Vielleicht sollte sich der Herr einfach mal erklären
Mir fällt da kein Grund ein, warum er das tun sollte.
Denn es ist alles klar.
Es kommt allein auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gem § 5 des Erwerbers an. Und illegale Waffen kann man sowieso nicht legal erwerben. Eine geklaute Waffe kann es auch nicht sein, denn die Waffen sind ja im NWR verzeichnet.
Der Herr Ramelow aus Thüringen hat mal Munition von einem Schießstand geklaut und deshalb eine Strafe aufgebrummt bekommen (er machte für den Klau natürlich edle Gründe geltend, was der Justiz allerdings völlig wurscht war), wesehalb er im Gegensatz zu Caffier waffenrechtlich unzuverlässig ist.
Nun kann ich mich nicht erinnern, daß Ramelow da eine persönliche Erklärung abgegeben hätte, obwohl es sich um eine Straftat handelte.
Daher ist mir nicht klar, warum Caffier über einen legalen Erwerb Auskunft geben sollte.
Denn wenn die zuständige Untere Waffenbehörde die Waffe in die WBK eingetragen hat, bedeutet das, sowohl von seiten des Überlassers wie von seiten des Erwerbers war alles in Ordnung.
Und wenn jemand, der in der Öffentlichkeit steht, schon aus Sicherheitsgründen nicht möchte, daß alles an die Öffentlichkeit gezerrt wird, was er so besitzt, dann kann ich daas schon verstehen.
Vielleicht hat auch das LKA davon abgeraten.
Weiß man ja nicht.