgehens.

Weil er den Aufforderungen der Polizisten nicht nachkam, packten diese ihn an den Armen. Daraufhin versuchte sich der Mann zu befreien und verhinderte mit ruckartigen Bewegungen das Anlegen der Handschließen. Dabei erlitt eine Polizistin eine Riss- und Quetschwunde am Finger. Auch der Mann wurde leicht verletzt.

Dass es schwierig war, ihm Handschließen anzulegen, hatte auch mit seiner Statur zu tun. Erschwerend kam hinzu, dass die Schließen nicht um die Handgelenke passten. Stattdessen musste die Polizei ein Klettfesselband benutzen.

Das Urteil des Amtsgerichtes Crailsheim könnte noch weitere Folgen für den Mann haben. Im Februar 2018 verurteilte ihn das Amtsgericht Langenburg wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit liegt bei drei Jahren, sie läuft also noch. Welche Konsequenzen das Crailsheimer Urteil jetzt für die Bewährungsstrafe hat, entscheidet das bewährungsüberwachende Gericht. Es könnte ein Widerruf der Bewährung oder eine Verlängerung der Bewährungszeit in Betracht kommen. Jens Sitarek
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https://www.fnweb.de/fraenkische-nachrichten_artikel,-hohenlohe-franken-mit-klettband-gefesselt-_arid,1713911.html

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8333 am: 9. November 2020, 10:49:50 »
Erinnert sich noch jemand an Rainer Hoffmann, den Solarkritiker?

Alles hat er verloren durch sein Querulantentum. Job weg, Häuser weg, und von seinen einstigen Freunden hört man auch nichts mehr.
Nein, ich will keine Häme ausgießen, es macht mich einfach nur traurig, wie weit sich ein Mensch ins Abseits manövrieren kann und das praktisch wegen nichts.

https://www.klimamanifest-von-heiligenroth.de/wp/was-ich-noch-sagen-wollte/

 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8334 am: 9. November 2020, 10:58:41 »
Ist das nicht der, der eine Zeit lang mal mit dem Pöter als "Rechtsberater" aufgetreten ist?  :scratch:

Beim SRF gibt es noch eine Reportage über den tiefen Fall.

https://www.srf.ch/play/tv/reporter/video/die-geheimakte-hoffmann?urn=urn:srf:video:a2c38ab2-469f-4599-bca6-a99d5de60b2b
« Letzte Änderung: 9. November 2020, 11:02:34 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8335 am: 9. November 2020, 11:25:27 »
Ist das nicht der, der eine Zeit lang mal mit dem Pöter als "Rechtsberater" aufgetreten ist? 
Weiß ich nicht mehr, aber passen würde es auf jeden Fall.
An wen er sich klammerte, das war Beamtendumm, dessen Seiten aber inzwischen der Löschung anheim gefallen sind. 

Was in dem Artikel bescheiden als Eigenheim bezeichnet wird, das waren zwei ererbte Häuser, die mit, wenn ich mich recht erinnere, 750.000,- € in die Versteigerung gingen und damit seiner Mutter und der pflegebedürftigen Tante das Zuhause genommen wurde.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8336 am: 9. November 2020, 20:12:53 »
Ein Grund zum Jubeln für unsere Klientel. Endlich müssen sie ihren Mist nicht mehr in die USA oder nach Russland schicken. Jetzt gibt es in Stuttgart ein "Commercial Court". Das Handels- und Seerecht lebe hoch.  ;D ;D ;D

https://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/2020/07/wirtschaftsstreitigkeiten-baden-wuerttemberg-richtet-commercial-court-ein

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/commercial-courts-in-baden-wuerttemberg_210_525382.html

In irgendeiner Gruppe (leider weiß ich nicht mehr wo, ich hoffe, ich finde es wieder) haben sie heute wirklich schon darüber gejubelt und es als Beweis für ihre irren Ideen angesehen.  ::)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8337 am: 9. November 2020, 20:20:03 »
 :facepalm: Nicht mal genug Geld haben um die Gerichte für die normalen Verfahren mit Technik und Personal auszurüsten und dann solche Experimente anfangen. :banghead:

Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8338 am: 10. November 2020, 10:39:47 »
Wenn überhaupt, dann greift man doch lieber "niederschwellig" ein. Ein "liebevolles Gespräche" oder so, das wird schon helfen gegen Rassismus, Antisemitismus und Hetze. Sind ja ohnehin irgendwie alles nur "Einzelfälle". Da sollte man weder schimpfen, noch die Polizei an den Pranger stellen, man muss einfach sehr, sehr viel Verständnis haben.  ::)

"Kanaken"? "Nafris", da reicht eine (liebevoll) "kritische Befragung", damit bleibt dann auch die Statistik sauber.  ::)

Spoiler
Polizist wegen fremdenfeindlicher Posts vor Gericht

Von Markus Schmitz

Heute muss sich ein Polizist wegen einer fremdenfeindlichen und gewaltverherrlichenden Aussage vor dem Amtsgericht Köln verantworten. Er soll einer bestimmten Täterklientel auf Facebook Gewalt angedroht haben.

Nach WDR-Informationen hatte der Mann seinen Eintrag gegen nordafrikanische Intensivtäter gerichtet. Er nutzte in seinem Post die abfällige Bezeichnung "Nafris".

Der Mann soll laut Anklage angedeutet haben, mit einem 9mm Projektil in den Unterleib der Männer zu schießen. Als Nachtrag soll der Polizist noch geschrieben haben, dass es in Köln zu viele nordafrikanische Straftäter gebe.
 Zwei Anklagepunkte

Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Volksverhetzung und die öffentliche Aufforderung zu Straftaten vor. Ein Disziplinarverfahren innerhalb der Köln Polizeibehörde ruht während des laufenden Strafverfahrens. Der Polizeipräsident will den Prozess abwarten, um dann weiter zu entscheiden.
 16 Fälle seit 2017

Auch im Kölner Polizeipräsidium sind die Verantwortlichen nach eigenen Angaben sehr sensibel, wenn es um  rechtsextreme, fremdenfeindliche oder auch antisemitische Äußerungen von Polizistinnen und Polizisten geht.

In Köln greife man sehr niederschwellig ein, sagt der Polizeipräsident Uwe Jacob. Bei Aussagen mit Begriffen wie "Kanaken" oder "Nafris" würden die Kollegen kritisch befragt.

In einem anderen Fall versucht sich die Kölner Polizei von einem Beamten zu trennen. Der Polizist hatte ein Foto mit einer antisemitischen Darstellung verbreitet. Dieser Mann steht laut Polizeipräsident nicht mehr auf dem Boden der Verfassung. Es werde in diesem Disziplinarverfahren eine Anklage vorbereitet, die das Verwaltungsgericht in Düsseldorf bearbeiten soll.
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https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/prozess-gegen-polizisten-startet-100.html

Tante Edith 14.12
Es gab wohl 3 Monate auf Bewährung. Die "Blöd" vermeldet derweil, dass dieser herausragende Polizist jetzt für die "Internetfahndung" zuständig ist. Na, da können sich die Hetzer dann ja richtig sicher fühlen.  ::) Da wird/wurde im wahrsten Sinne des Wortes der "Bock zum Gärtner" gemacht.

Spoiler
Das Kölner Amtsgericht hat am Dienstag einen Kölner Polizisten zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte zugegeben einen Hass-Post auf Facebook geschrieben zu haben, in dem er dazu aufforderte, Nordafrikanischen Intensivtätern in die Geschlechtsteile zu schießen.

Nach WDR-Informationen nutzte der Mann in seinem Post die abfällige Bezeichnung "Nafris". Als Nachtrag soll der Polizist noch geschrieben haben, dass es in Köln zu viele nordafrikanische Straftäter gebe.

Vor dem Kölner Landgericht bereute der Polizist den Eintrag. Zusätzlich zu seiner Bewährungsstrafe muss er 3.000 Eu
ro an Brot für die Welt zahlen. Außerdem erwartet ihn noch ein Disziplinarverfahren innerhalb der Kölner Polizeibehörde.
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https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/prozess-gegen-polizisten-startet-100.html

Zitat
Er war beim Staatsschutz, mittlerweile arbeitet André R. bei der Internetfahndung der Kölner Polizei.
https://www.bild.de/bild-plus/regional/koeln/koeln-aktuell/gewaltaufruf-bei-facebook-polizist-wegen-volksverhetzung-verurteilt-73866536.bild.html
« Letzte Änderung: 10. November 2020, 14:14:27 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8339 am: 10. November 2020, 13:55:40 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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